Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
16 kB
Datum
11.12.2014
Erstellt
17.11.14, 18:01
Aktualisiert
17.11.14, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Bebauungsplan Nr. VE-16, Vettweiß
Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen Öffentlichkeit
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
01
Öffentlichkeit
Im Amtsblatt der Gemeinde Vettweiß Nr.
10 vom 02.10.2014 wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zum
Bebauungsplan Vettweiß „VE-16“ gegeben.
28.10.2014
Hierauf Bezug nehmend wird folgende
Stellungnahme abgegeben:
Auf dem südwestlichen Bereich des Flurstücks Nr. 15 soll ein Alten- und Pflegeheim errichtet werden. In diesem Teilbereich ist eine Baugrenze vorgesehen, die
eine bauliche Ausnutzung des Flurstücks
in nordöstlicher Richtung bis zur Nutzungsgrenze (gepunktete Linie) nicht
zulässt. Hierdurch ist ein erheblicher Anteil des Grundstücksteilbereichs, der für
das Alten- und Pflegeheim vorgesehenen
ist, nicht nutzbar.
Der nach der aktuellen Planung unbebaute Grundstücksbereich sollte als potentielle Erweiterungsfläche vorgehalten
werden. Ferner werden zurzeit die pflegerechtlichen Vorschriften novelliert, die
der aktuellen Planung zugrunde liegen.
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Der Rat schließt sich der
Die Stellungnahme wird gefolgt.
Die überbaubaren Grundstücksflächen Stellungnahme der Verwerden gemäß der Anregung erweitert.
waltung an.
Die bauliche Ausnutzung des Bereiches
ergibt sich aus den Nutzungskennziffern
der Grundflächen und Geschossflächenzahl.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Hierdurch könnte die Notwendigkeit bestehen, die derzeit vorgesehene Anordnung der Baukörper über die vorgesehene Baugrenze hinaus zu verändern.
Die vorgesehene Baugrenze entwertet
den südwestlichen Teilbereich des Flurstücks 15 nachhaltig und steht einer
sinnvollen wirtschaftlichen Ausnutzung
dieses Flurstückbereichs entgegen. Es
wird daher gebeten, die vorgesehene
Baugrenze bis zur Nutzungsgrenze zu
erweitern.
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag