Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
21.06.12, 14:24
Aktualisiert
25.06.12, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8146/2011 1. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
27.09.2011
Stadtentwicklungsausschuss
26.06.2012
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den vorliegenden Planentwurf und fasst den
Beschluss zur Offenlage für den Bebauungsplans Nr. 30/Kaster – Am Mühlenkreuz gemäß
§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Stadt Bedburg liegen zwei Anträge auf Änderung des Bebauungsplans Nr 30 / Kaster – Am
Mühlenkreuz – vor.
Antrag 1 zielt auf die Festsetzung einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche statt einer
festgesetzten öffentlichen Grünfläche ab. Dabei soll im Bereich der Allhovener Straße, in der ein
Wendehammer in den im Bebauungsplan festgesetzten Grünstreifen hineinragt, der Bau einer
Garage ermöglicht werden. Um weiterhin keine Durchfahrtsmöglichkeit zur Straße „Am
Mühlenkreuz“ herzustellen, soll gleichzeitig ein Bereich nördlich des Wendehammers als Fuß- und
Radweg festgesetzt werden. Hiermit bleibt eine Nichtdurchfahrung und die Sackgassenfunktion
der Allhovener Straße sichergestellt.
Antrag 2 hat die mögliche Erweiterung einer Baufläche im Bereich Am Mühlenkreuz (2) im
Übergangsbereich zum Neubaugebiet des Bebauungsplans Nr. 30a / Kaster zum Inhalt. Mit dieser
Änderung soll die Verschiebung der Baugrenze in diesem Bereich eine Teilung des Grundstücks
und damit verbunden die Bebaubarkeit mit einem weiteren Einzelwohnhaus erreicht werden. Dafür
ist zudem die geringfügige Rücknahme des Grünstreifens entlang der Straße Am Mühlenkreuz (2)
erforderlich. Die Erschließung des neuen Baugrundstücks ist dann von der neu verlängerten
Straße Am Mühlenkreuz (2) möglich.
In der Sitzung am 27.09.2011 wurde der Aufstellungsbeschluss für die entsprechende
Planänderung gefasst. Da die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt
wird, wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung abgesehen und nach
Erarbeitung des Planentwurfs direkt die Offenlage der Planung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB durchgeführt. Der vorliegende Planentwurf greift die Umsetzung der Anträge unter
Anlehnung an den bestehenden Bebauungsplan sowie den vorhandenen Bestand auf.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 11.06.2012
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-146/2011 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP8-146/2011 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Seite 3