Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
22.05.2012
Erstellt
16.05.12, 18:03
Aktualisiert
16.05.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-97/2012
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
22.05.2012
Betreff:
Genehmigung der Haushaltssatzung 2012
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Inhalt der Mitteilung:
Mit Schreiben vom 29.03.2012 – per FAX eingegangen am 29.03.2012, schriftlich eingegangen am
03.04.2012 – genehmigte der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als untere staatliche
Verwaltungsbehörde gem. § 75 Abs. 4 GO NRW die in § 4 der Haushaltssatzung 2012 der Stadt
Bedburg festgesetzte Verringerung der allgemeinen Rücklage. Die Frist für die Bekanntmachung
der Haushaltssatzung 2012 wurde durch den Rhein-Erft-Kreis gem. § 80 Abs. 5 Satz 4 GO NRW
verkürzt, so dass die Bekanntmachung der Haushaltssatzung bereits am 03.04.2012 im Amtsblatt
Nr. 14 (Jahrgang 39/2012) erfolgen konnte. Das Schreiben des Rhein-Erft-Kreises ist als Anlage
beigefügt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, den 14.05.2012
----------------------------------Götz
Sachbearbeiter
----------------------------------Eßer
Fachbereichsleiter
----------------------------------Baum
Stadtkämmerer
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Mitteilungsvorlage WP8-97/2012
Seite 2