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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
21.06.12, 14:24
Aktualisiert
25.06.12, 18:07
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8146/2011 1. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 27.09.2011 Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den vorliegenden Planentwurf und fasst den Beschluss zur Offenlage für den Bebauungsplans Nr. 30/Kaster – Am Mühlenkreuz gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Stadt Bedburg liegen zwei Anträge auf Änderung des Bebauungsplans Nr 30 / Kaster – Am Mühlenkreuz – vor. Antrag 1 zielt auf die Festsetzung einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche statt einer festgesetzten öffentlichen Grünfläche ab. Dabei soll im Bereich der Allhovener Straße, in der ein Wendehammer in den im Bebauungsplan festgesetzten Grünstreifen hineinragt, der Bau einer Garage ermöglicht werden. Um weiterhin keine Durchfahrtsmöglichkeit zur Straße „Am Mühlenkreuz“ herzustellen, soll gleichzeitig ein Bereich nördlich des Wendehammers als Fuß- und Radweg festgesetzt werden. Hiermit bleibt eine Nichtdurchfahrung und die Sackgassenfunktion der Allhovener Straße sichergestellt. Antrag 2 hat die mögliche Erweiterung einer Baufläche im Bereich Am Mühlenkreuz (2) im Übergangsbereich zum Neubaugebiet des Bebauungsplans Nr. 30a / Kaster zum Inhalt. Mit dieser Änderung soll die Verschiebung der Baugrenze in diesem Bereich eine Teilung des Grundstücks und damit verbunden die Bebaubarkeit mit einem weiteren Einzelwohnhaus erreicht werden. Dafür ist zudem die geringfügige Rücknahme des Grünstreifens entlang der Straße Am Mühlenkreuz (2) erforderlich. Die Erschließung des neuen Baugrundstücks ist dann von der neu verlängerten Straße Am Mühlenkreuz (2) möglich. In der Sitzung am 27.09.2011 wurde der Aufstellungsbeschluss für die entsprechende Planänderung gefasst. Da die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird, wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung abgesehen und nach Erarbeitung des Planentwurfs direkt die Offenlage der Planung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der vorliegende Planentwurf greift die Umsetzung der Anträge unter Anlehnung an den bestehenden Bebauungsplan sowie den vorhandenen Bestand auf. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 11.06.2012 gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------(Gunnar Koerdt) stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-146/2011 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-146/2011 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3