Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
51 kB
Datum
11.12.2014
Erstellt
18.11.14, 18:02
Aktualisiert
18.11.14, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 12.11.2014
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-123/2014
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 27.11.2014
Gemeinderat am 11.12.2014
- öffentlich -
1. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß
vom 12.12.2008
Begründung:
Zum 01.01.2014 hat der ZEW als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger in seiner für das
Verbandsgebiet erlassenen Abfallsatzung auch den Begriff der Bioabfälle neu definiert.
Gemäß § 10 Absatz 3 der Abfallsatzung sind unter Bioabfällen alle im Abfall enthaltenen
biologisch abbaubaren organischen Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft zu
verstehen.
Gerade die Nahrungs- und Küchenabfälle weisen ein hohes Biogaspotenzial auf und sind
daher für eine Vergärung besonders geeignet.
Gemäß § 13 Absatz 4 a) der Abfallsatzung der Gemeinde Vettweiß sind gekochte und
ungekochte Speisereste tierischer Herkunft über die Restmülltonne zu entsorgen. Diese
Regelung widerspricht den Vorgaben des Zweckverbandes.
Die Abfallsatzung ist daher in diesem Punkt an die Abfallsatzung des ZEW anzupassen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende 1. Änderung der
Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß vom 12.12.2008 zu
beschließen.
Auswirkungen auf den Haushalt: