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Vorlage (Teil 2 Anlage 1 Neue Grabarten)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
3,9 MB
Datum
11.12.2014
Erstellt
24.11.14, 15:11
Aktualisiert
24.11.14, 15:11

Inhalt der Datei

Anlage 1 Auswahl neuer Grabarten für das Friedhofswesen der Gemeinde Vettweiß Inhalt Seite Derzeit angebotene Grabarten 2 Einführung neuer Grabarten 4 Gestaltetes Gemeinschaftsgrab für Urnenbeisetzung 7 Gestaltetes Reihengrabfeld für Urnenbeisetzung oder Sargbestattung 9 Gestaltetes Wahlgrabfeld für Urnenbeisetzung oder Sargbestattung 10 Baumgrabstätten für Urnenbeisetzung oder Sargbestattung 13 Wahlgrabstätte in der Urnenstele 16 Friedparkgrabstätten für Urnenbeisetzung oder Sargbestattung, Wahlgräber 19 Änderungsvorschläge für bereits eingeführte pflegefreie Grabarten 22 Anlage 1: Bestattungszahlen der letzten 10 Jahre, aufgeteilt nach Friedhöfen und Grabarten 1 Derzeit angebotene Grabarten Klassische Grabarten Reihengräber für Sargbestattung Belegungsmöglichkeit: eine Sargbestattung. Reihengräber werden fortlaufend vergeben, es besteht keine Wahlmöglichkeit. Die Nutzungszeit entspricht der festgelegten Ruhefrist. Nach Ablauf der Ruhefrist ist eine Verlängerung der Nutzungszeit nicht möglich. Pflege der Grabstätte durch die Nutzungsberechtigten. Auf allen Friedhöfen möglich. Reihengräber für Urnenbeisetzung Belegungsmöglichkeit: eine Urnenbeisetzung. Reihengräber werden fortlaufend vergeben, es besteht keine Wahlmöglichkeit. Die Nutzungszeit entspricht der festgelegten Ruhefrist. Nach Ablauf der Ruhefrist ist eine Verlängerung der Nutzungszeit nicht möglich. Pflege der Grabstätte durch die Nutzungsberechtigten. Auf allen Friedhöfen möglich. Wahlgrabstätte für Sargbestattung Belegungsmöglichkeit: Je Stelle eine Sargbestattung und bis zu zwei Urnenbeisetzungen möglich (Doppelgrabstätte = 2 Stellen = bis zu 2 Särge und 4 Urnen). Im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten kann die Grabstelle frei gewählt werden. Die Nutzungszeit entspricht zunächst der festgelegten Ruhefrist. Nach Ablauf der Ruhefrist ist eine Verlängerung der Nutzungszeit mehrmals möglich. Pflege der Grabstätte durch die Nutzungsberechtigten. Auf allen Friedhöfen möglich. Wahlgrabstätte für Urnenbeisetzung Belegungsmöglichkeit: Je Grabstätte (immer Einstellig) zwei Urnenbeisetzungen möglich. Im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten kann die Grabstelle frei gewählt werden. Die Nutzungszeit entspricht zunächst der festgelegten Ruhefrist. Nach Ablauf der Ruhefrist ist eine Verlängerung der Nutzungszeit mehrmals möglich. Pflege der Grabstätte durch die Nutzungsberechtigten. Auf allen Friedhöfen möglich. Kindergrabstätte für Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr Belegungsmöglichkeit: 1 Kindersarg Aufgrund der Seltenheit der Fälle werden auf den Friedhöfen nur einige Stellen für Kindergrabstätten ausgewiesen, die im Bedarfsfall belegt werden, keine Wahlmöglichkeit. Die Nutzungszeit entspricht zunächst der festgelegten Ruhefrist. Nach Ablauf der Ruhefrist ist eine Verlängerung der Nutzungszeit mehrmals möglich. Pflege der Grabstätte durch die Nutzungsberechtigten. Auf allen Friedhöfen möglich. 2 Alternative Grabarten Reihengräber für Sargbestattung, pflegefrei Belegungsmöglichkeit: eine Sargbestattung. Reihengräber werden fortlaufend vergeben, es besteht keine Wahlmöglichkeit. Die Nutzungszeit entspricht der festgelegten Ruhefrist. Nach Ablauf der Ruhefrist ist eine Verlängerung der Nutzungszeit nicht möglich. Die Grabstätte wird mit Rasen eingesät, die Pflege der Fläche wird durch die Friedhofsverwaltung übernommen. Pflege durch die Angehörigen und Ausschmücken der Grabstätte ist nicht zugelassen. Durch die Friedhofsverwaltung wird eine Gedenkplatte mit Namen ebenerdig im Boden eingelassen. Bei anonymer Bestattung ohne Namensplatte oder sonstige Kennzeichnung. Nur auf dem Friedhof Vettweiß möglich. Reihengräber für Urnenbeisetzung, pflegefrei Belegungsmöglichkeit: eine Urnenbeisetzung. Reihengräber werden fortlaufend vergeben, es besteht keine Wahlmöglichkeit. Die Nutzungszeit entspricht der festgelegten Ruhefrist. Nach Ablauf der Ruhefrist ist eine Verlängerung der Nutzungszeit nicht möglich. Die Grabstätte wird mit Rasen eingesät, die Pflege der Fläche wird durch die Friedhofsverwaltung übernommen. Pflege durch die Angehörigen und Ausschmücken der Grabstätte ist nicht zugelassen. Durch die Friedhofsverwaltung wird eine Gedenkplatte mit Namen ebenerdig im Boden eingelassen. Bei anonymer Bestattung ohne Namensplatte oder sonstige Kennzeichnung. Nur auf dem Friedhof Vettweiß möglich. Reihengrab für Aschenbeisetzung ohne Urne, pflegefrei Belegungsmöglichkeit: eine Aschenbeisetzung. Reihengräber werden fortlaufend vergeben, es besteht keine Wahlmöglichkeit. Die Nutzungszeit entspricht der festgelegten Ruhefrist. Nach Ablauf der Ruhefrist ist eine Verlängerung der Nutzungszeit nicht möglich. Im Bereich der Grabstätte wird die Grasnarbe angehoben, die Asche wird beigesetzt, danach wird die Grasnarbe wieder geschlossen. Die Pflege der Fläche wird durch die Friedhofsverwaltung übernommen. Pflege durch die Angehörigen und Ausschmücken der Grabstätte ist nicht zugelassen. Durch die Friedhofsverwaltung wird eine Gedenkplatte mit Namen ebenerdig im Boden eingelassen. Bei anonymer Bestattung ohne Namensplatte oder sonstige Kennzeichnung. Nur auf dem Friedhof Vettweiß möglich. Die bekannten „klassischen“ Grabarten mit individueller Grabpflege durch die Angehörigen werden bereits auf allen Friedhöfen angeboten. Hier besteht kein Optimierungsbedarf. Lediglich zur Eindämmung allzu zeitiger Grabeinebnungen bietet sich eine Satzungsregelung an, wodurch bei vorzeitiger Einebnung einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhefrist eine Gebühr für die Pflege der entstehenden Rasenfläche anfällt. Im Anschluss an die Vorstellung möglicher neuer Grabarten sind Änderungsvorschläge zu den im Jahr 2008 eingeführten, pflegefreien Grabarten angefügt. 3 Neue Grabarten Bei der Ausarbeitung der vorgeschlagenen Grabarten war neben einem Besuch eines Seminars zur Grabfeld- Friedhofsgestaltung im Sepulkralmuseum Kassel die Dissertation von Martin Venne sehr hilfreich. Die sehr umfangreiche und detaillierte Arbeit wurde unter dem Titel „Nachfrageorientierte Strategien zur Nutzung städtischer Friedhofsflächen“ in Band 16 der Kasseler Studien zur Sepulkralkultur von der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e.V. (AFD) veröffentlicht. Flächennutzung Einige kleinere Freiflächen auf verschiedenen Friedhöfen (z.B. hinter der Leichenhalle in Lüxheim) werden auf absehbare Zeit nicht benötigt. Bei der Ortsbesichtigung der Friedhöfe wurde aber unter Anderem auch darüber diskutiert, einen Teil der Erweiterungsfläche auf dem Friedhof Vettweiß sowie der zwischen der Leichenhalle und den belegten Grabfeldern auf dem Friedhof Kelz liegende Bereich aus der Friedhofsnutzung ganz herauszunehmen. Wie am Beispiel des Erweiterungsteils Vettweiß errechnet, lassen sich die Gesamtkosten durch solche Maßnahmen jedoch nicht spürbar reduzieren. Die vorgenannten Flächen sollen daher nicht aus der Friedhofsnutzung herausgenommen werden, sondern vielmehr bei der Einrichtung neuer Grabarten mit eingeplant werden, da hier Potenzial zur sinnvollen Nutzung der Flächen als Bestattungsflächen besteht. Die Kosten für die Unterhaltung der Flächen werden durch die zukünftige Nutzung nicht oder nicht viel höher werden als bisher, dafür wird aber die Auswahlmöglichkeit enorm erweitert. Pflegefreiheit für die Angehörigen Die Tatsache, dass die Grabstätte für die Angehörigen pflegefrei ist, ist ein sehr wichtiges Entscheidungskriterium geworden. In Gesprächen rund um das Thema Nutzungsrecht ist von Angehörigen und Nutzungsberechtigten immer wieder zu hören, dass diese später einmal ihren Nachfahren nicht die Grabpflege aufbürden möchten. Aus diesem Grunde entscheiden sich viele Leute für eine pflegefreie Beisetzung. Die (für die Angehörigen) pflegefreie Grabstätte ist stark nachgefragt, daher sind alle vorgestellten neuen Grabarten für die Angehörigen pflegefrei, gehen jedoch weit über das bisherige Angebot hinaus. „Pflegefrei“ ist dabei keinesfalls mit „Billigbestattung“ gleichzusetzen. Es werden sowohl exklusive, hochpreisige wie auch kostengünstigere Grabarten angeboten. Es sollte allerdings hier nicht vorrangig um den Preis der Grabstätte gehen, sondern darum, das Angebot für die Kunden zu erweitern und möglichst viele attraktive Grabarten anzubieten. Bei den vorgestellten pflegefreien Grabarten handelt es sich um „gestaltete“ Grabanlagen, dass heißt, die Angehörigen werden von jeglicher Pflege entbunden. Die in den Beschreibungen enthaltenen Formulierungen wie z.B. „Pflege der Grabstätte durch die Angehörigen nicht zugelassen“ sind hierbei absolut nicht negativ zu verstehen, denn das ist ja genau das, was die Angehörigen wünschen, wenn sie sich für eine pflegefreie Grabstätte entscheiden. Im Interesse des gesamten Erscheinungsbildes einer gestalteten Anlage sind die Gestaltungsvorschriften für die Grabstätten äußerst wichtig. Sie sind klar und detailliert in der Friedhofssatzung zu formulieren und auch entsprechend umzusetzen. Für diejenigen, die individuell gestaltete Grabstätten ohne 4 besondere Gestaltungsvorschriften wünschen, sind dann eher die klassischen Grabarten die richtige Wahl. Vorsorge Von älteren Mitbürgern, die bereits für den Bestattungsfall vorsorgen möchten, wird hin und wieder die Frage gestellt, ob es nicht möglich sei, eine Grabstätte bereits zu Lebzeiten zu erwerben. Diese Möglichkeit besteht nach unserer Friedhofssatzung derzeit nicht. Einige größere Städte bieten bereits die Möglichkeit, Vorsorgeverträge mit der Friedhofsverwaltung abzuschließen, damit alles für den Bestattungsfall bereits im Voraus geregelt werden kann. Eine Änderung der Regelung, verbunden mit einer Altersgrenze, könnte gerade den neu einzuführenden Grabarten zu einem gelungenen Start verhelfen. Dies lässt sich jedoch selbstverständlich auch für die klassischen Wahlgräber für Sarg oder Urnenbestattung einrichten, sollte jedoch hier auch mit der Auflage verbunden werden, innerhalb einer gewissen Frist die Grabstätte bereits mit Denkmal und Einfassung herzurichten. Die rechtlich sichere Ausgestaltung einer solchen Regelung in der Friedhofssatzung wäre noch auszuarbeiten, ist aber aus anderen Gemeinden bereits bekannt. Verhältnis Sargbestattungen zu Urnenbestattung Auch wenn die Urnenbestattungen in den letzten Jahren immer mehr zugenommen haben und in Vettweiß mittlerweile bereits mehr als die Hälfte der Bestattungen ausmachen (anderenorts sogar teilweise bis zu 80%), so sollen bei der Einrichtung neuer Grabarten die Sargbestattungen nicht vernachlässigt werden. Es werden attraktive Grabarten angeboten, die sowohl für Sargbestattungen, als auch für Urnenbeisetzungen geeignet sind. Für die Friedhofsverwaltung bedeutet dies keinen Mehraufwand, es erweitert aber das Angebot. Und es bleibt zu hoffen, dass sich der Trend hin zu immer mehr Urnenbestattungen dadurch zumindest etwas abbremsen lässt, was dann wiederum die Anzahl der Leichenhallennutzungen stabil halten könnte. Kriterien zur Auswahl der Friedhöfe Die vorgeschlagenen neuen Grabarten können auf verschiedenen Friedhöfen im Gemeindegebiet eingerichtet werden. Die verschiedenen Grabarten sollen jedoch nur dort angeboten werden, wo es auch sinnvoll erscheint. 1) Der Bedarf muss auf dem Friedhof vorhanden sein. Auf Friedhöfen mit sehr niedrigen Bestattungszahlen erscheint es wenig sinnvoll, beispielsweise eine Urnenstele errichten zu lassen, die dann eventuell nicht genutzt wird. Die Tatsache, dass es Abwanderungen hin zu anderen Friedhöfen und dort meist zu pflegefreien Grabarten gibt, lässt darauf schließen, dass die Ortsverbundenheit dem Kriterium „Pflegefreiheit“ bei der Auswahl einer Grabstätte untergeordnet ist. Daher kann man auch davon ausgehen, dass jemand, der sich ansonsten für eine pflegefreie Grabstätte außerhalb des Gemeindebereichs entschieden hätte, bei einem entsprechenden Angebot zukünftig den Friedhof in einem anderen Ortsteil der Gemeinde wählt. 5 2) Die angebotene Grabart muss sich auf dem Friedhof ansprechend umsetzen lassen. Das nachfolgende Bild zeigt ein Aschenstreufeld auf einem Ortsteil-Friedhof einer Nachbarkommune. Im Friedhofskonzept weist die Kommune daraufhin, dass auf allen Friedhöfen ein Aschenstreufeld angeboten wird. Wenn man sich dieses Aschenstreufeld ansieht, kann man sich jedoch nur schwer vorstellen, dass dort eine würdevolle Beisetzung erfolgen kann. Es ist davon auszugehen, dass ein so gestaltetes Angebot von der Bevölkerung nicht angenommen wird. Aufgrund der vorgenannten Kriterien werden die neuen Grabarten zunächst nur für die Friedhöfe Vettweiß, Kelz und Müddersheim vorgesehen. Hier bieten sich für die verschiedenen Grabarten ideale Standorte. Auch die Tatsache, dass die Einrichtung der vorgeschlagenen Grabarten unterschiedliche Herstellungskosten bzw. Unterhaltungsaufwand verursacht, war ausschlaggebend dafür, zunächst nur auf einigen Friedhöfen diese Grabarten anzubieten. Sofern die Angebote angenommen werden, könnten zu einem späteren Zeitpunkt auch die Friedhöfe in Jakobwüllesheim, Gladbach, Soller und Froitzheim mit einbezogen werden. Bei den Friedhöfen Disternich, Sievernich, Lüxheim und Ginnick soll aufgrund der niedrigen Bestattungszahlen1 von der Einrichtung neuer Bestattungsarten zunächst abgesehen werden. Es ist jedoch auch festzuhalten, dass die Friedhofsentwicklungsplanung immer wieder aktualisiert und fortgeschrieben werden muss. Die Entwicklung in den nächsten Jahren ist genau zu beobachten, dann wird sich zeigen, ob und in welche Richtung Änderungen am eingeschlagenen Weg notwendig sind. Die genaue Begründung für die Einrichtung einer Grabart auf einem bestimmten Friedhof erschließt sich aus den Beschreibungen zur Grabart. 