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Vorlage (Förderschullandschaft im Kreis Düren)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
123 kB
Datum
10.11.2014
Erstellt
05.11.14, 10:00
Aktualisiert
05.11.14, 10:00
Vorlage (Förderschullandschaft im Kreis Düren) Vorlage (Förderschullandschaft im Kreis Düren)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 21.10.2014 Fachbereich: IV Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-99/2014 Vorlage für den Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am 10.11.2014 - öffentlich - Förderschullandschaft im Kreis Düren Begründung: Durch das vom Landtag NRW am 16.10.2013 zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in Schulen beschlossene 9. Schulrechtsänderungsgesetz ist die allgemeine Schule Regelförderort für Schüler/Innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung geworden (Inklusion).Nichtsdestotrotz können Eltern abweichend hiervon eine Förderschule wählen, falls es vor Ort noch ein entsprechendes Förderschulangebot in erreichbarer Nähe gibt. Eine Verpflichtung, den betroffenen Eltern eine Wahlmöglichkeit einzuräumen, besteht nicht. Die Förderschullandschaft im Kreis Düren wird sich zum Schuljahr 2015/2016 zwangsläufig ändern, da die überwiegende Anzahl der im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung) bestehenden Förderschulen die durch die Verordnung für Mindestgrößen für Förderschulen und Schulen für Kranke vom 16.10.2013 vorgegebenen Schülerzahlen nicht aufweisen können. Für Förderschulen mit dem Schwerpunkt „Lernen“, an denen Schüler der Primar- und der Sekundarstufe I unterrichtet werden, wird beispielsweise –ebenso wie für Förderschulen im Verbund- eine Mindestgröße von 144 Schüler/Innen vorgegeben. Der Schulaufsichtsbeamte für Förderschulen im Kreis Düren, Herr Schewardo, hat gemeinsam mit den Schulleitungen eine Prognose über die Schülerzahlen der LESFörderschulen für die nächsten Jahre erstellt. Eine Änderung bzw. Neugestaltung der Förderschullandschaft ist nach Ansicht der Schulaufsicht nur dann sinnvoll, wenn nach den prognostizierten Schülerzahlen vorgesehene Änderungen mindestens 5 Jahre Bestand haben werden. Nach der erstellten Prognose (Anlage 1) wird die Zahl der Schüler , die Förderschulen im Kreis Düren im Schuljahr 2014/2015 besuchen, von 706 kontinuierlich in den nächsten Schuljahren auf 300 im Schuljahr 2019/2020 sinken, so dass in einem vorgegebenen 5 Jahreszeitraum 2 Förderschulen im Bereich LES Bestand haben werden. Um den Eltern betroffener Schüler/Innen möglichst lange eine Wahlmöglichkeit zwischen einer Förderung in der Regelschule oder der in einer Förderschule offen halten zu können, ist es angezeigt, die Förderschullandschaft im Kreis Düren dahin gehend zu verändern, dass im Bereich LES mit Beginn des kommenden Schuljahres 2 Förderschulen vorhanden sind. Da der Nordkreis bereits über eine ausreichend große Förderschule verfügt (Schirmerschule mit derzeit 181 Schüler/Innen), muss eine zweite Förderschule die räumlichen Bereiche „Mitte“ und „Süd“ abdecken. Beabsichtigt ist die Einrichtung einer neuen Förderschule an zwei Standorten unter Nutzung der vorhandenen Gebäude der Bürgewaldschule (Mitte) sowie der Schule am Silberbach und der Erich Kästner Schule in Athenée Royale für den Südkreis. Träger dieser beiden Förderschulen sowie der im Bereich „geistige Entwicklung“ vorhandenen Förderschulen (Christopherusschule in Düren und Stephanusschule in Selgersdorf) , soll ein neu zu gründender Schulzweckverband werden, dem möglichst alle kreisangehörigen Kommunen angehören sollen. Das Vermögen sowie die schulbezogenen Verbindlichkeiten der jetzigen Schulträger sollen mit in den neuen Schulzweckverband eingebracht werden. Gleichzeitig soll dieser auch im Rahmen der bestehenden PPP-Modelle (Public-private-Partnership = vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft) in bestehenden Verträge (z. B. für die Schirmerschule) eintreten. Nach Informationen der Kreisverwaltung Düren wird zur Zeit an der Aufstellung eines Haushalts für den neuen Schulzweckverband gearbeitet. Die ungedeckten Aufwendungen sollen über eine Zweckverbandsumlage auf die schülerentsendenden Kommunen umgelegt werden (Gesamtaufwand : Gesamtschülerzahl x Schüler pro Kommune). Eine erste Kostenermittlung, die allerdings lediglich einen ersten Anhaltspunkt darstellen kann, ist als Anlage 2 beigefügt. Als Grundlage für diese Berechnungen wurde teilweise Zahlenmaterial aus dem Jahr 2013 zu Grunde gelegt, da Angaben bestehenden Schulzweckverbände für 2014 noch nicht vorliegen. Auch die berechnete Reduzierung der Kreisumlage basiert auf den Umlagegrundlagen für 2014, da Zahlen für 2015 noch nicht bekannt sind. Somit ist in jedem Fall noch mit „Verschiebungen“ zu rechnen. Nach den vorliegenden ersten Ergebnissen würde der von der Gemeinde Vettweiß unter Berücksichtigung der reduzierten Kreisumlage aufzubringende Finanzaufwand geringer sein, als die Mittel, die in den letzten Jahren im Durchschnitt für die Förderschule in Boich aufzubringen waren. Die Bezirksregierung in Köln würde die Übertragung der Trägerschaft auf den neuen Schulzweckverband unter der Bedingung genehmigen, dass dieser kreisweite Zweckverband bis zum 01.08.2015 gegründet ist und gleichzeitig bis dahin die bestehenden Zweckverbände aufgelöst sind. Damit das Genehmigungsverfahren zur Änderung der Trägerschaften, der Förderschwerpunkte und der Auflösung von Förderschulen fristgerecht fortgeführt werden kann, sind die Beschlüsse der politischen Gremien bis spätestens Mitte November erforderlich. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales empfiehlt im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW, zu beschließen: 1. Dem zum 01.08.2015 geplanten Zweckverband im Kreis Düren zur Trägerschaft der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung sowie geistige Entwicklung beizutreten. 2. Alle Schüler/Innen aus dem Gemeindegebiet werden bei entsprechend festgestelltem Förderbedarf und Wunsch der Eltern eine Förderschule im Kreis Düren besuchen. Auswirkungen auf den Haushalt: Die für den Zeitraum ab 01.08.2015 benötigten Mittel sind in künftigen Haushalten einzuplanen.