Daten
Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
21.03.12, 18:03
Aktualisiert
21.03.12, 18:03
Stichworte
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Drucksache: WP8-52/2012
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
27.03.2012
Betreff:
Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2011
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg stellt den beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2011
gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW fest.
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Begründung:
Gemäß § 95 Abs. 1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist.
Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und die enthaltenen Daten sind zu erläutern. Der
Jahresabschluss besteht aus:
¾
¾
¾
¾
¾
der Ergebnisrechnung
der Finanzrechnung
den Teilrechnungen
der Bilanz und
dem Anhang.
Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses wird vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister
bestätigt. Der Bürgermeister leitet gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO den von ihm bestätigten Entwurf
innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zu.
Der Jahresabschluss 2011 wurde zum dritten Mal mit der neuen Finanzsoftware Infoma erstellt.
Erstmalig seit der Einführung von NKF im Jahr 2005 kann ein Entwurf des Jahresabschlusses vor
dem 31.03. dem Rat der Stadt Bedburg zugeleitet werden. Aufgrund der Kürze der Zeit konnten
allerdings
die
Internen
Leistungsverrechnungen,
die
Abrechnungsergebnisse
der
Gebührenhaushalte 2011 und die bilanzielle Bewertung der Jahresabschlüsse der Beteiligungen
der Stadt Bedburg ergebnis- und/oder bilanzwirksam noch nicht umgesetzt werden. Bei der
Abrechnung der Gebührenhaushalte sind nach derzeitiger Einschätzung eher Fehlbeträge zu
erwarten, die lediglich im Anhang und im Lagebericht zu erwähnen sind und haushalterisch für das
Jahr 2011 keine Auswirkungen haben. Dies wird in der Phase der Prüfung des Jahresabschlusses
2011 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und den Rechnungsprüfungsausschuss vollzogen
werden.
Die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2011 sah ein planerisches Defizit
im Ergebnisplan in Höhe von 7.837.911 € vor. Das Defizit minderte planerisch in Höhe von
4.373.000 € die Ausgleichsrücklage und 3.464.911 € die allgemeine Rücklage. Zusätzlich gab es
konsumtive Ermächtigungsübertragungen von 2010 nach 2011 in Höhe von 1.795.234 €.
Die Gesamtergebnisrechnung 2011 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.583.542,10 € aus.
Die Ausgleichsrücklage wies zum 31.12.2010 einen Stand in Höhe von 5.852.565,83 € aus. Somit
wird die Ausgleichsrücklage in voller Höhe durch den Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2011
in Anspruch genommen. Der restliche Jahresfehlbetrag (Differenz Jahrsfehlbetrag und bestehende
Ausgleichsrücklage aus 2010) muss durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage
(730.976,27 €) gedeckt werden.
Detaillierte Informationen zu den positiven und negativen Planabweichungen können dem
Lagebericht und dem Anhang entnommen werden.
Bei einer Bilanzsumme von rd. 236,4 Mio. Euro beträgt das Eigenkapital rd. 83,8 Mio. Euro
(35,43%).
Der
Rechnungsprüfungsausschuss
der
Stadt
Bedburg
beauftragte
die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, BDO Deutsche Warentreuhand AG, die Prüfung des
Jahresabschlusses 2011 vorzunehmen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 durch die BDO
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findet in den Monaten Mai bis Juli statt. Eine Vorprüfung findet bereits Ende März statt. Der
Prüfbericht wird nach der Prüfung erstellt und wird dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt
Bedburg zu einer seiner nächsten Sitzungen vorgelegt.
Der Entwurf des Jahresabschlusses des Jahres 2011 wird dem Rat der Stadt Bedburg zur Sitzung
am 27.03.2011 zugeleitet.
50181 Bedburg, 19.03.2011
----------------------------------Götz
----------------------------------Eßer
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Stadtkämmerer
Bürgermeister
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