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Beschlussvorlage (Der Rat der Stadt Bedburg stellt den beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2011 gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW fest)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
21.03.12, 18:03
Aktualisiert
21.03.12, 18:03
Beschlussvorlage (Der Rat der Stadt Bedburg stellt den beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2011 gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW fest) Beschlussvorlage (Der Rat der Stadt Bedburg stellt den beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2011 gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW fest) Beschlussvorlage (Der Rat der Stadt Bedburg stellt den beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2011 gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW fest)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-52/2012 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 27.03.2012 Betreff: Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2011 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg stellt den beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2011 gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW fest. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 95 Abs. 1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und die enthaltenen Daten sind zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ der Ergebnisrechnung der Finanzrechnung den Teilrechnungen der Bilanz und dem Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen. Der Entwurf des Jahresabschlusses wird vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Bürgermeister leitet gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zu. Der Jahresabschluss 2011 wurde zum dritten Mal mit der neuen Finanzsoftware Infoma erstellt. Erstmalig seit der Einführung von NKF im Jahr 2005 kann ein Entwurf des Jahresabschlusses vor dem 31.03. dem Rat der Stadt Bedburg zugeleitet werden. Aufgrund der Kürze der Zeit konnten allerdings die Internen Leistungsverrechnungen, die Abrechnungsergebnisse der Gebührenhaushalte 2011 und die bilanzielle Bewertung der Jahresabschlüsse der Beteiligungen der Stadt Bedburg ergebnis- und/oder bilanzwirksam noch nicht umgesetzt werden. Bei der Abrechnung der Gebührenhaushalte sind nach derzeitiger Einschätzung eher Fehlbeträge zu erwarten, die lediglich im Anhang und im Lagebericht zu erwähnen sind und haushalterisch für das Jahr 2011 keine Auswirkungen haben. Dies wird in der Phase der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und den Rechnungsprüfungsausschuss vollzogen werden. Die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2011 sah ein planerisches Defizit im Ergebnisplan in Höhe von 7.837.911 € vor. Das Defizit minderte planerisch in Höhe von 4.373.000 € die Ausgleichsrücklage und 3.464.911 € die allgemeine Rücklage. Zusätzlich gab es konsumtive Ermächtigungsübertragungen von 2010 nach 2011 in Höhe von 1.795.234 €. Die Gesamtergebnisrechnung 2011 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.583.542,10 € aus. Die Ausgleichsrücklage wies zum 31.12.2010 einen Stand in Höhe von 5.852.565,83 € aus. Somit wird die Ausgleichsrücklage in voller Höhe durch den Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2011 in Anspruch genommen. Der restliche Jahresfehlbetrag (Differenz Jahrsfehlbetrag und bestehende Ausgleichsrücklage aus 2010) muss durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage (730.976,27 €) gedeckt werden. Detaillierte Informationen zu den positiven und negativen Planabweichungen können dem Lagebericht und dem Anhang entnommen werden. Bei einer Bilanzsumme von rd. 236,4 Mio. Euro beträgt das Eigenkapital rd. 83,8 Mio. Euro (35,43%). Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bedburg beauftragte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, BDO Deutsche Warentreuhand AG, die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 vorzunehmen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 durch die BDO Beschlussvorlage WP8-52/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 findet in den Monaten Mai bis Juli statt. Eine Vorprüfung findet bereits Ende März statt. Der Prüfbericht wird nach der Prüfung erstellt und wird dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bedburg zu einer seiner nächsten Sitzungen vorgelegt. Der Entwurf des Jahresabschlusses des Jahres 2011 wird dem Rat der Stadt Bedburg zur Sitzung am 27.03.2011 zugeleitet. 50181 Bedburg, 19.03.2011 ----------------------------------Götz ----------------------------------Eßer Sachbearbeiter Fachbereichsleiter ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-52/2012 Seite 3