Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
171 kB
Datum
21.05.2015
Erstellt
01.06.15, 13:06
Aktualisiert
01.06.15, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 5. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 21.05.2015
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzende: Hohn, Astrid
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Hohn, Astrid
2. Ackers, Elfriede
3. Böcking, Paul
4. Braks, Egbert, vertritt Gerards, Elmar
5. Graf von Spee, Mariano
6. Harperscheidt, Guido
7. Hüttl, Detlef, vertritt Tesch, Michael
8. Kesseler, Achim
9. Kilian, Manfred
10. Körner, Karlheinz
11. Dr. Nolten, Ralf
12. Olschewski, Dieter
13. Petran, Franz
14. Schroeteler, Rolf
15. Stoffels, Björn, vertritt Lüttgen, Wolfgang
16. Strohpagel, Birgit
17. Szymanski, Udo
b) als Gäste:
Ingenieurbüro VDH vertreten durch:
1. Herr Mahmout
2. Herr von der Heide
3. Frau Jakubiec
c) von der Verwaltung:
1. GVD Schmühl
2. AL Wolfram
3. VfWin Drewes-Janssen
4. VA Meller
5. VfA Nolden
Es fehlen:
1. Gerards, Elmar
2. Lüttgen, Wolfgang
3. Tesch, Michael
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:25 Uhr
Vor dem Eintritt in die Tagesordnung informiert die AV Hohn den Ausschuss darüber, dass derzeit
in der Gemeinde Verwaltung ein EDV Problem vorliegt und der Netzwerkzugang aus
Sicherheitsgründen nicht genutzt werden kann.
-2Der Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis.
Nachrichtlich wird darüber informiert, dass bedingt durch einen Computervirus, das Rathaus seit
Donnerstagnachmittag vom Netz der KDVZ Frechen getrennt wurde. Aufgrund der abendlichen
Umweltausschusssitzung wurde ein „Notbetrieb“ eingerichtet, um den Internetzugang zu
gewährleisten. Für die Mitarbeiter im Rathaus war eine Trennung vom Netzwerk notwendig. Dies
hat jedoch zu einem Missverständnis geführt. Eine Nutzung des Internetzuganges war während
der Ausschusssitzung grundsätzlich möglich. Versehentlich wurde aber auf ein Problem mit dem
WLAN hingewiesen, welches letztlich nur die Mitarbeiter im Rathaus betraf. Ich bitte, die
Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Die AV Hohn stellt fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist.Es wird
angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist
nicht der Fall.
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Energiebericht der Gemeinde Kreuzau für das Jahr 2014
3.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum zukünftigen Aussäen von bunt
blühenden Blumen auf Randstreifen und Wiesen
Vorlage: 23/2015
4.
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum
Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus
der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Beschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 39/2011 3. Ergänzung
5.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“;
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen
aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4(1) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 58/2012 4. Ergänzung
6.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Steinkaul“;
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen
aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 59/2012 4. Ergänzung
7.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
-38.
Mitteilungen
9.
Anfragen
-4A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Herr Böhm aus Kreuzau erkundigt sich nach dem Rederecht für Zuhörer während einer Rats- bzw.
Ausschusssitzung. Er ist der Auffassung, dass einem Zuhörer während einer Rats- bzw.
Ausschusssitzung nach einstimmiger Zustimmung des Rates bzw. des Ausschusses durch den
Bürgermeister das Wort erteilt werden kann und beruft sich auf den § 6 (1) der Geschäftsordnung
für den Rat der Gemeinde Kreuzau und seine Ausschüsse.
GVD Schmühl sagt eine Prüfung und schriftliche Beantwortung der Verwaltung zu.
2.
Mitteilungen
2.1
Energiebericht der Gemeinde Kreuzau für das Jahr 2014
AM Olschewski merkt an, dass es zukünftig sinnvoll wäre, zusätzliche Gradtagsvergleiche in den
Energiebericht einzubringen. Dadurch sei leichter zu erkennen, welchen Erfolg die einzelnen
Sanierungsmaßnahmen erzielt haben.
GVD Schmühl sagt zu, dass zukünftig auch Gradtagsvergleiche im Energiebericht dargestellt
werden.
AM Harperscheidt merkt an, dass bei den Stromkosten weiteres Einsparpotenzial besteht. Sollte
man die Kw/h bei einem anderen Stromanbieter 0,04 € bis 0,05 € günstiger erhalten können,
wären bis zu 30.000 € Ersparnis möglich. Er ist der Meinung, dass ein zusätzlicher Vergleich
verschiedener Stromanbieter im Energiebericht sinnvoll wäre.
GVD Schmühl sagt die Darstellung eines Stromanbietervergleiches im nächsten Energiebericht
und die Prüfung des Einsparpotenzials zu.
Der Ausschuss nimmt die schriftliche Mitteilung zur Kenntnis.
3.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum zukünftigen Aussäen von bunt
blühenden Blumen auf Randstreifen und Wiesen
Vorlage: 23/2015
AM Kesseler erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er geht insbesondere
darauf ein, dass das Aussäen der Saatgutmischung „Mössinger-Sommer“ das ökologische
Gleichgewicht zerstört. Es sollten ausschließlich einheimische Saatgutmischungen zur
Bepflanzung von Randstreifen und Wiesen verwendet werden. AM Kesseler weist darauf hin, dass
er bereits Kontakt mit der Biologischen Station aufgenommen hat und diese bereit wäre, der
Gemeinde Kreuzau zu Testzwecken kostenloses einheimisches Saatgut zur Verfügung zu stellen.
AL Wolfram erläutert, dass bereits an verschiedenen Stellen Saatgut eingesät worden ist. Im
Randstreifenbereich der L 249 wurde der noch vorhandene Restbestand „Mössinger-Sommer“
eingesät. Weiterhin wurden die Fläche an der Kurt-Hoesch-Kampfbahn und die Fläche auf dem
Friedhof in Leversbach mit mehrjährig blühendem Saatgut eingesät. Er sichert zu, dass eine
Kontaktaufnahme mit der Biologischen Station erfolgen wird und zukünftig die Saatgutmischung
„Mössinger-Sommer“ nicht mehr verwendet wird. Weiterhin weist er darauf hin, dass die Flächen
nur „Stück für Stück“ eingesät werden können, da das Einsäen mit zusätzlichem Aufwand, wie z.B.
den vorhandenen Rasen aufnehmen und das Saatgut bewässern, verbunden ist und hierfür weder
Personal noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
-5Beschlussvorschlag:
1. Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sämtliche Flächen (Randstreifen, aber
auch größere Grünflächen wie z.B. im Bereich der Sportanlagen an der Staumauer), auf denen
ein Aussäen von einheimischen Wildblumen möglich und sinnvoll wäre, zu ermitteln, wird
zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine sukzessive Ermittlung bzw. ggf. Umwandlung
der Flächen durchzuführen.
2. Dem Antrag, zukünftig ausschließlich standortangepasstes Saatgut von Wildblumen regionaler
oder zumindest heimischer Herkunft zu verwenden, wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
4.
17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum
Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen
aus der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Beschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 39/2011 3. Ergänzung
Die AV Hohn begrüßt für die Tagesordnungspunkte 4, 5 und 6 das Ingenieurbüro VDH vertreten
durch Frau Jakubiec, Herrn Mahmout und Herrn von der Heide.
Es ergeben sich keine Rückfragen.
Beschlussvorschlag:
1. Den in den beigefügten Anlagen 6 und 7 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den
abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zur
33. Änderung des Flächennutzungsplans wird gefolgt.
2. Die 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird (in
Anwendung des § 6 (6) BauGB) beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt diese
Flächennutzungsplanänderung nach ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln neu
bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
5.
15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“;
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten
Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4(1) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 58/2012 4. Ergänzung
GVD Schmühl erläutert zunächst den Verfahrensstand und geht auf die weiteren Schritte des
Verfahrens ein.
Das Ingenieurbüro VDH beantwortet ausführlich mehrere Fragen zu den in den Gutachten
behandelten Themen Natur-, Arten- und Immissionsschutz.
Nach ausführlicher Diskussion lässt die AV Hohn über den TOP 5 abstimmen.
Beschlussvorschlag:
1. Den in den beigefügten Anlagen 5 und 6 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den
abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
-6gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt.
2. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
6.
15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Steinkaul“;
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten
Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 59/2012 4. Ergänzung
Die AV Hohn erkundigt sich nach dem aktuellen Wissensstand zu dem Thema Infraschall.
Die Fragen zu dem Thema Infraschall werden von dem Ingenieurbüro weitestgehend beantwortet.
AM Böcking merkt an, dass es sinnvoll wäre, wenn der Schallgutachter bei der endgültigen
Beschlussfassung anwesend wäre um die Fragen zum Thema Infraschall ausführlich zu
beantworten.
Nach ausführlicher Diskussion lässt die AV Hohn über den TOP 6 abstimmen.
Beschlussvorschlag:
1. Den in den beigefügten Anlagen 5 und 6 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den
abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt.
2. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
7.
15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung
Anfragen
AM Böcking fragt an, ob Infraschall auch von der Niederauer Mühle ausgehen könnte.
GVD Schmühl sagt zu, dass er Informationen zu diesem Thema einholen werde.
B. Nichtöffentliche Sitzung