Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
121 kB
Datum
11.12.2014
Erstellt
10.12.14, 16:02
Aktualisiert
10.12.14, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 05.12.2014
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer:
1. Ergänzung
V-123/2014
Vorlage
für den
Gemeinderat am 11.12.2014
- öffentlich -
1. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß
vom 12.12.2008
Begründung:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 27.11.2014 einstimmig
empfohlen, die vorgelegte Änderungssatzung zur Abfallentsorgung nicht zu beschließen.
Hauptgrund hierfür waren hygienische Bedenken aufgrund der im Gemeindegebiet
eingesetzten Bioabfalltonnen mit Lüftungslöchern. Diese Bedenken wurden aufgenommen
und in den beigefügten geänderten Satzungsentwurf aufgenommen.
Nachfolgend werden außerdem
Satzungsänderung sinnvoll ist.
noch
weitere
Gründe
benannt,
warum
die
- Wie bereits in der ursprünglichen Vorlage beschrieben, hat der Kreis Düren seine Aufgabe
als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger an den Zweckverband Entsorgungsregion West
(ZEW) übertragen. Der ZEW ist damit für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen
zuständig. Ebenso gibt der ZEW mit deiner Abfallsatzung die Definition der Abfallfraktionen
vor. Allein aus diesem Grunde sollte die Abfallsatzung der Gemeinde nicht mit der des ZEW
im Widerspruch stehen.
-In der Abfallberatung werden seit Jahren die Sortierhilfen des ZEW verwendet und
dementsprechend mittlerweile auch die Information gegeben, dass alle biologisch
abbaubaren organischen Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft inklusive gekochter
Fleisch- und Fischreste über die Biotonne entsorgt werden können. Bislang sind zu diesem
Thema von den Bürgern gegenüber der Sachbearbeitung keine hygienischen Bedenken
geäußert worden.
-Es sind derzeit lediglich gekochte Fleisch- und Fischreste von der Biotonne
ausgeschlossen, alle anderen Küchenabfälle und Essensreste sind bereits jetzt über die
Biotonne zu entsorgen, da sie per Definition zu den biologisch abbaubaren Abfällen gehören.
-Es ist nicht erfasst, wie viele Tonnen mit oder ohne Belüftung derzeit im Umlauf sind. Das
Abfuhrunternehmen schätzt aus der Erfahrung bei den Bioabfallsammlungen, dass ca. 3050% der angeschlossenen Grundstücke bereits über eine geschlossene Tonne verfügen.
Mittlerweile werden nur noch geschlossene Biotonnen aufgestellt. Tonnen mit
Lüftungslöchern könnten bei Anfragen oder Bedenken im Einzelfall ausgetauscht werden.
-Die Problematik der Abfalltonnen mit Belüftungslöchern ist auch beim ZEW bekannt. Bei
Tonnen mit Lüftungslöchern können aber auch die sogenannten Tüten aus BAW
(bioabbaubaren Werkstoffen) genutzt werden. Der ZEW hat hierzu eine Liste verschiedener
kompostierbarer Bioabfallbeutel herausgegeben. Diese Liste wird zukünftig neben weiteren
noch zu aktualisierenden Informationen zur Abfallentsorgung auch auf den Internetseiten der
Gemeinde Vettweiß zu finden sein.
-Das Bundesumweltministerium (BMU) empfiehlt eine möglichst dicht schließende Tonne als
sinnvolles Sammelsystem und ausdrücklich nicht die „unkontrolliert belüftete Biotonne“. Auch
in den vom BMU veröffentlichten Sortierhilfen zählen die Fleisch- und Fischreste zu den
Bioabfällen.
- Im Hinblick auf Klima- und Ressourcenschutz sollte die Bioabfallerfassung soweit wie
möglich optimiert werden.
Die Sortierhilfen des ZEW und des BMU sind als Anlage beigefügt. Weitere Informationen
zum Thema bietet auch die Broschüre „Ökologisch sinnvolle Verwertung von Bioabfällen Anregungen für kommunale Entscheidungsträger“, die hier zum Download zur Verfügung
steht:
http://www.bmub.bund.de/service/publikationen/downloads/details/artikel/bmu-broschuereoekologisch-sinnvolle-verwertung-von-bioabfaellen-anregungen-fuer-kommunaleentscheidungstraeger/
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende 1. Änderung der
Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß vom 12.12.2008 zu
beschließen.
Auswirkungen auf den Haushalt: