Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
204 kB
Datum
19.11.2014
Erstellt
28.11.14, 13:07
Aktualisiert
27.05.15, 14:17
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 19.11.2014
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Eßer, Ingo
2. Ackers, Elfriede
3. Braks, Egbert
4. Breuer, Adolf
5. Heidbüchel, Rolf
6. Heinrichs, Dirk
7. Hohn, Astrid
8. Iven, Axel
9. Kammer, Jürgen
10. Kaptain, Johannes
11. Kern, Karl-Heinz
12. Lennartz, Ulrich
13. Lüttgen, Wolfgang
14. Dr. Nolten, Ralf
15. Schmitz, Hermann-Josef
16. Stoffels, Manfred
17. Winter, Heinrich
b) von der Verwaltung:
1. GVD Schmühl
2. GOVR Steg
3. AL Drewes-Janssen
4. AL Stirnberg
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
21:35 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
3.
Beschwerde des Herrn F. wegen der Zurückweisung von Einwohnerfragen
Vorlage: 49/2014
4.
Erhöhung der Realsteuerhebesätze ab 01.01.2015 durch die Neufassung der
"Hebesatz-Satzung"
Vorlage: 54/2014
5.
Neufassung der Hundesteuersatzung
Vorlage: 55/2014
6.
Betreff: Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung des
Wohnhauses Dorfstraße 112 im Ortsteil Üdingen in die Denkmalliste der Gemeinde
Kreuzau;
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste
Vorlage: 28/2014
7.
Fortschreibung Spielplatzkonzept Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 34/2014
8.
Erstellung eines Verkehrskonzeptes zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Ortskern
Kreuzau
Vorlage: 51/2014
9.
Pausengestaltung am Schulzentrum Kreuzau;
Hier: Errichtung einer Pausenhofüberdachung
Vorlage: 57/2013 2. Ergänzung
10.
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr.
G 1, Ortsteil Thum „Windenergieanlagen Lausbusch“;
Hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß §
17 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 58/2012 3. Ergänzung
11.
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr.
G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“;
Hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß §
17 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 59/2012 3. Ergänzung
12.
Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des Flächennutzungsplans zur
Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft
Hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen
der erneuten Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB
Vorlage: 31/2014
-313.
Schulträgeranteil der Gemeinde Kreuzau an der St. Angela-Schulträgergesellschaft
mbH, Düren
Vorlage: 52/2014
14.
Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung;
Hier: Mögliche Gründung eines Schulverbundes auf Kreisebene
Vorlage: 53/2014
15.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
16.
Mitteilungen
16.1
Musikschul-Bericht 2014
16.2
Grundstücksangelegenheit
17.
Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse der
Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2014 und 31.12.2015
Vorlage: 48/2014
18.
Anfragen
-4A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.
2.
Mitteilungen
GVD Schmühl teilt unter Hinweis auf § 8 der Hauptsatzung mit, dass Herr Ernst-Willi Stollenwerk
eine Anregung nach § 24 GO zur Ausweisung einer Einbahnstraße in Stockheim eingereicht habe.
Seitens der Verwaltung werden nun Stellungnahmen des Straßenverkehrsamtes und der Polizei
eingeholt, danach werde eine Vorlage gefertigt. Die Eingabe ist als Anlage dieser Niederschrift
beigefügt.
3.
Beschwerde des Herrn F. wegen der Zurückweisung von Einwohnerfragen
Vorlage: 49/2014
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau weist die Beschwerde des Herrn F. zurück.
Beratungsergebnis:
4.
einstimmig
Erhöhung der Realsteuerhebesätze ab 01.01.2015 durch die Neufassung der
"Hebesatz-Satzung"
Vorlage: 54/2014
BM Eßer führt aus, dass gemäß des genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes die Steuersätze
in 2-Jahresschritten regelmäßig erhöht werden müssen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das
Haushaltssicherungskonzept nur mit den vorgesehenen Steuererhöhungen haltbar sein wird.
AM Heidbüchel teilt mit, dass er seinerzeit in der Sitzung am 11.12.2013 ausgesagt habe, dass die
für 2014 beschlossene Steuererhöhung nur dann akzeptiert werde, wenn auf eine Steuererhöhung
im Jahre 2015 verzichtet wird. Aus Sicht der SPD-Fraktion müsse die Einsparung durch
Kostensenkungen erreicht werden. Es mache keinen Sinn, kreisweit die höchste Gewerbe- bzw.
Grundsteuer zu erheben. Insoweit sei es die Meinung der SPD-Fraktion, durch Ausgabensenkungen zum Haushaltsausgleich beizutragen. Er schlägt desweiteren vor, eine zweite 20%ige
Erhöhung in 2016 sowie weitere Steuererhöhungen gemäß der Planung in 2018 und in 2020
vorzunehmen. Anschließend sollte der Haushaltsausgleich erreicht sein. Insoweit beantragt er, die
steuerlichen Erhöhungen um 1 Jahr auszusetzen.
In diesem Zusammenhang bittet er, im Rahmen der geplanten Neufassung der
Hundesteuersatzung (TOP 5) ein Drittel der Mehrerträge für die Aufstellung von Hundetoiletten
einzusetzen.
BM Eßer entgegnet, dass die Gemeinde Kreuzau noch weit vom Spitzensteuersatz im Kreis Düren
entfernt sei und bringt in Erinnerung, dass die Stadt Nideggen für das Jahr 2015 einen
Grundsteuerhebesatz bei der Grundsteuer B in Höhe von 850 Prozentpunkten eingeplant habe. Er
warnt ausdrücklich davor, das Haushaltssicherungskonzept zu gefährden.
AL Stirnberg teilt mit, dass die Steuersätze der kreisangehörigen Kommunen für 2015 nicht
bekannt seien, er wisse aber, dass andere Kommunen ebenfalls erhöhen werden. Er mahnt an,
dass aufgepasst werden müsse, dass die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungskonzeptes nicht gefährdet wird. Die Kommunalaufsicht des Kreises Düren verlangt in diesem
Zusammenhang einen Haushaltsausgleich zum frühest möglichen Zeitpunkt, insoweit sei er nicht
sicher, ob der Kreis die Aussetzung der Steuererhöhungen um ein Jahr mittragen werde.
Auf die Frage von AM Hohn, in welchen Bereichen Kostensteigerungen verzeichnet worden sind
und wo Einnahmen weggebrochen sind, erläutern GVD Schmühl und BM Eßer die Hintergründe.
In diesem Zusammenhang bittet Frau Hohn um offizielle schriftliche Information der
-5haushaltsmäßigen Veränderungen. Sie tue sich schwer mit der Beschlussfassung über eine
Steuererhöhung und vertritt die Auffassung, dass mehr Rücksicht genommen werden müsse auf
einkommenschwache Personen und Familien. Erst sollen sämtliche Einsparpotentiale beleuchtet
werden, bevor Steuererhöhungen beschlossen werden müssen. Das Controlling müsse eingeführt
und das Vereinskonzept erarbeitet werden. BM Eßer erläutert nochmals ausführlich die
Beweggründe der Verwaltung. Es gehe letztlich darum, ein tragfähiges HSK zu verabschieden.
AM Dr. Nolten führt aus, dass der Rat ein mittelfristiges Finanzierungskonzept beschlossen habe.
Mit dem angesprochenen Vereinskonzept könne die Gemeinde keine 260.000 € einsparen. Er
vertritt die Auffassung, dass eine Entscheidung über die Steuererhöhungen bis zur Ratssitzung
am 02.12. 2014 geschoben werden könne, aber dann eine Entscheidung getroffen werden müsse.
BM Eßer bringt in Erinnerung, dass im letzten Jahr größere Steuererhöhungen vorgeschlagen
worden sind, durch den erzielten Kompromissvorschlag letztlich aber eine geringere Erhöhung
vorgenommen worden sei. Bezüglich der Belastung der einzelnen Haushalte bei der
vorgeschlagenen Steuererhöhung sagt BM Eßer zu, eine entsprechende Musterberechnung bis
zur Ratssitzung am 02.12.2014 vorzulegen. AM Kern teilt mit, dass die Gesamtheit der
Bürgerschaft gesehen werden müsse und dass die Realeinkommen in den letzten Jahren
gesunken seien.
BM Eßer teilt hierzu mit, dass es hierüber bereits eine langjährige Diskussion im Rat gebe, es
müsse auch bedacht werden, dass zu den „armen Leuten“ auch die Gemeinde Kreuzau gehöre.
AM Dr. Nolten bringt in Erinnerung, dass seit 1993 die gemeindlichen Standards im Bereich
Schulen, Friedhöfe und u.a. abgebaut werden. Im Bereich der Stadt Nideggen sei in den letzten
zwei Jahren die Grundsteuer verdoppelt worden. Daher seien aus seiner Sicht punktuelle kleinere
Erhöhungen für die Bürgerschaft eher tragbar. Der vom Land eingesetzte Sparkommissar habe
bei der Stadt Nideggen lediglich auch nur die Gemeindesteuern drastisch erhöht, da andere
Einnahmemöglichkeiten nicht generiert werden konnten.
AM Hohn ist der Auffassung, dass der Standardabbau grundsätzlich nochmals betrachtet werden
müsse.
AM Heidbüchel erläutert, dass er mit der Verschiebung der Steuererhöhung von 2015 nach 2016
die Politik selbst unter Druck setzen möchte, um Ideen zu entwickeln, Ausgaben zu senken und
Mehreinnahmen zu generieren.
AM Dr. Nolten teilt für die CDU-Fraktion mit, dass am 02.12. durchaus eine positive Entscheidung
für den Verwaltungsvorschlag getroffen werden könne.
Für die FDP-Fraktion sagt AM Braks aus, dass sich seine Fraktion gegen die Steuererhöhungen
gewehrt habe, da der vorgeschlagene Automatismus nicht gefalle und ergänzt, dass es schwer
sei, aus dem vorhandenen Topf Einsparungen zu generieren.
AM Breuer teilt in diesem Zusammenhang mit, dass bereits vor vielen Jahren im Bereich „Sport,
Senioren und Kinder“ Einsparungen in großer Höhe vorgenommen worden seien und keine
weiteren Anpassungen mehr vorgenommen wurden.
BM Eßer berichtet, dass der Verwaltung ein Brief der Kommunalaufsicht zum Bericht der
Gemeinde Kreuzau zum 31.10.2014 zum Fortschreiben des HSK vorliege. Demnach sollen die
Maßnahmen nicht nur beschrieben, sondern zukünftig auch mit Eurobeträgen beziffert werden. Er
fragt an, wie nun weiter verfahren werden soll.
AM Heinrichs bittet Kämmerer Stirnberg, den Vorschlag von AM Heidbüchel auf Aussetzung der
Steuererhöhungen in 2015 im Hinblick auf die Höhe des Kompensationsbeitrages zu berechnen
und dem Rat zur Kenntnis zu geben.
Auf entsprechende Anfrage weisen BM Eßer und GVD Schmühl darauf hin, dass die
Steuermehreinnahmen insgesamt bei der Gemeinde verbleiben und verweisen diesbezüglich auf
die Aussagen und Berechnungsmethoden in der Verwaltungsvorlage.
AM Heidbüchel teilt mit, dass die SPD vor einigen Jahren die Einführung einer
Zweitwohnungssteuer beantragt habe. Er habe festgestellt, dass derzeit 1069 Personen hier mit
Zweitwohnsitz gemeldet seien. In diesem Zusammenhang möchte er wissen, was die Einführung
einer Zweitwohnungssteuer finanziell für die Gemeinde Kreuzau an Einnahmen erbringen könne.
AL Stirnberg berichtet, dass eine entsprechende Liste über die Zweitwohnsitze vorhanden sei,
vermutet aber auch, dass viele Karteileichen in dieser Liste enthalten sind. BM Eßer teilt mit, dass
die Verwaltung eine Vorlage fertigen werde. Dies werde voraussichtlich aber bis zur Ratssitzung
am 02.12.2014 nicht möglich sein.
Insgesamt wird sich darauf verständigt, dass die Angelegenheit bis zur Ratsitzung am 02.12.2014
-6vertagt wird.
Beschlussvorschlag:
1.
2.
Mit Wirkung ab 01.01.2015 wird der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 319 v.H., der
Hebesatz für die Grundsteuer B auf 469 v.H. und der Hebesatz für die Gewerbesteuer auf
464 v. H. festgesetzt.
Die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der
Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
5.
Ohne Abstimmung
Neufassung der Hundesteuersatzung
Vorlage: 55/2014
AM Dr. Nolten schlägt vor, die Neufassung der Hundesteuersatzung ebenfalls bis zur Ratssitzung
zu vertagen, hiermit ist man einstimmig einverstanden. Herr Kern bittet, im Amtsblatt ein Hinweis
auf die avisierten Hundeboxen als Gegenleistung für die Steuererhöhungen zu machen.
Beschlussvorschlag:
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Neufassung
beschlossen.
Beratungsergebnis:
6.
Ohne Abstimmung
Betreff: Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung des
Wohnhauses Dorfstraße 112 im Ortsteil Üdingen in die Denkmalliste der
Gemeinde Kreuzau;
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste
Vorlage: 28/2014
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung des Wohnhauses
Dorfstraße 112 im Ortsteil Üdingen in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
7.
einstimmig
Fortschreibung Spielplatzkonzept Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 34/2014
AM Kammer bittet, auch die Skateranlage in die Konzeption aufzunehmen, dies wird durch BM
Eßer zugesagt.
Beschlussvorschlag:
Der Bericht über die Spielplatzsituation wird zur Kenntnis genommen.
Beratungsergebnis:
einstimmig
-78.
Erstellung eines Verkehrskonzeptes zur Verbesserung des Verkehrsflusses im
Ortskern Kreuzau
Vorlage: 51/2014
BM Eßer teilt mit, dass er das Verkehrskonzept zur Chefsache gemacht habe und berichtet, dass
verwaltungsseitig eine Umsetzung nicht leistbar sei. Die vorhandenen Nöte und Sorgen der
Bevölkerung müssen ernst genommen und sich dieser angenommen werden. Ein entsprechender
Beratungsauftrag müsse formuliert werden. Auch müsse der Untersuchungsumfang festgelegt
werden. Er schlägt vor, dies in den Haushaltsplanberatungen zu diskutieren. GVD Schmühl
ergänzt, dass das im Jahre 1980 erstellte Verkehrskonzept heute per Newsletter versandt worden
sei. Desweiteren prüfe die Verwaltung, ob es für die Erstellung eines neuen Verkehrskonzeptes
Städtebauförderungsmittel vom Land als Zusatzfinanzierung gebe.
AM Heidbüchel bittet, dass alle Ratsmitglieder das übersandte Verkehrskonzept aus 1980 lesen
sollen. Seines Erachtens sind einige gute Ansätze in diesem Gutachten ohne große finanzielle
Mittel umsetzbar. AM Kern ist sogar der Auffassung, dass die Ansätze aus 1980 bis auf das
Mengengerüst auf heute umsetzbar seien.
BM Eßer stellt fest, dass es heute um einen Grundsatzbeschluss gehe, Details müssen noch
diskutiert werden.
Beschlussvorschlag:
Zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Ortskern
Kreuzau wird vorsorglich ein Betrag von 30.000 € in den Haushalt 2015 eingestellt.
Beratungsergebnis:
9.
einstimmig
Pausengestaltung am Schulzentrum Kreuzau;
Hier: Errichtung einer Pausenhofüberdachung
Vorlage: 57/2013 2. Ergänzung
BM Eßer erläutert die Vorlage und die vorgeschlagenen Varianten. AM Winter stellt die
vorgesehene Maßnahme im Hinblick auf die Haushaltssituation insgesamt in Frage, wobei BM
Eßer der Auffassung ist, das dies durchaus auch im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
besprochen werden könne.
Auch AM Hohn führt aus, dass es auch ihr schwer falle, über diese Ausgabe im Hinblick auf die
Gesamtsituation des Haushalts zu beschließen. AM Heidbüchel erläutert, dass hier gute Qualität
in einer wartungsarmen Form angeboten sei, es gäbe keine bessere Alternative. AM Dr. Nolten
schlägt vor, die Haushaltsplanberatungen abzuwarten.
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf zur Überdachung des Pausenhofs am Schulzentrum durch die Errichtung von 10 –
16 Flachschirmen gemäß Variante 2 wird im Grundsatz zugestimmt. Über die Mittelbereitstellung
wird im Zuge der Haushaltsplanberatungen entschieden.
Beratungsergebnis:
10.
einstimmig
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des
Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum „Windenergieanlagen Lausbusch“;
Hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr
gemäß § 17 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 58/2012 3. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
-8Lausbusch“, wird die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr
gemäß § 17 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
11.
einstimmig
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des
Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“;
Hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr
gemäß § 17 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 59/2012 3. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Steinkaul“, wird die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß
§ 17 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
12.
einstimmig
Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des
Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die
Windkraft
Hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im
Rahmen der erneuten Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1
BauGB
Vorlage: 31/2014
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Kreuzau nimmt wie folgt Stellung:
Sie bittet den Rat der Gemeinde Hürtgenwald mit Blick auf die noch ausstehenden Beratungen
zum B-Plan „Windpark Ochsenauel“, folgende Überlegungen in seine Abwägungen mit
einzubeziehen:
Die Südkreiskommunen eint das Bestreben einer touristischen Inwertsetzung der Rureifel. Für die
Gemeinde Kreuzau ist dabei das Staubecken Obermaubach von elementarer Bedeutung. Der
Blick von der auf 166 m ü. NN gelegenen Staumauer über den See auf die umliegenden Hänge
gehört für Erholungssuchende aller Art zum landschaftsästhetisch Wertvollsten, was die Rureifel
zu bieten hat. Die höchsten Erhebungen im Bereich Ochsenauel liegen etwa 385 m ü. NN gut 200
m über dem Seespiegel. Windräder auf diesem Höhenrücken sind somit weithin sichtbar und
stellen einen harten Eingriff in das Landschaftsbild dar. Bei der Ausweisung der konkreten
Standorte einzelner Windkraftanlagen und der Festlegung ihrer Höhenbegrenzungen bitten wir die
Gemeinde Hürtgenwald inständig, dies zu berücksichtigen.
Des Weiteren erlaubt sich die Gemeinde Kreuzau den Hinweis, dass die
Regionalplanungsbehörde ihr die Ausweisung von Waldflächen als Konzentrationszonen für
Windkraftanlagen untersagt hat.
Die Gemeinde Kreuzau hält diesen Standort für nicht geeignet.
Beratungsergebnis:
einstimmig
-913.
Schulträgeranteil der Gemeinde Kreuzau an der St. AngelaSchulträgergesellschaft mbH, Düren
Vorlage: 52/2014
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, den bestehenden Vertrag
Schulträgergesellschaft mbh, Düren fristgerecht zu kündigen.
Beratungsergebnis:
14.
mit
der
St.
Angela-
10 Stimmen dafür, 6 dagegen, 1 Enthaltung
Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung;
Hier: Mögliche Gründung eines Schulverbundes auf Kreisebene
Vorlage: 53/2014
BM Eßer erläutert zur Vorlage, dass er am heutigen Tage eine E-Mail vom Kreis Düren erhalten
habe. Demnach gebe es derzeit zwei Schulzweckverbände (Schirmerschule und
Bürgewaldschule). Diese müssen sich zunächst auflösen und das Vermögen auf die Kommunen,
die in diesem Zweckverband Mitglied sind, aufteilen.
Mit der Gründung des neuen großen Zweckverbandes fließen diese Vermögensanteile in den
Verband ein und bei Auflösung des Verbandes bzw. bei der nicht mehr benötigten Nutzung eines
Schulgebäudes fließen diese Vermögensanteile wieder an die Ursprungskommunen zurück. Der
Zeitpunkt 01.08.2015 im Hinblick auf die Mindestgrößenverordnung wurde in einem Telefonat mit
der Bezirksregierung Köln nochmals bestätigt und ist laut Gesetzeslage bindend.
AM Dr. Nolten teilt mit, dass die vorliegende Fassung des Beschlussvorschlages fair und deutlich
formuliert worden sei.
AM Hohn stellt fest, dass die Vermögensfrage nunmehr klar gestellt sei, nicht einverstanden ist sie
mit der Formulierung im 1. Spiegelstrich des Beschlussvorschlages „sich alle Kommunen“, da
bereits feststehe, dass Nideggen sich nicht anschließen werde. Sie vertritt die Auffassung, das die
Gründung eines Zweckverbandes nur dann Sinn mache, wenn der größte Teil der
kreisangehörigen Kommunen sich anschließe. Sie führt weiterhin aus, dass ein Zweckverband ein
demokratisches Organ sei, wobei die Gemeinde mehr Möglichkeiten habe, Einfluss zu nehmen.
Die Gemeinde wird nur für die Kinder bezahlen müssen, die auch die entsprechende Schule
besuchen. BM Eßer stellt klar, dass es nie Absicht der Verwaltung gewesen sei, eine Lösung
gegen den Zweckverband zu suchen.
AM Heidbüchel schlägt vor, die von AM Hohn monierte Formulierung in „möglichst alle
Kommunen“ neu zu fassen, hiermit sind alle Ausschussmitglieder einverstanden.
In diesem Zusammenhang wird durch AM Kern angefragt, ob Nideggen Kosten ersetzen müsse,
wenn sie am Zweckverband nicht mitmache. Herr Steg führt aus, dass nach dem
Schulträgerprinzip Nideggen nicht zahlen müsse, die Aussage des Landrats gegenüber Herrn
Kern sei rechtlich insoweit nicht haltbar. Es müsse angestrebt werden, dass möglichst viele
Schülerinnen und Schüler in dem nun zu gründenden Schulzweckverband beschult werden. Im
Hinblick auf die Frist zum 30.11.2014 teilt BM Eßer mit, das diese nicht eingehalten werden könne
da der Rat erst am 02.12. tage. Nach kurzer Aussprache wird sich darauf verständigt, einen
Dringlichkeitsbeschluss des Hauptausschusses gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 zu fassen. Hiermit sind
alle anwesenden Ausschussmitglieder einstimmig einverstanden.
Dringlichkeitsbeschluss des HA n. § 60 Abs. 1 GO
Grundsätzlich wäre die Gemeinde Kreuzau bereit, dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung oder der Gründung eines Zweckverbandes zur Neuorganisation der
Förderschullandschaft im Kreis Düren zu zustimmen, unter der Voraussetzung, dass
- sich möglichst alle Kommunen im Kreis Düren der Neuregelung anschließen,
- durch den Kreis Düren bzw. den zu gründenden Zweckverband kein Vermögen und keine
Verpflichtungen bisheriger Schulträger übernommen werden und
- 10 - alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache und emotionale und
soziale Entwicklung (LES) im Kreis Düren, die die Grenzen der Mindestgrößenverordnung
der Förderschulen und der Schulen für Kranke erfüllen, durch den Kreis Düren bzw. den zu
gründenden Zweckverband übernommen werden.
Eine endgültige Entscheidung kann erst nach Vorlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder
der Zweckverbandssatzung erfolgen.
15.
Anfragen
Es werden keine Anfragen gestellt.
- 11 B. Nichtöffentliche Sitzung
Kreuzau, den 19.11.2014
Bürgermeister:
- Eßer -
Schriftführer:
- Drewes-Janssen -