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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
204 kB
Datum
19.11.2014
Erstellt
28.11.14, 13:07
Aktualisiert
27.05.15, 14:17

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 19.11.2014 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Eßer, Ingo 2. Ackers, Elfriede 3. Braks, Egbert 4. Breuer, Adolf 5. Heidbüchel, Rolf 6. Heinrichs, Dirk 7. Hohn, Astrid 8. Iven, Axel 9. Kammer, Jürgen 10. Kaptain, Johannes 11. Kern, Karl-Heinz 12. Lennartz, Ulrich 13. Lüttgen, Wolfgang 14. Dr. Nolten, Ralf 15. Schmitz, Hermann-Josef 16. Stoffels, Manfred 17. Winter, Heinrich b) von der Verwaltung: 1. GVD Schmühl 2. GOVR Steg 3. AL Drewes-Janssen 4. AL Stirnberg Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 21:35 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 3. Beschwerde des Herrn F. wegen der Zurückweisung von Einwohnerfragen Vorlage: 49/2014 4. Erhöhung der Realsteuerhebesätze ab 01.01.2015 durch die Neufassung der "Hebesatz-Satzung" Vorlage: 54/2014 5. Neufassung der Hundesteuersatzung Vorlage: 55/2014 6. Betreff: Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung des Wohnhauses Dorfstraße 112 im Ortsteil Üdingen in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau; hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste Vorlage: 28/2014 7. Fortschreibung Spielplatzkonzept Gemeinde Kreuzau Vorlage: 34/2014 8. Erstellung eines Verkehrskonzeptes zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Ortskern Kreuzau Vorlage: 51/2014 9. Pausengestaltung am Schulzentrum Kreuzau; Hier: Errichtung einer Pausenhofüberdachung Vorlage: 57/2013 2. Ergänzung 10. Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum „Windenergieanlagen Lausbusch“; Hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 BauGB Vorlage: 58/2012 3. Ergänzung 11. Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; Hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 BauGB Vorlage: 59/2012 3. Ergänzung 12. Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB Vorlage: 31/2014 -313. Schulträgeranteil der Gemeinde Kreuzau an der St. Angela-Schulträgergesellschaft mbH, Düren Vorlage: 52/2014 14. Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung; Hier: Mögliche Gründung eines Schulverbundes auf Kreisebene Vorlage: 53/2014 15. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 16. Mitteilungen 16.1 Musikschul-Bericht 2014 16.2 Grundstücksangelegenheit 17. Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2014 und 31.12.2015 Vorlage: 48/2014 18. Anfragen -4A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Es werden keine Fragen gestellt. 2. Mitteilungen GVD Schmühl teilt unter Hinweis auf § 8 der Hauptsatzung mit, dass Herr Ernst-Willi Stollenwerk eine Anregung nach § 24 GO zur Ausweisung einer Einbahnstraße in Stockheim eingereicht habe. Seitens der Verwaltung werden nun Stellungnahmen des Straßenverkehrsamtes und der Polizei eingeholt, danach werde eine Vorlage gefertigt. Die Eingabe ist als Anlage dieser Niederschrift beigefügt. 3. Beschwerde des Herrn F. wegen der Zurückweisung von Einwohnerfragen Vorlage: 49/2014 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau weist die Beschwerde des Herrn F. zurück. Beratungsergebnis: 4. einstimmig Erhöhung der Realsteuerhebesätze ab 01.01.2015 durch die Neufassung der "Hebesatz-Satzung" Vorlage: 54/2014 BM Eßer führt aus, dass gemäß des genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes die Steuersätze in 2-Jahresschritten regelmäßig erhöht werden müssen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das Haushaltssicherungskonzept nur mit den vorgesehenen Steuererhöhungen haltbar sein wird. AM Heidbüchel teilt mit, dass er seinerzeit in der Sitzung am 11.12.2013 ausgesagt habe, dass die für 2014 beschlossene Steuererhöhung nur dann akzeptiert werde, wenn auf eine Steuererhöhung im Jahre 2015 verzichtet wird. Aus Sicht der SPD-Fraktion müsse die Einsparung durch Kostensenkungen erreicht werden. Es mache keinen Sinn, kreisweit die höchste Gewerbe- bzw. Grundsteuer zu erheben. Insoweit sei es die Meinung der SPD-Fraktion, durch Ausgabensenkungen zum Haushaltsausgleich beizutragen. Er schlägt desweiteren vor, eine zweite 20%ige Erhöhung in 2016 sowie weitere Steuererhöhungen gemäß der Planung in 2018 und in 2020 vorzunehmen. Anschließend sollte der Haushaltsausgleich erreicht sein. Insoweit beantragt er, die steuerlichen Erhöhungen um 1 Jahr auszusetzen. In diesem Zusammenhang bittet er, im Rahmen der geplanten Neufassung der Hundesteuersatzung (TOP 5) ein Drittel der Mehrerträge für die Aufstellung von Hundetoiletten einzusetzen. BM Eßer entgegnet, dass die Gemeinde Kreuzau noch weit vom Spitzensteuersatz im Kreis Düren entfernt sei und bringt in Erinnerung, dass die Stadt Nideggen für das Jahr 2015 einen Grundsteuerhebesatz bei der Grundsteuer B in Höhe von 850 Prozentpunkten eingeplant habe. Er warnt ausdrücklich davor, das Haushaltssicherungskonzept zu gefährden. AL Stirnberg teilt mit, dass die Steuersätze der kreisangehörigen Kommunen für 2015 nicht bekannt seien, er wisse aber, dass andere Kommunen ebenfalls erhöhen werden. Er mahnt an, dass aufgepasst werden müsse, dass die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungskonzeptes nicht gefährdet wird. Die Kommunalaufsicht des Kreises Düren verlangt in diesem Zusammenhang einen Haushaltsausgleich zum frühest möglichen Zeitpunkt, insoweit sei er nicht sicher, ob der Kreis die Aussetzung der Steuererhöhungen um ein Jahr mittragen werde. Auf die Frage von AM Hohn, in welchen Bereichen Kostensteigerungen verzeichnet worden sind und wo Einnahmen weggebrochen sind, erläutern GVD Schmühl und BM Eßer die Hintergründe. In diesem Zusammenhang bittet Frau Hohn um offizielle schriftliche Information der -5haushaltsmäßigen Veränderungen. Sie tue sich schwer mit der Beschlussfassung über eine Steuererhöhung und vertritt die Auffassung, dass mehr Rücksicht genommen werden müsse auf einkommenschwache Personen und Familien. Erst sollen sämtliche Einsparpotentiale beleuchtet werden, bevor Steuererhöhungen beschlossen werden müssen. Das Controlling müsse eingeführt und das Vereinskonzept erarbeitet werden. BM Eßer erläutert nochmals ausführlich die Beweggründe der Verwaltung. Es gehe letztlich darum, ein tragfähiges HSK zu verabschieden. AM Dr. Nolten führt aus, dass der Rat ein mittelfristiges Finanzierungskonzept beschlossen habe. Mit dem angesprochenen Vereinskonzept könne die Gemeinde keine 260.000 € einsparen. Er vertritt die Auffassung, dass eine Entscheidung über die Steuererhöhungen bis zur Ratssitzung am 02.12. 2014 geschoben werden könne, aber dann eine Entscheidung getroffen werden müsse. BM Eßer bringt in Erinnerung, dass im letzten Jahr größere Steuererhöhungen vorgeschlagen worden sind, durch den erzielten Kompromissvorschlag letztlich aber eine geringere Erhöhung vorgenommen worden sei. Bezüglich der Belastung der einzelnen Haushalte bei der vorgeschlagenen Steuererhöhung sagt BM Eßer zu, eine entsprechende Musterberechnung bis zur Ratssitzung am 02.12.2014 vorzulegen. AM Kern teilt mit, dass die Gesamtheit der Bürgerschaft gesehen werden müsse und dass die Realeinkommen in den letzten Jahren gesunken seien. BM Eßer teilt hierzu mit, dass es hierüber bereits eine langjährige Diskussion im Rat gebe, es müsse auch bedacht werden, dass zu den „armen Leuten“ auch die Gemeinde Kreuzau gehöre. AM Dr. Nolten bringt in Erinnerung, dass seit 1993 die gemeindlichen Standards im Bereich Schulen, Friedhöfe und u.a. abgebaut werden. Im Bereich der Stadt Nideggen sei in den letzten zwei Jahren die Grundsteuer verdoppelt worden. Daher seien aus seiner Sicht punktuelle kleinere Erhöhungen für die Bürgerschaft eher tragbar. Der vom Land eingesetzte Sparkommissar habe bei der Stadt Nideggen lediglich auch nur die Gemeindesteuern drastisch erhöht, da andere Einnahmemöglichkeiten nicht generiert werden konnten. AM Hohn ist der Auffassung, dass der Standardabbau grundsätzlich nochmals betrachtet werden müsse. AM Heidbüchel erläutert, dass er mit der Verschiebung der Steuererhöhung von 2015 nach 2016 die Politik selbst unter Druck setzen möchte, um Ideen zu entwickeln, Ausgaben zu senken und Mehreinnahmen zu generieren. AM Dr. Nolten teilt für die CDU-Fraktion mit, dass am 02.12. durchaus eine positive Entscheidung für den Verwaltungsvorschlag getroffen werden könne. Für die FDP-Fraktion sagt AM Braks aus, dass sich seine Fraktion gegen die Steuererhöhungen gewehrt habe, da der vorgeschlagene Automatismus nicht gefalle und ergänzt, dass es schwer sei, aus dem vorhandenen Topf Einsparungen zu generieren. AM Breuer teilt in diesem Zusammenhang mit, dass bereits vor vielen Jahren im Bereich „Sport, Senioren und Kinder“ Einsparungen in großer Höhe vorgenommen worden seien und keine weiteren Anpassungen mehr vorgenommen wurden. BM Eßer berichtet, dass der Verwaltung ein Brief der Kommunalaufsicht zum Bericht der Gemeinde Kreuzau zum 31.10.2014 zum Fortschreiben des HSK vorliege. Demnach sollen die Maßnahmen nicht nur beschrieben, sondern zukünftig auch mit Eurobeträgen beziffert werden. Er fragt an, wie nun weiter verfahren werden soll. AM Heinrichs bittet Kämmerer Stirnberg, den Vorschlag von AM Heidbüchel auf Aussetzung der Steuererhöhungen in 2015 im Hinblick auf die Höhe des Kompensationsbeitrages zu berechnen und dem Rat zur Kenntnis zu geben. Auf entsprechende Anfrage weisen BM Eßer und GVD Schmühl darauf hin, dass die Steuermehreinnahmen insgesamt bei der Gemeinde verbleiben und verweisen diesbezüglich auf die Aussagen und Berechnungsmethoden in der Verwaltungsvorlage. AM Heidbüchel teilt mit, dass die SPD vor einigen Jahren die Einführung einer Zweitwohnungssteuer beantragt habe. Er habe festgestellt, dass derzeit 1069 Personen hier mit Zweitwohnsitz gemeldet seien. In diesem Zusammenhang möchte er wissen, was die Einführung einer Zweitwohnungssteuer finanziell für die Gemeinde Kreuzau an Einnahmen erbringen könne. AL Stirnberg berichtet, dass eine entsprechende Liste über die Zweitwohnsitze vorhanden sei, vermutet aber auch, dass viele Karteileichen in dieser Liste enthalten sind. BM Eßer teilt mit, dass die Verwaltung eine Vorlage fertigen werde. Dies werde voraussichtlich aber bis zur Ratssitzung am 02.12.2014 nicht möglich sein. Insgesamt wird sich darauf verständigt, dass die Angelegenheit bis zur Ratsitzung am 02.12.2014 -6vertagt wird. Beschlussvorschlag: 1. 2. Mit Wirkung ab 01.01.2015 wird der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 319 v.H., der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 469 v.H. und der Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 464 v. H. festgesetzt. Die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 5. Ohne Abstimmung Neufassung der Hundesteuersatzung Vorlage: 55/2014 AM Dr. Nolten schlägt vor, die Neufassung der Hundesteuersatzung ebenfalls bis zur Ratssitzung zu vertagen, hiermit ist man einstimmig einverstanden. Herr Kern bittet, im Amtsblatt ein Hinweis auf die avisierten Hundeboxen als Gegenleistung für die Steuererhöhungen zu machen. Beschlussvorschlag: Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Neufassung beschlossen. Beratungsergebnis: 6. Ohne Abstimmung Betreff: Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung des Wohnhauses Dorfstraße 112 im Ortsteil Üdingen in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau; hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste Vorlage: 28/2014 Beschlussvorschlag: Dem Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung des Wohnhauses Dorfstraße 112 im Ortsteil Üdingen in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau wird zugestimmt. Beratungsergebnis: 7. einstimmig Fortschreibung Spielplatzkonzept Gemeinde Kreuzau Vorlage: 34/2014 AM Kammer bittet, auch die Skateranlage in die Konzeption aufzunehmen, dies wird durch BM Eßer zugesagt. Beschlussvorschlag: Der Bericht über die Spielplatzsituation wird zur Kenntnis genommen. Beratungsergebnis: einstimmig -78. Erstellung eines Verkehrskonzeptes zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Ortskern Kreuzau Vorlage: 51/2014 BM Eßer teilt mit, dass er das Verkehrskonzept zur Chefsache gemacht habe und berichtet, dass verwaltungsseitig eine Umsetzung nicht leistbar sei. Die vorhandenen Nöte und Sorgen der Bevölkerung müssen ernst genommen und sich dieser angenommen werden. Ein entsprechender Beratungsauftrag müsse formuliert werden. Auch müsse der