Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
03.06.2009
Erstellt
04.03.09, 04:11
Aktualisiert
04.03.09, 04:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 509/2009
11.02.2009
Az.: GB III/51
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
12.03.2009
Kreisausschuss
20.05.2009
Kreistag
03.06.2009
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Lorbach
Tel.: 15-694
Abt.: 51.4
X Die Vorlage berührt den Etat 2010
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses
a)
den kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2010 zu
verlängern und die Mittel im Haushalt 2010 bei Produkt 362 01 zur Verfügung zu stellen
b)
die Verwaltung zu beauftragen, die diesbezüglichen Vereinbarungen über Leistungen,
Qualitätsentwicklung und Ziele bis zum 31.10.2010 zu verlängern und bezüglich der
Personalkostenförderung an die jeweils geltenden tariflichen Regelungen der Träger
anzupassen (Wochenarbeitszeit, Tariferhöhung)
-2-
Begründung:
Der Landtag NRW hat am 12.10.2004 das dritte Gesetz zur Ausführung des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes (3.AG/ KJHG) NRW, das sogenannte Kinder- und Jugendförderungsgesetz
verabschiedet.
Hierin sind Inhalt und Umfang der Jugendarbeit (§11 SGB VIII), Jugendverbandsarbeit (§ 12 SGB
VIII), der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§
14 SGB VIII) geregelt.
Mit diesem Gesetz wurden die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, eigene
Kinder- und Jugendförderpläne zu entwickeln. Diese sollen jeweils für eine Legislaturperiode die
Rahmenbedingungen der Arbeit in diesem Bereich absichern.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.06.2006 den kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für
den Kreis Euskirchen verabschiedet.
Neben den o.g. Handlungsfeldern sind hier u.a. die Ziele, Querschnitts- und Schwerpunktaufgaben
der Kinder- und Jugendarbeit beschrieben.
Für das Aufgabenfeld der offenen Kinder- und Jugendarbeit, als größtem Förderprogramm des
Förderplans, ist darüber hinaus die Beteiligung am Wirksamkeitsdialog verbindlich festgelegt worden.
Der Wirksamkeitsdialog besteht maßgeblich aus den Aushandlungsprozessen zwischen den Trägern
von offenen Jugendeinrichtungen und der Abt. Jugend und Familie und basiert auf den von den
Trägern erstellten jährlichen Qualitätsberichten.
Er mündet in die gemeinsam mit der Verwaltung getroffenen Leistungs- , Qualitäts- und
Zielvereinbarungen und stellt ein Instrument der Qualitätsentwicklung dar.
Die Verwaltung hat in den letzten zwei Jahren den Wirksamkeitsdialog durch ergänzende
Maßnahmen unterstützt.
Hierzu zählen neben verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen die Bildung regionaler
Arbeitskreise. Ziel der Arbeitsforen ist ein intensiver Austausch auf fachlicher Ebene zur besseren
Planung, Reflexion und Vernetzung der pädagogischen Angebote.
Die im kommunalen Kinder- und Jugendförderplan festgeschriebene Förderung in Höhe von
insgesamt 962.500 € endet am 31.12.2009.
Ein neuer Förderplan ist für die kommende Legislaturperiode zu verabschieden.
Da die Kommunalwahlen NRW voraussichtlich am 30.08.2009 stattfinden, kann der künftige
Jugendhilfeausschuss frühestens in seiner ersten konstituierenden Sitzung über eine weitere
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit beraten.
Die Verwaltung hat in der Vergangenheit Wert darauf gelegt, den Trägern von Angeboten der Kinderund Jugendarbeit frühzeitig Planungssicherheit zu gewährleisten.
Da es im Falle einer abweichenden Förderung über den 31.12.2009 hinaus möglicherweise zu
personellen Veränderungen in den o.g. Handlungsfeldern kommt und hier entsprechende
Kündigungsfristen seitens der Träger zu beachten sind, schlägt die Verwaltung die Verlängerung des
kommunalen Kinder- und Jugendförderplans für ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2010 vor.
Gleichzeitig wird vorgeschlagen die tariflichen Gegebenheiten der Träger bezüglich der
Personalkostenförderung (Umstellung auf die 39 Stundenwoche, Lohnerhöhungen, etc) zu
berücksichtigen.
Die Leistungen in Höhe von 1.074.700 €, die sich hieraus ergeben, sind in der Anlage aufgeführt.
-3-
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)