Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
115 kB
Datum
11.12.2014
Erstellt
18.11.14, 18:02
Aktualisiert
18.11.14, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 10.11.2014
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-106/2014
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 27.11.2014
Gemeinderat am 11.12.2014
- öffentlich -
Friedhofsentwicklungsplanung in der Gemeinde Vettweiß
Begründung:
Die anliegenden Unterlagen geben den Ratsmitgliedern einen Überblick über die Ergebnisse
aus der Arbeit des „Arbeitskreises Friedhof“ und insbesondere über die
Friedhofsentwicklungsplanung in der Gemeinde Vettweiß.
In Teil 1 erfolgte im Jahr 2013 eine grundlegende Analyse des Friedhofswesens in der
Gemeinde Vettweiß. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse und Optimierungsmöglichkeiten
wurden als Grundlage für die weitere Arbeit verwendet.
Der zweite Teil der Betrachtungen des Friedhofswesens in der Gemeinde Vettweiß
beschäftigt sich auf Basis des ersten Teils mit der Entwicklung eines zukunftsfähigen
Konzeptes für die Friedhöfe- und das Bestattungswesen in der Gemeinde Vettweiß.
Die Friedhofsentwicklung ist ein fortwährender Prozess. Wie in Teil 2 beschrieben, kann mit
der Friedhofsentwicklungsplanung keine für die nächsten Jahrzehnte feste, allgemeingültige
Planung entworfen werden. Sie soll vielmehr eine Basis sein und die grundsätzliche
Richtung für die zukünftige Entwicklung des Friedhofswesens in der Gemeinde Vettweiß
vorgeben.
Ergänzend zu den angefügten Unterlagen hat sich der Arbeitskreis Friedhof in seiner letzten
Sitzung am 13.11.2014 dafür ausgesprochen, die vorgeschlagenen neuen Grabarten „Baumund Rasengrabstätten“, „Urnengemeinschaftsanlagen“ und „gestaltete Reihengrabfelder“ auf
möglichst vielen Friedhöfen anzubieten. Für die Grabarten „Baum- und Rasengrabstätten,
die bereits ab 2015 angeboten werden sollen, wird die Friedhofsverwaltung daher kurzfristig
weitere geeignete Standorte auswählen.
Die anderen oben genannten Grabarten sollen ab 2016 eingeführt werden, hier sollen bei
der Planung auch möglichst viele Friedhöfe berücksichtigt werden. Es ist allerdings aufgrund
der Herstellungskosten und des sich anschließenden Pflegeaufwandes an solchen
Grabarten sicherlich sinnvoll, zunächst nicht zu viele Anlagen zu schaffen.
Die sich aus der Friedhofsentwicklungsplanung ergebenden Änderungen in Bezug auf die
Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung werden in jeweils eigenen Vorlagen
dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Für 2015 ergeben sich einige Änderungen der Friedhofssatzung (Vorlage V-107/2014) sowie
einige Änderungen der Friedhofsgebührensatzung (Vorlage V-117/2014). Die Änderungen
der Gebührensatzung werden in der Vorlage zur Gebührenkalkulation (V-116/2014) erläutert.
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Unterlagen zur Friedhofsentwicklungsplanung zur Kenntnis.