Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
3,9 MB
Datum
11.12.2014
Erstellt
24.11.14, 15:11
Aktualisiert
24.11.14, 15:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1
Auswahl neuer Grabarten
für das Friedhofswesen der Gemeinde Vettweiß
Inhalt
Seite
Derzeit angebotene Grabarten
2
Einführung neuer Grabarten
4
Gestaltetes Gemeinschaftsgrab für Urnenbeisetzung
7
Gestaltetes Reihengrabfeld für Urnenbeisetzung oder Sargbestattung
9
Gestaltetes Wahlgrabfeld für Urnenbeisetzung oder Sargbestattung
10
Baumgrabstätten für Urnenbeisetzung oder Sargbestattung
13
Wahlgrabstätte in der Urnenstele
16
Friedparkgrabstätten für Urnenbeisetzung oder Sargbestattung, Wahlgräber
19
Änderungsvorschläge für bereits eingeführte pflegefreie Grabarten
22
Anlage 1: Bestattungszahlen der letzten 10 Jahre, aufgeteilt nach Friedhöfen und Grabarten
1
Derzeit angebotene Grabarten
Klassische Grabarten
Reihengräber für Sargbestattung
Belegungsmöglichkeit: eine Sargbestattung.
Reihengräber werden fortlaufend vergeben, es besteht keine Wahlmöglichkeit. Die Nutzungszeit
entspricht der festgelegten Ruhefrist. Nach Ablauf der Ruhefrist ist eine Verlängerung der
Nutzungszeit nicht möglich. Pflege der Grabstätte durch die Nutzungsberechtigten. Auf allen
Friedhöfen möglich.
Reihengräber für Urnenbeisetzung
Belegungsmöglichkeit: eine Urnenbeisetzung.
Reihengräber werden fortlaufend vergeben, es besteht keine Wahlmöglichkeit. Die Nutzungszeit
entspricht der festgelegten Ruhefrist. Nach Ablauf der Ruhefrist ist eine Verlängerung der
Nutzungszeit nicht möglich. Pflege der Grabstätte durch die Nutzungsberechtigten. Auf allen
Friedhöfen möglich.
Wahlgrabstätte für Sargbestattung
Belegungsmöglichkeit: Je Stelle eine Sargbestattung und bis zu zwei Urnenbeisetzungen möglich
(Doppelgrabstätte = 2 Stellen = bis zu 2 Särge und 4 Urnen).
Im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten kann die Grabstelle frei gewählt werden. Die
Nutzungszeit entspricht zunächst der festgelegten Ruhefrist. Nach Ablauf der Ruhefrist ist eine
Verlängerung der Nutzungszeit mehrmals möglich. Pflege der Grabstätte durch die
Nutzungsberechtigten. Auf allen Friedhöfen möglich.
Wahlgrabstätte für Urnenbeisetzung
Belegungsmöglichkeit: Je Grabstätte (immer Einstellig) zwei Urnenbeisetzungen möglich.
Im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten kann die Grabstelle frei gewählt werden. Die
Nutzungszeit entspricht zunächst der festgelegten Ruhefrist. Nach Ablauf der Ruhefrist ist eine
Verlängerung der Nutzungszeit mehrmals möglich. Pflege der Grabstätte durch die
Nutzungsberechtigten. Auf allen Friedhöfen möglich.
Kindergrabstätte für Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr
Belegungsmöglichkeit: 1 Kindersarg
Aufgrund der Seltenheit der Fälle werden auf den Friedhöfen nur einige Stellen für
Kindergrabstätten ausgewiesen, die im Bedarfsfall belegt werden, keine Wahlmöglichkeit. Die
Nutzungszeit entspricht zunächst der festgelegten Ruhefrist. Nach Ablauf der Ruhefrist ist eine
Verlängerung der Nutzungszeit mehrmals möglich. Pflege der Grabstätte durch die
Nutzungsberechtigten. Auf allen Friedhöfen möglich.
2
Alternative Grabarten
Reihengräber für Sargbestattung, pflegefrei
Belegungsmöglichkeit: eine Sargbestattung.
Reihengräber werden fortlaufend vergeben, es besteht keine Wahlmöglichkeit. Die Nutzungszeit
entspricht der festgelegten Ruhefrist. Nach Ablauf der Ruhefrist ist eine Verlängerung der
Nutzungszeit nicht möglich. Die Grabstätte wird mit Rasen eingesät, die Pflege der Fläche wird
durch die Friedhofsverwaltung übernommen. Pflege durch die Angehörigen und Ausschmücken
der Grabstätte ist nicht zugelassen. Durch die Friedhofsverwaltung wird eine Gedenkplatte mit
Namen ebenerdig im Boden eingelassen. Bei anonymer Bestattung ohne Namensplatte oder
sonstige Kennzeichnung. Nur auf dem Friedhof Vettweiß möglich.
Reihengräber für Urnenbeisetzung, pflegefrei
Belegungsmöglichkeit: eine Urnenbeisetzung.
Reihengräber werden fortlaufend vergeben, es besteht keine Wahlmöglichkeit. Die Nutzungszeit
entspricht der festgelegten Ruhefrist. Nach Ablauf der Ruhefrist ist eine Verlängerung der
Nutzungszeit nicht möglich. Die Grabstätte wird mit Rasen eingesät, die Pflege der Fläche wird
durch die Friedhofsverwaltung übernommen. Pflege durch die Angehörigen und Ausschmücken
der Grabstätte ist nicht zugelassen. Durch die Friedhofsverwaltung wird eine Gedenkplatte mit
Namen ebenerdig im Boden eingelassen. Bei anonymer Bestattung ohne Namensplatte oder
sonstige Kennzeichnung. Nur auf dem Friedhof Vettweiß möglich.
Reihengrab für Aschenbeisetzung ohne Urne, pflegefrei
Belegungsmöglichkeit: eine Aschenbeisetzung.
Reihengräber werden fortlaufend vergeben, es besteht keine Wahlmöglichkeit. Die Nutzungszeit
entspricht der festgelegten Ruhefrist. Nach Ablauf der Ruhefrist ist eine Verlängerung der
Nutzungszeit nicht möglich. Im Bereich der Grabstätte wird die Grasnarbe angehoben, die Asche
wird beigesetzt, danach wird die Grasnarbe wieder geschlossen. Die Pflege der Fläche wird durch
die Friedhofsverwaltung übernommen. Pflege durch die Angehörigen und Ausschmücken der
Grabstätte ist nicht zugelassen. Durch die Friedhofsverwaltung wird eine Gedenkplatte mit Namen
ebenerdig im Boden eingelassen. Bei anonymer Bestattung ohne Namensplatte oder sonstige
Kennzeichnung. Nur auf dem Friedhof Vettweiß möglich.
Die bekannten „klassischen“ Grabarten mit individueller Grabpflege durch die Angehörigen werden
bereits auf allen Friedhöfen angeboten. Hier besteht kein Optimierungsbedarf.
Lediglich zur Eindämmung allzu zeitiger Grabeinebnungen bietet sich eine Satzungsregelung an,
wodurch bei vorzeitiger Einebnung einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhefrist eine Gebühr für die
Pflege der entstehenden Rasenfläche anfällt.
Im Anschluss an die Vorstellung möglicher neuer Grabarten sind Änderungsvorschläge zu den im
Jahr 2008 eingeführten, pflegefreien Grabarten angefügt.
3
Neue Grabarten
Bei der Ausarbeitung der vorgeschlagenen Grabarten war neben einem Besuch eines Seminars
zur Grabfeld- Friedhofsgestaltung im Sepulkralmuseum Kassel die Dissertation von Martin Venne
sehr hilfreich. Die sehr umfangreiche und detaillierte Arbeit wurde unter dem Titel
„Nachfrageorientierte Strategien zur Nutzung städtischer Friedhofsflächen“ in Band 16 der
Kasseler Studien zur Sepulkralkultur von der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e.V.
(AFD) veröffentlicht.
Flächennutzung
Einige kleinere Freiflächen auf verschiedenen Friedhöfen (z.B. hinter der Leichenhalle in Lüxheim)
werden auf absehbare Zeit nicht benötigt. Bei der Ortsbesichtigung der Friedhöfe wurde aber unter
Anderem auch darüber diskutiert, einen Teil der Erweiterungsfläche auf dem Friedhof Vettweiß
sowie der zwischen der Leichenhalle und den belegten Grabfeldern auf dem Friedhof Kelz
liegende Bereich aus der Friedhofsnutzung ganz herauszunehmen.
Wie am Beispiel des Erweiterungsteils Vettweiß errechnet, lassen sich die Gesamtkosten durch
solche Maßnahmen jedoch nicht spürbar reduzieren. Die vorgenannten Flächen sollen daher nicht
aus der Friedhofsnutzung herausgenommen werden, sondern vielmehr bei der Einrichtung neuer
Grabarten mit eingeplant werden, da hier Potenzial zur sinnvollen Nutzung der Flächen als
Bestattungsflächen besteht. Die Kosten für die Unterhaltung der Flächen werden durch die
zukünftige Nutzung nicht oder nicht viel höher werden als bisher, dafür wird aber die
Auswahlmöglichkeit enorm erweitert.
Pflegefreiheit für die Angehörigen
Die Tatsache, dass die Grabstätte für die Angehörigen pflegefrei ist, ist ein sehr wichtiges
Entscheidungskriterium geworden. In Gesprächen rund um das Thema Nutzungsrecht ist von
Angehörigen und Nutzungsberechtigten immer wieder zu hören, dass diese später einmal ihren
Nachfahren nicht die Grabpflege aufbürden möchten. Aus diesem Grunde entscheiden sich viele
Leute für eine pflegefreie Beisetzung.
Die (für die Angehörigen) pflegefreie Grabstätte ist stark nachgefragt, daher sind alle vorgestellten
neuen Grabarten für die Angehörigen pflegefrei, gehen jedoch weit über das bisherige Angebot
hinaus. „Pflegefrei“ ist dabei keinesfalls mit „Billigbestattung“ gleichzusetzen. Es werden sowohl
exklusive, hochpreisige wie auch kostengünstigere Grabarten angeboten. Es sollte allerdings hier
nicht vorrangig um den Preis der Grabstätte gehen, sondern darum, das Angebot für die Kunden
zu erweitern und möglichst viele attraktive Grabarten anzubieten.
Bei den vorgestellten pflegefreien Grabarten handelt es sich um „gestaltete“ Grabanlagen, dass
heißt, die Angehörigen werden von jeglicher Pflege entbunden. Die in den Beschreibungen
enthaltenen Formulierungen wie z.B. „Pflege der Grabstätte durch die Angehörigen nicht
zugelassen“ sind hierbei absolut nicht negativ zu verstehen, denn das ist ja genau das, was die
Angehörigen wünschen, wenn sie sich für eine pflegefreie Grabstätte entscheiden. Im Interesse
des gesamten Erscheinungsbildes einer gestalteten Anlage sind die Gestaltungsvorschriften für
die Grabstätten äußerst wichtig. Sie sind klar und detailliert in der Friedhofssatzung zu formulieren
und auch entsprechend umzusetzen. Für diejenigen, die individuell gestaltete Grabstätten ohne
4
besondere Gestaltungsvorschriften wünschen, sind dann eher die klassischen Grabarten die
richtige Wahl.
Vorsorge
Von älteren Mitbürgern, die bereits für den Bestattungsfall vorsorgen möchten, wird hin und wieder
die Frage gestellt, ob es nicht möglich sei, eine Grabstätte bereits zu Lebzeiten zu erwerben.
Diese Möglichkeit besteht nach unserer Friedhofssatzung derzeit nicht.
Einige größere Städte bieten bereits die Möglichkeit, Vorsorgeverträge mit der Friedhofsverwaltung
abzuschließen, damit alles für den Bestattungsfall bereits im Voraus geregelt werden kann.
Eine Änderung der Regelung, verbunden mit einer Altersgrenze, könnte gerade den neu
einzuführenden Grabarten zu einem gelungenen Start verhelfen. Dies lässt sich jedoch
selbstverständlich auch für die klassischen Wahlgräber für Sarg oder Urnenbestattung einrichten,
sollte jedoch hier auch mit der Auflage verbunden werden, innerhalb einer gewissen Frist die
Grabstätte bereits mit Denkmal und Einfassung herzurichten.
Die rechtlich sichere Ausgestaltung einer solchen Regelung in der Friedhofssatzung wäre noch
auszuarbeiten, ist aber aus anderen Gemeinden bereits bekannt.
Verhältnis Sargbestattungen zu Urnenbestattung
Auch wenn die Urnenbestattungen in den letzten Jahren immer mehr zugenommen haben und in
Vettweiß mittlerweile bereits mehr als die Hälfte der Bestattungen ausmachen (anderenorts sogar
teilweise bis zu 80%), so sollen bei der Einrichtung neuer Grabarten die Sargbestattungen nicht
vernachlässigt werden. Es werden attraktive Grabarten angeboten, die sowohl für
Sargbestattungen, als auch für Urnenbeisetzungen geeignet sind. Für die Friedhofsverwaltung
bedeutet dies keinen Mehraufwand, es erweitert aber das Angebot. Und es bleibt zu hoffen, dass
sich der Trend hin zu immer mehr Urnenbestattungen dadurch zumindest etwas abbremsen lässt,
was dann wiederum die Anzahl der Leichenhallennutzungen stabil halten könnte.
Kriterien zur Auswahl der Friedhöfe
Die vorgeschlagenen neuen Grabarten können auf verschiedenen Friedhöfen im Gemeindegebiet
eingerichtet werden. Die verschiedenen Grabarten sollen jedoch nur dort angeboten werden, wo
es auch sinnvoll erscheint.
1) Der Bedarf muss auf dem Friedhof vorhanden sein.
Auf Friedhöfen mit sehr niedrigen Bestattungszahlen erscheint es wenig sinnvoll, beispielsweise
eine Urnenstele errichten zu lassen, die dann eventuell nicht genutzt wird.
Die Tatsache, dass es Abwanderungen hin zu anderen Friedhöfen und dort meist zu pflegefreien
Grabarten gibt, lässt darauf schließen, dass die Ortsverbundenheit dem Kriterium „Pflegefreiheit“
bei der Auswahl einer Grabstätte untergeordnet ist. Daher kann man auch davon ausgehen, dass
jemand, der sich ansonsten für eine pflegefreie Grabstätte außerhalb des Gemeindebereichs
entschieden hätte, bei einem entsprechenden Angebot zukünftig den Friedhof in einem anderen
Ortsteil der Gemeinde wählt.
5
2) Die angebotene Grabart muss sich auf dem Friedhof ansprechend umsetzen lassen.
Das nachfolgende Bild zeigt ein Aschenstreufeld auf einem Ortsteil-Friedhof einer
Nachbarkommune. Im Friedhofskonzept weist die Kommune daraufhin, dass auf allen Friedhöfen
ein Aschenstreufeld angeboten wird. Wenn man sich dieses Aschenstreufeld ansieht, kann man
sich jedoch nur schwer vorstellen, dass dort eine würdevolle Beisetzung erfolgen kann. Es ist
davon auszugehen, dass ein so gestaltetes Angebot von der Bevölkerung nicht angenommen wird.
Aufgrund der vorgenannten Kriterien werden die neuen Grabarten zunächst nur für die Friedhöfe
Vettweiß, Kelz und Müddersheim vorgesehen. Hier bieten sich für die verschiedenen Grabarten
ideale Standorte. Auch die Tatsache, dass die Einrichtung der vorgeschlagenen Grabarten
unterschiedliche
Herstellungskosten
bzw.
Unterhaltungsaufwand
verursacht,
war
ausschlaggebend dafür, zunächst nur auf einigen Friedhöfen diese Grabarten anzubieten.
Sofern die Angebote angenommen werden, könnten zu einem späteren Zeitpunkt auch die
Friedhöfe in Jakobwüllesheim, Gladbach, Soller und Froitzheim mit einbezogen werden.
Bei den Friedhöfen Disternich, Sievernich, Lüxheim und Ginnick soll aufgrund der niedrigen
Bestattungszahlen1 von der Einrichtung neuer Bestattungsarten zunächst abgesehen werden.
Es ist jedoch auch festzuhalten, dass die Friedhofsentwicklungsplanung immer wieder aktualisiert
und fortgeschrieben werden muss. Die Entwicklung in den nächsten Jahren ist genau zu
beobachten, dann wird sich zeigen, ob und in welche Richtung Änderungen am eingeschlagenen
Weg notwendig sind.
Die genaue Begründung für die Einrichtung einer Grabart auf einem bestimmten Friedhof
erschließt sich aus den Beschreibungen zur Grabart.
1
Die Bestattungszahlen der letzten 10 Jahre sind in einer Übersicht nach Friedhöfen und Grabarten aufgeteilt
beigefügt.
6
Gestaltetes Gemeinschaftsgrab für Urnenbeisetzung
Urnengemeinschaftsgrab
auf dem Musterfeld der
Landesgartenschau Zülpich
Belegungsmöglichkeit: mehrere Stellen (z.B. je 0,40m x 0,40m )für jeweils eine Urnenbeisetzung.
Die Stellen innerhalb des Gemeinschaftsgrabes werden fortlaufend vergeben, es besteht keine
Wahlmöglichkeit. Die Nutzungszeit entspricht der festgelegten Ruhefrist. Nach Ablauf der Ruhefrist
ist eine Verlängerung der Nutzungszeit nicht möglich. Die Pflege der Fläche wird durch die
Friedhofsverwaltung übernommen. Pflege durch die Angehörigen und Ausschmücken der
Grabstätte ist nicht zugelassen. Die Friedhofsverwaltung veranlasst die Beschriftung des Grabmals
mit den Namen der dort Beigesetzten.
Auf mehreren Friedhöfen möglich. Je nach Bedarf einzurichten.
Urnengemeinschaftsgrabstätte
auf
dem
Hauptfriedhof Düren
7
Urnengemeinschaftsgrab
auf
dem
Hauptfriedhof in Kassel
Auf großen Stadtfriedhöfen entstehen solche Gemeinschaftsgrabanlagen teils auch auf großen
ehemaligen Familiengrabstätten, an denen das Nutzungsrecht abgelaufen ist, und keine
Angehörigen mehr ausfindig gemacht werden können. Auf diese Weise werden besondere
Grabanlagen erhalten und die Friedhofsverwaltung muss nicht für die Entfernung der Grabstätte
aufkommen. Im Gemeindebereich gibt es derzeit keine Grabstätte, die für eine solche Nutzung zur
Verfügung stehen würde.
8
Gestaltetes Reihengrabfeld
für Urnenbeisetzung oder Sargbestattung
Gestaltetes Reihengrabfeld für
Urnenbeisetzungen auf dem
Hauptfriedhof Kassel
Belegungsmöglichkeit: mehrere Stellen für jeweils eine Urnenbeisetzung oder eine
Sargbestattung. Die Stellen innerhalb des Grabfeldes werden fortlaufend vergeben, es besteht
keine Wahlmöglichkeit. Die Nutzungszeit entspricht der festgelegten Ruhefrist. Nach Ablauf der
Ruhefrist ist eine Verlängerung der Nutzungszeit nicht möglich. Die Pflege und Bepflanzung des
Grabfeldes mit kleinem Pflanzspiegel wird durch die Friedhofsverwaltung übernommen. Eigene
Anpflanzungen und Ausschmücken der Grabstätte durch die Angehörigen sind nicht zugelassen.
Die Friedhofsverwaltung veranlasst Aufstellen und Beschriftung eines einfachen Grabmals mit den
Namen der dort Beigesetzten.
Vom Grundgedanken gleich wie das gestaltete Grab, nur hier als Reihe oder ganzes Grabfeld
angelegt. Pflege und Bepflanzung sowie das Grabmal sind nicht so aufwendig gestaltet wie bei
Wahlgräbern, daher niedrigere Gebühren für die Nutzungsberechtigten. Auf mehreren Friedhöfen
auf freien Grabfeldern oder –reihen möglich. Je nach Bedarf einzurichten. Zunächst nur für den
Friedhof in Vettweiß vorgesehen. In der Friedhofsentwicklungsplanung für die einzelnen Friedhöfe
wird auch die Möglichkeit zur Einrichtung entsprechender Grabreihen oder Grabfelder geprüft.
Gestaltetes Reihengrabfeld (?) für
Urnenbeisetzungen
auf
dem
Hauptfriedhof Düren
9
Gestaltetes Wahlgrabfeld
für Urnenbeisetzung oder Sargbestattung
Gestaltete Grabreihe auf
dem
Musterfeld
der
Landesgartenschau
in
Zülpich
Belegungsmöglichkeit: mehrere Stellen für jeweils eine oder zwei Urnenbeisetzungen oder
Sargbestattungen. Die Stellen innerhalb des Grabfeldes können ausgewählt werden. Die
Nutzungszeit entspricht zunächst der festgelegten Ruhefrist. Nach Ablauf der Ruhefrist ist eine
Verlängerung der Nutzungszeit möglich. Die Pflege und aufwendige Bepflanzung des Grabfeldes
wird durch die Friedhofsverwaltung übernommen. Eigene Anpflanzungen und Ausschmücken der
Grabstätte durch die Angehörigen sind nicht zugelassen. Nur bestimmte Grabmale, die zur Anlage
passen, sind zugelassen. Die Auswahl wird von der Friedhofsverwaltung vorgegeben. Die
Friedhofsverwaltung veranlasst Aufstellen und Beschriftung der Grabmale mit den Namen der dort
Beigesetzten.
Es handelt sich hierbei um exklusive Grabstätten. Die Grabfelder sind meist als Themenfelder
angelegt (z.B.“Rosengarten“ = vorrangige Bepflanzung mit Rosen oder „Gärten der Erinnerung“).
Oft entstehen solche Themenfelder in Kooperation mit Friedhofsgärtnereien oder deren
Verbänden/Genossenschaften. Die Nutzungsberechtigten schließen dann zusätzlich zum Erwerb
der Grabstätte einen Pflegevertrag über die Dauer der Nutzungszeit ab.
Auf die Verhältnisse in der Gemeinde Vettweiß umgewandelt, könnte ein solches Grabfeld auch in
Eigenregie angelegt und unterhalten werden. Dies hätte für die Nutzungsberechtigten den Vorteil,
dass die Kosten für Grabpflege und Grabstein in den Nutzungsgebühren enthalten wären, es
müsste kein zusätzlicher Vertrag über die Grabpflege abgeschlossen werden. Bei der Planung
eines solchen Grabfeldes sollte man sich beraten lassen, die AFD bietet hierzu auch gerne Ihre
Hilfe an.
10
In Eigenregie
gestalteter
Innenhof
am Rathaus Vettweiß
Gärtnerisch gestaltete Grabfelder
Es werden ganze Grabfelder angelegt, die aufgrund ihres Erscheinungsbildes eine besondere
Wirkung entfalten. Auf mehreren Friedhöfen möglich. Je nach Bedarf einzurichten. Ein Grabfeld
kann auch als Kombination aus Urnen und Sarggrabstätten erstellt werden. Soll zunächst nur auf
dem Friedhof Vettweiß eingerichtet werden. Ein guter Standort wäre auf dem Erweiterungsteil des
Friedhofs links neben dem bislang für pflegefreie Urnenbeisetzung vorgesehenen Feld.
Wenn das Grabfeld in Vettweiß gut angenommen wird, wäre auf dem Erweiterungsteil des
Friedhofs in Müddersheim ein idealer Standort für ein weiteres Grabfeld vorhanden, da dort schon
entsprechender Baumbestand und Wege vorhanden sind.
11
Möglicher
Standort auf
dem Friedhof
Vettweiß
Möglicher Standort einer zweiten Anlage auf dem Friedhof in Müddersheim
Das bereits mehrfach besprochene Urnenhochbeet2 ist vom Grundgedanken her ebenfalls ein
ansprechend gestaltetes Wahlgrabfeld. Es ist allerdings nur für Urnen vorgesehen. Des Weiteren
erschließt sich nicht die Notwendigkeit eines Hochbeetes. Durch die Errichtung der umlaufenden
Mauer entstehen mehr Herstellungskosten als bei einem ebenerdigen Grabfeld. Am richtigen
Standort kann eine sehr gepflegte Anlage bestens ohne eine umlaufende Mauer auskommen, was
die Flexibilität bei der Planung des Grabfeldes zudem erhöhen würde. Grabstätten innerhalb der
Anlage wären dadurch z.B. beiderseits des Weges möglich, der durch das Feld führt.
2
Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Vettweiß, Teil 1, Analyse und Optimierungsmöglichkeiten, Anlage
3
12
Baumgrabstätten
für Urnenbeisetzung oder Sargbestattung
Belegungsmöglichkeit: eine Urnenbeisetzung oder eine Sargbeisetzung.
Reihengräber werden fortlaufend vergeben, es besteht keine Wahlmöglichkeit. Die Nutzungszeit
entspricht der festgelegten Ruhefrist. Nach Ablauf der Ruhefrist ist eine Verlängerung der
Nutzungszeit nicht möglich. Die Grabstätte wird mit Rasen eingesät, die Pflege der Fläche wird
durch die Friedhofsverwaltung übernommen. Pflege durch die Angehörigen und Ausschmücken
der Grabstätte ist nicht zugelassen. Durch die Friedhofsverwaltung wird eine Gedenkplatte mit
Namen ebenerdig im Boden eingelassen.
Auf mehreren Friedhöfen möglich. Seitens der AFD wird davon abgeraten, Baumbestattungen an
Bäumen anzubieten, die zur Randbepflanzung, Einfassung oder zu einer Friedhofs-Allee gehören.
Solche Angebote werden erfahrungsgemäß nicht angenommen, da die Bevölkerung dies nicht als
Baumbestattung anerkennt. Es soll sich um Bäume handeln, die bereits über eine größere Krone
verfügen, zu eng sollten die Bäume nicht stehen um den Gesamteindruck nicht zu dunkel werden
zu lassen.
Da derzeit nicht allzu viele passende Bäume zur Verfügung stehen, sollte man auf
„Familienbäume“ verzichten. Eventuell könnte man jedoch die Baumgrabstätten auch als
Paargrabstätten anlegen, das heißt, um den Baum verteilt liegen mehrere Grabstätten mit jeweils
zwei Grabstellen nebeneinander. Auch möglich als Wahlgrab mit der Möglichkeit der Verlängerung
der Nutzungszeit.
Ein idealer Standort ist auf dem Friedhof Kelz gegeben. Auf den bereits angelegten Feldern
zwischen den belegten Grabreihen und der Leichenhalle stehen einige Bäume mit bereits jetzt
stattlicher Krone. In dem Bereich können noch einige Bäume zusätzlich angepflanzt werden. Die
vorhandenen 4 Bäume sind zwar zunächst für den Bedarf vollkommen ausreichend, zusätzliche
Neuanpflanzungen sind aber sinnvoll um den neu gepflanzten Bäumen Zeit zu geben, um sich zu
entwickeln. Wenn der Bedarf dann da ist, stehen wieder genügend Bäume zur Verfügung, die
bereits über eine stattliche Krone verfügen. Durch Entfernung der vorhandenen Wege schafft man
ein zusammenhängendes großes Grabfeld, das sich bei gleichbleibendem Aufwand als gepflegtes
Grabfeld präsentiert.
Die Baumgrabstätte könnte auch für Sargbestattung angeboten werden, jedoch stellt sich hier
unter Umständen das Problem, das durch den Aushub das Wurzelwerk des Baumes zu sehr
beschädigt wird. Hier könnte ein weiterer Radius um den Baum gezogen werden oder bei
Grabfeldern für Baumbestattungen wird der ungenutzte Bereich zwischen Bäumen für
Sargbestattung vorgesehen. Es würde sich dann zwar nicht mehr um Baumgrabstätten sondern
um Rasengrabstätten handeln, auf dem Friedhof Kelz wäre eine solche Kombination jedoch gut
denkbar.
13
Möglicher Standort
auf dem Friedhof in
Kelz
Ein weiterer idealer Standort ist der auf dem Friedhof Vettweiß auf dem Erweiterungsteil angelegte
Bereich für die pflegefreie Urnenbeisetzung. Der Bereich ist ansprechend gestaltet und mit 4
Blutbuchen bepflanzt, die bereits jetzt über eine recht gut ausgebildete Krone verfügen. Eventuell
kann in der Mitte des Bereichs noch ein weiterer Baum hinzukommen.
Möglicher Standort
auf dem Friedhof in
Vettweiß
14
Auf dem Erweiterungsteil des Friedhofs in Müddersheim wäre ebenfalls bereits jetzt die
Möglichkeit zur Baumbestattung gegeben. Es ist jedoch sinnvoll, zunächst die Entwicklung der
neuen Grabarten zu beobachten und dann zu entscheiden, wie der Erweiterungsteil in
Müddersheim am besten genutzt werden kann.
Bei der Friedhofsentwicklungsplanung für jeden Friedhof wird auch darauf geachtet, ob weitere
geeignete Bäume vorhanden sind oder ob Flächen zur Verfügung stehen, die eventuell später zur
Baumbestattung genutzt werden könnten.
15
Wahlgrabstätte in der Urnenstele
Belegungsmöglichkeit: Bis zu zwei Urnen.
Die Urnennische kann im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten ausgewählt werden. Die
Nutzungszeit entspricht der festgelegten Ruhefrist. Nach Ablauf der Ruhefrist ist eine
Verlängerung der Nutzungszeit möglich. Pflege durch die Angehörigen und Ausschmücken der
Grabstätte ist nicht zugelassen. Die Beschriftung der Platten wird durch die Friedhofsverwaltung
beauftragt.
Oberirdische Grabstätte. Ansprechend gestaltete Anlage. Auf mehreren Friedhöfen möglich. Soll
aufgrund der hohen Herstellungskosten zunächst nur auf dem Friedhof Vettweiß angeboten
werden.
Mit der Einrichtung von Urnenstelen soll ein Anreiz geschaffen werden, um „Abwanderung“ in
andere Gemeinden zu vermeiden, die bereits die Grabstätte in der Urnenstele anbieten. Hier stellt
sich jedoch die Frage, ob der Platz in der Urnenstele nicht vielleicht nur aus dem Grunde
ausgewählt wird, damit später keine Verpflichtung zur Grabpflege besteht. Wenn genügend andere
attraktive, pflegefreie Grabarten zur Auswahl stehen und dies auch der Bevölkerung bekannt
gemacht wird, könnte auf die Grabart Urnenstele (zumindest zunächst) verzichtet werden.
Wenn der Platz in der Urnenstele als „Billigbestattung“ angeboten wird, ist die Gefahr groß, dass
andere Grabarten nicht mehr angenommen werden, und man sich auf diese Art auf dem eigenen
Friedhof selbst Konkurrenz macht. Überhangflächen würden zunehmen. In Bezug auf
Friedhofsüberhangflächen empfiehlt VENNE diese Grabart in seiner Arbeit nur für Friedhöfe mit
Mangel an freien Flächen.
Urnenstelen aus
Fertigteilen
auf
dem Hauptfriedhof
in Düren
16
Es liegt bereits auf Betreiben des Bestattungsinstitutes Schmitz ein Angebot der Firma Wolff vor.
Außerdem wurde seitens der Verwaltung noch ein Angebot bei Fa. Weiher eingeholt. Es soll an
dieser Stelle noch nicht über Angebote entschieden werden, sondern zunächst darüber, ob die
Grabart tatsächlich eingeführt werden soll. Daher wird hier nicht detailliert auf die Angebote
eingegangen, nur einige „Eckdaten“ könnten bereits jetzt abgestimmt werden.
Das Angebot von Fa. Wolff bietet eine recht große Anlage, die sich wahrscheinlich nur im
Randbereich eines Friedhofs sinnvoll verwirklichen lässt. Dadurch wäre man jedoch unflexibel. Auf
dem Friedhof Vettweiß wäre nur auf dem Erweiterungsteil ein geeigneter Standort vorhanden, dies
passt jedoch nicht mit der übrigen Planung für den Erweiterungsteil überein.
Das zweite Angebot entspricht in seiner Ausführung eher den Vorstellungen der
Friedhofsverwaltung. Die angebotene Anlage lässt sich gut in das Gesamtbild des Friedhofs
einfügen und könnte auf dem Friedhof Vettweiß an mehreren Stellen verwirklicht werden. Aufgrund
des Systems könnte diese Anlage auch auf anderen Friedhöfen an jedem Standort aufgebaut
werden.
Urnenkreuzstelen der
Firma Weiher, gut in
ein bestehendes Feld
integriert.
Als geeigneter Standort einer ersten Anlage mit zwei Urnenkreuzstelen für bis zu 64
Urnenbeisetzungsmöglichkeiten3 bietet sich ein Grabfeld rechts des Hauptweges, vor den
Kindergräbern an.
3
2 Stelen mit je 16 Urnennischen, Belegung pro Nische: bis 2 Urnen, laut Angebot Fa. Weiher auch bis zu 3 Urnen pro
Nische möglich
17
Möglicher
Standort
auf
dem Friedhof in
Vettweiß
Endgültige Beisetzung von Urnen
Für die Grabstätte in der Urnenstele gilt: Beim „Abräumen“ der Grabstätte nach Ablauf der
Nutzungszeit wird die Überurne/Schmuckurne entsorgt und die darin enthaltene Aschekapsel an
geeigneter Stelle endgültig beigesetzt. Hierzu ist ein Grabfeld bereitzuhalten. Diese endgültige
Beisetzung erfolgt anonym ohne Beisein der Angehörigen. Gilt im Übrigen für alle
Urnenbeisetzungen. Die Überurne ist oft aus Keramik oder anderen Materialien hergestellt, die
nicht verrotten, daher ist dieser Schritt auch bei Urnenbeisetzungen in Reihengräbern oder
Wahlgräbern notwendig, wenn die Grabstätten nach Ablauf der Ruhefrist eingeebnet und später
neu vergeben werden sollen. Aufgrund der Tatsache, dass die Urnenbeisetzung in der Gemeinde
Vettweiß noch eine relativ „junge“ Bestattungsart ist, stellte sich die Frage bisher nicht, da bisher
keine Grabfelder mit Urnengräbern geräumt wurden.
Möglichkeit
zur
endgültigen
Beisetzung von Aschenkapseln.
18
Friedparkgrabstätten
für Urnenbeisetzung oder Sargbestattung, Wahlgräber
oben: Friedparkanlage auf dem Hauptfriedhof in Kassel; darunter Grabstätten im Friedpark
Belegungsmöglichkeit: mehrere Stellen für jeweils eine oder zwei Urnenbeisetzungen oder
Sargbestattungen. Die Stellen innerhalb des Grabfeldes können ausgewählt werden. Die
Nutzungszeit entspricht zunächst der festgelegten Ruhefrist. Nach Ablauf der Ruhefrist ist eine
Verlängerung der Nutzungszeit möglich. Die Pflege und Bepflanzung des Friedparks wird durch
die Friedhofsverwaltung übernommen. Eigene Anpflanzungen und Ausschmücken der Grabstätte
durch die Angehörigen sind nicht zugelassen. Die Angehörigen veranlassen das Aufstellen und
Beschriften des Grabmals mit den Namen der dort Beigesetzten.
19
Es handelt sich um eine naturnahe Bestattungsmöglichkeit, die eine ortsnahe Alternative zur
Bestattung im Friedwald darstellt. Die Einrichtung eines Friedparks erfolgt in einem abgetrennten
Bereich, sozusagen ein Friedhof im Friedhof. Es werden dort keine (Kies-)Wege eingezogen, die
Fläche wird extensiv gepflegt (lediglich 3-4 mal pro Jahr Mähen).
Die AFD rät bei Einrichtung solcher Anlagen zur großzügigen Planung, da ein zu kleiner Friedpark
seine Wirkung verfehlt und dann nicht angenommen wird.
Für die Einrichtung einer Friedparkanlage erscheint der Erweiterungsteil auf dem Friedhof
Vettweiß als geeigneter Standort. Auf dem Erweiterungsteil ist bereits ein Weg angelegt, der die
Fläche unterteilt. Wenn die Wegführung bestehen bleiben soll, steht auf einer Seite des Weges
(zum Feld hin) eine zusammenhängende Grünfläche von ca. 925 m² zur Verfügung, durch leichte
Abänderung des Weges könnte die Fläche noch etwas vergrößert werden. Die Anlage hat an zwei
Seiten bereits eine Buchenhecke, die anderen beiden Seiten werden ebenfalls mit einer
Buchenhecke eingefasst. Die Hecke zum restlichen Friedhof soll später eine Höhe von 1,80m bis
2m erhalten, damit hier wirklich der Eindruck eines abgeschlossenen Friedhofsteils entsteht. Außer
einer Hecke sind noch weitere Anpflanzungen mit geeigneten Bäumen und Sträuchern
vorzunehmen, um die herum sich dann die Grabstätten verteilen werden.
Möglicher
Standort
auf
dem Friedhof
in Vettweiß
Ideal für die Einrichtung einer solchen Friedparkanlage wäre eine große, zusammenhängende
Fläche mit altem Baumbestand, eine solche Fläche ist jedoch auf den Friedhöfen leider nicht
vorhanden. Der Erweiterungsteil des Friedhofs Müddersheim bietet zwar bereits einen guten
Baumbestand, ist allerdings auch bereits komplett mit Wegen angelegt und würde daher einen
guten Standort für die Anlage gestalteter Wahlgrabfelder bieten. Die Flächenplanung für den
Friedhof Müddersheim ist zwar noch nicht abgeschlossen, nach der ersten Begehung sieht es
20
jedoch danach aus, als wenn man zumindest einen Teil des Erweiterungsteils für klassische
Bestattungsformen vorhalten müsste.
Trotz der Tatsache, dass die Anlage neu errichtet werden muss, ist der Aufwand lohnenswert, da
das Konzept absolut zukunftsfähig ist und, wie bereits erwähnt, eine natur- und ortsnahe
Alternative zur Bestattung im Friedwald darstellt. Da kein hoher Pflegeaufwand entsteht, ist es
absolut vertretbar, der Anlage Zeit zu geben, um sich zu entwickeln. In wenigen Jahren wird der
„Park-Charakter“ erkennbar werden und spätestens dann wird mit einem Anstieg der
Bestattungszahlen gerechnet.
Die Kosten für die Unterhaltung werden sich nicht wesentlich von dem unterscheiden, was für die
jetzige, ungenutzte Grünfläche anfällt. Wahrscheinlich lässt sich dort zwar der Flächenmäher nicht
mehr einsetzen, es wird jedoch dafür weniger häufig gemäht.
Mögliche Nutzung des Erweiterungsteils auf dem Friedhof Vettweiß
21
Änderungsvorschläge
für bereits eingeführte pflegefreie Grabarten
Die zum 01.01.2008 eingeführten, pflegefreien Grabarten werden bisher nicht angenommen,
lediglich eine Beisetzung wurde bisher vorgenommen (Sargbestattung pflegefrei). Hier besteht
demnach Optimierungsbedarf. Im Wesentlichen wird die Höhe der Gebühren kritisiert. Bei der
Möglichkeit zur pflegefreien Sargbestattung wurde zudem aus falschen Gesichtspunkten eine
ungünstige Lage des Grabfeldes ausgewählt.
Die Gebühren für alle Grabarten werden mittels Äquivalenzziffernberechnung ermittelt. Neben der
Dauer der Ruhezeit spielt unter Anderem auch der Pflegeaufwand für die Gemeinde eine Rolle.
Dieser ist bei Grabstätten, die die Gemeinde pflegt, wesentlich größer als bei Grabstätten, die von
Angehörigen gepflegt werden. Im Rahmen der Einrichtung neuer Grabarten sind die Kriterien und
die Gewichtung zu überprüfen. Da alle neu vorgestellten Grabarten als pflegefrei einzustufen sind,
wird sich die Gebührenhöhe bei veränderter Gewichtung des Kriteriums „Pflegeaufwand für die
Gemeinde“ auch anders darstellen. Es wird im Ergebnis zu vergleichsweise günstigeren Angebote
zur „Rasenbestattung“ und hochpreisigen Angeboten für eine Grabstätte im aufwendig gestalteten
Grabfeld kommen.
Die Grabart Pflegefreies Reihengrab für Urnenbeisetzung soll zukünftig als Rasengrab im
Randbereich auf den vorrangig für Baumbestattungen vorgesehenen Grabfeldern eingerichtet
werden. Die Grabarten sind ähnlich und lassen sich auf einem Feld gut miteinander kombinieren.
Das gleiche gilt für das Pflegefreie Reihengrab für Sargbestattung, hier bietet sich allerdings
aufgrund des größeren Flächenbedarfs zur Zeit nur das für den Friedhof Kelz geplante
„Baumgrabfeld“ an. Die Standortveränderung führt zur Aufwertung der Grabart.
Das Pflegefreie Reihengrab für Aschenbeisetzung ohne Urne kann wie bisher zusammen in
einem Grabfeld mit dem pflegefreien Reihengrab für Urnenbeisetzung und den Baumbestattungen
angeboten werden. Es sollten jedoch separate Reihen dafür ausgewiesen werden, dies vereinfacht
die Verwaltungsarbeit. Bei Abräumen der Grabstätten nach Ablauf der Ruhezeit ist dort, wo eine
Urne beigesetzt wurde, diese auszugraben und die Aschekapsel an geeigneter Stelle wieder
beizusetzen. Aufgrund der bislang geringen Nachfrage nach dieser Beisetzungsform soll zunächst
lediglich der bisher ausgewiesene Bereich auf dem Friedhof Vettweiß weiter genutzt werden. Da
der Kreis Düren auch die Aschenbeisetzung ohne Urne unter der Grasnarbe bisher als
„Verstreuung“ ansieht, ist vor Einrichtung eines Grabfeldes an anderem Standort zunächst eine
Genehmigung des Kreises einzuholen.
Der Begriff „Anonyme Bestattung“ bedeutet, die Grabstätte des Verstorbenen wird nicht
namentlich gekennzeichnet und bei der Beisetzung ist nur der Bestatter anwesend, jedoch keiner
der Angehörigen. Voraussetzung für diese Bestattungsform ist eine schriftliche Verfügung des
Verstorbenen. Die Möglichkeit zur anonymen Beisetzung für Särge und Urnen sollte weiterhin
bestehen bleiben, jedoch kann hierzu auch an geeigneter anderer Stelle ein Grabfeld gefunden
werden. Die anonyme Beisetzung muss nicht durch die Einrichtung in einem ansprechend
gestalteten Grabfeld besonders gefördert werden. Vielmehr sollte für diese Beisetzungsart ein
schlichtes Grabfeld vorgehalten werden, in dem auf der einen Seite Urnenbeisetzungen, auf der
anderen Seite Sargbestattungen in anonymer Form möglich sind. Gerade das schlichte, einfache,
22
ohne jede Kennzeichnung ist das, wofür sich der Verstorbene in seiner Verfügung vor dem Tod
aktiv entschieden hat.
Möglicher Standort für
ein anonymes Grabfeld,
Friedhof Vettweiß
23