Untersuchungsumfang festgelegt werden. Er schlägt vor, dies in den Haushaltsplanberatungen zu diskutieren. GVD Schmühl ergänzt, dass das im Jahre 1980 erstellte Verkehrskonzept heute per Newsletter versandt worden sei. Desweiteren prüfe die Verwaltung, ob es für die Erstellung eines neuen Verkehrskonzeptes Städtebauförderungsmittel vom Land als Zusatzfinanzierung gebe. AM Heidbüchel bittet, dass alle Ratsmitglieder das übersandte Verkehrskonzept aus 1980 lesen sollen. Seines Erachtens sind einige gute Ansätze in diesem Gutachten ohne große finanzielle Mittel umsetzbar. AM Kern ist sogar der Auffassung, dass die Ansätze aus 1980 bis auf das Mengengerüst auf heute umsetzbar seien. BM Eßer stellt fest, dass es heute um einen Grundsatzbeschluss gehe, Details müssen noch diskutiert werden. Beschlussvorschlag: Zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Ortskern Kreuzau wird vorsorglich ein Betrag von 30.000 € in den Haushalt 2015 eingestellt. Beratungsergebnis: 9. einstimmig Pausengestaltung am Schulzentrum Kreuzau; Hier: Errichtung einer Pausenhofüberdachung Vorlage: 57/2013 2. Ergänzung BM Eßer erläutert die Vorlage und die vorgeschlagenen Varianten. AM Winter stellt die vorgesehene Maßnahme im Hinblick auf die Haushaltssituation insgesamt in Frage, wobei BM Eßer der Auffassung ist, das dies durchaus auch im Rahmen der Haushaltsplanberatungen besprochen werden könne. Auch AM Hohn führt aus, dass es auch ihr schwer falle, über diese Ausgabe im Hinblick auf die Gesamtsituation des Haushalts zu beschließen. AM Heidbüchel erläutert, dass hier gute Qualität in einer wartungsarmen Form angeboten sei, es gäbe keine bessere Alternative. AM Dr. Nolten schlägt vor, die Haushaltsplanberatungen abzuwarten. Beschlussvorschlag: Dem Entwurf zur Überdachung des Pausenhofs am Schulzentrum durch die Errichtung von 10 – 16 Flachschirmen gemäß Variante 2 wird im Grundsatz zugestimmt. Über die Mittelbereitstellung wird im Zuge der Haushaltsplanberatungen entschieden. Beratungsergebnis: 10. einstimmig Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum „Windenergieanlagen Lausbusch“; Hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 BauGB Vorlage: 58/2012 3. Ergänzung Beschlussvorschlag: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen -8Lausbusch“, wird die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Beratungsergebnis: 11. einstimmig Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; Hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 BauGB Vorlage: 59/2012 3. Ergänzung Beschlussvorschlag: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“, wird die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Beratungsergebnis: 12. einstimmig Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB Vorlage: 31/2014 Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Kreuzau nimmt wie folgt Stellung: Sie bittet den Rat der Gemeinde Hürtgenwald mit Blick auf die noch ausstehenden Beratungen zum B-Plan „Windpark Ochsenauel“, folgende Überlegungen in seine Abwägungen mit einzubeziehen: Die Südkreiskommunen eint das Bestreben einer touristischen Inwertsetzung der Rureifel. Für die Gemeinde Kreuzau ist dabei das Staubecken Obermaubach von elementarer Bedeutung. Der Blick von der auf 166 m ü. NN gelegenen Staumauer über den See auf die umliegenden Hänge gehört für Erholungssuchende aller Art zum landschaftsästhetisch Wertvollsten, was die Rureifel zu bieten hat. Die höchsten Erhebungen im Bereich Ochsenauel liegen etwa 385 m ü. NN gut 200 m über dem Seespiegel. Windräder auf diesem Höhenrücken sind somit weithin sichtbar und stellen einen harten Eingriff in das Landschaftsbild dar. Bei der Ausweisung der konkreten Standorte einzelner Windkraftanlagen und der Festlegung ihrer Höhenbegrenzungen bitten wir die Gemeinde Hürtgenwald inständig, dies zu berücksichtigen. Des Weiteren erlaubt sich die Gemeinde Kreuzau den Hinweis, dass die Regionalplanungsbehörde ihr die Ausweisung von Waldflächen als Konzentrationszonen für Windkraftanlagen untersagt hat. Die Gemeinde Kreuzau hält diesen Standort für nicht geeignet. Beratungsergebnis: einstimmig -913. Schulträgeranteil der Gemeinde Kreuzau an der St. AngelaSchulträgergesellschaft mbH, Düren Vorlage: 52/2014 Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird ermächtigt, den bestehenden Vertrag Schulträgergesellschaft mbh, Düren fristgerecht zu kündigen. Beratungsergebnis: 14. mit der St. Angela- 10 Stimmen dafür, 6 dagegen, 1 Enthaltung Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung; Hier: Mögliche Gründung eines Schulverbundes auf Kreisebene Vorlage: 53/2014 BM Eßer erläutert zur Vorlage, dass er am heutigen Tage eine E-Mail vom Kreis Düren erhalten habe. Demnach gebe es derzeit zwei Schulzweckverbände (Schirmerschule und Bürgewaldschule). Diese müssen sich zunächst auflösen und das Vermögen auf die Kommunen, die in diesem Zweckverband Mitglied sind, aufteilen. Mit der Gründung des neuen großen Zweckverbandes fließen diese Vermögensanteile in den Verband ein und bei Auflösung des Verbandes bzw. bei der nicht mehr benötigten Nutzung eines Schulgebäudes fließen diese Vermögensanteile wieder an die Ursprungskommunen zurück. Der Zeitpunkt 01.08.2015 im Hinblick auf die Mindestgrößenverordnung wurde in einem Telefonat mit der Bezirksregierung Köln nochmals bestätigt und ist laut Gesetzeslage bindend. AM Dr. Nolten teilt mit, dass die vorliegende Fassung des Beschlussvorschlages fair und deutlich formuliert worden sei. AM Hohn stellt fest, dass die Vermögensfrage nunmehr klar gestellt sei, nicht einverstanden ist sie mit der Formulierung im 1. Spiegelstrich des Beschlussvorschlages „sich alle Kommunen“, da bereits feststehe, dass Nideggen sich nicht anschließen werde. Sie vertritt die Auffassung, das die Gründung eines Zweckverbandes nur dann Sinn mache, wenn der größte Teil der kreisangehörigen Kommunen sich anschließe. Sie führt weiterhin aus, dass ein Zweckverband ein demokratisches Organ sei, wobei die Gemeinde mehr Möglichkeiten habe, Einfluss zu nehmen. Die Gemeinde wird nur für die Kinder bezahlen müssen, die auch die entsprechende Schule besuchen. BM Eßer stellt klar, dass es nie Absicht der Verwaltung gewesen sei, eine Lösung gegen den Zweckverband zu suchen. AM Heidbüchel schlägt vor, die von AM Hohn monierte Formulierung in „möglichst alle Kommunen“ neu zu fassen, hiermit sind alle Ausschussmitglieder einverstanden. In diesem Zusammenhang wird durch AM Kern angefragt, ob Nideggen Kosten ersetzen müsse, wenn sie am Zweckverband nicht mitmache. Herr Steg führt aus, dass nach dem Schulträgerprinzip Nideggen nicht zahlen müsse, die Aussage des Landrats gegenüber Herrn Kern sei rechtlich insoweit nicht haltbar. Es müsse angestrebt werden, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler in dem nun zu gründenden Schulzweckverband beschult werden. Im Hinblick auf die Frist zum 30.11.2014 teilt BM Eßer mit, das diese nicht eingehalten werden könne da der Rat erst am 02.12. tage. Nach kurzer Aussprache wird sich darauf verständigt, einen Dringlichkeitsbeschluss des Hauptausschusses gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 zu fassen. Hiermit sind alle anwesenden Ausschussmitglieder einstimmig einverstanden. Dringlichkeitsbeschluss des HA n. § 60 Abs. 1 GO Grundsätzlich wäre die Gemeinde Kreuzau bereit, dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder der Gründung eines Zweckverbandes zur Neuorganisation der Förderschullandschaft im Kreis Düren zu zustimmen, unter der Voraussetzung, dass - sich möglichst alle Kommunen im Kreis Düren der Neuregelung anschließen, - durch den Kreis Düren bzw. den zu gründenden Zweckverband kein Vermögen und keine Verpflichtungen bisheriger Schulträger übernommen werden und - 10 - alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung (LES) im Kreis Düren, die die Grenzen der Mindestgrößenverordnung der Förderschulen und der Schulen für Kranke erfüllen, durch den Kreis Düren bzw. den zu gründenden Zweckverband übernommen werden. Eine endgültige Entscheidung kann erst nach Vorlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder der Zweckverbandssatzung erfolgen. 15. Anfragen Es werden keine Anfragen gestellt. - 11 B. Nichtöffentliche Sitzung Kreuzau, den 19.11.2014 Bürgermeister: - Eßer - Schriftführer: - Drewes-Janssen -