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Vorlage (Neuaufstellung des Bebauungsplanes Vettweiß "Ve-16" (Am Juffernpesch) im Bereich der "Dürener Straße" in der Ortschaft Vettweiß hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der Offenlage und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
111 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
22.05.15, 18:01
Aktualisiert
22.05.15, 18:01
Vorlage (Neuaufstellung des Bebauungsplanes Vettweiß "Ve-16" (Am Juffernpesch) im Bereich der "Dürener Straße" in der Ortschaft Vettweiß
hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der Offenlage und Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 20.05.2015 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-41/2015 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 02.06.2015 Gemeinderat am 18.06.2015 - öffentlich - Neuaufstellung des Bebauungsplanes Vettweiß "Ve-16" (Am Juffernpesch) im Bereich der "Dürener Straße" in der Ortschaft Vettweiß hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der Offenlage und Satzungsbeschluss Begründung: Für die Neuaufstellung des v. g. Bebauungsplanes ist zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 und § 4a Absatz 2 BauGB durchgeführt worden. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen. Die im Rahmen der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen mit den vorgetragenen Anregungen und Bedenken sowie die diesbezügliche Stellungnahme der Verwaltung und der entsprechende Wertungsvorschlag sind als Anlage beigefügt. (Anlage 1) Beschlussvorschlag: A. B. Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt gemäß der in der Anlage formulierten Wertungsvorschläge (Anlage 1). Der Bebauungsplan Vettweiß „Ve-16“ (Am Juffernpesch), bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht, „Artenschutzrechtliche Prüfung“ und „Landschaftspflegerischer Fachbeitrag“, wird gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen.