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Vorlage (1. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß vom 12.12.2008 )

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
121 kB
Datum
11.12.2014
Erstellt
10.12.14, 16:02
Aktualisiert
10.12.14, 16:02
Vorlage (1. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß vom 12.12.2008 ) Vorlage (1. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß vom 12.12.2008 )

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 05.12.2014 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: 1. Ergänzung V-123/2014 Vorlage für den Gemeinderat am 11.12.2014 - öffentlich - 1. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß vom 12.12.2008 Begründung: Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 27.11.2014 einstimmig empfohlen, die vorgelegte Änderungssatzung zur Abfallentsorgung nicht zu beschließen. Hauptgrund hierfür waren hygienische Bedenken aufgrund der im Gemeindegebiet eingesetzten Bioabfalltonnen mit Lüftungslöchern. Diese Bedenken wurden aufgenommen und in den beigefügten geänderten Satzungsentwurf aufgenommen. Nachfolgend werden außerdem Satzungsänderung sinnvoll ist. noch weitere Gründe benannt, warum die - Wie bereits in der ursprünglichen Vorlage beschrieben, hat der Kreis Düren seine Aufgabe als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger an den Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) übertragen. Der ZEW ist damit für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen zuständig. Ebenso gibt der ZEW mit deiner Abfallsatzung die Definition der Abfallfraktionen vor. Allein aus diesem Grunde sollte die Abfallsatzung der Gemeinde nicht mit der des ZEW im Widerspruch stehen. -In der Abfallberatung werden seit Jahren die Sortierhilfen des ZEW verwendet und dementsprechend mittlerweile auch die Information gegeben, dass alle biologisch abbaubaren organischen Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft inklusive gekochter Fleisch- und Fischreste über die Biotonne entsorgt werden können. Bislang sind zu diesem Thema von den Bürgern gegenüber der Sachbearbeitung keine hygienischen Bedenken geäußert worden. -Es sind derzeit lediglich gekochte Fleisch- und Fischreste von der Biotonne ausgeschlossen, alle anderen Küchenabfälle und Essensreste sind bereits jetzt über die Biotonne zu entsorgen, da sie per Definition zu den biologisch abbaubaren Abfällen gehören. -Es ist nicht erfasst, wie viele Tonnen mit oder ohne Belüftung derzeit im Umlauf sind. Das Abfuhrunternehmen schätzt aus der Erfahrung bei den Bioabfallsammlungen, dass ca. 3050% der angeschlossenen Grundstücke bereits über eine geschlossene Tonne verfügen. Mittlerweile werden nur noch geschlossene Biotonnen aufgestellt. Tonnen mit Lüftungslöchern könnten bei Anfragen oder Bedenken im Einzelfall ausgetauscht werden. -Die Problematik der Abfalltonnen mit Belüftungslöchern ist auch beim ZEW bekannt. Bei Tonnen mit Lüftungslöchern können aber auch die sogenannten Tüten aus BAW (bioabbaubaren Werkstoffen) genutzt werden. Der ZEW hat hierzu eine Liste verschiedener kompostierbarer Bioabfallbeutel herausgegeben. Diese Liste wird zukünftig neben weiteren noch zu aktualisierenden Informationen zur Abfallentsorgung auch auf den Internetseiten der Gemeinde Vettweiß zu finden sein. -Das Bundesumweltministerium (BMU) empfiehlt eine möglichst dicht schließende Tonne als sinnvolles Sammelsystem und ausdrücklich nicht die „unkontrolliert belüftete Biotonne“. Auch in den vom BMU veröffentlichten Sortierhilfen zählen die Fleisch- und Fischreste zu den Bioabfällen. - Im Hinblick auf Klima- und Ressourcenschutz sollte die Bioabfallerfassung soweit wie möglich optimiert werden. Die Sortierhilfen des ZEW und des BMU sind als Anlage beigefügt. Weitere Informationen zum Thema bietet auch die Broschüre „Ökologisch sinnvolle Verwertung von Bioabfällen Anregungen für kommunale Entscheidungsträger“, die hier zum Download zur Verfügung steht: http://www.bmub.bund.de/service/publikationen/downloads/details/artikel/bmu-broschuereoekologisch-sinnvolle-verwertung-von-bioabfaellen-anregungen-fuer-kommunaleentscheidungstraeger/ Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende 1. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß vom 12.12.2008 zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: