Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
28.08.2012
Erstellt
22.08.12, 18:03
Aktualisiert
22.08.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8156/2012
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Bauausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
28.08.2012
Betreff:
Geplante Maßnahmen zum Neu- oder Umbau sowie Reparaturmaßnahmen an
Gemeindestraßen
hier: Erstellung einer Prioritätenliste
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat der Rat der Stadt Bedburg folgendes politisches Ziel
beschlossen (Haushaltsplan 2012, Fachbereich IV, Produkt 12.541.110 – Öffentliche
Verkehrsflächen -, S. 103):
Für geplante Maßnahmen zum Neu- oder Umbau, sowie Reparaturmaßnahmen an
Gemeindestraßen ist eine Prioritätenliste zu erstellen. Die Prioritätenliste ist durch den
Bauausschuss aufzustellen und zu beschließen.
Verwaltungsintern ist ein Straßeninstandsetzungsprogramm vorhanden, das jährlich abgearbeitet
wird. Dieses Programm ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt. Hier sind die voraussichtlichen
Kosten der Maßnahme ermittelt und der verwaltungsmäßig vorgesehene Zeitpunkt der Maßnahme
aufgeführt. Sofern hier vom Bauausschuss andere Prioritäten gesetzt werden, müsste dies
gegebenenfalls bei der Haushaltsplanung für die Jahre 2013 ff. berücksichtigt werden.
Aufgrund der politischen Zielsetzung wurden für Neubaumaßnahmen noch keine Mittel im
Haushalt angemeldet. Eine Mitteilung an die Finanzabteilung wird abhängig von der politischen
Beschlussfassung im Bauausschuss zur Berücksichtigung bei der Haushaltsaufstellung erfolgen.
Bei Straßenneubauten finden zwei Punkte besondere Berücksichtigung:
Abschreibungen/Sonderposten
Für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 musste das städtische Vermögen, hierunter zählen auch
die Straßen, bewertet werden. Seinerzeit wurde hiermit ein Fachbüro beauftragt. Als Ergebnis der
Bewertung ergab sich ein zahlenmäßiger Wert mit der Angabe der Restnutzungsdauer der Straße.
Demgegenüber wurden Sonderposten gebildet. Die Sonderposten stellen im Bereich der Straßen i.
d. R. die Beiträge der Anlieger, die nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes
(KAG) bzw. dem Baugesetzbuch (BauGB) entrichtet worden sind. Wird nunmehr eine Straße
komplett neu ausgebaut, wird der Restwert der Straße in einer Summe komplett abgeschrieben,
der Sonderposten wird demgegenüber ertragswirksam aufgelöst.
KAG/BauGB
Sofern Straßen nicht nur instandgesetzt werden, sondern komplett neu gebaut werden, müssen
von den Anliegern Beiträge nach den Bestimmungen des KAG bzw. BauGB erhoben werden.
Beiträge nach KAG werden für Straßen, die bereits schon mal hergestellt und i. d. R. abgerechnet
worden sind, erhoben.
Für den erstmaligen Ausbau einer Straße werden Beiträge nach BauGB erhoben. Der Unterschied
liegt im Kostenanteil. Während bei Maßnahmen nach KAG rund 50 % der beitragsfähigen Kosten
abgerechnet werden, sind es nach BauGB 90 %.
Anmerkung:
Sowohl bei Instandsetzungen als auch bei Neubauten von Straßen findet im Vorfeld eine
Befahrung der Kanäle einschl. der Hausanschlüsse statt.
Beschlussvorlage WP8-156/2012
Seite 2
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
mit textlicher Erläuterung:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Gesehen:
----------------------------------Wahner
----------------------------------Naujock
----------------------------------Brabender-Lipej
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter(in)
Allg. Vertreterin des
Bürgermeisters
Beschlussvorlage WP8-156/2012
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