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Vorlage (Abwägung TÖB)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
117 kB
Datum
11.12.2014
Erstellt
17.11.14, 18:01
Aktualisiert
17.11.14, 18:01

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Bebauungsplan Nr. VE 16, Vettweiß Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme 01 Erftverband, Bergheim Keine Bedenken aus abwassertechni- Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Der Rat schließt sich der Stellungnahme der Verscher Sicht, da die Realisierung des Be- genommen. waltung an. bauungsplanes auf den geplanten Anschluss der Kläranlage Vettweiß an das Gruppenklärwerk Nörvenich abgestimmt ist. 17.10.2014 In Hinblick auf die gewässertechnische Sicht, bitten wir jedoch um Abstimmung der in den Mersheimer Graben einzuleitenden Drosselwassermenge. Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Die Drosselwassermenge, die in den Mersheimer Graben eingeleitet wird, zwischen dem beauftragten Ingenieurbüro und Erftverband abgestimmt. Es wird darauf hingewiesen, dass im Ein entsprechender Hinweis wird in den Bereich des Plangebietes flurnahe Bebauungsplan aufgenommen. Grundwasserstände auftreten können. 02 Kreis Düren Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen -Brandschutzdienststelle14.10.2014 Eine Durchführung des o.a. Vorhabens ist aus brandschutztechnischer Sicht und unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Punkte möglich: 1. Es ist eine Löschwasserversorgung von 800 l/min (48 m3/h) über einen Zeitraum von zwei Stunden sicher zu stellen. Der Stellungnahme wird zur Kenntnis Der Rat schließt sich der genommen. Stellungnahme der Verwaltung an. Hinsichtlich Löschwasserversorgung ist der über den Grundschutz hinausgehende individuelle Objektschutz der Baulichkeiten vom jeweiligen Bauherrn selbst zu gewährleisten und im späteren Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Fortsetzung Kreis Düren Für das "Alten- und Pflegeheim" ist eine Löschwasserversorgung von 1.600 l/min über den genannten Zeitraum sicher zu stellen. Die vorgenannten Mengen müssen aus Hydranten im Umkreis von 300 m um das jeweils betrachtete Objekt zur Verfügung stehen. Von jedem Objekt muss ein Hydrant in maximal 80 m Entfernung erreichbar sein. Eine alternative Löschwasserversorgung ist abzustimmen. Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Dieser Nachweis wird insbesondere bei dem geplanten Alten- und Pflegeheim im Rahmen des erforderlichen Brandschutzkonzeptes geführt werden Grundsätzlich verfügt die Gemeinde Vettweiß über ein gut ausgebautes Hydrantennetz. 2. Die Straßen sind als Zufahrt für Die Belange der Feuerwehr werden bei Der Rat schließt sich der Stellungnahme der Verdie Feuerwehr auszubauen. Bezüglich der Straßenplanung berücksichtigt. waltung an. der zulässigen Abmessungen (Kurvenradien / Breite / Neigung / Durchfahrtshöhe etc.) wird auf den § 5 BauO NRW mit zugehöriger Verwaltungsvorschrift verwiesen. Hier sind öffentliche Parkplätze, Begrünung (Bäume) und sonstige Maßnahmen (Verkehrsberuhigung / Kreisverkehr etc.) besonders zu beachten. Die Tragfähigkeit der Straßen muss für Feuerwehrfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 18t ausgelegt sein. 3. Die Straßenbezeichnung ist ein- Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der Rat schließt sich der Stellungnahme der Verdeutig erkennbar an der öffentlichen Ver- men und beachtet. waltung an. kehrsfläche anzubringen. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme 03 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Bonn Keine Bedenken. Es wird davon ausgegangen, dass bauliche Anlagen - einschließlich untergeordneter Gebäudeteile - eine Höhe von 20 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfalle mir die Planungsunterlagen - vor Erteilung einer Baugenehmigung - zur Prüfung zuzuleiten. 15.10.2014 Auf Grund der Lage des Plangebietes zum Flugplatz Nörvenich ist mit Lärmund Abgas-Emissionen durch den militärischen Flugbetrieb zu rechnen. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass spätere Ersatzansprüche gegen die Bundeswehr nicht anerkannt werden können. 04 Bezirksregierung Köln Allgemeine Landeskultur 02.10.2014 Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Gemäß den getroffenen Festsetzungen Der Rat schließt sich der sind Gebäude mit bis zu 2 Vollgeschos- Stellungnahme der Versen zulässig. Gebäudehöhen von über waltung an. 20 m sowie auch von Gebäudeteilen können somit nicht erreicht werden und sind auch städtebaulich nicht erwünscht. Der Rat schließt sich der Die Stellungnahme wird beachtet. In die Verfahrensunterlagen wird nach- Stellungnahme der Verstehender Hinweis aufgenommen: waltung an. „Die Wehrbereichsverwaltung West weist darauf hin, dass auf Grund der Lage des Plangebietes zum Flugplatz Nörvenich mit Lärm- und Abgas-Emissionen durch den militärischen Flugbetrieb zu rechnen ist. Ersatzansprüche gegen die Bundeswehr können nicht anerkannt werden.“ Aus Sicht der öffentlichen Belange der Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der Rat nimmt Kenntnis. allgemeinen Landeskultur und der Land- men. entwicklung werden keine Bedenken vorgebracht. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 05 FernleitungsBetriebsgesellschaft mbH, Xanten Nach Prüfung der zugesandten Planun- Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der Rat nimmt Kenntnis. terlagen wird festgestellt, dass keine der men. von unserer Gesellschaft betreuten Anlagen betroffen sind. 06.10.2014 06 Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Luftbildauswertung 06.10.2014 Der Rat schließt sich der Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 Der Stellungnahme wird gefolgt. Stellungnahme der Verund andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Kampfhandlun- Eine Untersuchung auf Kampfmittel wur- waltung an. gen im beantragten Bereich. Die Auswir- de beantragt. kungen der Kampfhandlungen sind in der beigefügten Karte nicht dargestellt. Eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel wird empfohlen. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. 07 Westnetz GmbH Regionalzentrum Westliches Rheinland 30.09.2014 Diese Stellungnahme erfolgt im Auftrag Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der Rat nimmt Kenntnis. und mit Wirkung für die RWE Deutsch- men. land AG als Eigentümerin des Mittel- und Niederspannungsnetzes sowie für die Westnetz GmbH als Besitzer- und Betreiberin des Netzes. Gegen den Bebauungsplan bestehen keine Bedenken. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung 08 Westnetz GmbH Spezialservice Strom • 25.09.2014 • Die Hinweise werden zur Kenntnis ge- Der Rat nimmt Kenntnis. nommen. Weitere Versorgungsunternehmen wurden beteiligt. • • 09 Deutsche Bahn AG DB Immobilien Region West Im Planbereich verlaufen keine 110kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Planungen von 110-kVHochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110kV- Netzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kV Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Beschlussvorschlag Nach Prüfung der übermittelten Unterla- Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der Rat nimmt Kenntnis. gen bestehen keine Bedenken. men. 26.09.2014 10 Landesbetrieb Straßenbau Straßen NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel 26.09.2014 Keine Bedenken. Belange des Landesbetriebes sind nicht betroffen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der Rat nimmt Kenntnis. men. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme 11 Deutsche Telekom Tech- Im Planbereich befinden sich noch keine nik GmbH Telekommunikationslinien der Telekom. Zur Versorgung des Gebietes mit Tele07.10.2014 kommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien erforderlich. Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Die nebenstehenden Informationen zur Der Rat schließt sich der Versorgung mit Telekommunikationsinf- Stellungnahme der Verrastruktur werden zur Kenntnis genom- waltung an. men. Im Zuge der weiteren Planung (Ausführungsplanung) werden die entsprechenden Abstimmungen vorgenommen. In Folgende fachliche Festsetzung ist in dieser Planungsphase und auch in der den Bebauungsplan aufzunehmen: Umsetzungsphase werden die Leitungsführungen bestimmt. In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit Das "Merkblatt über Baumstandorte und einer Leitungszone in einer Breite von unterirdische Ver- und Entsorgungsanlaca. 0,5 m für die Unterbringung der Tele- gen" der Forschungsgesellschaft für kommunikationslinien der Telekom vor- Straßen- und Verkehrswesen wird bezusehen. achtet. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen zu beachten. Es ist sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Telekom Technik GmbH so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Die Deutsche Telekom orientiert sich beim Ausbau ihrer Festnetzinfrastruktur unter anderem an den technischen Entwicklungen und Erfordernissen. Insgesamt werden Investitionen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geplant. Der Ausbau der Deutschen Telekom erfolgt nur dann, wenn dies aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll erscheint. Dies bedeutet aber auch, dass die Deutsche Telekom da, wo bereits eine Infrastruktur eines alternativen Anbieters besteht oder geplant ist, nicht automatisch eine zusätzliche, eigene Infrastruktur errichtet. 12 E-Plus Mobilfunk GmbH & Im Bebauungsplan sind keine Richt- Der Hinweis wird zur Kenntnis genomCo. KG, Ratingen funkstrecken der E-Plus Mobilfunk GmbH men. & Co. KG betroffen. 22.10.2014 Keine Einwände gegen Ihre Planung haben. 13 BUND Kreisgruppe Düren 26.10.2014 Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „VE-16“ in der bislang vorliegenden Form wird abgelehnt. Der Rat nimmt Kenntnis. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Fortsetzung BUND Kreisgruppe Düren Begründung: Bei der Planung ist die Eingriffsregelung anzuwenden. Hierzu liegt noch kein ausreichender Umweltbericht vor. Im Umweltbericht ist darzustellen, inwieweit eine weitere Inanspruchnahme von Flächen noch verträglich ist. Hierzu sind alle Arten im Vorfeld zu kartieren und die Wirkung der Planung auf jede dieser Arten darzustellen. Geschieht dies nicht, läge ein Abwägungsausfall vor. Auch die Eingriffs-, Ausgleichbilanzierung und angemessene Kompensation ist ohne eine ausreichende Kartierung der Arten nicht möglich. Gerade die Feldvogelarten gehen landesweit drastisch zurück und bedürfen besonderen Schutzes. Hinweis: Die Betrachtung nur der planungsrelevanten Arten entspricht nicht mehr der Rechtsprechung. Zum einen ist die Beschränkung lediglich auf die „planungsrelevanten'' Vogelarten nach der Rechtsprechung des OVG Münster nicht statthaft (Urteil vom 17.4.2009, 7 D 110/07.NE). Das OVG erwartet eine Betrachtung auch der anderen Vogelarten, die wenigstens überschlägig erkennen lässt, welche Beeinträchtigungen diese Arten durch die Planung zu erwarten Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Der Umweltbericht sowie der Land- Der Rat schließt sich der schaftspflegerischer Begleitplan mit Ein- Stellungnahme der Vergriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und Ar- waltung an. tenschutzvorprüfung (nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen; Untersuchungsumfang und -tiefe werden mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren abgestimmt). Bisher liegen hierzu Vorentwürfe vor, die noch konkretisiert werden und dann als Entwurfsfassung mit offen gelegt werden. Etwaige artenschutzrechtliche Kompensationsverpflichtungen ergeben sich aus der artenschutzrechtlichen Prüfung. In der vorliegenden Artenschutzprüfung Der Rat schließt sich der sind vom Gutachter neben den „pla- Stellungnahme der Vernungsrelevanten Vogelarten" alle euro- waltung an. päischen Vogelarten in Betrachtung gezogen worden. Das besondere Augenmerk lag dabei aufgrund der Gegebenheiten auf den Feldvögeln und den planungsrelevanten Tierarten. Diese sind im Eingriffsgebiet auch aufgrund seiner Vorbelastung nicht nachgewiesen worden. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Fortsetzung BUND Kreisgruppe Düren Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag haben. Eine solche vollständige und belastbare Betrachtung liegt mit den bislang gefertigten Unterlagen nicht vor. Der aktuell weiter beschleunigte Rückgang der Arten des Offenlandes und das Grünlandumwandlungsverbot des Landes NRW belegen hier die Bedeutung von Grünland und Offenland und gerade in der Vettweißer / Zülpicher Börde. Das Plangebiet liegt in einem Auegebiet, in dem der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht und die Böden statisch wenig belastbar sind. Auch deswegen ist auf eine Bebauung solcher Bereiche zu verzichten. Das Erschließungsgebiet liegt auf der Der Rat schließt sich der Euskirchener Scholle. Im Untergrund Stellungnahme der Verstehen tertiäre Sande, Tone und Braun- waltung an. kohlen an, die von Terrassensedimenten des Rheins und der Rur und Lößlehm überlagert werden. Die Bodenkarte weist für das Gebiet PseudogleyParabraunerde und Parabraunerde aus. Die Beachtung bodenstatischer Aspekte bleibt den nachfolgenden Genehmigungsverfahren vorbehalten. Es ist zu bedenken, dass der Eingriff in den Naturhaushalt durch die Versiegelung nur durch Entsiegelung einer gleich großen Fläche ausgeglichen werden kann. Im Weiteren wird vorgeschlagen im Zuge Der ökologische Ausgleich wird nach Der Rat schließt sich der dem gängigen Bewertungsverfahren Stellungnahme der Verdurchgeführt und die erforderliche Kom- waltung an. pensation mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Fortsetzung BUND Kreisgruppe Düren 14 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW 15.10.2014 Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung des nun bewusstgewordenen „Landfraß“ (vgl. in NRW wird täglich eine Fläche von „20 Fußballfeldem“ baulich versiegelt) eine Nachhaltigkeitsstatistik für das Gemeindegebiet Vettweiß zu erarbeiten, die die in den letzten Jahren zugenommenen Versiegelung transparent macht und zukünftig eine jeweilige Überprüfung auf Notwendigkeit zulässt. Diese Statistik könnte beispielsweise auch aufzeigen, wie viele Flächen durch Sanierung und Aufarbeitung einzusparen sind. Das Anliegen wird zur Kenntnis genommen. Bei den Bauleitplanverfahren liegt allerdings jeweils eine städtebauliche Begründung vor, nachzulesen bei den jeweiligen Projekten. Im vorliegenden Fall ist zudem die Entscheidung für eine bauliche Entwicklung bereits auf der Ebene der Aufstellung des Flächennutzungsplanes getroffen worden. Beschlussvorschlag Der Hinweis der Bezirksregierung Arns- Der Rat schließt sich der berg zum verliehenen Bergwerksfeld und Stellungnahme der Verzu den Auswirkungen von Sümpfungs- waltung an. maßnahmen des Braunkohlentagebaus wird zur Kenntnis genommen. Bergwerkseigentümer sowie RWE Power Der Bereich des Planungsgebietes ist AG und Erftverband werden im Rahmen nach den vorliegenden Unterlagen des Bebauungsplanverfahrens beteiligt. (Grundwasserdifferenzenpläne mit Stand: Oktober 2012 aus dem Revierbe- In den Bebauungsplan wird ein Hinweis richt, Bericht 1, Auswirkungen der aufgenommen, dass das Plangebiet im Grundwasserabsenkung, des Sammel- Bereich der durch den Braunkohlentagebescheides - 61.42.63 -2000-1-) von bau bedingten Grundwasserbeeinflusdurch Sümpfungsmaßnahmen des sung liegt. Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Das Bebauungsplangebiet befindet sich über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Eustachia“, im Eigentum der Chemische Fabrik Kalk GmbH, Olpenerstr. 9-13 in 51103 Köln. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Be- Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Fortsetzung Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Kurzinhalt der Stellungnahme trieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Aus Sicht der Bezirksregierung Arnsberg sollte hier die bergbautreibende RWE Power AG und für konkrete Grundwasserdaten der Erftverband zusätzlich um Stellungnahme gebeten werden. Dies ist dem Verteiler der Gemeinde Vettweiß zu entnehmen bereits erfolgt. Einwirkungsrelevanter Bergbau ist in den hier vorliegenden Unterlagen nicht verzeichnet. Über zukünftige bergbauliche Maßnahmen im Bereich der Planungsmaßnahme ist hier nichts bekannt. Zu zukünftigen Planungen sowie zu Anpassungs- oder Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Sicherungsmaßnahmen bezüglich bergbaulicher Einwirkungen sollte der o. g. Feldeseigentümer grundsätzlich um Stellungnahme gebeten werden. 15 Regionalgas Euskirchen Innerhalb des dargestellten PlanbereiGmbH & Co KG ches sind Leitungen zur ErdgasVersorgung nicht vorhanden. 29.10.2014 Es bestehen somit keine Bedenken gegen die beabsichtigte Neuaufstellung eines Bebauungsplanes. Die innerhalb des Planbereiches beabsichtigten Bebauungen könnten bei Bedarf und nach der Verlängerung der Hauptrohrtrasse in der Dürener Straße, von der Dürener Straße aus mit Erdgas versorgt werden. Bei Interesse wird auch der Einsatz von erneuerbaren Energien geprüft. Um spätere Aufbrüche in Fahrbahnen zu vermeiden wird empfohlen, die Versorgungsleitungen gebündelt in den Nebenanlagen (Gehwegen, Parkstreifen o. ä.) unterzubringen. Die Breite dieser Nebenanlagen ist so zu dimensionieren, dass die geforderten Sicherheitsabstände der Versorgungsleitungen untereinander eingehalten werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass eventuelle Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere das Anpflanzen von Bäumen, Die Stellungnahme und Hinweise werden Der Rat schließt sich der zur Kenntnis genommen. Stellungnahme der Verwaltung an. Im weiteren Verfahren (Ausführungsplanung) wird die Regionalgas Euskirchen als Leitungsträger detailliert am Verfahren beteiligt. Der Hinweis auf das Merkblatt "Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsleitungen" wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag grundsätzlich außerhalb der Leitungstrassen zu planen sind. 16 Kreis Düren 30.10.2014 Zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: • • • • Kämmerei Straßenverkehrsamt Kreisentwicklung und -Straßen Recht, Bauordnung und Wohnungswesen Brandschutz Umweltamt • • . Brandschutz Der Stellungnahme wird zur Kenntnis Der Rat schließt sich der Stellungnahme der Ver1. Es ist eine Löschwasserversor- genommen. waltung an. gung von 800 l/min (48 m3/h) über einen Zeitraum von zwei Stunden sicher zu Siehe hierzu Stellungnahme zu Punkt 02, stellen. Die v.g. Menge muss aus Hyd- Kreis Düren ranten im Umkreis von 300 m um das jeweils betrachtete Objekt zur Verfügung stehen. Von jedem Objekt muss ein Hydrant in maximal 80 m Entfernung erreichbar sein. Eine alternative Löschwasserversorgung ist abzustimmen. Fortsetzung Kreis Düren 2. Die Straßen sind als Zufahrt für Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag die Feuerwehr auszubauen. Bezüglich der zulässigen Ab-messungen (Kurvenradien/Breite/Neigung/Durchfahrtshöhe etc.) wird auf den § 5 BauO NRW mit zugehöriger Verwaltungsvorschrift verwiesen. Hier sind öffentliche Parkplätze, Begrünung (Bäume) und sonstige Maßnahmen (Verkehrsberuhigung/Kreisverkehr etc.) besonders zu beachten. Die Tragfähigkeit der Straßen muss für Feuerwehrfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 18 t ausgelegt sein. 3. Die Straßenbezeichnung ist eindeutig erkennbar an der öffentlichen Verkehrsfläche anzubringen. Wasserwirtschaft Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind Der Stellungnahme wird gefolgt. Der Rat schließt sich der Stellungnahme der Verfolgende Belange zu beachten: Die Machbarkeit der Entwässerung wird waltung an. bis zur Offenlage nachgewiesen. Niederschlagswasserbeseitigung Unter Punkt 5 der Begründung wird ausgeführt, dass die Entwässerung des Gebietes im Trennsystem erfolgen soll. Dabei sollen die anfallenden Regenwässer gedrosselt in den Mersheimer Graben eingeleitet werden. Fortsetzung Kreis Düren Die Machbarkeit der Entwässerung einschließlich der Dimensionierung der Rückhaltung und der planungsrechtli- Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag chen Freihaltung der benötigten Flächen ist bis zur Offenlage nachzuweisen. Grundwasserverhältnisse Nach den vorliegenden Unterlagen kann der Grundwasserstand im o.g. Planbereich flurnah, d.h. weniger als ca. 2 m unter Geländeoberkante ansteigen. Der Stellungnahme wird gefolgt. Der Rat schließt sich der Stellungnahme der VerEin entsprechender Hinweis wird in den waltung an. Textteil zum Bebauungsplan aufgenommen. Folgender Hinweis ist in den o.g. Bebauungsplan aufzunehmen: Bereits bei der Planung von unterirdischen Anlagen (Keller, Garage, etc.) sind bauliche Maßnahmen (z.B. Abdichtungen) zum Schutz vor hohen Grundwasserständen vorzunehmen. Es darf keine Grundwasserabsenkung bzw. -ableitung - auch kein zeitweiliges Abpumpen nach Errichtung der baulichen Anlage erfolgen. Weiterhin dürfen keine schädlichen Veränderungen der Beschaffenheit des Grundwassers eintreten. Fortsetzung Kreis Düren Bodenschutz Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Planungsbereich ehemalige verfüllte Bombentrichter befinden. Ein konkreter Altlastenverdacht besteht jedoch nicht. Weiterhin wurde für diesen Bereich ein schutzwürdiger Boden ausgewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Unteren Bodenschutzbehörde des Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der Rat schließt sich der Stellungnahme der Vermen. Die Bodenschutzbelange werden im waltung an. Umweltbericht behandelt. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Kreises Düren. Landschaftspfleqe und Naturschutz Zur Beteiligung liegen neben dem Be- Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Un- Der Rat schließt sich der bauungsplan mit zeichnerischen und terlagen werden bis zur öffentlichen Aus- Stellungnahme der Verwaltung an. textlichen Festsetzungen, die Begrün- legung entsprechend ergänzt. dung, ein Umweltbericht, ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag und eine artenschutzrechtliche Prüfung vor. Die Belange von Natur und Landschaft sowie des Artenschutzes sind entsprechend dem Verfahrensstand ordnungsgemäß eingestellt worden. Die in den Gutachten "Landschaftspflegerischer Fachbeitrag" und "Artenschutzrechtliche Prüfung" vorgeschlagenen, notwendigen Maßnahmen zur Kompensation der vorbereiteten Eingriffsfolgen (LPB, Seite 19, M3, M4, M5) sind bis zur Offenlage räumlich und zeitlich konkret darzulegen und rechtlich verbindlich abzusichern. 17 NABU Kreisverband Dü- Landschaftpflegerischen Fachbeitrag ren Der NABU Kreisverband begrüßt die Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der Rat nimmt Kenntnis. vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnah- men. 30.10.2014 men. Artenschutzrechtliche Prüfung Methodik Es ist korrekt, dass die durchgeführten Der Rat schließt sich der Für die ordnungsgemäße Erfassung von Untersuchungstermine am 27.6, 1.7 und Stellungnahme der VerBrutvorkommen der Vögel der Feldflur 12.7. nicht den gängigen Standards ent- waltung an. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Fortsetzung wie Feldlerche, Rebhuhn, Kiebitz und NABU Kreisverband Dü- Grauammer ist eine Begehung Ende Juni ren Anfang Juli ungeeignet. Hier muss noch eine Kartierung innerhalb der Brutzeit erfolgen. Das die Grauammer nicht gefunden wurde ist eine Folge des ungeeigneten Untersuchungstermins. Nach der Karte „Verbreitung der Grauammer im Kreis Düren“ Stand 15.06.2011 und der Karte „Grauammervorkommen“ Stand Juni Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag sprechen. Aufgrund der kleinen Flächengröße von ca. 3 Hektar war es jedoch möglich, dass Eingriffsgebiet vollständig und engmaschig abzugehen. Die Brutzeit der Grauammer kann sich bis Juli erstrecken, so dass zumindest fütternde Alttiere oder Jungvögel hätten nachgewiesen werden können (s. SCHIEWELING et al. 2014). Gleiches gilt für die spät brütende Wachtel. Auch die Feldlerche ist meist bis in den Spätsommer anzutreffen. Das früh brütende Rebhuhn bildet später im Jahr meist relativ ortstreue Familienverbände, die bei den engmaschigen Begehungen hätten gesichtet werden können. Unsicherheiten bleiben allein beim Kiebitz bestehen. Ca. die Hälfte des Eingriffsgebietes (1,5 ha) werden mit Mais angebaut (potenzieller Brutplatz), die andere Hälfte stellt sich als intensiv genutzte Mähweide dar (ungeeigneter Brutplatz). Ein Vorkommen ist aufgrund der kleinen Flächengröße sehr unwahrscheinlich, jedoch nicht vollkommen auszuschließen. Gemäß SCHIEWELING et al. (2014) Der Rat schließt sich der befindet sich das Eingriffsgebiet nicht im Stellungnahme der VerUntersuchungsgebiet zur Erfassung der waltung an. Grauammer im Kreis Düren (s. Abb. 1) und somit nicht im Kernverbreitungsgebiet. Darüber hinaus sind die im Ein- Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme 2012 beides LANUF liegt Vettweiß im Fortsetzung Zentrum des Hauptvorkommens der NABU Kreisverband Dü- Grauammer. Auch hier muss eine Nachren kartierung zu einem geeigneten Zeitpunkt erfolgen. Eintreten von Verbotsbeständen Der Aussage des Gutachters „Eine Beeinträchtigung der Feldlerchen in der Umgebung ist auszuschließen“ kann nicht gefolgt werden. Mit der Erschließung und Bebauung entsteht ein erhöhtes Lärm- und Emissionsaufkommen, das eine Beeinträchtigung darstellt. Schlussbemerkungen Aus naturschutzfachlicher Sicht kann der NABU Kreisverband Düren der geplanten Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „Ve-16“ (Am Juffernpesch) im Bereich der „Dürener Straße“ in der Ortschaft Vettweiß erst zustimmen, wenn die Er- Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag griffsgebiet vorkommenden Biotope Maisacker und intensiv Mähweide lediglich suboptimale bis ungeeignete Lebensräume für die Art. Im direkten Eingriffsgebiet konnten keine Der Rat schließt sich der Stellungnahme der VerFeldlerchen festgestellt werden. Potentielle Beeinträchtigungen für Feld- waltung an. lerchen in der nahen Umgebung können indirekt und temporär während der Bauarbeiten entstehen. Dabei handelt es sich aber lediglich um kurzfristige Ereignisse, die Brutplätze stehen nach Beendigung der Bauphase wieder zur Verfügung. Ggf. kann es zu kleinräumigen Verschiebungen kommen. Im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen werden lückige und extensiv genutzte Streuobstwiesen und eine Schwarzbrache auf jeweils ca. 7.000 qm angelegt. Diese Maßnahmen kommen allen Vogelarten der Feldflur zu Gute. Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der Rat schließt sich der men. Stellungnahme der VerDie Artenschutzprüfung wird mit der zu- waltung an. ständigen Fachbehörde, der Unteren Landschaftsbehörde, abgestimmt. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag gebnisse der Nachkartierung vorliegen. 18 Industrie- und Handels- Der vorgesehene Planentwurf berührt die kammer Aachen Belange der gewerblichen Wirtschaft Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der Rat nimmt Kenntnis. nicht. men. 04.11.2014 Es bestehen seitens der Industrie- und Handelskammer Aachen keine Bedenken. 19 Bezirksregierung Köln Immissionsschutz 28.10.2014 Fortsetzung In der Stellungnahme zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Vettweiß „Ve-12'1 vom 29.03.2012, Az.: 53.6.2, wurde bereits ausführlich auf den Betriebsbereich der Firma Buir-Bliesheimer Agrargenossenschaft eG und den in diesem Zusammenhang aus Artikel 12 Überwachung der Ansiedlung der europäischen Richtlinie 96/82/EG (Seveso-Il-Richtlinie) bzw. § 50 Planung BImSchG abzuleitende grundsätzliche Abstandswahrung bei Neuplanungen im möglichen Einwirkbereich des Pflanzenschutzmittellagers eingegangen. Pflanzenschutzmittelläger, die aufgrund der Lagermengen an Gefahrstoffen einen Betriebsbereich im Sinne des § 3 Abs. 5a BImSchG bilden, werden zwischenzeitlich regelmäßig in die Abstandsklasse II (500 m) nach dem Anhang des KAS-1.8 Leitfadens eingestuft. Die Abstandsformulierung bezieht sich als denkbares Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Der Rat schließt sich der genommen. Stellungnahme der Verwaltung an. Die Achtungsabstände nach dem KASAnhang zwischen der Buir-Bliesheimer Agrargenossenschaft eG und dem Wohngebiet VE-16 werden eingehalten. In der Begründung / Umweltbericht wird auf den Betrieb hingewiesen. Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Bezirksregierung Köln Immissionsschutz Störfallszenario auf einen Schwelbrand, also eine Ausbreitungsbetrachtung ohne Einrechnung der thermischen Überhöhung, bei dem aufgrund der gelagerten schwefelhaltigen Substanzen am ehesten Schwefeldioxid problematische Konzentrationen erreicht. Ohne weitere Detailkenntnisse sind dabei störfallrelevante Auswirkungen bis zu einer Entfernung von 500 m allgemein nicht auszuschließen. Beschlussvorschlag Das Plangebiet zur Entwicklung eines Wohngebietes und der vorgesehenen Errichtung eines Alten- und Pflegeheims hält diesen empfohlenen Achtungsabstand ein. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass in Bezug auf den Betriebsbereich der Fa. Buir-Bliesheimer Agragenossenschaft eG von der Planung kein Konflikt hervorgerufen wird. 20 Kreis Düren Ergänzung 30.10.2014 zur Stellungnahme vom 05.11.2014 Fortsetzung Kreis Düren Die Berücksichtigung einer Notzufahrt Der Stellungnahme wird gefolgt. Der Rat schließt sich der zum Baugebiet von der Friedhofstraße Stellungnahme der Verwird begrüßt. Der Verbindungsweg wird entsprechend waltung an. Zur Nutzung dieser Verbindung als Not- erweitert. zufahrt sollte jedoch im Verbindungweg zwischen dem Wirtschaftsweg und dem Baugebiet die Verkehrsfläche auf 3,5 bis Ldf. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 4,0 m erweitert werden. Zudem sollten die Kurven bzw. Einmündungsbereich entsprechend ausgerundet werden. Aufgrund der für die Verkehrsflächen gewählten Breiten ist nur der Ausbau als Mischverkehrsfläche (Zeichen 325 StVO) möglich. Nach der Straßenverkehrsordnung liegt die Anordnung der Parkflächen daher in der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde. Daher ist die Ausbauplanung mit dem Straßenverkehrsamt abzustimmen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der Rat schließt sich der men. Stellungnahme der VerDie Abstimmung mit dem Straßenver- waltung an. kehrsamt erfolgt im Rahmen der konkreten Straßenausbauplanung. Diese ist jedoch nicht Gegenstand der vorliegenden Bauleitplanung.