Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
117 kB
Datum
11.12.2014
Erstellt
17.11.14, 18:01
Aktualisiert
17.11.14, 18:01
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Gemeinde Vettweiß
Bebauungsplan Nr. VE 16, Vettweiß
Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
01
Erftverband, Bergheim
Keine Bedenken aus abwassertechni- Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Der Rat schließt sich der
Stellungnahme der Verscher Sicht, da die Realisierung des Be- genommen.
waltung an.
bauungsplanes auf den geplanten Anschluss der Kläranlage Vettweiß an das
Gruppenklärwerk Nörvenich abgestimmt
ist.
17.10.2014
In Hinblick auf die gewässertechnische
Sicht, bitten wir jedoch um Abstimmung
der in den Mersheimer Graben einzuleitenden Drosselwassermenge.
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Die Drosselwassermenge, die in den
Mersheimer Graben eingeleitet wird, zwischen dem beauftragten Ingenieurbüro
und Erftverband abgestimmt.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Ein entsprechender Hinweis wird in den
Bereich des Plangebietes flurnahe Bebauungsplan aufgenommen.
Grundwasserstände auftreten können.
02
Kreis Düren
Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
-Brandschutzdienststelle14.10.2014
Eine Durchführung des o.a. Vorhabens
ist aus brandschutztechnischer Sicht und
unter Berücksichtigung der nachfolgend
aufgeführten Punkte möglich:
1.
Es ist eine Löschwasserversorgung von 800 l/min (48 m3/h) über einen
Zeitraum von zwei Stunden sicher zu
stellen.
Der Stellungnahme wird zur Kenntnis Der Rat schließt sich der
genommen.
Stellungnahme der Verwaltung an.
Hinsichtlich Löschwasserversorgung ist
der über den Grundschutz hinausgehende individuelle Objektschutz der Baulichkeiten vom jeweiligen Bauherrn selbst zu
gewährleisten und im späteren Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Fortsetzung Kreis Düren
Für das "Alten- und Pflegeheim" ist eine
Löschwasserversorgung von 1.600 l/min
über den genannten Zeitraum sicher zu
stellen. Die vorgenannten Mengen müssen aus Hydranten im Umkreis von 300
m um das jeweils betrachtete Objekt zur
Verfügung stehen. Von jedem Objekt
muss ein Hydrant in maximal 80 m Entfernung erreichbar sein. Eine alternative
Löschwasserversorgung ist abzustimmen.
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Dieser Nachweis wird insbesondere bei
dem geplanten Alten- und Pflegeheim im
Rahmen des erforderlichen Brandschutzkonzeptes geführt werden
Grundsätzlich verfügt die Gemeinde Vettweiß über ein gut ausgebautes Hydrantennetz.
2.
Die Straßen sind als Zufahrt für Die Belange der Feuerwehr werden bei Der Rat schließt sich der
Stellungnahme der Verdie Feuerwehr auszubauen. Bezüglich der Straßenplanung berücksichtigt.
waltung an.
der zulässigen Abmessungen (Kurvenradien / Breite / Neigung / Durchfahrtshöhe
etc.) wird auf den § 5 BauO NRW mit
zugehöriger Verwaltungsvorschrift verwiesen. Hier sind öffentliche Parkplätze,
Begrünung (Bäume) und sonstige Maßnahmen (Verkehrsberuhigung / Kreisverkehr etc.) besonders zu beachten. Die
Tragfähigkeit der Straßen muss für Feuerwehrfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 18t ausgelegt sein.
3.
Die Straßenbezeichnung ist ein- Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der Rat schließt sich der
Stellungnahme der Verdeutig erkennbar an der öffentlichen Ver- men und beachtet.
waltung an.
kehrsfläche anzubringen.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
03
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr
Bonn
Keine Bedenken.
Es wird davon ausgegangen, dass bauliche Anlagen - einschließlich untergeordneter Gebäudeteile - eine Höhe von 20 m
nicht überschreiten. Sollte entgegen
meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfalle mir die Planungsunterlagen - vor
Erteilung einer Baugenehmigung - zur
Prüfung zuzuleiten.
15.10.2014
Auf Grund der Lage des Plangebietes
zum Flugplatz Nörvenich ist mit Lärmund Abgas-Emissionen durch den militärischen Flugbetrieb zu rechnen. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass spätere
Ersatzansprüche gegen die Bundeswehr
nicht anerkannt werden können.
