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Vorlage (Gebührenkalkulation Straßenreinigung und Winterdienst für das Jahr 2015)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
127 kB
Datum
11.12.2014
Erstellt
18.11.14, 18:02
Aktualisiert
18.11.14, 18:02
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 10.11.2014 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-114/2014 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 27.11.2014 Gemeinderat am 11.12.2014 - öffentlich - Gebührenkalkulation Straßenreinigung und Winterdienst für das Jahr 2015 Begründung: 1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. § 6, Absatz 2 KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Bei den meisten Positionen wurde ein Mittelwert der letzten 3 Jahre gebildet, der dann als Ansatz für die Kalkulation genommen wurde. Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 15% der Personalkosten. Von den ermittelten Gesamtkosten (beim Winterdienst abzgl. der Kosten für Winterdienst auf Gemeindestraßen) wurde bei beiden Bereichen der Allgemeinanteil in Höhe von 10% der Gesamtkosten abgezogen. Dieser Anteil stellt den auf die Interessen der Allgemeinheit entfallenden Anteil an Straßenreinigung und Winterdienst dar und ist aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Straßenreinigung Die Berechnung der Kosten für die Straßenreinigung durch die beauftragte Fa. Poensgen ist aus der Anlage ersichtlich. Da in den vergangenen Jahren meist im Winter einige Kehrtermine ausfielen und nicht berechnet wurden, wird in der Kalkulation vom Durchschnittswert der letzten 3 Jahre ausgegangen. Winterdienst Im Bereich Winterdienst ist die Rücklage aufgebraucht, es besteht eine Unterdeckung aus Vorjahren in Höhe von insgesamt 17.118,36 Euro. Aufgrund einer Kostenunterdeckung beim Gebührenabschluss 2013 konnte der ursprünglich für 2013 vorgesehene Ausgleich der Unterdeckung aus Vorjahren nicht stattfinden. Die Hälfte des Betrages wurde in die Kalkulation 2015 eingebracht, die andere Hälfte soll 2016 einfließen. Der bei der Kalkulation verwendete Mittelwert aus den letzten 3 Jahren ist gerade im Bereich der Personalkosten sicherlich der geeignete Wert. Mehrkosten, die im Bereich Winterdienst bei längeren Wintern entstehen, lassen sich jedoch nicht voraussehen oder in die Kalkulation einplanen, und können daher nur über den Gebührenausgleich aufgefangen werden. Für die Positionen im Bereich Winterdienst wurde anders als in anderen Gebührenkalkulationen ein Mittelwert der letzten 5 Jahre gebildet, damit Jahre, in denen bedingt durch mehr Winterdienst auch außergewöhnlich mehr Kosten anfallen (wie zuletzt 2010), nicht zu stark ins Gewicht fallen. 2) Kalkulation der Gebühren Straßenreinigung Im Bereich Straßenreinigung wurde eine Gewichtung (Äquivalenzziffernberechnung) der Strecken vorgenommen, um die unterschiedlichen Gebührensätze für die Reinigung örtlicher bzw. überörtlicher Straßen zu errechnen. Damit ist der Tatsache Rechnung getragen, dass auf örtlichen Straßen im Gegensatz zu den überörtlichen Straßen die Verschmutzung mehr durch den Anlieger selbst als durch den sonstigen Verkehr verursacht wird. Durch die teilweise Auflösung der Rücklage bleiben die Gebühren im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Straßenreinigung pro m Straßenfront auf örtlichen Straßen Straßenreinigung pro m Straßenfront auf überörtlichen Straßen 0,55 Euro (2014 = 0,55 €) 0,53 Euro (2014 = 0,53 €) Winterdienst Im Bereich Winterdienst werden die Gesamtkosten entsprechend der Strecken prozentual aufgeteilt auf Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen (53,27% der Gesamtstrecke) und Winterdienst auf Anliegerstraßen (46,73% der Gesamtstrecke). Der Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen ist nicht durch den Gebührenzahler sondern aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Im Jahr 2015 wird dieser Anteil voraussichtlich 28.826,17 Euro (Kalkulation 2014 = 33.249,49 Euro) betragen. Bei Überprüfung der Position „Kostenanteil Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen“ stellte sich heraus, dass hier bei bisherigen Kalkulationen ein zu hoher Wert ermittelt wurde. In der Kalkulation wurde die Position bislang von den Gesamtkosten berechnet (für 2015 wären dies: 73.096,28 € x 53,27% =38.942,02 €). Im Gebührenabschluss wird die Berechnung jedoch richtigerweise nicht von den Gesamtkosten vorgenommen. Von den Gesamtkosten sind die Positionen „Kosten Winterdienst durch Landschaftsverband“ und „Unterdeckung aus Vorjahren“ abzuziehen. Die Kosten bei diesen beiden Positionen entstehen zu 100% im Bereich der Anliegerstraßen. Von den verbleibenden Kosten wird aufgrund des prozentualen Anteils an der Gesamtstrecke der Kostenanteil errechnet, der auf „Gemeindeverbindungswegen“ anfällt (73.096,28 € - 10.488 € -8.500 €= 54.108,28 € x 53,27% = 28.826,17 €). Da die Berechnung in den Gebührenabschlüssen jeweils richtig war, ist dem allgemeinen Haushalt der Gemeinde Vettweiß kein Schaden entstanden. Die unterschiedliche Berechnung in Kalkulation und Abschluss führt jedoch regelmäßig zu niedrigeren Gebühreneinnahmen und im Ergebnis zu einer Unterdeckung des Gebührenhaushaltes. Die verbleibenden Kosten für den Winterdienst auf Anliegerstraßen sind auf die Anlieger beiderseits der Straßen zu verteilen, daher ist bei der Errechnung des Gebührensatzes nicht die tatsächliche Strecke, sondern die zweifache Strecke als Divisor eingesetzt. Durch die oben erläuterte Korrektur in der Berechnung und der noch zu berücksichtigenden Unterdeckung aus Vorjahren ergibt sich für 2015 für den Winterdienst ein Gebührensatz in Höhe von 1,49 Euro (2014 = 0,98 €) je Meter Straßenfront auf Anliegerstraßen. Der Gebührensatz liegt damit wieder auf dem Niveau des Jahres 2012. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende Kalkulation zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: