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Vorlage (Abwägung Öffentlichkeit)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
16 kB
Datum
11.12.2014
Erstellt
17.11.14, 18:01
Aktualisiert
17.11.14, 18:01
Vorlage (Abwägung Öffentlichkeit) Vorlage (Abwägung Öffentlichkeit)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Bebauungsplan Nr. VE-16, Vettweiß Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen Öffentlichkeit Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme 01 Öffentlichkeit Im Amtsblatt der Gemeinde Vettweiß Nr. 10 vom 02.10.2014 wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zum Bebauungsplan Vettweiß „VE-16“ gegeben. 28.10.2014 Hierauf Bezug nehmend wird folgende Stellungnahme abgegeben: Auf dem südwestlichen Bereich des Flurstücks Nr. 15 soll ein Alten- und Pflegeheim errichtet werden. In diesem Teilbereich ist eine Baugrenze vorgesehen, die eine bauliche Ausnutzung des Flurstücks in nordöstlicher Richtung bis zur Nutzungsgrenze (gepunktete Linie) nicht zulässt. Hierdurch ist ein erheblicher Anteil des Grundstücksteilbereichs, der für das Alten- und Pflegeheim vorgesehenen ist, nicht nutzbar. Der nach der aktuellen Planung unbebaute Grundstücksbereich sollte als potentielle Erweiterungsfläche vorgehalten werden. Ferner werden zurzeit die pflegerechtlichen Vorschriften novelliert, die der aktuellen Planung zugrunde liegen. Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Der Rat schließt sich der Die Stellungnahme wird gefolgt. Die überbaubaren Grundstücksflächen Stellungnahme der Verwerden gemäß der Anregung erweitert. waltung an. Die bauliche Ausnutzung des Bereiches ergibt sich aus den Nutzungskennziffern der Grundflächen und Geschossflächenzahl. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Hierdurch könnte die Notwendigkeit bestehen, die derzeit vorgesehene Anordnung der Baukörper über die vorgesehene Baugrenze hinaus zu verändern. Die vorgesehene Baugrenze entwertet den südwestlichen Teilbereich des Flurstücks 15 nachhaltig und steht einer sinnvollen wirtschaftlichen Ausnutzung dieses Flurstückbereichs entgegen. Es wird daher gebeten, die vorgesehene Baugrenze bis zur Nutzungsgrenze zu erweitern. Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag