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Beschlusstext (Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechts-änderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung; Hier: Mögliche Gründung eines Schulverbundes auf Kreisebene)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,7 kB
Datum
19.11.2014
Erstellt
28.11.14, 13:07
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechts-änderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung;
Hier: Mögliche Gründung eines Schulverbundes auf Kreisebene)

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BESCHLUSS aus der 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 19.11.2014 TOP Betreff 14. Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechts-änderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung; Hier: Mögliche Gründung eines Schulverbundes auf Kreisebene Vorlage: 53/2014 Beschluss: Grundsätzlich wäre die Gemeinde Kreuzau bereit, dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder der Gründung eines Zweckverbandes zur Neuorganisation der Förderschullandschaft im Kreis Düren zu zustimmen, unter der Voraussetzung, dass - sich möglichst alle Kommunen im Kreis Düren der Neuregelung anschließen, - durch den Kreis Düren bzw. den zu gründenden Zweckverband kein Vermögen und keine Verpflichtungen bisheriger Schulträger übernommen werden und - alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung (LES) im Kreis Düren, die die Grenzen der Mindestgrößenverordnung der Förderschulen und der Schulen für Kranke erfüllen, durch den Kreis Düren bzw. den zu gründenden Zweckverband übernommen werden. Eine endgültige Entscheidung kann erst nach Vorlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder der Zweckverbandssatzung erfolgen. Beratungsergebnis: einstimmig Einstimmig, bei 0 Enthaltungen