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Beschlussvorlage (Geplante Maßnahmen zum Neu- oder Umbau sowie Reparaturmaßnahmen an Gemeindestraßen hier: Erstellung einer Prioritätenliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
28.08.2012
Erstellt
22.08.12, 18:03
Aktualisiert
22.08.12, 18:03
Beschlussvorlage (Geplante Maßnahmen zum Neu- oder Umbau sowie Reparaturmaßnahmen an Gemeindestraßen
hier: Erstellung einer Prioritätenliste) Beschlussvorlage (Geplante Maßnahmen zum Neu- oder Umbau sowie Reparaturmaßnahmen an Gemeindestraßen
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hier: Erstellung einer Prioritätenliste)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8156/2012 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Bauausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 28.08.2012 Betreff: Geplante Maßnahmen zum Neu- oder Umbau sowie Reparaturmaßnahmen an Gemeindestraßen hier: Erstellung einer Prioritätenliste Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat der Rat der Stadt Bedburg folgendes politisches Ziel beschlossen (Haushaltsplan 2012, Fachbereich IV, Produkt 12.541.110 – Öffentliche Verkehrsflächen -, S. 103): Für geplante Maßnahmen zum Neu- oder Umbau, sowie Reparaturmaßnahmen an Gemeindestraßen ist eine Prioritätenliste zu erstellen. Die Prioritätenliste ist durch den Bauausschuss aufzustellen und zu beschließen. Verwaltungsintern ist ein Straßeninstandsetzungsprogramm vorhanden, das jährlich abgearbeitet wird. Dieses Programm ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt. Hier sind die voraussichtlichen Kosten der Maßnahme ermittelt und der verwaltungsmäßig vorgesehene Zeitpunkt der Maßnahme aufgeführt. Sofern hier vom Bauausschuss andere Prioritäten gesetzt werden, müsste dies gegebenenfalls bei der Haushaltsplanung für die Jahre 2013 ff. berücksichtigt werden. Aufgrund der politischen Zielsetzung wurden für Neubaumaßnahmen noch keine Mittel im Haushalt angemeldet. Eine Mitteilung an die Finanzabteilung wird abhängig von der politischen Beschlussfassung im Bauausschuss zur Berücksichtigung bei der Haushaltsaufstellung erfolgen. Bei Straßenneubauten finden zwei Punkte besondere Berücksichtigung: Abschreibungen/Sonderposten Für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 musste das städtische Vermögen, hierunter zählen auch die Straßen, bewertet werden. Seinerzeit wurde hiermit ein Fachbüro beauftragt. Als Ergebnis der Bewertung ergab sich ein zahlenmäßiger Wert mit der Angabe der Restnutzungsdauer der Straße. Demgegenüber wurden Sonderposten gebildet. Die Sonderposten stellen im Bereich der Straßen i. d. R. die Beiträge der Anlieger, die nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) bzw. dem Baugesetzbuch (BauGB) entrichtet worden sind. Wird nunmehr eine Straße komplett neu ausgebaut, wird der Restwert der Straße in einer Summe komplett abgeschrieben, der Sonderposten wird demgegenüber ertragswirksam aufgelöst. KAG/BauGB Sofern Straßen nicht nur instandgesetzt werden, sondern komplett neu gebaut werden, müssen von den Anliegern Beiträge nach den Bestimmungen des KAG bzw. BauGB erhoben werden. Beiträge nach KAG werden für Straßen, die bereits schon mal hergestellt und i. d. R. abgerechnet worden sind, erhoben. Für den erstmaligen Ausbau einer Straße werden Beiträge nach BauGB erhoben. Der Unterschied liegt im Kostenanteil. Während bei Maßnahmen nach KAG rund 50 % der beitragsfähigen Kosten abgerechnet werden, sind es nach BauGB 90 %. Anmerkung: Sowohl bei Instandsetzungen als auch bei Neubauten von Straßen findet im Vorfeld eine Befahrung der Kanäle einschl. der Hausanschlüsse statt. Beschlussvorlage WP8-156/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja mit textlicher Erläuterung: Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Gesehen: ----------------------------------Wahner ----------------------------------Naujock ----------------------------------Brabender-Lipej Sachbearbeiter Fachbereichsleiter(in) Allg. Vertreterin des Bürgermeisters Beschlussvorlage WP8-156/2012 Seite 3