Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
21.03.12, 18:03
Aktualisiert
21.03.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-50/2012
Gleichstellungsbeauftragte
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
27.03.2012
Betreff:
Chancengleichheitsplan der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt den vorgelegten Chancengleichheitsplan.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß § 5 a des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land
Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) ist jede Dienststelle mit
mindestens 20 Beschäftigten verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für
Personalangelegenheiten jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren einen
Frauenförderplan zu erstellen, der bei der Stadt Bedburg jetzt den Titel
„Chancengleichheitsplan der Stadt Bedburg“ erhalten hat.
Gegenstand des Chancengleichheitsplanes sind personelle, organisatorische und
fortbildende Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Beruf
und Familie und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen. Der
Chancengleichheitsplan dient somit der Verwirklichung des Grundrechts der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung Bedburg, so dass
nach Maßgabe der bestehenden Gesetze und Verordnungen Frauen gefördert werden,
um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Ziel ist es, mittelfristig die vorhandenen
Beschäftigungsstrukturen der öffentlichen Verwaltung so zu verändern, dass in allen
Funktionen Frauen entsprechend ihrem Anteil vertreten sind. Gemäß § 1 Abs. 3 des
Landesgleichstellungsgesetzes
Nordrhein-Westfalen
sind
die
Erfüllung
des
Verfassungsauftrages aus Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes (Männer und Frauen sind
gleichberechtigt) und die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes besondere
Aufgaben der Dienstkräfte mit Leitungsfunktionen.
Der Chancengleichheitsplan, der durch den Rat der Stadt Bedburg zu beschließen ist,
wurde durch die Gleichstellungsbeauftragte der Stadtverwaltung Bedburg entworfen. Nach
drei Jahren wird die Gleichstellungsbeauftragte einen Bericht über die
Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen erarbeiten und dem Rat der
Stadt Bedburg diesen gemeinsam mit der Fortschreibung des Chancengleichheitsplanes
vorlegen. Sollten während der Geltungsdauer des Chancengleichheitsplanes ergänzende
Maßnahmen erforderlich sein, wird der Rat der Stadt Bedburg hierüber ebenfalls in
Kenntnis gesetzt. Zum Chancengleichheitsplan gehören eine als Anlage 1 beigefügte
Beschäftigungsanalyse (Grundlage: Stellenplan zum 01.01.2012) sowie eine als Anlage 2
beigefügte Aufstellung über konkrete Zielvorgaben und Maßnahmen zu einzelnen
Bestimmungen des Chancengleichheitsplanes.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Der Chancengleichheitsplan der Stadt Bedburg beeinflusst den Stellenplan der Stadtverwaltung positiv in Bezug auf die
Besetzung der Stellen in einem ausgewogenen geschlechterspezifischen Verhältnis. Hierdurch wird die Attraktivität der
Verwaltung als Arbeitgeber gestärkt und des weiteren die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowohl für weibliche als
auch für männliche Bedienstete verbessert.
Beschlussvorlage WP8-50/2012
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Kenntnis genommen:
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Gunnar Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-50/2012
Seite 3