Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,7 kB
Datum
19.11.2014
Erstellt
28.11.14, 13:07
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 19.11.2014
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Betreff
14.
Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9.
Schulrechts-änderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung;
Hier: Mögliche Gründung eines Schulverbundes auf Kreisebene
Vorlage: 53/2014
Beschluss:
Grundsätzlich wäre die Gemeinde Kreuzau bereit, dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung oder der Gründung eines Zweckverbandes zur Neuorganisation der
Förderschullandschaft im Kreis Düren zu zustimmen, unter der Voraussetzung, dass
- sich möglichst alle Kommunen im Kreis Düren der Neuregelung anschließen,
- durch den Kreis Düren bzw. den zu gründenden Zweckverband kein Vermögen und keine
Verpflichtungen bisheriger Schulträger übernommen werden und
- alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache und emotionale und
soziale Entwicklung (LES) im Kreis Düren, die die Grenzen der Mindestgrößenverordnung
der Förderschulen und der Schulen für Kranke erfüllen, durch den Kreis Düren bzw. den zu
gründenden Zweckverband übernommen werden.
Eine endgültige Entscheidung kann erst nach Vorlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
oder der Zweckverbandssatzung erfolgen.
Beratungsergebnis:
einstimmig Einstimmig, bei 0 Enthaltungen