04
Bezirksregierung Köln
Allgemeine Landeskultur
02.10.2014
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Gemäß den getroffenen Festsetzungen Der Rat schließt sich der
sind Gebäude mit bis zu 2 Vollgeschos- Stellungnahme der Versen zulässig. Gebäudehöhen von über waltung an.
20 m sowie auch von Gebäudeteilen
können somit nicht erreicht werden und
sind auch städtebaulich nicht erwünscht.
Der Rat schließt sich der
Die Stellungnahme wird beachtet.
In die Verfahrensunterlagen wird nach- Stellungnahme der Verstehender Hinweis aufgenommen:
waltung an.
„Die Wehrbereichsverwaltung West weist
darauf hin, dass auf Grund der Lage des
Plangebietes zum Flugplatz Nörvenich
mit Lärm- und Abgas-Emissionen durch
den militärischen Flugbetrieb zu rechnen
ist.
Ersatzansprüche gegen die Bundeswehr
können nicht anerkannt werden.“
Aus Sicht der öffentlichen Belange der Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der Rat nimmt Kenntnis.
allgemeinen Landeskultur und der Land- men.
entwicklung werden keine Bedenken
vorgebracht.
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich
nicht vorgesehen.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
05
FernleitungsBetriebsgesellschaft mbH,
Xanten
Nach Prüfung der zugesandten Planun- Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der Rat nimmt Kenntnis.
terlagen wird festgestellt, dass keine der men.
von unserer Gesellschaft betreuten Anlagen betroffen sind.
06.10.2014
06
Bezirksregierung Düsseldorf
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Luftbildauswertung
06.10.2014
Der Rat schließt sich der
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 Der Stellungnahme wird gefolgt.
Stellungnahme der Verund andere historische Unterlagen liefern
Hinweise auf vermehrte Kampfhandlun- Eine Untersuchung auf Kampfmittel wur- waltung an.
gen im beantragten Bereich. Die Auswir- de beantragt.
kungen der Kampfhandlungen sind in der
beigefügten Karte nicht dargestellt. Eine
Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel wird empfohlen.
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen
gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur
Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise
wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten.
07
Westnetz GmbH
Regionalzentrum Westliches Rheinland
30.09.2014
Diese Stellungnahme erfolgt im Auftrag Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der Rat nimmt Kenntnis.
und mit Wirkung für die RWE Deutsch- men.
land AG als Eigentümerin des Mittel- und
Niederspannungsnetzes sowie für die
Westnetz GmbH als Besitzer- und Betreiberin des Netzes.
Gegen den Bebauungsplan bestehen
keine Bedenken.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
08
Westnetz GmbH
Spezialservice Strom
•
25.09.2014
•
Die Hinweise werden zur Kenntnis ge- Der Rat nimmt Kenntnis.
nommen.
Weitere Versorgungsunternehmen wurden beteiligt.
•
•
09
Deutsche Bahn AG
DB Immobilien
Region West
Im Planbereich verlaufen keine 110kV-Hochspannungsleitungen
der
Westnetz GmbH.
Planungen
von
110-kVHochspannungsleitungen für diesen
Bereich liegen aus heutiger Sicht
nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die
von uns betreuten Anlagen des 110kV- Netzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE
Deutschland AG als Eigentümerin
des 110-kV Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass
Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
Beschlussvorschlag
Nach Prüfung der übermittelten Unterla- Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der Rat nimmt Kenntnis.
gen bestehen keine Bedenken.
men.
26.09.2014
10
Landesbetrieb Straßenbau
Straßen NRW
Regionalniederlassung
Ville-Eifel
26.09.2014
Keine Bedenken.
Belange des Landesbetriebes sind nicht
betroffen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der Rat nimmt Kenntnis.
men.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
11
Deutsche Telekom Tech- Im Planbereich befinden sich noch keine
nik GmbH
Telekommunikationslinien der Telekom.
Zur Versorgung des Gebietes mit Tele07.10.2014
kommunikationsinfrastruktur durch die
Telekom ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien erforderlich.
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Die nebenstehenden Informationen zur Der Rat schließt sich der
Versorgung mit Telekommunikationsinf- Stellungnahme der Verrastruktur werden zur Kenntnis genom- waltung an.
men.
Im Zuge der weiteren Planung (Ausführungsplanung) werden die entsprechenden Abstimmungen vorgenommen. In
Folgende fachliche Festsetzung ist in dieser Planungsphase und auch in der
den Bebauungsplan aufzunehmen:
Umsetzungsphase werden die Leitungsführungen bestimmt.
In allen Straßen bzw. Gehwegen sind
geeignete und ausreichende Trassen mit Das "Merkblatt über Baumstandorte und
einer Leitungszone in einer Breite von unterirdische Ver- und Entsorgungsanlaca. 0,5 m für die Unterbringung der Tele- gen" der Forschungsgesellschaft für
kommunikationslinien der Telekom vor- Straßen- und Verkehrswesen wird bezusehen.
achtet.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen
ist das "Merkblatt über Baumstandorte
und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen zu beachten. Es ist sicherzustellen, dass durch die
Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert
werden.
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den
Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im
Bebauungsplangebiet
der
Telekom
Technik GmbH so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden.
Die Deutsche Telekom orientiert sich
beim Ausbau ihrer Festnetzinfrastruktur
unter anderem an den technischen Entwicklungen und Erfordernissen. Insgesamt werden Investitionen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geplant.
Der Ausbau der Deutschen Telekom
erfolgt nur dann, wenn dies aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll erscheint. Dies
bedeutet aber auch, dass die Deutsche
Telekom da, wo bereits eine Infrastruktur
eines alternativen Anbieters besteht oder
geplant ist, nicht automatisch eine zusätzliche, eigene Infrastruktur errichtet.
12
E-Plus Mobilfunk GmbH & Im Bebauungsplan sind keine Richt- Der Hinweis wird zur Kenntnis genomCo. KG, Ratingen
funkstrecken der E-Plus Mobilfunk GmbH men.
& Co. KG betroffen.
22.10.2014
Keine Einwände gegen Ihre Planung
haben.
13
BUND Kreisgruppe Düren
26.10.2014
Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „VE-16“ in der bislang vorliegenden
Form wird abgelehnt.
Der Rat nimmt Kenntnis.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Fortsetzung BUND
Kreisgruppe Düren
Begründung:
Bei der Planung ist die Eingriffsregelung
anzuwenden. Hierzu liegt noch kein ausreichender Umweltbericht vor. Im Umweltbericht ist darzustellen, inwieweit
eine weitere Inanspruchnahme von Flächen noch verträglich ist. Hierzu sind alle
Arten im Vorfeld zu kartieren und die
Wirkung der Planung auf jede dieser
Arten darzustellen. Geschieht dies nicht,
läge ein Abwägungsausfall vor.
Auch die Eingriffs-, Ausgleichbilanzierung und angemessene Kompensation
ist ohne eine ausreichende Kartierung
der Arten nicht möglich. Gerade die
Feldvogelarten gehen landesweit drastisch zurück und bedürfen besonderen
Schutzes.
Hinweis:
Die Betrachtung nur der planungsrelevanten Arten entspricht nicht mehr der
Rechtsprechung. Zum einen ist die Beschränkung lediglich auf die „planungsrelevanten'' Vogelarten nach der Rechtsprechung des OVG Münster nicht statthaft (Urteil vom 17.4.2009, 7 D
110/07.NE). Das OVG erwartet eine Betrachtung auch der anderen Vogelarten,
die wenigstens überschlägig erkennen
lässt, welche Beeinträchtigungen diese
Arten durch die Planung zu erwarten
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Der Umweltbericht sowie der Land- Der Rat schließt sich der
schaftspflegerischer Begleitplan mit Ein- Stellungnahme der Vergriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und Ar- waltung an.
tenschutzvorprüfung (nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen; Untersuchungsumfang und -tiefe werden mit der
Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren abgestimmt). Bisher liegen
hierzu Vorentwürfe vor, die noch konkretisiert werden und dann als Entwurfsfassung mit offen gelegt werden.
Etwaige artenschutzrechtliche Kompensationsverpflichtungen ergeben sich aus
der artenschutzrechtlichen Prüfung.
In der vorliegenden Artenschutzprüfung Der Rat schließt sich der
sind vom Gutachter neben den „pla- Stellungnahme der Vernungsrelevanten Vogelarten" alle euro- waltung an.
päischen Vogelarten in Betrachtung gezogen worden. Das besondere Augenmerk lag dabei aufgrund der Gegebenheiten auf den Feldvögeln und den planungsrelevanten Tierarten.
Diese sind im Eingriffsgebiet auch aufgrund seiner Vorbelastung nicht nachgewiesen worden.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Fortsetzung BUND
Kreisgruppe Düren
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
haben. Eine solche vollständige und belastbare Betrachtung liegt mit den bislang
gefertigten Unterlagen nicht vor.
Der aktuell weiter beschleunigte Rückgang der Arten des Offenlandes und das
Grünlandumwandlungsverbot des Landes NRW belegen hier die Bedeutung
von Grünland und Offenland und gerade
in der Vettweißer / Zülpicher Börde.
Das Plangebiet liegt in einem Auegebiet,
in dem der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht
und die Böden statisch wenig belastbar
sind. Auch deswegen ist auf eine Bebauung solcher Bereiche zu verzichten.
Das Erschließungsgebiet liegt auf der Der Rat schließt sich der
Euskirchener Scholle. Im Untergrund Stellungnahme der Verstehen tertiäre Sande, Tone und Braun- waltung an.
kohlen an, die von Terrassensedimenten
des Rheins und der Rur und Lößlehm
überlagert werden. Die Bodenkarte weist
für
das
Gebiet
PseudogleyParabraunerde und Parabraunerde aus.
Die Beachtung bodenstatischer Aspekte
bleibt den nachfolgenden Genehmigungsverfahren vorbehalten.
Es ist zu bedenken, dass der Eingriff in
den Naturhaushalt durch die Versiegelung nur durch Entsiegelung einer gleich
großen Fläche ausgeglichen werden
kann.
Im Weiteren wird vorgeschlagen im Zuge
Der ökologische Ausgleich wird nach Der Rat schließt sich der
dem gängigen Bewertungsverfahren Stellungnahme der Verdurchgeführt und die erforderliche Kom- waltung an.
pensation mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Fortsetzung BUND
Kreisgruppe Düren
14
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6
Bergbau und Energie in
NRW
15.10.2014
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
des nun bewusstgewordenen „Landfraß“
(vgl. in NRW wird täglich eine Fläche von
„20 Fußballfeldem“ baulich versiegelt)
eine Nachhaltigkeitsstatistik für das Gemeindegebiet Vettweiß zu erarbeiten, die
die in den letzten Jahren zugenommenen
Versiegelung transparent macht und zukünftig eine jeweilige Überprüfung auf
Notwendigkeit zulässt. Diese Statistik
könnte beispielsweise auch aufzeigen,
wie viele Flächen durch Sanierung und
Aufarbeitung einzusparen sind.
Das Anliegen wird zur Kenntnis genommen. Bei den Bauleitplanverfahren liegt
allerdings jeweils eine städtebauliche
Begründung vor, nachzulesen bei den
jeweiligen Projekten.
Im vorliegenden Fall ist zudem die Entscheidung für eine bauliche Entwicklung
bereits auf der Ebene der Aufstellung
des Flächennutzungsplanes getroffen
worden.
Beschlussvorschlag
Der Hinweis der Bezirksregierung Arns- Der Rat schließt sich der
berg zum verliehenen Bergwerksfeld und Stellungnahme der Verzu den Auswirkungen von Sümpfungs- waltung an.
maßnahmen des Braunkohlentagebaus
wird zur Kenntnis genommen.
Bergwerkseigentümer sowie RWE Power
Der Bereich des Planungsgebietes ist AG und Erftverband werden im Rahmen
nach den vorliegenden Unterlagen des Bebauungsplanverfahrens beteiligt.
(Grundwasserdifferenzenpläne
mit
Stand: Oktober 2012 aus dem Revierbe- In den Bebauungsplan wird ein Hinweis
richt, Bericht 1, Auswirkungen der aufgenommen, dass das Plangebiet im
Grundwasserabsenkung, des Sammel- Bereich der durch den Braunkohlentagebescheides - 61.42.63 -2000-1-) von bau bedingten Grundwasserbeeinflusdurch
Sümpfungsmaßnahmen
des sung liegt.
Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen.
Das Bebauungsplangebiet befindet sich
über dem auf Braunkohle verliehenen
Bergwerksfeld „Eustachia“, im Eigentum
der Chemische Fabrik Kalk GmbH, Olpenerstr. 9-13 in 51103 Köln.
Die Grundwasserabsenkungen werden,
bedingt durch den fortschreitenden Be-
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Fortsetzung
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6
Kurzinhalt der Stellungnahme
trieb der Braunkohlentagebaue, noch
über einen längeren Zeitraum wirksam
bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist
nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu
erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren
Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die
Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und
Vorhaben Berücksichtigung finden. Aus
Sicht der Bezirksregierung Arnsberg sollte hier die bergbautreibende RWE Power
AG und für konkrete Grundwasserdaten
der Erftverband zusätzlich um Stellungnahme gebeten werden. Dies ist dem
Verteiler der Gemeinde Vettweiß zu entnehmen bereits erfolgt.
Einwirkungsrelevanter Bergbau ist in den
hier vorliegenden Unterlagen nicht verzeichnet.
Über zukünftige bergbauliche Maßnahmen im Bereich der Planungsmaßnahme
ist hier nichts bekannt. Zu zukünftigen
Planungen sowie zu Anpassungs- oder
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Sicherungsmaßnahmen bezüglich bergbaulicher Einwirkungen sollte der o. g.
Feldeseigentümer grundsätzlich um Stellungnahme gebeten werden.
15
Regionalgas Euskirchen Innerhalb des dargestellten PlanbereiGmbH & Co KG
ches sind Leitungen zur ErdgasVersorgung nicht vorhanden.
29.10.2014
Es bestehen somit keine Bedenken gegen die beabsichtigte Neuaufstellung
eines Bebauungsplanes.
Die innerhalb des Planbereiches beabsichtigten Bebauungen könnten bei Bedarf und nach der Verlängerung der
Hauptrohrtrasse in der Dürener Straße,
von der Dürener Straße aus mit Erdgas
versorgt werden.
Bei Interesse wird auch der Einsatz von
erneuerbaren Energien geprüft.
Um spätere Aufbrüche in Fahrbahnen zu
vermeiden wird empfohlen, die Versorgungsleitungen gebündelt in den Nebenanlagen (Gehwegen, Parkstreifen o. ä.)
unterzubringen.
Die Breite dieser Nebenanlagen ist so zu
dimensionieren, dass die geforderten
Sicherheitsabstände der Versorgungsleitungen untereinander eingehalten werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass eventuelle Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere das Anpflanzen von Bäumen,
Die Stellungnahme und Hinweise werden Der Rat schließt sich der
zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme der Verwaltung an.
Im weiteren Verfahren (Ausführungsplanung) wird die Regionalgas Euskirchen
als Leitungsträger detailliert am Verfahren beteiligt. Der Hinweis auf das Merkblatt "Baumstandorte und unterirdische
Ver- und Entsorgungsleitungen" wird im
weiteren Verfahren berücksichtigt.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
grundsätzlich außerhalb der Leitungstrassen zu planen sind.
16
Kreis Düren
30.10.2014
Zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden
folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt:
•
•
•
•
Kämmerei
Straßenverkehrsamt
Kreisentwicklung und -Straßen
Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
Brandschutz
Umweltamt
•
•
.
Brandschutz
Der Stellungnahme wird zur Kenntnis Der Rat schließt sich der
Stellungnahme der Ver1.
Es ist eine Löschwasserversor- genommen.
waltung an.
gung von 800 l/min (48 m3/h) über einen
Zeitraum von zwei Stunden sicher zu Siehe hierzu Stellungnahme zu Punkt 02,
stellen. Die v.g. Menge muss aus Hyd- Kreis Düren
ranten im Umkreis von 300 m um das
jeweils betrachtete Objekt zur Verfügung
stehen. Von jedem Objekt muss ein Hydrant in maximal 80 m Entfernung erreichbar sein. Eine alternative Löschwasserversorgung ist abzustimmen.
Fortsetzung Kreis Düren
2.
Die Straßen sind als Zufahrt für
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
die Feuerwehr auszubauen. Bezüglich
der zulässigen Ab-messungen (Kurvenradien/Breite/Neigung/Durchfahrtshöhe
etc.) wird auf den § 5 BauO NRW mit
zugehöriger Verwaltungsvorschrift verwiesen. Hier sind öffentliche Parkplätze,
Begrünung (Bäume) und sonstige Maßnahmen
(Verkehrsberuhigung/Kreisverkehr etc.) besonders zu
beachten. Die Tragfähigkeit der Straßen
muss für Feuerwehrfahrzeuge mit einem
Gesamtgewicht von 18 t ausgelegt sein.
3.
Die Straßenbezeichnung ist
eindeutig erkennbar an der öffentlichen
Verkehrsfläche anzubringen.
Wasserwirtschaft
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind Der Stellungnahme wird gefolgt.
Der Rat schließt sich der
Stellungnahme der Verfolgende Belange zu beachten:
Die Machbarkeit der Entwässerung wird waltung an.
bis zur Offenlage nachgewiesen.
Niederschlagswasserbeseitigung
Unter Punkt 5 der Begründung wird ausgeführt, dass die Entwässerung des Gebietes im Trennsystem erfolgen soll. Dabei sollen die anfallenden Regenwässer
gedrosselt in den Mersheimer Graben
eingeleitet werden.
Fortsetzung Kreis Düren
Die Machbarkeit der Entwässerung einschließlich der Dimensionierung der
Rückhaltung und der planungsrechtli-
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
chen Freihaltung der benötigten Flächen
ist bis zur Offenlage nachzuweisen.
Grundwasserverhältnisse
Nach den vorliegenden Unterlagen kann
der Grundwasserstand im o.g. Planbereich flurnah, d.h. weniger als ca. 2 m
unter Geländeoberkante ansteigen.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Der Rat schließt sich der
Stellungnahme der VerEin entsprechender Hinweis wird in den waltung an.
Textteil zum Bebauungsplan aufgenommen.
Folgender Hinweis ist in den o.g. Bebauungsplan aufzunehmen:
Bereits bei der Planung von unterirdischen Anlagen (Keller, Garage, etc.) sind
bauliche Maßnahmen (z.B. Abdichtungen) zum Schutz vor hohen Grundwasserständen vorzunehmen. Es darf keine
Grundwasserabsenkung bzw. -ableitung
- auch kein zeitweiliges Abpumpen nach Errichtung der baulichen Anlage
erfolgen. Weiterhin dürfen keine schädlichen Veränderungen der Beschaffenheit
des Grundwassers eintreten.
Fortsetzung Kreis Düren
Bodenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass sich im
Planungsbereich ehemalige verfüllte
Bombentrichter befinden. Ein konkreter
Altlastenverdacht besteht jedoch nicht.
Weiterhin wurde für diesen Bereich ein
schutzwürdiger Boden ausgewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei
der Unteren Bodenschutzbehörde des
Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der Rat schließt sich der
Stellungnahme der Vermen.
Die Bodenschutzbelange werden im waltung an.
Umweltbericht behandelt.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Kreises Düren.
Landschaftspfleqe und Naturschutz
Zur Beteiligung liegen neben dem Be- Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Un- Der Rat schließt sich der
bauungsplan mit zeichnerischen und terlagen werden bis zur öffentlichen Aus- Stellungnahme der Verwaltung an.
textlichen Festsetzungen, die Begrün- legung entsprechend ergänzt.
dung, ein Umweltbericht, ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag und
eine artenschutzrechtliche Prüfung vor.
Die Belange von Natur und Landschaft
sowie des Artenschutzes sind entsprechend dem Verfahrensstand ordnungsgemäß eingestellt worden.
Die in den Gutachten "Landschaftspflegerischer Fachbeitrag" und "Artenschutzrechtliche Prüfung" vorgeschlagenen,
notwendigen Maßnahmen zur Kompensation der vorbereiteten Eingriffsfolgen
(LPB, Seite 19, M3, M4, M5) sind bis zur
Offenlage räumlich und zeitlich konkret
darzulegen und rechtlich verbindlich abzusichern.
17
NABU Kreisverband Dü- Landschaftpflegerischen Fachbeitrag
ren
Der NABU Kreisverband begrüßt die Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der Rat nimmt Kenntnis.
vorgeschlagenen
Ausgleichsmaßnah- men.
30.10.2014
men.
Artenschutzrechtliche Prüfung
Methodik
Es ist korrekt, dass die durchgeführten Der Rat schließt sich der
Für die ordnungsgemäße Erfassung von Untersuchungstermine am 27.6, 1.7 und Stellungnahme der VerBrutvorkommen der Vögel der Feldflur 12.7. nicht den gängigen Standards ent- waltung an.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Fortsetzung
wie Feldlerche, Rebhuhn, Kiebitz und
NABU Kreisverband Dü- Grauammer ist eine Begehung Ende Juni
ren
Anfang Juli ungeeignet. Hier muss noch
eine Kartierung innerhalb der Brutzeit
erfolgen.
Das die Grauammer nicht gefunden wurde ist eine Folge des ungeeigneten Untersuchungstermins. Nach der Karte
„Verbreitung der Grauammer im Kreis
Düren“ Stand 15.06.2011 und der Karte
„Grauammervorkommen“ Stand Juni
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
sprechen. Aufgrund der kleinen Flächengröße von ca. 3 Hektar war es jedoch
möglich, dass Eingriffsgebiet vollständig
und engmaschig abzugehen. Die Brutzeit
der Grauammer kann sich bis Juli erstrecken, so dass zumindest fütternde Alttiere oder Jungvögel hätten nachgewiesen
werden können (s. SCHIEWELING et al.
2014). Gleiches gilt für die spät brütende
Wachtel. Auch die Feldlerche ist meist
bis in den Spätsommer anzutreffen. Das
früh brütende Rebhuhn bildet später im
Jahr meist relativ ortstreue Familienverbände, die bei den engmaschigen Begehungen hätten gesichtet werden können.
Unsicherheiten bleiben allein beim Kiebitz bestehen. Ca. die Hälfte des Eingriffsgebietes (1,5 ha) werden mit Mais
angebaut (potenzieller Brutplatz), die
andere Hälfte stellt sich als intensiv genutzte Mähweide dar (ungeeigneter
Brutplatz). Ein Vorkommen ist aufgrund
der kleinen Flächengröße sehr unwahrscheinlich, jedoch nicht vollkommen auszuschließen.
Gemäß SCHIEWELING et al. (2014) Der Rat schließt sich der
befindet sich das Eingriffsgebiet nicht im Stellungnahme der VerUntersuchungsgebiet zur Erfassung der waltung an.
Grauammer im Kreis Düren (s. Abb. 1)
und somit nicht im Kernverbreitungsgebiet. Darüber hinaus sind die im Ein-
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
2012 beides LANUF liegt Vettweiß im
Fortsetzung
Zentrum des Hauptvorkommens der
NABU Kreisverband Dü- Grauammer. Auch hier muss eine Nachren
kartierung zu einem geeigneten Zeitpunkt erfolgen.
Eintreten von Verbotsbeständen
Der Aussage des Gutachters „Eine Beeinträchtigung der Feldlerchen in der
Umgebung ist auszuschließen“ kann
nicht gefolgt werden. Mit der Erschließung und Bebauung entsteht ein erhöhtes Lärm- und Emissionsaufkommen,
das eine Beeinträchtigung darstellt.
Schlussbemerkungen
Aus naturschutzfachlicher Sicht kann der
NABU Kreisverband Düren der geplanten
Neuaufstellung eines Bebauungsplanes
„Ve-16“ (Am Juffernpesch) im Bereich
der „Dürener Straße“ in der Ortschaft
Vettweiß erst zustimmen, wenn die Er-
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
griffsgebiet
vorkommenden
Biotope
Maisacker und intensiv Mähweide lediglich suboptimale bis ungeeignete Lebensräume für die Art.
Im direkten Eingriffsgebiet konnten keine Der Rat schließt sich der
Stellungnahme der VerFeldlerchen festgestellt werden.
Potentielle Beeinträchtigungen für Feld- waltung an.
lerchen in der nahen Umgebung können
indirekt und temporär während der Bauarbeiten entstehen. Dabei handelt es
sich aber lediglich um kurzfristige Ereignisse, die Brutplätze stehen nach Beendigung der Bauphase wieder zur Verfügung. Ggf. kann es zu kleinräumigen
Verschiebungen kommen.
Im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen
werden lückige und extensiv genutzte
Streuobstwiesen und eine Schwarzbrache auf jeweils ca. 7.000 qm angelegt.
Diese Maßnahmen kommen allen Vogelarten der Feldflur zu Gute.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der Rat schließt sich der
men.
Stellungnahme der VerDie Artenschutzprüfung wird mit der zu- waltung an.
ständigen Fachbehörde, der Unteren
Landschaftsbehörde, abgestimmt.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
gebnisse der Nachkartierung vorliegen.
18
Industrie- und Handels- Der vorgesehene Planentwurf berührt die
kammer Aachen
Belange der gewerblichen Wirtschaft Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der Rat nimmt Kenntnis.
nicht.
men.
04.11.2014
Es bestehen seitens der Industrie- und
Handelskammer Aachen keine Bedenken.
19
Bezirksregierung Köln
Immissionsschutz
28.10.2014
Fortsetzung
In der Stellungnahme zur 3. Änderung
des Bebauungsplanes Vettweiß „Ve-12'1
vom 29.03.2012, Az.: 53.6.2, wurde bereits ausführlich auf den Betriebsbereich
der Firma Buir-Bliesheimer Agrargenossenschaft eG und den in diesem Zusammenhang aus Artikel 12 Überwachung der Ansiedlung der europäischen
Richtlinie 96/82/EG (Seveso-Il-Richtlinie)
bzw. § 50 Planung BImSchG abzuleitende grundsätzliche Abstandswahrung bei
Neuplanungen im möglichen Einwirkbereich des Pflanzenschutzmittellagers
eingegangen.
Pflanzenschutzmittelläger, die aufgrund
der Lagermengen an Gefahrstoffen einen
Betriebsbereich im Sinne des § 3 Abs. 5a
BImSchG bilden, werden zwischenzeitlich regelmäßig in die Abstandsklasse II
(500 m) nach dem Anhang des KAS-1.8
Leitfadens eingestuft. Die Abstandsformulierung bezieht sich als denkbares
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Der Rat schließt sich der
genommen.
Stellungnahme der Verwaltung an.
Die Achtungsabstände nach dem KASAnhang zwischen der Buir-Bliesheimer
Agrargenossenschaft eG und dem
Wohngebiet VE-16 werden eingehalten.
In der Begründung / Umweltbericht wird
auf den Betrieb hingewiesen.
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Bezirksregierung Köln
Immissionsschutz
Störfallszenario auf einen Schwelbrand,
also eine Ausbreitungsbetrachtung ohne
Einrechnung der thermischen Überhöhung, bei dem aufgrund der gelagerten
schwefelhaltigen Substanzen am ehesten Schwefeldioxid problematische Konzentrationen erreicht. Ohne weitere Detailkenntnisse sind dabei störfallrelevante
Auswirkungen bis zu einer Entfernung
von 500 m allgemein nicht auszuschließen.
Beschlussvorschlag
Das Plangebiet zur Entwicklung eines
Wohngebietes und der vorgesehenen
Errichtung eines Alten- und Pflegeheims
hält diesen empfohlenen Achtungsabstand ein. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass in Bezug auf den
Betriebsbereich der Fa. Buir-Bliesheimer
Agragenossenschaft eG von der Planung
kein Konflikt hervorgerufen wird.
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Kreis Düren
Ergänzung
30.10.2014
zur
Stellungnahme
vom
05.11.2014
Fortsetzung Kreis Düren
Die Berücksichtigung einer Notzufahrt Der Stellungnahme wird gefolgt.
Der Rat schließt sich der
zum Baugebiet von der Friedhofstraße
Stellungnahme der Verwird begrüßt.
Der Verbindungsweg wird entsprechend waltung an.
Zur Nutzung dieser Verbindung als Not- erweitert.
zufahrt sollte jedoch im Verbindungweg
zwischen dem Wirtschaftsweg und dem
Baugebiet die Verkehrsfläche auf 3,5 bis
Ldf.
Nr.
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
4,0 m erweitert werden. Zudem sollten
die Kurven bzw. Einmündungsbereich
entsprechend ausgerundet werden.
Aufgrund der für die Verkehrsflächen
gewählten Breiten ist nur der Ausbau als
Mischverkehrsfläche (Zeichen 325 StVO)
möglich. Nach der Straßenverkehrsordnung liegt die Anordnung der Parkflächen daher in der Zuständigkeit der
Straßenverkehrsbehörde. Daher ist die
Ausbauplanung mit dem Straßenverkehrsamt abzustimmen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der Rat schließt sich der
men.
Stellungnahme der VerDie Abstimmung mit dem Straßenver- waltung an.
kehrsamt erfolgt im Rahmen der konkreten Straßenausbauplanung. Diese ist
jedoch nicht Gegenstand der vorliegenden Bauleitplanung.