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Beschlussvorlage GB (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
03.06.2009
Erstellt
04.03.09, 04:11
Aktualisiert
04.03.09, 04:11
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 509/2009 11.02.2009 Az.: GB III/51 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 12.03.2009 Kreisausschuss 20.05.2009 Kreistag 03.06.2009 Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Lorbach Tel.: 15-694 Abt.: 51.4 X Die Vorlage berührt den Etat 2010 Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses a) den kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2010 zu verlängern und die Mittel im Haushalt 2010 bei Produkt 362 01 zur Verfügung zu stellen b) die Verwaltung zu beauftragen, die diesbezüglichen Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele bis zum 31.10.2010 zu verlängern und bezüglich der Personalkostenförderung an die jeweils geltenden tariflichen Regelungen der Träger anzupassen (Wochenarbeitszeit, Tariferhöhung) -2- Begründung: Der Landtag NRW hat am 12.10.2004 das dritte Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (3.AG/ KJHG) NRW, das sogenannte Kinder- und Jugendförderungsgesetz verabschiedet. Hierin sind Inhalt und Umfang der Jugendarbeit (§11 SGB VIII), Jugendverbandsarbeit (§ 12 SGB VIII), der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 14 SGB VIII) geregelt. Mit diesem Gesetz wurden die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, eigene Kinder- und Jugendförderpläne zu entwickeln. Diese sollen jeweils für eine Legislaturperiode die Rahmenbedingungen der Arbeit in diesem Bereich absichern. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.06.2006 den kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen verabschiedet. Neben den o.g. Handlungsfeldern sind hier u.a. die Ziele, Querschnitts- und Schwerpunktaufgaben der Kinder- und Jugendarbeit beschrieben. Für das Aufgabenfeld der offenen Kinder- und Jugendarbeit, als größtem Förderprogramm des Förderplans, ist darüber hinaus die Beteiligung am Wirksamkeitsdialog verbindlich festgelegt worden. Der Wirksamkeitsdialog besteht maßgeblich aus den Aushandlungsprozessen zwischen den Trägern von offenen Jugendeinrichtungen und der Abt. Jugend und Familie und basiert auf den von den Trägern erstellten jährlichen Qualitätsberichten. Er mündet in die gemeinsam mit der Verwaltung getroffenen Leistungs- , Qualitäts- und Zielvereinbarungen und stellt ein Instrument der Qualitätsentwicklung dar. Die Verwaltung hat in den letzten zwei Jahren den Wirksamkeitsdialog durch ergänzende Maßnahmen unterstützt. Hierzu zählen neben verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen die Bildung regionaler Arbeitskreise. Ziel der Arbeitsforen ist ein intensiver Austausch auf fachlicher Ebene zur besseren Planung, Reflexion und Vernetzung der pädagogischen Angebote. Die im kommunalen Kinder- und Jugendförderplan festgeschriebene Förderung in Höhe von insgesamt 962.500 € endet am 31.12.2009. Ein neuer Förderplan ist für die kommende Legislaturperiode zu verabschieden. Da die Kommunalwahlen NRW voraussichtlich am 30.08.2009 stattfinden, kann der künftige Jugendhilfeausschuss frühestens in seiner ersten konstituierenden Sitzung über eine weitere Förderung der Kinder- und Jugendarbeit beraten. Die Verwaltung hat in der Vergangenheit Wert darauf gelegt, den Trägern von Angeboten der Kinderund Jugendarbeit frühzeitig Planungssicherheit zu gewährleisten. Da es im Falle einer abweichenden Förderung über den 31.12.2009 hinaus möglicherweise zu personellen Veränderungen in den o.g. Handlungsfeldern kommt und hier entsprechende Kündigungsfristen seitens der Träger zu beachten sind, schlägt die Verwaltung die Verlängerung des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans für ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2010 vor. Gleichzeitig wird vorgeschlagen die tariflichen Gegebenheiten der Träger bezüglich der Personalkostenförderung (Umstellung auf die 39 Stundenwoche, Lohnerhöhungen, etc) zu berücksichtigen. Die Leistungen in Höhe von 1.074.700 €, die sich hieraus ergeben, sind in der Anlage aufgeführt. -3- gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)