1 Die Bestattungszahlen der letzten 10 Jahre sind in einer Übersicht nach Friedhöfen und Grabarten aufgeteilt beigefügt. 6 Gestaltetes Gemeinschaftsgrab für Urnenbeisetzung Urnengemeinschaftsgrab auf dem Musterfeld der Landesgartenschau Zülpich Belegungsmöglichkeit: mehrere Stellen (z.B. je 0,40m x 0,40m )für jeweils eine Urnenbeisetzung. Die Stellen innerhalb des Gemeinschaftsgrabes werden fortlaufend vergeben, es besteht keine Wahlmöglichkeit. Die Nutzungszeit entspricht der festgelegten Ruhefrist. Nach Ablauf der Ruhefrist ist eine Verlängerung der Nutzungszeit nicht möglich. Die Pflege der Fläche wird durch die Friedhofsverwaltung übernommen. Pflege durch die Angehörigen und Ausschmücken der Grabstätte ist nicht zugelassen. Die Friedhofsverwaltung veranlasst die Beschriftung des Grabmals mit den Namen der dort Beigesetzten. Auf mehreren Friedhöfen möglich. Je nach Bedarf einzurichten. Urnengemeinschaftsgrabstätte auf dem Hauptfriedhof Düren 7 Urnengemeinschaftsgrab auf dem Hauptfriedhof in Kassel Auf großen Stadtfriedhöfen entstehen solche Gemeinschaftsgrabanlagen teils auch auf großen ehemaligen Familiengrabstätten, an denen das Nutzungsrecht abgelaufen ist, und keine Angehörigen mehr ausfindig gemacht werden können. Auf diese Weise werden besondere Grabanlagen erhalten und die Friedhofsverwaltung muss nicht für die Entfernung der Grabstätte aufkommen. Im Gemeindebereich gibt es derzeit keine Grabstätte, die für eine solche Nutzung zur Verfügung stehen würde. 8 Gestaltetes Reihengrabfeld für Urnenbeisetzung oder Sargbestattung Gestaltetes Reihengrabfeld für Urnenbeisetzungen auf dem Hauptfriedhof Kassel Belegungsmöglichkeit: mehrere Stellen für jeweils eine Urnenbeisetzung oder eine Sargbestattung. Die Stellen innerhalb des Grabfeldes werden fortlaufend vergeben, es besteht keine Wahlmöglichkeit. Die Nutzungszeit entspricht der festgelegten Ruhefrist. Nach Ablauf der Ruhefrist ist eine Verlängerung der Nutzungszeit nicht möglich. Die Pflege und Bepflanzung des Grabfeldes mit kleinem Pflanzspiegel wird durch die Friedhofsverwaltung übernommen. Eigene Anpflanzungen und Ausschmücken der Grabstätte durch die Angehörigen sind nicht zugelassen. Die Friedhofsverwaltung veranlasst Aufstellen und Beschriftung eines einfachen Grabmals mit den Namen der dort Beigesetzten. Vom Grundgedanken gleich wie das gestaltete Grab, nur hier als Reihe oder ganzes Grabfeld angelegt. Pflege und Bepflanzung sowie das Grabmal sind nicht so aufwendig gestaltet wie bei Wahlgräbern, daher niedrigere Gebühren für die Nutzungsberechtigten. Auf mehreren Friedhöfen auf freien Grabfeldern oder –reihen möglich. Je nach Bedarf einzurichten. Zunächst nur für den Friedhof in Vettweiß vorgesehen. In der Friedhofsentwicklungsplanung für die einzelnen Friedhöfe wird auch die Möglichkeit zur Einrichtung entsprechender Grabreihen oder Grabfelder geprüft. Gestaltetes Reihengrabfeld (?) für Urnenbeisetzungen auf dem Hauptfriedhof Düren 9 Gestaltetes Wahlgrabfeld für Urnenbeisetzung oder Sargbestattung Gestaltete Grabreihe auf dem Musterfeld der Landesgartenschau in Zülpich Belegungsmöglichkeit: mehrere Stellen für jeweils eine oder zwei Urnenbeisetzungen oder Sargbestattungen. Die Stellen innerhalb des Grabfeldes können ausgewählt werden. Die Nutzungszeit entspricht zunächst der festgelegten Ruhefrist. Nach Ablauf der Ruhefrist ist eine Verlängerung der Nutzungszeit möglich. Die Pflege und aufwendige Bepflanzung des Grabfeldes wird durch die Friedhofsverwaltung übernommen. Eigene Anpflanzungen und Ausschmücken der Grabstätte durch die Angehörigen sind nicht zugelassen. Nur bestimmte Grabmale, die zur Anlage passen, sind zugelassen. Die Auswahl wird von der Friedhofsverwaltung vorgegeben. Die Friedhofsverwaltung veranlasst Aufstellen und Beschriftung der Grabmale mit den Namen der dort Beigesetzten. Es handelt sich hierbei um exklusive Grabstätten. Die Grabfelder sind meist als Themenfelder angelegt (z.B.“Rosengarten“ = vorrangige Bepflanzung mit Rosen oder „Gärten der Erinnerung“). Oft entstehen solche Themenfelder in Kooperation mit Friedhofsgärtnereien oder deren Verbänden/Genossenschaften. Die Nutzungsberechtigten schließen dann zusätzlich zum Erwerb der Grabstätte einen Pflegevertrag über die Dauer der Nutzungszeit ab. Auf die Verhältnisse in der Gemeinde Vettweiß umgewandelt, könnte ein solches Grabfeld auch in Eigenregie angelegt und unterhalten werden. Dies hätte für die Nutzungsberechtigten den Vorteil, dass die Kosten für Grabpflege und Grabstein in den Nutzungsgebühren enthalten wären, es müsste kein zusätzlicher Vertrag über die Grabpflege abgeschlossen werden. Bei der Planung eines solchen Grabfeldes sollte man sich beraten lassen, die AFD bietet hierzu auch gerne Ihre Hilfe an. 10 In Eigenregie gestalteter Innenhof am Rathaus Vettweiß Gärtnerisch gestaltete Grabfelder Es werden ganze Grabfelder angelegt, die aufgrund ihres Erscheinungsbildes eine besondere Wirkung entfalten. Auf mehreren Friedhöfen möglich. Je nach Bedarf einzurichten. Ein Grabfeld kann auch als Kombination aus Urnen und Sarggrabstätten erstellt werden. Soll zunächst nur auf dem Friedhof Vettweiß eingerichtet werden. Ein guter Standort wäre auf dem Erweiterungsteil des Friedhofs links neben dem bislang für pflegefreie Urnenbeisetzung vorgesehenen Feld. Wenn das Grabfeld in Vettweiß gut angenommen wird, wäre auf dem Erweiterungsteil des Friedhofs in Müddersheim ein idealer Standort für ein weiteres Grabfeld vorhanden, da dort schon entsprechender Baumbestand und Wege vorhanden sind. 11 Möglicher Standort auf dem Friedhof Vettweiß Möglicher Standort einer zweiten Anlage auf dem Friedhof in Müddersheim Das bereits mehrfach besprochene Urnenhochbeet2 ist vom Grundgedanken her ebenfalls ein ansprechend gestaltetes Wahlgrabfeld. Es ist allerdings nur für Urnen vorgesehen. Des Weiteren erschließt sich nicht die Notwendigkeit eines Hochbeetes. Durch die Errichtung der umlaufenden Mauer entstehen mehr Herstellungskosten als bei einem ebenerdigen Grabfeld. Am richtigen Standort kann eine sehr gepflegte Anlage bestens ohne eine umlaufende Mauer auskommen, was die Flexibilität bei der Planung des Grabfeldes zudem erhöhen würde. Grabstätten innerhalb der Anlage wären dadurch z.B. beiderseits des Weges möglich, der durch das Feld führt. 2 Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Vettweiß, Teil 1, Analyse und Optimierungsmöglichkeiten, Anlage 3 12 Baumgrabstätten für Urnenbeisetzung oder Sargbestattung Belegungsmöglichkeit: eine Urnenbeisetzung oder eine Sargbeisetzung. Reihengräber werden fortlaufend vergeben, es besteht keine Wahlmöglichkeit. Die Nutzungszeit entspricht der festgelegten Ruhefrist. Nach Ablauf der Ruhefrist ist eine Verlängerung der Nutzungszeit nicht möglich. Die Grabstätte wird mit Rasen eingesät, die Pflege der Fläche wird durch die Friedhofsverwaltung übernommen. Pflege durch die Angehörigen und Ausschmücken der Grabstätte ist nicht zugelassen. Durch die Friedhofsverwaltung wird eine Gedenkplatte mit Namen ebenerdig im Boden eingelassen. Auf mehreren Friedhöfen möglich. Seitens der AFD wird davon abgeraten, Baumbestattungen an Bäumen anzubieten, die zur Randbepflanzung, Einfassung oder zu einer Friedhofs-Allee gehören. Solche Angebote werden erfahrungsgemäß nicht angenommen, da die Bevölkerung dies nicht als Baumbestattung anerkennt. Es soll sich um Bäume handeln, die bereits über eine größere Krone verfügen, zu eng sollten die Bäume nicht stehen um den Gesamteindruck nicht zu dunkel werden zu lassen. Da derzeit nicht allzu viele passende Bäume zur Verfügung stehen, sollte man auf „Familienbäume“ verzichten. Eventuell könnte man jedoch die Baumgrabstätten auch als Paargrabstätten anlegen, das heißt, um den Baum verteilt liegen mehrere Grabstätten mit jeweils zwei Grabstellen nebeneinander. Auch möglich als Wahlgrab mit der Möglichkeit der Verlängerung der Nutzungszeit. Ein idealer Standort ist auf dem Friedhof Kelz gegeben. Auf den bereits angelegten Feldern zwischen den belegten Grabreihen und der Leichenhalle stehen einige Bäume mit bereits jetzt stattlicher Krone. In dem Bereich können noch einige Bäume zusätzlich angepflanzt werden. Die vorhandenen 4 Bäume sind zwar zunächst für den Bedarf vollkommen ausreichend, zusätzliche Neuanpflanzungen sind aber sinnvoll um den neu gepflanzten Bäumen Zeit zu geben, um sich zu entwickeln. Wenn der Bedarf dann da ist, stehen wieder genügend Bäume zur Verfügung, die bereits über eine stattliche Krone verfügen. Durch Entfernung der vorhandenen Wege schafft man ein zusammenhängendes großes Grabfeld, das sich bei gleichbleibendem Aufwand als gepflegtes Grabfeld präsentiert. Die Baumgrabstätte könnte auch für Sargbestattung angeboten werden, jedoch stellt sich hier unter Umständen das Problem, das durch den Aushub das Wurzelwerk des Baumes zu sehr beschädigt wird. Hier könnte ein weiterer Radius um den Baum gezogen werden oder bei Grabfeldern für Baumbestattungen wird der ungenutzte Bereich zwischen Bäumen für Sargbestattung vorgesehen. Es würde sich dann zwar nicht mehr um Baumgrabstätten sondern um Rasengrabstätten handeln, auf dem Friedhof Kelz wäre eine solche Kombination jedoch gut denkbar. 13 Möglicher Standort auf dem Friedhof in Kelz Ein weiterer idealer Standort ist der auf dem Friedhof Vettweiß auf dem Erweiterungsteil angelegte Bereich für die pflegefreie Urnenbeisetzung. Der Bereich ist ansprechend gestaltet und mit 4 Blutbuchen bepflanzt, die bereits jetzt über eine recht gut ausgebildete Krone verfügen. Eventuell kann in der Mitte des Bereichs noch ein weiterer Baum hinzukommen. Möglicher Standort auf dem Friedhof in Vettweiß 14 Auf dem Erweiterungsteil des Friedhofs in Müddersheim wäre ebenfalls bereits jetzt die Möglichkeit zur Baumbestattung gegeben. Es ist jedoch sinnvoll, zunächst die Entwicklung der neuen Grabarten zu beobachten und dann zu entscheiden, wie der Erweiterungsteil in Müddersheim am besten genutzt werden kann. Bei der Friedhofsentwicklungsplanung für jeden Friedhof wird auch darauf geachtet, ob weitere geeignete Bäume vorhanden sind oder ob Flächen zur Verfügung stehen, die eventuell später zur Baumbestattung genutzt werden könnten. 15 Wahlgrabstätte in der Urnenstele Belegungsmöglichkeit: Bis zu zwei Urnen. Die Urnennische kann im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten ausgewählt werden. Die Nutzungszeit entspricht der festgelegten Ruhefrist. Nach Ablauf der Ruhefrist ist eine Verlängerung der Nutzungszeit möglich. Pflege durch die Angehörigen und Ausschmücken der Grabstätte ist nicht zugelassen. Die Beschriftung der Platten wird durch die Friedhofsverwaltung beauftragt. Oberirdische Grabstätte. Ansprechend gestaltete Anlage. Auf mehreren Friedhöfen möglich. Soll aufgrund der hohen Herstellungskosten zunächst nur auf dem Friedhof Vettweiß angeboten werden. Mit der Einrichtung von Urnenstelen soll ein Anreiz geschaffen werden, um „Abwanderung“ in andere Gemeinden zu vermeiden, die bereits die Grabstätte in der Urnenstele anbieten. Hier stellt sich jedoch die Frage, ob der Platz in der Urnenstele nicht vielleicht nur aus dem Grunde ausgewählt wird, damit später keine Verpflichtung zur Grabpflege besteht. Wenn genügend andere attraktive, pflegefreie Grabarten zur Auswahl stehen und dies auch der Bevölkerung bekannt gemacht wird, könnte auf die Grabart Urnenstele (zumindest zunächst) verzichtet werden. Wenn der Platz in der Urnenstele als „Billigbestattung“ angeboten wird, ist die Gefahr groß, dass andere Grabarten nicht mehr angenommen werden, und man sich auf diese Art auf dem eigenen Friedhof selbst Konkurrenz macht. Überhangflächen würden zunehmen. In Bezug auf Friedhofsüberhangflächen empfiehlt VENNE diese Grabart in seiner Arbeit nur für Friedhöfe mit Mangel an freien Flächen. Urnenstelen aus Fertigteilen auf dem Hauptfriedhof in Düren 16 Es liegt bereits auf Betreiben des Bestattungsinstitutes Schmitz ein Angebot der Firma Wolff vor. Außerdem wurde seitens der Verwaltung noch ein Angebot bei Fa. Weiher eingeholt. Es soll an dieser Stelle noch nicht über Angebote entschieden werden, sondern zunächst darüber, ob die Grabart tatsächlich eingeführt werden soll. Daher wird hier nicht detailliert auf die Angebote eingegangen, nur einige „Eckdaten“ könnten bereits jetzt abgestimmt werden. Das Angebot von Fa. Wolff bietet eine recht große Anlage, die sich wahrscheinlich nur im Randbereich eines Friedhofs sinnvoll verwirklichen lässt. Dadurch wäre man jedoch unflexibel. Auf dem Friedhof Vettweiß wäre nur auf dem Erweiterungsteil ein geeigneter Standort vorhanden, dies passt jedoch nicht mit der übrigen Planung für den Erweiterungsteil überein. Das zweite Angebot entspricht in seiner Ausführung eher den Vorstellungen der Friedhofsverwaltung. Die angebotene Anlage lässt sich gut in das Gesamtbild des Friedhofs einfügen und könnte auf dem Friedhof Vettweiß an mehreren Stellen verwirklicht werden. Aufgrund des Systems könnte diese Anlage auch auf anderen Friedhöfen an jedem Standort aufgebaut werden. Urnenkreuzstelen der Firma Weiher, gut in ein bestehendes Feld integriert. Als geeigneter Standort einer ersten Anlage mit zwei Urnenkreuzstelen für bis zu 64 Urnenbeisetzungsmöglichkeiten3 bietet sich ein Grabfeld rechts des Hauptweges, vor den Kindergräbern an. 3 2 Stelen mit je 16 Urnennischen, Belegung pro Nische: bis 2 Urnen, laut Angebot Fa. Weiher auch bis zu 3 Urnen pro Nische möglich 17 Möglicher Standort auf dem Friedhof in Vettweiß Endgültige Beisetzung von Urnen Für die Grabstätte in der Urnenstele gilt: Beim „Abräumen“ der Grabstätte nach Ablauf der Nutzungszeit wird die Überurne/Schmuckurne entsorgt und die darin enthaltene Aschekapsel an geeigneter Stelle endgültig beigesetzt. Hierzu ist ein Grabfeld bereitzuhalten. Diese endgültige Beisetzung erfolgt anonym ohne Beisein der Angehörigen. Gilt im Übrigen für alle Urnenbeisetzungen. Die Überurne ist oft aus Keramik oder anderen Materialien hergestellt, die nicht verrotten, daher ist dieser Schritt auch bei Urnenbeisetzungen in Reihengräbern oder Wahlgräbern notwendig, wenn die Grabstätten nach Ablauf der Ruhefrist eingeebnet und später neu vergeben werden sollen. Aufgrund der Tatsache, dass die Urnenbeisetzung in der Gemeinde Vettweiß noch eine relativ „junge“ Bestattungsart ist, stellte sich die Frage bisher nicht, da bisher keine Grabfelder mit Urnengräbern geräumt wurden. Möglichkeit zur endgültigen Beisetzung von Aschenkapseln. 18 Friedparkgrabstätten für Urnenbeisetzung oder Sargbestattung, Wahlgräber oben: Friedparkanlage auf dem Hauptfriedhof in Kassel; darunter Grabstätten im Friedpark Belegungsmöglichkeit: mehrere Stellen für jeweils eine oder zwei Urnenbeisetzungen oder Sargbestattungen. Die Stellen innerhalb des Grabfeldes können ausgewählt werden. Die Nutzungszeit entspricht zunächst der festgelegten Ruhefrist. Nach Ablauf der Ruhefrist ist eine Verlängerung der Nutzungszeit möglich. Die Pflege und Bepflanzung des Friedparks wird durch die Friedhofsverwaltung übernommen. Eigene Anpflanzungen und Ausschmücken der Grabstätte durch die Angehörigen sind nicht zugelassen. Die Angehörigen veranlassen das Aufstellen und Beschriften des Grabmals mit den Namen der dort Beigesetzten. 19 Es handelt sich um eine naturnahe Bestattungsmöglichkeit, die eine ortsnahe Alternative zur Bestattung im Friedwald darstellt. Die Einrichtung eines Friedparks erfolgt in einem abgetrennten Bereich, sozusagen ein Friedhof im Friedhof. Es werden dort keine (Kies-)Wege eingezogen, die Fläche wird extensiv gepflegt (lediglich 3-4 mal pro Jahr Mähen). Die AFD rät bei Einrichtung solcher Anlagen zur großzügigen Planung, da ein zu kleiner Friedpark seine Wirkung verfehlt und dann nicht angenommen wird. Für die Einrichtung einer Friedparkanlage erscheint der Erweiterungsteil auf dem Friedhof Vettweiß als geeigneter Standort. Auf dem Erweiterungsteil ist bereits ein Weg angelegt, der die Fläche unterteilt. Wenn die Wegführung bestehen bleiben soll, steht auf einer Seite des Weges (zum Feld hin) eine zusammenhängende Grünfläche von ca. 925 m² zur Verfügung, durch leichte Abänderung des Weges könnte die Fläche noch etwas vergrößert werden. Die Anlage hat an zwei Seiten bereits eine Buchenhecke, die anderen beiden Seiten werden ebenfalls mit einer Buchenhecke eingefasst. Die Hecke zum restlichen Friedhof soll später eine Höhe von 1,80m bis 2m erhalten, damit hier wirklich der Eindruck eines abgeschlossenen Friedhofsteils entsteht. Außer einer Hecke sind noch weitere Anpflanzungen mit geeigneten Bäumen und Sträuchern vorzunehmen, um die herum sich dann die Grabstätten verteilen werden. Möglicher Standort auf dem Friedhof in Vettweiß Ideal für die Einrichtung einer solchen Friedparkanlage wäre eine große, zusammenhängende Fläche mit altem Baumbestand, eine solche Fläche ist jedoch auf den Friedhöfen leider nicht vorhanden. Der Erweiterungsteil des Friedhofs Müddersheim bietet zwar bereits einen guten Baumbestand, ist allerdings auch bereits komplett mit Wegen angelegt und würde daher einen guten Standort für die Anlage gestalteter Wahlgrabfelder bieten. Die Flächenplanung für den Friedhof Müddersheim ist zwar noch nicht abgeschlossen, nach der ersten Begehung sieht es 20 jedoch danach aus, als wenn man zumindest einen Teil des Erweiterungsteils für klassische Bestattungsformen vorhalten müsste. Trotz der Tatsache, dass die Anlage neu errichtet werden muss, ist der Aufwand lohnenswert, da das Konzept absolut zukunftsfähig ist und, wie bereits erwähnt, eine natur- und ortsnahe Alternative zur Bestattung im Friedwald darstellt. Da kein hoher Pflegeaufwand entsteht, ist es absolut vertretbar, der Anlage Zeit zu geben, um sich zu entwickeln. In wenigen Jahren wird der „Park-Charakter“ erkennbar werden und spätestens dann wird mit einem Anstieg der Bestattungszahlen gerechnet. Die Kosten für die Unterhaltung werden sich nicht wesentlich von dem unterscheiden, was für die jetzige, ungenutzte Grünfläche anfällt. Wahrscheinlich lässt sich dort zwar der Flächenmäher nicht mehr einsetzen, es wird jedoch dafür weniger häufig gemäht. Mögliche Nutzung des Erweiterungsteils auf dem Friedhof Vettweiß 21 Änderungsvorschläge für bereits eingeführte pflegefreie Grabarten Die zum 01.01.2008 eingeführten, pflegefreien Grabarten werden bisher nicht angenommen, lediglich eine Beisetzung wurde bisher vorgenommen (Sargbestattung pflegefrei). Hier besteht demnach Optimierungsbedarf. Im Wesentlichen wird die Höhe der Gebühren kritisiert. Bei der Möglichkeit zur pflegefreien Sargbestattung wurde zudem aus falschen Gesichtspunkten eine ungünstige Lage des Grabfeldes ausgewählt. Die Gebühren für alle Grabarten werden mittels Äquivalenzziffernberechnung ermittelt. Neben der Dauer der Ruhezeit spielt unter Anderem auch der Pflegeaufwand für die Gemeinde eine Rolle. Dieser ist bei Grabstätten, die die Gemeinde pflegt, wesentlich größer als bei Grabstätten, die von Angehörigen gepflegt werden. Im Rahmen der Einrichtung neuer Grabarten sind die Kriterien und die Gewichtung zu überprüfen. Da alle neu vorgestellten Grabarten als pflegefrei einzustufen sind, wird sich die Gebührenhöhe bei veränderter Gewichtung des Kriteriums „Pflegeaufwand für die Gemeinde“ auch anders darstellen. Es wird im Ergebnis zu vergleichsweise günstigeren Angebote zur „Rasenbestattung“ und hochpreisigen Angeboten für eine Grabstätte im aufwendig gestalteten Grabfeld kommen. Die Grabart Pflegefreies Reihengrab für Urnenbeisetzung soll zukünftig als Rasengrab im Randbereich auf den vorrangig für Baumbestattungen vorgesehenen Grabfeldern eingerichtet werden. Die Grabarten sind ähnlich und lassen sich auf einem Feld gut miteinander kombinieren. Das gleiche gilt für das Pflegefreie Reihengrab für Sargbestattung, hier bietet sich allerdings aufgrund des größeren Flächenbedarfs zur Zeit nur das für den Friedhof Kelz geplante „Baumgrabfeld“ an. Die Standortveränderung führt zur Aufwertung der Grabart. Das Pflegefreie Reihengrab für Aschenbeisetzung ohne Urne kann wie bisher zusammen in einem Grabfeld mit dem pflegefreien Reihengrab für Urnenbeisetzung und den Baumbestattungen angeboten werden. Es sollten jedoch separate Reihen dafür ausgewiesen werden, dies vereinfacht die Verwaltungsarbeit. Bei Abräumen der Grabstätten nach Ablauf der Ruhezeit ist dort, wo eine Urne beigesetzt wurde, diese auszugraben und die Aschekapsel an geeigneter Stelle wieder beizusetzen. Aufgrund der bislang geringen Nachfrage nach dieser Beisetzungsform soll zunächst lediglich der bisher ausgewiesene Bereich auf dem Friedhof Vettweiß weiter genutzt werden. Da der Kreis Düren auch die Aschenbeisetzung ohne Urne unter der Grasnarbe bisher als „Verstreuung“ ansieht, ist vor Einrichtung eines Grabfeldes an anderem Standort zunächst eine Genehmigung des Kreises einzuholen. Der Begriff „Anonyme Bestattung“ bedeutet, die Grabstätte des Verstorbenen wird nicht namentlich gekennzeichnet und bei der Beisetzung ist nur der Bestatter anwesend, jedoch keiner der Angehörigen. Voraussetzung für diese Bestattungsform ist eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen. Die Möglichkeit zur anonymen Beisetzung für Särge und Urnen sollte weiterhin bestehen bleiben, jedoch kann hierzu auch an geeigneter anderer Stelle ein Grabfeld gefunden werden. Die anonyme Beisetzung muss nicht durch die Einrichtung in einem ansprechend gestalteten Grabfeld besonders gefördert werden. Vielmehr sollte für diese Beisetzungsart ein schlichtes Grabfeld vorgehalten werden, in dem auf der einen Seite Urnenbeisetzungen, auf der anderen Seite Sargbestattungen in anonymer Form möglich sind. Gerade das schlichte, einfache, 22 ohne jede Kennzeichnung ist das, wofür sich der Verstorbene in seiner Verfügung vor dem Tod aktiv entschieden hat. Möglicher Standort für ein anonymes Grabfeld, Friedhof Vettweiß 23