Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
127 kB
Datum
11.12.2014
Erstellt
18.11.14, 18:02
Aktualisiert
18.11.14, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 10.11.2014
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-114/2014
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 27.11.2014
Gemeinderat am 11.12.2014
- öffentlich -
Gebührenkalkulation Straßenreinigung und Winterdienst für das Jahr 2015
Begründung:
1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten
Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung
durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. §
6, Absatz 2 KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten.
Bei den meisten Positionen wurde ein Mittelwert der letzten 3 Jahre gebildet, der dann als
Ansatz für die Kalkulation genommen wurde. Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 15%
der Personalkosten.
Von den ermittelten Gesamtkosten (beim Winterdienst abzgl. der Kosten für Winterdienst auf
Gemeindestraßen) wurde bei beiden Bereichen der Allgemeinanteil in Höhe von 10% der
Gesamtkosten abgezogen. Dieser Anteil stellt den auf die Interessen der Allgemeinheit
entfallenden Anteil an Straßenreinigung und Winterdienst dar und ist aus allgemeinen
Haushaltsmitteln zu finanzieren.
Straßenreinigung
Die Berechnung der Kosten für die Straßenreinigung durch die beauftragte Fa. Poensgen ist
aus der Anlage ersichtlich. Da in den vergangenen Jahren meist im Winter einige
Kehrtermine ausfielen und nicht berechnet wurden, wird in der Kalkulation vom
Durchschnittswert der letzten 3 Jahre ausgegangen.
Winterdienst
Im Bereich Winterdienst ist die Rücklage aufgebraucht, es besteht eine Unterdeckung aus
Vorjahren in Höhe von insgesamt 17.118,36 Euro. Aufgrund einer Kostenunterdeckung beim
Gebührenabschluss 2013 konnte der ursprünglich für 2013 vorgesehene Ausgleich der
Unterdeckung aus Vorjahren nicht stattfinden. Die Hälfte des Betrages wurde in die
Kalkulation 2015 eingebracht, die andere Hälfte soll 2016 einfließen.
Der bei der Kalkulation verwendete Mittelwert aus den letzten 3 Jahren ist gerade im Bereich
der Personalkosten sicherlich der geeignete Wert. Mehrkosten, die im Bereich Winterdienst
bei längeren Wintern entstehen, lassen sich jedoch nicht voraussehen oder in die Kalkulation
einplanen, und können daher nur über den Gebührenausgleich aufgefangen werden. Für die
Positionen im Bereich Winterdienst wurde anders als in anderen Gebührenkalkulationen ein
Mittelwert der letzten 5 Jahre gebildet, damit Jahre, in denen bedingt durch mehr
Winterdienst auch außergewöhnlich mehr Kosten anfallen (wie zuletzt 2010), nicht zu stark
ins Gewicht fallen.
2)
Kalkulation der Gebühren
Straßenreinigung
Im Bereich Straßenreinigung wurde eine Gewichtung (Äquivalenzziffernberechnung) der
Strecken vorgenommen, um die unterschiedlichen Gebührensätze für die Reinigung örtlicher
bzw. überörtlicher Straßen zu errechnen. Damit ist der Tatsache Rechnung getragen, dass
auf örtlichen Straßen im Gegensatz zu den überörtlichen Straßen die Verschmutzung mehr
durch den Anlieger selbst als durch den sonstigen Verkehr verursacht wird.
Durch die teilweise Auflösung der Rücklage bleiben die Gebühren im Vergleich zum Vorjahr
unverändert.
Straßenreinigung pro m Straßenfront auf örtlichen Straßen
Straßenreinigung pro m Straßenfront auf überörtlichen Straßen
0,55 Euro (2014 = 0,55 €)
0,53 Euro (2014 = 0,53 €)
Winterdienst
Im Bereich Winterdienst werden die Gesamtkosten entsprechend der Strecken prozentual
aufgeteilt auf Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen (53,27% der Gesamtstrecke)
und Winterdienst auf Anliegerstraßen (46,73% der Gesamtstrecke).
Der Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen ist nicht durch den Gebührenzahler
sondern aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Im Jahr 2015 wird dieser Anteil
voraussichtlich 28.826,17 Euro (Kalkulation 2014 = 33.249,49 Euro) betragen.
Bei Überprüfung der Position „Kostenanteil Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen“
stellte sich heraus, dass hier bei bisherigen Kalkulationen ein zu hoher Wert ermittelt wurde.
In der Kalkulation wurde die Position bislang von den Gesamtkosten berechnet (für 2015
wären dies: 73.096,28 € x 53,27% =38.942,02 €).
Im Gebührenabschluss wird die Berechnung jedoch richtigerweise nicht von den
Gesamtkosten vorgenommen. Von den Gesamtkosten sind die Positionen „Kosten
Winterdienst durch Landschaftsverband“ und „Unterdeckung aus Vorjahren“ abzuziehen. Die
Kosten bei diesen beiden Positionen entstehen zu 100% im Bereich der Anliegerstraßen.
Von den verbleibenden Kosten wird aufgrund des prozentualen Anteils an der
Gesamtstrecke der Kostenanteil errechnet, der auf „Gemeindeverbindungswegen“ anfällt
(73.096,28 € - 10.488 € -8.500 €= 54.108,28 € x 53,27% = 28.826,17 €).
Da die Berechnung in den Gebührenabschlüssen jeweils richtig war, ist dem allgemeinen
Haushalt der Gemeinde Vettweiß kein Schaden entstanden. Die unterschiedliche
Berechnung in Kalkulation und Abschluss führt jedoch regelmäßig zu niedrigeren
Gebühreneinnahmen und im Ergebnis zu einer Unterdeckung des Gebührenhaushaltes.
Die verbleibenden Kosten für den Winterdienst auf Anliegerstraßen sind auf die Anlieger
beiderseits der Straßen zu verteilen, daher ist bei der Errechnung des Gebührensatzes nicht
die tatsächliche Strecke, sondern die zweifache Strecke als Divisor eingesetzt.
Durch die oben erläuterte Korrektur in der Berechnung und der noch zu berücksichtigenden
Unterdeckung aus Vorjahren ergibt sich für 2015 für den Winterdienst ein Gebührensatz in
Höhe von 1,49 Euro (2014 = 0,98 €) je Meter Straßenfront auf Anliegerstraßen. Der
Gebührensatz liegt damit wieder auf dem Niveau des Jahres 2012.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende Kalkulation zu
beschließen.
Auswirkungen auf den Haushalt: