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Beschlussvorlage (Chancengleichheitsplan der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
21.03.12, 18:03
Aktualisiert
21.03.12, 18:03
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-50/2012 Gleichstellungsbeauftragte Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 27.03.2012 Betreff: Chancengleichheitsplan der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt den vorgelegten Chancengleichheitsplan. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 5 a des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) ist jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Personalangelegenheiten jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren einen Frauenförderplan zu erstellen, der bei der Stadt Bedburg jetzt den Titel „Chancengleichheitsplan der Stadt Bedburg“ erhalten hat. Gegenstand des Chancengleichheitsplanes sind personelle, organisatorische und fortbildende Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen. Der Chancengleichheitsplan dient somit der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung Bedburg, so dass nach Maßgabe der bestehenden Gesetze und Verordnungen Frauen gefördert werden, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Ziel ist es, mittelfristig die vorhandenen Beschäftigungsstrukturen der öffentlichen Verwaltung so zu verändern, dass in allen Funktionen Frauen entsprechend ihrem Anteil vertreten sind. Gemäß § 1 Abs. 3 des Landesgleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen sind die Erfüllung des Verfassungsauftrages aus Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes (Männer und Frauen sind gleichberechtigt) und die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes besondere Aufgaben der Dienstkräfte mit Leitungsfunktionen. Der Chancengleichheitsplan, der durch den Rat der Stadt Bedburg zu beschließen ist, wurde durch die Gleichstellungsbeauftragte der Stadtverwaltung Bedburg entworfen. Nach drei Jahren wird die Gleichstellungsbeauftragte einen Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen erarbeiten und dem Rat der Stadt Bedburg diesen gemeinsam mit der Fortschreibung des Chancengleichheitsplanes vorlegen. Sollten während der Geltungsdauer des Chancengleichheitsplanes ergänzende Maßnahmen erforderlich sein, wird der Rat der Stadt Bedburg hierüber ebenfalls in Kenntnis gesetzt. Zum Chancengleichheitsplan gehören eine als Anlage 1 beigefügte Beschäftigungsanalyse (Grundlage: Stellenplan zum 01.01.2012) sowie eine als Anlage 2 beigefügte Aufstellung über konkrete Zielvorgaben und Maßnahmen zu einzelnen Bestimmungen des Chancengleichheitsplanes. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Der Chancengleichheitsplan der Stadt Bedburg beeinflusst den Stellenplan der Stadtverwaltung positiv in Bezug auf die Besetzung der Stellen in einem ausgewogenen geschlechterspezifischen Verhältnis. Hierdurch wird die Attraktivität der Verwaltung als Arbeitgeber gestärkt und des weiteren die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowohl für weibliche als auch für männliche Bedienstete verbessert. Beschlussvorlage WP8-50/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Kenntnis genommen: ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Gunnar Koerdt Sachbearbeiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-50/2012 Seite 3