Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (1. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß vom 12.12.2008 )

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
51 kB
Datum
11.12.2014
Erstellt
18.11.14, 18:02
Aktualisiert
18.11.14, 18:02
Vorlage (1. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß vom 12.12.2008 )

öffnen download melden Dateigröße: 51 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 12.11.2014 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-123/2014 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 27.11.2014 Gemeinderat am 11.12.2014 - öffentlich - 1. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß vom 12.12.2008 Begründung: Zum 01.01.2014 hat der ZEW als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger in seiner für das Verbandsgebiet erlassenen Abfallsatzung auch den Begriff der Bioabfälle neu definiert. Gemäß § 10 Absatz 3 der Abfallsatzung sind unter Bioabfällen alle im Abfall enthaltenen biologisch abbaubaren organischen Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft zu verstehen. Gerade die Nahrungs- und Küchenabfälle weisen ein hohes Biogaspotenzial auf und sind daher für eine Vergärung besonders geeignet. Gemäß § 13 Absatz 4 a) der Abfallsatzung der Gemeinde Vettweiß sind gekochte und ungekochte Speisereste tierischer Herkunft über die Restmülltonne zu entsorgen. Diese Regelung widerspricht den Vorgaben des Zweckverbandes. Die Abfallsatzung ist daher in diesem Punkt an die Abfallsatzung des ZEW anzupassen. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende 1. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß vom 12.12.2008 zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: