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Vorlage (Friedhofsentwicklungsplanung in der Gemeinde Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
115 kB
Datum
11.12.2014
Erstellt
18.11.14, 18:02
Aktualisiert
18.11.14, 18:02
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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 10.11.2014 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-106/2014 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 27.11.2014 Gemeinderat am 11.12.2014 - öffentlich - Friedhofsentwicklungsplanung in der Gemeinde Vettweiß Begründung: Die anliegenden Unterlagen geben den Ratsmitgliedern einen Überblick über die Ergebnisse aus der Arbeit des „Arbeitskreises Friedhof“ und insbesondere über die Friedhofsentwicklungsplanung in der Gemeinde Vettweiß. In Teil 1 erfolgte im Jahr 2013 eine grundlegende Analyse des Friedhofswesens in der Gemeinde Vettweiß. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse und Optimierungsmöglichkeiten wurden als Grundlage für die weitere Arbeit verwendet. Der zweite Teil der Betrachtungen des Friedhofswesens in der Gemeinde Vettweiß beschäftigt sich auf Basis des ersten Teils mit der Entwicklung eines zukunftsfähigen Konzeptes für die Friedhöfe- und das Bestattungswesen in der Gemeinde Vettweiß. Die Friedhofsentwicklung ist ein fortwährender Prozess. Wie in Teil 2 beschrieben, kann mit der Friedhofsentwicklungsplanung keine für die nächsten Jahrzehnte feste, allgemeingültige Planung entworfen werden. Sie soll vielmehr eine Basis sein und die grundsätzliche Richtung für die zukünftige Entwicklung des Friedhofswesens in der Gemeinde Vettweiß vorgeben. Ergänzend zu den angefügten Unterlagen hat sich der Arbeitskreis Friedhof in seiner letzten Sitzung am 13.11.2014 dafür ausgesprochen, die vorgeschlagenen neuen Grabarten „Baumund Rasengrabstätten“, „Urnengemeinschaftsanlagen“ und „gestaltete Reihengrabfelder“ auf möglichst vielen Friedhöfen anzubieten. Für die Grabarten „Baum- und Rasengrabstätten, die bereits ab 2015 angeboten werden sollen, wird die Friedhofsverwaltung daher kurzfristig weitere geeignete Standorte auswählen. Die anderen oben genannten Grabarten sollen ab 2016 eingeführt werden, hier sollen bei der Planung auch möglichst viele Friedhöfe berücksichtigt werden. Es ist allerdings aufgrund der Herstellungskosten und des sich anschließenden Pflegeaufwandes an solchen Grabarten sicherlich sinnvoll, zunächst nicht zu viele Anlagen zu schaffen. Die sich aus der Friedhofsentwicklungsplanung ergebenden Änderungen in Bezug auf die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung werden in jeweils eigenen Vorlagen dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Für 2015 ergeben sich einige Änderungen der Friedhofssatzung (Vorlage V-107/2014) sowie einige Änderungen der Friedhofsgebührensatzung (Vorlage V-117/2014). Die Änderungen der Gebührensatzung werden in der Vorlage zur Gebührenkalkulation (V-116/2014) erläutert. Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Unterlagen zur Friedhofsentwicklungsplanung zur Kenntnis.