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Öffentliche Niederschrift (Umweltausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
171 kB
Datum
21.05.2015
Erstellt
01.06.15, 13:06
Aktualisiert
01.06.15, 13:06
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Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 5. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 21.05.2015 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzende: Hohn, Astrid Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Hohn, Astrid 2. Ackers, Elfriede 3. Böcking, Paul 4. Braks, Egbert, vertritt Gerards, Elmar 5. Graf von Spee, Mariano 6. Harperscheidt, Guido 7. Hüttl, Detlef, vertritt Tesch, Michael 8. Kesseler, Achim 9. Kilian, Manfred 10. Körner, Karlheinz 11. Dr. Nolten, Ralf 12. Olschewski, Dieter 13. Petran, Franz 14. Schroeteler, Rolf 15. Stoffels, Björn, vertritt Lüttgen, Wolfgang 16. Strohpagel, Birgit 17. Szymanski, Udo b) als Gäste: Ingenieurbüro VDH vertreten durch: 1. Herr Mahmout 2. Herr von der Heide 3. Frau Jakubiec c) von der Verwaltung: 1. GVD Schmühl 2. AL Wolfram 3. VfWin Drewes-Janssen 4. VA Meller 5. VfA Nolden Es fehlen: 1. Gerards, Elmar 2. Lüttgen, Wolfgang 3. Tesch, Michael Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:25 Uhr Vor dem Eintritt in die Tagesordnung informiert die AV Hohn den Ausschuss darüber, dass derzeit in der Gemeinde Verwaltung ein EDV Problem vorliegt und der Netzwerkzugang aus Sicherheitsgründen nicht genutzt werden kann. -2Der Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis. Nachrichtlich wird darüber informiert, dass bedingt durch einen Computervirus, das Rathaus seit Donnerstagnachmittag vom Netz der KDVZ Frechen getrennt wurde. Aufgrund der abendlichen Umweltausschusssitzung wurde ein „Notbetrieb“ eingerichtet, um den Internetzugang zu gewährleisten. Für die Mitarbeiter im Rathaus war eine Trennung vom Netzwerk notwendig. Dies hat jedoch zu einem Missverständnis geführt. Eine Nutzung des Internetzuganges war während der Ausschusssitzung grundsätzlich möglich. Versehentlich wurde aber auf ein Problem mit dem WLAN hingewiesen, welches letztlich nur die Mitarbeiter im Rathaus betraf. Ich bitte, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Die AV Hohn stellt fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist.Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Energiebericht der Gemeinde Kreuzau für das Jahr 2014 3. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum zukünftigen Aussäen von bunt blühenden Blumen auf Randstreifen und Wiesen Vorlage: 23/2015 4. 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft; hier: Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Beschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 39/2011 3. Ergänzung 5. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4(1) BauGB 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 58/2012 4. Ergänzung 6. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 59/2012 4. Ergänzung 7. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung -38. Mitteilungen 9. Anfragen -4A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Herr Böhm aus Kreuzau erkundigt sich nach dem Rederecht für Zuhörer während einer Rats- bzw. Ausschusssitzung. Er ist der Auffassung, dass einem Zuhörer während einer Rats- bzw. Ausschusssitzung nach einstimmiger Zustimmung des Rates bzw. des Ausschusses durch den Bürgermeister das Wort erteilt werden kann und beruft sich auf den § 6 (1) der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Kreuzau und seine Ausschüsse. GVD Schmühl sagt eine Prüfung und schriftliche Beantwortung der Verwaltung zu. 2. Mitteilungen 2.1 Energiebericht der Gemeinde Kreuzau für das Jahr 2014 AM Olschewski merkt an, dass es zukünftig sinnvoll wäre, zusätzliche Gradtagsvergleiche in den Energiebericht einzubringen. Dadurch sei leichter zu erkennen, welchen Erfolg die einzelnen Sanierungsmaßnahmen erzielt haben. GVD Schmühl sagt zu, dass zukünftig auch Gradtagsvergleiche im Energiebericht dargestellt werden. AM Harperscheidt merkt an, dass bei den Stromkosten weiteres Einsparpotenzial besteht. Sollte man die Kw/h bei einem anderen Stromanbieter 0,04 € bis 0,05 € günstiger erhalten können, wären bis zu 30.000 € Ersparnis möglich. Er ist der Meinung, dass ein zusätzlicher Vergleich verschiedener Stromanbieter im Energiebericht sinnvoll wäre. GVD Schmühl sagt die Darstellung eines Stromanbietervergleiches im nächsten Energiebericht und die Prüfung des Einsparpotenzials zu. Der Ausschuss nimmt die schriftliche Mitteilung zur Kenntnis. 3. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum zukünftigen Aussäen von bunt blühenden Blumen auf Randstreifen und Wiesen Vorlage: 23/2015 AM Kesseler erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er geht insbesondere darauf ein, dass das Aussäen der Saatgutmischung „Mössinger-Sommer“ das ökologische Gleichgewicht zerstört. Es sollten ausschließlich einheimische Saatgutmischungen zur Bepflanzung von Randstreifen und Wiesen verwendet werden. AM Kesseler weist darauf hin, dass er bereits Kontakt mit der Biologischen Station aufgenommen hat und diese bereit wäre, der Gemeinde Kreuzau zu Testzwecken kostenloses einheimisches Saatgut zur Verfügung zu stellen. AL Wolfram erläutert, dass bereits an verschiedenen Stellen Saatgut eingesät worden ist. Im Randstreifenbereich der L 249 wurde der noch vorhandene Restbestand „Mössinger-Sommer“ eingesät. Weiterhin wurden die Fläche an der Kurt-Hoesch-Kampfbahn und die Fläche auf dem Friedhof in Leversbach mit mehrjährig blühendem Saatgut eingesät. Er sichert zu, dass eine Kontaktaufnahme mit der Biologischen Station erfolgen wird und zukünftig die Saatgutmischung „Mössinger-Sommer“ nicht mehr verwendet wird. Weiterhin weist er darauf hin, dass die Flächen nur „Stück für Stück“ eingesät werden können, da das Einsäen mit zusätzlichem Aufwand, wie z.B. den vorhandenen Rasen aufnehmen und das Saatgut bewässern, verbunden ist und hierfür weder Personal noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. -5Beschlussvorschlag: 1. Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sämtliche Flächen (Randstreifen, aber auch größere Grünflächen wie z.B. im Bereich der Sportanlagen an der Staumauer), auf denen ein Aussäen von einheimischen Wildblumen möglich und sinnvoll wäre, zu ermitteln, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine sukzessive Ermittlung bzw. ggf. Umwandlung der Flächen durchzuführen. 2. Dem Antrag, zukünftig ausschließlich standortangepasstes Saatgut von Wildblumen regionaler oder zumindest heimischer Herkunft zu verwenden, wird zugestimmt. Beratungsergebnis: 4. 17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft; hier: Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Beschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 39/2011 3. Ergänzung Die AV Hohn begrüßt für die Tagesordnungspunkte 4, 5 und 6 das Ingenieurbüro VDH vertreten durch Frau Jakubiec, Herrn Mahmout und Herrn von der Heide. Es ergeben sich keine Rückfragen. Beschlussvorschlag: 1. Den in den beigefügten Anlagen 6 und 7 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans wird gefolgt. 2. Die 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird (in Anwendung des § 6 (6) BauGB) beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt diese Flächennutzungsplanänderung nach ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln neu bekannt zu machen. Beratungsergebnis: 5. 15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4(1) BauGB 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 58/2012 4. Ergänzung GVD Schmühl erläutert zunächst den Verfahrensstand und geht auf die weiteren Schritte des Verfahrens ein. Das Ingenieurbüro VDH beantwortet ausführlich mehrere Fragen zu den in den Gutachten behandelten Themen Natur-, Arten- und Immissionsschutz. Nach ausführlicher Diskussion lässt die AV Hohn über den TOP 5 abstimmen. Beschlussvorschlag: 1. Den in den beigefügten Anlagen 5 und 6 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit -6gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt. 2. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 6. 15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 59/2012 4. Ergänzung Die AV Hohn erkundigt sich nach dem aktuellen Wissensstand zu dem Thema Infraschall. Die Fragen zu dem Thema Infraschall werden von dem Ingenieurbüro weitestgehend beantwortet. AM Böcking merkt an, dass es sinnvoll wäre, wenn der Schallgutachter bei der endgültigen Beschlussfassung anwesend wäre um die Fragen zum Thema Infraschall ausführlich zu beantworten. Nach ausführlicher Diskussion lässt die AV Hohn über den TOP 6 abstimmen. Beschlussvorschlag: 1. Den in den beigefügten Anlagen 5 und 6 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt. 2. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 7. 15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung Anfragen AM Böcking fragt an, ob Infraschall auch von der Niederauer Mühle ausgehen könnte. GVD Schmühl sagt zu, dass er Informationen zu diesem Thema einholen werde. B. Nichtöffentliche Sitzung