Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
495 kB
Datum
11.12.2014
Erstellt
24.11.14, 15:11
Aktualisiert
24.11.14, 15:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Friedhofs- und
Bestattungswesen in der
Gemeinde Vettweiß
Teil 2 - Friedhofsentwicklung
Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Vettweiß
Teil 2 - Friedhofsentwicklung
erstellt im November 2014
von Daniel Wirtz; Fachbereich Finanzen
Einleitung
Der vorliegende zweite Teil der Betrachtungen des Friedhofswesens in der Gemeinde Vettweiß
beschäftigt sich auf Basis des ersten Teils (Analysen und Optimierungsmöglichkeiten) mit der
Entwicklung eines zukunftsfähigen Konzeptes für die Friedhöfe- und das Bestattungswesen in der
Gemeinde Vettweiß.
2
Inhalt
Seite
Bestattungsstatistik
Abwanderung/Zuwanderung
4
5
Erkenntnisse aus der Betrachtung gesellschaftsstruktureller Veränderungsprozesse
Bevölkerungsstruktur in der Gemeinde Vettweiß
Altersaufbau in der Gemeinde Vettweiß zum Stichtag 01.01.2014
7
7
8
Einführung neuer Grabarten
Neue Grabarten
Vorsorge
Gestaltungsvorschriften
Bestattung Mittelloser und Personen ohne Angehörige
Vorzeitige Einebnung von Grabstätten
9
10
11
11
12
12
Pflegekonzept und Friedhofsentwicklung
Pflegekonzept/Maßnahmen
Auswertung Friedhofskataster
Friedhofsentwicklungsplanung
13
13
13
13
Auswirkungen der Friedhofsentwicklung auf die Gebührenkalkulation
Ansatzfähige Kosten
Neue Grabarten in der Kalkulation
Ruhezeiten
Gebührensätze
16
16
16
17
18
Anlagen
1 Auswahl neuer Grabarten für das Friedhofswesen der Gemeinde Vettweiß
2 Ortsbesichtigungen der Friedhöfe im Gemeindegebiet
3 Betrachtung der einzelnen Friedhöfe (Pflegekonzept und Friedhofsentwicklung)
4 Gebührenkalkulation 2015
3
Bestattungsstatistik
Nachfolgend wird die Bestattungsstatistik aus den „Analysen zum Friedhofswesen“ (S.29-31) um
das Jahr 2013 ergänzt.
Aus der Übersicht ist die Entwicklung bei den verschiedenen Grabarten ablesbar. Einstellige und
Mehrstellige Wahlgräber sind unter „Erdwahlgräber neu“ bzw. „Erdwahlgräber Verlängerung“
zusammengefasst worden. Es ist ersichtlich, dass die Zahl der neu vergebenen Erdwahlgräber in
den vergangenen Jahren deutlich gesunken ist. Die Anzahl „Erdwahlgräber Verlängerung“
(=Beibestattung in vorhandene Grabstätte) ist relativ stabil. Die Anzahl der neu vergebenen und
verlängerten Erdwahlgräber alleine lässt jedoch keinen Rückschluss auf die Zahl der
Sargbestattungen zu, da in Erdwahlgräbern auch Urnen bestattet werden. So wurden
beispielsweise im Jahr 2013 15 Urnen in Erdwahlgräbern bestattet.
Jahr
Urne
Sarg
URG
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
4
8
14
18
13
22
12
23
36
36
33
37
64
63
71
61
40
44
55
56
35
33
33
38
2
7
9
10
10
10
7
12
9
12
10
13
Urnenwahl
grab neu
UWG
Verl
2
6
3
10
7
8
Erdreihen Erdwahlg
gräber
räber neu
9
23
18
10
10
7
11
10
3
6
5
4
0
0
0
0
1
1
19
15
23
24
13
20
10
15
9
13
8
11
Erdwahlgräber
Verlängerung
gesamt
Urne im
Erdwahlgrab
Summe
38
26
35
35
20
29
37
36
47
28
35
38
2
1
5
8
3
12
3
5
24
14
15
15
68
71
85
79
53
66
67
79
71
69
66
75
Das Verhältnis von Urnenbestattungen und Sargbestattungen hat sich im Betrachtungszeitraum
grundlegend geändert. Im Jahr 2002 waren Urnenbestattungen in Vettweiß eher noch die
Ausnahme, in den letzten 4 Jahren machten Urnenbestattungen jedoch schon etwa die Hälfte der
Bestattungsfälle aus. Der Anteil von Urnenbeisetzungen liegt bei anderen Kommunen teilweise bei
bis zu 80%.
80
70
60
Sargbestattungen
50
40
30
20
10
Urnen
0
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Entwicklung Urnenbestattung/ Sargbestattung
4
2013
„Abwanderung/Zuwanderung“
Nicht immer werden Verstorbene, die Ihren (letzten) Wohnsitz in Vettweiß hatten, auch in Vettweiß
bestattet. Dies ist allerdings nicht nur eine finanzielle Entscheidung, familiäre Gründe (z.B.
Bestattung des Verstorbenen im Wohnort der Angehörigen) spielen dafür genauso eine Rolle.
Personen, die beispielsweise im Pflegewohnheim Vettweiß gelebt haben und dort verstorben sind,
sind natürlich auch in der Summe der Sterbefälle enthalten. Oft haben diese Personen aber keine
Bindung an die Gemeinde Vettweiß und werden daher in den meisten Fällen in dem Ort bestattet,
in dem sich früher ihr Lebensmittelpunkt befand. Daher sind auch die Zahlen der „Abwanderung“ in
den Jahren seit Bestehen des Pflegewohnheims angestiegen. Ebenso werden natürlich auch
Personen auf Friedhöfen im Gemeindebereich bestattet, die nicht in den Sterbefallzahlen der
Einwohner der Gemeinde Vettweiß enthalten sind. Dies ist genau der umgekehrte Fall und wird
hier als „Zuwanderung“ bezeichnet. Die Gesamtzahl der Sterbefälle liegt jetzt auch für 2002 und
2003 vor. Um eine Auswertung der Abwanderung und Zuwanderung zu erhalten, sind jedoch die
Namen der Personen notwendig, die zum Zeitpunkt Ihres Todes im Gemeindebereich gemeldet
waren. Eine solche Auswertung des Einwohnermeldeamtes ist rückwirkend nur bis 2004 möglich.
Gesamtzahlen
120
100
80
60
40
20
0
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Sterbefälle gesamt
64
64
75
80
58
83
73
97
73
76
82
79
Bestattungen gesamt
68
71
85
79
53
66
67
79
72
68
66
75
35
30
25
20
15
10
5
0
2004
2005
2006
2007
2008
2009
"Abwanderung"
2010
"Zuwanderung"
5
2011
2012
2013
Ein Trend in eine bestimmte Richtung lässt sich nach wie vor nicht erkennen. Im Jahr 2013 war die
Statistik mit 26 Abwanderungen und 25 Zuwanderungen fast ausgeglichen.
Wie bereits geschildert, trägt die Eröffnung des Pflegewohnheims Vettweiß zu den gestiegenen
Abwanderungszahlen bei. Um diese Sterbefälle bereinigt, würde die Anzahl der Zuwanderungen in
drei der letzten fünf Jahre über der Anzahl der Abwanderungen liegen.
Es bleibt jedoch zu hoffen, dass durch die Einrichtung neuer attraktiver Grabarten die Zahl der
Abwanderer weiter gesenkt werden kann.
6
Erkenntnisse aus der Betrachtung gesellschaftsstruktureller
Veränderungsprozesse1
Mit der Analyse laufender, demographischer und gesellschaftlicher Veränderungsprozesse in
Deutschland werden die Rahmenbedingungen beleuchtet, die auf die Bestattungsnachfrage
wirken. Im Ergebnis konnten folgende Erkenntnisse gewonnen werden:
Die elfte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes bis 2050 prognostiziert
für das deutsche Bundesgebiet eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung und rückläufige
Geburtenraten sowie eine zunehmende Alterung der Gesellschaft und steigende Sterbezahlen. Für
die weitere Entwicklung des Friedhofs- und Bestattungswesens stellen die absehbar um etwa 33
% steigenden Sterbezahlen, ausgehend vom Jahr 2006, eine bedeutende Größe dar. Allerdings
muss beachtet werden, dass steigende Sterbezahlen nicht pauschal eine zunehmende Auslastung
von Friedhofsflächen bedeuten, da nicht alle in der Statistik erfassten Verstorbenen auf deutschen
Friedhöfen bestattet werden. Sterbezahlen sind entsprechend nicht mit Bestattungszahlen
gleichzusetzen. Darüber hinaus kann aus der prognostizierten Steigerung der Sterbezahlen noch
kein erhöhter Friedhofsflächenbedarf abgeleitet werden, da der Flächenbedarf nicht allein von der
Anzahl der Bestattungsfälle abhängig ist, sondern auch vom Flächenbedarf der jeweils gewählten
Bestattungs- und Grabart. Weiter ist zu beachten, dass auf das gesamte Bundesgebiet bezogene
demographische Daten deutliche Abweichungen zu den Daten auf regionaler bzw. kommunaler
Ebene
aufweisen
können,
weshalb
für
die
Erstellung
einer
kommunalen
Friedhofsentwicklungsplanung die entsprechenden kommunalen demographischen Daten zu
verwenden sind.
Bevölkerungsstruktur in der Gemeinde Vettweiß
Der Altersaufbau in der Gemeinde Vettweiß ist m Wesentlichen mit dem Altersaufbau bezogen auf
das gesamte Bundesgebiet vergleichbar. Hieraus kann zumindest die Erkenntnis gewonnen
werden, dass die grundsätzliche Aussage aus der Analyse der bundesweiten Daten, nämlich der
prognostizierte Anstieg bei den Sterbefällen, auch auf das Gemeindegebiet Vettweiß übertragen
werden kann. Ob dieser Anstieg aber in der für das Bundesgebiet erwarteten Größenordnung liegt,
lässt sich alleine aus der Altersstruktur der Bevölkerung nicht ablesen. Hier fließen noch weitere
Faktoren ein, die bislang für das Gemeindegebiet noch nicht umfassend untersucht wurden.
Wie später im Abschnitt Pflegekonzept und Friedhofsentwicklung (Seite 13) eingehend erläutert, ist
eine detaillierte Flächenbedarfsberechnung für die Friedhöfe im Gemeindegebiet derzeit nicht
notwendig. Für die Friedhofsentwicklungsplanung der Gemeinde Vettweiß soll daher zunächst die
Aussage ausreichend sein, dass mit steigenden Sterbezahlen zu rechnen ist. Durch die Einführung
neuer, attraktiver Grabarten soll die Anzahl der Bestattungen auf den Friedhöfen im
Gemeindegebiet ebenfalls ansteigen.
Auf der nachfolgenden Seite ist der Altersaufbau in der Gemeinde Vettweiß zum Stichtag
01.01.2014 dargestellt. Insgesamt lebten am Stichtag 9.027 Menschen in Vettweiß, davon 4.514
männlich, 4.513 weiblich. (Zuordnung: Geburtsjahr 2013= Alter 1, Geburtsjahr 2012= Alter 2, etc.)
1
Der Abschnitt wurde aus der Dissertation von Michael Venne zum Thema „Nachfrageorientierte Strategien zur
Nutzung städtischer Friedhofsflächen“, Seite 277, entnommen
7
Altersaufbau in der Gemeinde Vettweiß zum Stichtag 01.01.2014 (absolute Zahlen)
Männlich
ALTER
1
2
3
3
5
6
11
9
14
12
12
21
21
14
25
30
32
41
35
43
44
45
29
38
39
29
44
36
61
69
53
61
56
59
65
68
83
76
85
96
71
84
95
93
99
91
104
85
88
71
78
67
75
59
51
36
61
43
46
55
42
44
41
33
35
31
41
42
57
36
63
63
54
59
80
58
55
56
49
51
58
53
46
41
49
38
39
43
42
41
37
36
44
29
103
101
99
97
95
93
91
89
87
85
83
81
79
77
75
73
71
69
67
65
63
61
59
57
55
53
51
49
47
45
43
41
39
37
35
33
31
29
27
25
23
21
19
17
15
13
11
9
7
5
8 3
1
Weiblich
1
1
1
2
1
2
2
7
6
12
9
17
10
21
17
16
26
29
25
34
40
31
32
32
51
47
53
43
42
36
43
17
45
38
49
59
63
58
63
61
61
72
69
74
71
84
98
92
84
107
86
92
81
103
83
84
66
68
73
51
50
55
35
43
47
66
49
57
43
40
48
48
42
38
30
35
40
38
35
50
54
47
46
74
53
67
42
41
47
43
43
35
40
44
40
25
40
32
33
37
Einführung neuer Grabarten
Dem Arbeitskreis „Friedhof“ wurde in der Sitzung am 26.06.2014 eine Auswahl verschiedener
möglicher Grabarten vorgestellt (Anlage 1). Aus dieser Auswahl sollen die auf der nächsten Seite
benannten Grabarten eingeführt werden. Eine genaue Definition für jede Grabart findet sich in
Anlage 1 (die entsprechende Seite in der Anlage ist jeweils in Klammern angegeben). Die
dargestellten Grabarten und deren Einführung sowie sonstige satzungsrechtliche Änderungen sind
als Vorschlag der Friedhofsverwaltung zu verstehen, ein entsprechender Beschluss kann
selbstverständlich nur durch den Gemeinderat erfolgen.
Die bekannten „klassischen“ Grabarten mit individueller Grabpflege durch die Angehörigen werden
bereits auf allen Friedhöfen angeboten. Hier besteht kein Optimierungsbedarf. Hauptkriterium für
die Auswahl der vorgeschlagenen Grabarten war daher, das Angebot an (für die Angehörigen)
pflegefreien Grabarten attraktiv zu erweitern. Ziel bei der Planung zukünftiger Grabarten sollte aus
Sicht der Friedhofsverwaltung auch immer sein, dass das Andenken an die Verstorbenen in einem
würdigen Rahmen gewährleistet ist. Anonyme Beisetzungen oder Aschenverstreuungen sollen
daher vermieden werden.
Wie ebenfalls in der Anlage erläutert, wurden die Standorte für mögliche neue Grabarten danach
ausgewählt, ob es ein Bedarf auf dem jeweiligen Friedhof gegeben ist und ob sich die gewählte
Grabart in einem würdigen und ansprechenden Rahmen umsetzen lässt.
Für die Entwicklung der Bestattungszahlen ist es aus Sicht der Friedhofsverwaltung nicht
nachteilig, dass nicht jede Grabart auf jedem Friedhof angeboten wird. Die Tatsache, dass es
Abwanderungen hin zu Friedhöfen in anderen Kommunen und dort meist zu pflegefreien
Grabarten gibt, lässt darauf schließen, dass die Ortsverbundenheit dem Kriterium „Pflegefreiheit“
bei der Auswahl einer Grabstätte untergeordnet ist. Daher kann man auch davon ausgehen, dass
jemand, der sich ansonsten für eine pflegefreie Grabstätte außerhalb des Gemeindebereichs
entschieden hätte, bei einem entsprechenden Angebot zukünftig den Friedhof in einem anderen
Ortsteil der Gemeinde wählt.
Die Auswahl neuer Grabarten wurde auch mit der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e.V.
(AFD) besprochen. Von dieser Seite kam zu den Vorschlägen viel Zuspruch sowie einige
Anmerkungen die in den nachfolgenden Text mit eingeflossen sind.
Auf Seite 4 der Auswahl ist im Abschnitt „Pflegefreiheit“ erwähnt, dass möglichst viele attraktive
Grabarten angeboten werden sollen. Die AFD merkt hierzu an, dass eine zu große Vielfalt an
möglichen Grabarten auch schnell verwirrend auf die Angehörigen wirken kann, insbesondere in
der besonderen Lebenssituation, in der man sich meist befindet, wenn man eine Grabstätte
aussuchen muss. Die Friedhofsverwaltung teilt diese Ansicht voll und ganz, mit „möglichst viele“
war auch nicht „beliebig viele“ Grabarten gemeint. Es soll den Angehörigen lediglich zusätzlich
zum vorhandenen Angebot an „klassischen“ Grabarten eine gute Auswahl an pflegefreien
Grabarten geboten werden.
Wie bei allen anderen Überlegungen zur Friedhofsplanung ist besonders auch bei der Einführung
neuer Grabarten behutsam vorzugehen, da man sich dadurch unter Umständen auf lange Zeit
festlegt. Gerade die Einführung gestalteter Grabfelder für Wahl- und Reihengräber sowie die
9
Anlage eines Friedparks ist sorgfältig zu planen. Hier ist professionelle Hilfe bei der Planung
unumgänglich damit Anlagen geschaffen werden, die später auch angenommen werden.
Neue Grabarten
Baum- und Rasengrabstätten (Seite 13, 22) für Sarg und Urne werden ab 01/2015 auf den
Friedhöfen Vettweiß und Kelz auf den dafür zu Verfügung stehenden Feldern angeboten. Es
besteht darüber hinaus aber auch ohne viel Aufwand die Möglichkeit, diese Grabart auf geeigneten
Flächen auf anderen Friedhöfen anzubieten, dann als einzelne Bäume oder kleinere Gruppen, je
nach Bedarf.
Es handelt sich hierbei eigentlich nicht um neue Grabarten, sondern um die Weiterentwicklung der
vorhandenen Grabarten „Erdreihengrab pflegefrei“ und „Urnenreihengrab pflegefrei“. Die anonyme
Form dieser Grabarten wird weiter unten aufgeführt.
Gestaltete Gemeinschaftsgräber für Urnenbeisetzung (Seite 7) sollen ab 2016 angeboten
werden. Anzahl und Ausführung der Grabstätten sowie geeignete Standorte sind noch zu planen.
Grundsätzlich auf allen Friedhöfen möglich, je nach Bedarf einzurichten.
Gestaltete Reihengrabfelder für Urnenbeisetzung oder Sargbestattung (Seite 9) sollen ab
2016 auf den Friedhöfen Vettweiß und Kelz angeboten werden, zunächst je eine Reihe auf diesen
beiden Friedhöfe. Später auch auf anderen Friedhöfen möglich, je nach Bedarf.
Gestaltetes Wahlgrabfeld für Urnenbeisetzung oder Sargbestattung (Seite 10) soll ab 2016
auf dem Friedhof Vettweiß angeboten werden. Die Gestaltung eines solchen anderenorts auch als
„Themengärten“ bekannten Feldes ist noch zu planen. Später auch an anderen Standorten
denkbar, je nach Bedarf. Es handelt sich um eine besondere Anlage für die ein ganzes Feld in
ansprechender Umgebung vorhanden sein muss, daher außer in Vettweiß nur auf den Friedhöfen
in Müddersheim und eventuell später auch in Kelz umsetzbar. Aufgrund der Herstellungs- und
Unterhaltungskosten einer solchen Anlage empfiehlt es sich, zunächst nur mit einem Feld
(Vettweiß) zu beginnen.
Friedparkgrabstätten für Urnenbeisetzung oder Sargbestattung (Seite 19) sollen ab 2016 auf
dem Friedhof Vettweiß angeboten werden. Auf Grund der Besonderheit der Anlage nur an dem
ausgewählten Standort möglich. Die Gestaltung des Friedparks ist noch zu planen.
Für anonyme Bestattungen für Sarg oder Urne (Seite 22) wurde auf dem Friedhof Vettweiß
bereits ein neues Grabfeld ausgewiesen. Anonyme Bestattungen sollen jedoch in der Gemeinde
Vettweiß weiterhin nur dann zugelassen werden, wenn dies dem Willen des Verstorbenen
entspricht, was durch eine entsprechende schriftliche Verfügung nachgewiesen werden muss.
Die Möglichkeit der Aschenbeisetzung ohne Urne (Seite 3, 22) soll zukünftig nicht weiter als
eigene Grabart geführt werden. Diese Beisetzungsform unterscheidet sich von der „normalen“
Urnenbeisetzung nur dadurch, dass die Asche ohne Urne nach Anheben der Grasnarbe ins
Erdreich eingebracht wird.
Obwohl es sich eindeutig nicht um eine Aschenverstreuung im eigentlichen Sinne sondern lediglich
um eine Beisetzung (im Erdreich) ohne Urne handelt, ist nach Auslegung des Kreises Düren auch
hierfür gemäß § 2 Absatz 1 des Bestattungsgesetzes NRW (BestG NRW) die Genehmigung einer
10
Nutzungserweiterung als Friedwiese erforderlich. Für den Erweiterungsteil des Friedhofs Vettweiß
besteht eine solche Genehmigung. Die Aschenbeisetzung ohne Urne im Rasengrab soll daher nur
auf dem Friedhof Vettweiß in einer eigenen Reihe auf dem für Baum- und Rasengräber
vorgesehenen Feld möglich sein Die Bezeichnung wird ebenfalls Rasengrabstätte lauten, der
Gebührensatz wird ebenfalls gleich sein.
Die Grabart Grabstätte in der Urnenstele (Seite 16) soll auf den Friedhöfen im Gemeindegebiet
zunächst auch weiterhin nicht angeboten werden. Wie bereits in der Vorstellung der Grabart
beschrieben, kann man bei einem ausreichenden Angebot an attraktiven Grabarten auf die
Einführung der Urnenstelen verzichten. Die AFD empfiehlt die Einrichtung von Urnenstelen
ebenfalls nur für Friedhöfe mit einem Mangel an Freiflächen und gibt außerdem zu bedenken, dass
für die Zeit nach Ablauf der Nutzungszeit ein Grabfeld vorgehalten werden muss, in dem die Urnen
dann endgültig beigesetzt werden. Seitens der AFD wird ein Trend weg von Urnenstele und
Kolumbarium hin zu anderen pflegefreien Bestattungsarten erkannt.
Für die Gemeinde Vettweiß empfiehlt auch die AFD auf die Einführung der Urnenstele zu
verzichten und stattdessen wie vorgeschlagen „in die Fläche zu gehen“, das heißt, andere
pflegefreie Grabarten anzubieten, die die vorhandenen Freiflächen nutzen.
Die Erfahrung der Friedhofsverwaltung aus Beratungsgesprächen zeigt, dass zwar immer wieder
auch die Grabarten „Urnenstele“, Aschenverstreuung“ und „Friedwald“ genannt werden, aber bei
gezielten Nachfragen ist meist nur der Wunsch nach einer für die Hinterbliebenen pflegefreie
Grabstätte ausschlaggebend. Die vorgenannten Grabarten werden genannt, weil die Begriffe
geläufiger sind. Zudem ist bei der Angabe „Aschenverstreuung“ oft auch nicht bedacht, ob die
Hinterbliebenen, für die man eine solche Entscheidung in guter Absicht vorwegnimmt, nicht
vielleicht anderer Meinung sind und sich eine Grabstätte als eine feste Stelle für das Gedenken an
den Verstorbenen wünschen.
Die Einführung neuer Grabarten ist den Bürgern der Gemeinde bekannt zu machen, hier ist
entsprechende Öffentlichkeitsarbeit (Informationsbroschüre, Internet, Amtsblatt, Tageszeitung) zu
leisten.
Vorsorge (Seite 5)
Von älteren Mitbürgern, die bereits für den Bestattungsfall vorsorgen möchten, wird hin und wieder
die Frage gestellt, ob es nicht möglich sei, eine Grabstätte bereits zu Lebzeiten zu erwerben.
Diese Möglichkeit besteht nach unserer Friedhofssatzung derzeit nicht. Die Überlegung, den
vorzeitigen Erwerb einer Grabstätte in der Friedhofssatzung zu verankern, wird von der AFD
ebenfalls als sehr gut angesehen.
Die rechtlich sichere Ausgestaltung einer solchen Regelung in der Friedhofssatzung ist noch
auszuarbeiten, ist aber aus anderen Gemeinden bereits bekannt. Eine entsprechende Regelung
soll zusammen mit den für 2016 geplanten Grabarten in die Satzung mit aufgenommen werden.
Eine Änderung der bisherigen Regelung könnte gerade den neu einzuführenden Grabarten zu
einem gelungenen Start verhelfen.
Bis dahin wird die Friedhofsverwaltung in Einzelfallentscheidungen einem entsprechenden Antrag
zustimmen, sofern ausreichend freie Plätze vorhanden sind.
11
Gestaltungsvorschriften (Seite 4)
Bei gestalteten Grabstätten, Reihen oder Feldern mit pflegefreien Grabarten werden die
Angehörigen von jeglicher Pflege entbunden. Für diese Anlagen sind besondere
Gestaltungsvorschriften in der Friedhofssatzung zu formulieren und auch entsprechend
umzusetzen. Im Interesse des gesamten Erscheinungsbildes einer gestalteten Anlage ist dies
äußerst wichtig. Die besonderen Gestaltungsvorschriften sind hier nicht als Bevormundung der
Nutzungsberechtigten zu verstehen, denn die Regelung der Gestaltung des Feldes und der
einzelnen Grabstätte bis ins kleinste Detail ist genau das, was die Angehörigen wünschen, wenn
sie sich für eine pflegefreie Grabstätte entscheiden. Für diejenigen, die individuell gestaltete
Grabstätten ohne besondere Gestaltungsvorschriften wünschen, sind dann eher die klassischen
Grabarten die richtige Wahl.
Bestattung Mittelloser und Personen ohne Angehörige
In Teil 1 der Betrachtungen des Friedhofswesens der Gemeinde Vettweiß wurde bereits einmal auf
die Thematik der Bestattung Mittelloser und Personen ohne Angehörige eingegangen (Seite 36).
Mit der Einführung neuer Grabarten wäre beispielsweise mit einer Bestattung im
Urnengemeinschaftsgrab ein würdiger Rahmen und zugleich eine relativ kostengünstige
Möglichkeit geschaffen, diese Personen im Gemeindebereich zu bestatten. Die bisher an anderen
Orten zu zahlenden Friedhofsgebühren kämen dann der Gemeinde Vettweiß zugute.
Vorzeitige Einebnung von Grabstätten
Grundsätzlich besteht bei den bisher angebotenen „klassischen“ Grabarten kein
Optimierungsbedarf. Lediglich zur Eindämmung allzu zeitiger Grabeinebnungen bietet sich eine
Satzungsregelung an, wodurch bei vorzeitiger Einebnung einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhefrist
eine Gebühr für die Pflege der entstehenden Rasenfläche (pro Jahr und Stelle) anfällt.
Bei vorzeitiger Einebnung gibt der Nutzungsberechtigte das Nutzungsrecht an der Grabstätte ab,
eine noch laufende Ruhefrist bleibt davon aber unberührt. Das bedeutet, eine Neubelegung an
dieser Stelle ist erst nach Ablauf der Ruhefrist möglich.
Die Anzahl der Fälle ist bisher nicht dokumentiert, scheint jedoch ansteigend zu sein. In einem
Zeitrahmen bis 5 Jahre vor Ablauf der Ruhefrist werden häufiger Einebnungen vorgenommen, in
Einzelfällen aber auch bei noch länger laufenden Ruhefristen. In einem Ausnahmefall war die
beabsichtigte Einebnung einer Grabstätte mitgeteilt worden, an der die letzte Ruhefrist 2032, also
erst in 17 Jahren ausläuft.
Die Einführung einer solchen Gebühr ist nicht als weitere Einnahmequelle zur Sanierung des
Gebührenhaushaltes zu verstehen, bei der vergleichsweise geringen Anzahl der Fälle werden sich
die Erträge im Gebührenabschluss voraussichtlich kaum bemerkbar machen. Wenn für eine
vorzeitige Einebnung eine entsprechende Gebühr zu zahlen ist, wird dies aber sicherlich zu einem
Umdenken der Nutzungsberechtigten führen, so dass in den meisten Fällen die Grabstätten und
damit das Andenken an die Verstorbenen bis zum Ablauf der Ruhefrist erhalten bleiben würde.
Die Einführung einer solchen Regelung ist ab dem 01.01.2015 vorgesehen.
12
Pflegekonzept und Friedhofsentwicklung
Die Betrachtung der einzelnen Friedhöfe ist als Anlage 3 beigefügt. Nachfolgend werden die
wichtigsten allgemeinen Schwerpunkte und Hintergründe für die Pflege und die zukünftige
Entwicklung der Friedhöfe im Gemeindegebiet erläutert.
Pflegekonzept/Maßnahmen
Das generelle Konzept zur Pflege der Friedhöfe sieht folgende Schwerpunkte vor:
Der Pflegeaufwand für den Bauhof wird reduziert. Dies wird hauptsächlich durch Verringerung der
Anzahl und besonders der Höhe der vorhandenen Hecken im Innen- wie im Außenbereich der
Friedhöfe erreicht. Außerdem sollen anfallende Pflegearbeiten soweit möglich auf die
Aushilfsarbeiter übertragen werden.
Gleichzeitig behalten die Friedhöfe weiterhin Ihren Charakter, ihr gepflegtes Erscheinungsbild
und–von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich- ausreichend Bepflanzung.
Die durchzuführenden Maßnahmen auf den einzelnen Friedhöfen resultieren im Wesentlichen aus
den Ergebnissen der Ortsbesichtigungen durch den Arbeitskreis (Anlage 2).
Auswertung Friedhofskataster
Zu jedem Friedhof wurde eine Auswertung des Friedhofskatasters erstellt. Diese Auswertung ist
eine der Grundlagen für die weitere Friedhofsentwicklungsplanung.
Es werden die derzeit freien und auch belegbaren Stellen aufgelistet, unterteilt in Erdgrab,
Kindergrab und Urnengrab. Eine weitere Differenzierung in ein- und mehrstellige Wahlgräber und
Reihengräber wurde an dieser Stelle nicht vorgenommen. Diese Planung wird relativ flexibel dem
Bedarf der nächsten Jahre angepasst, so dass immer eine ausreichende Anzahl Stellen für alle
angebotenen Grabarten vorhanden ist.
In der Auswertung werden jeweils einzelne Grabstellen aufgeführt, das heißt zur Vergabe eines
Doppelwahlgrabes werden zwei Stellen benötigt (Urnenwahlgrab nur eine Stelle).
Außerdem enthält die Übersicht die Anzahl der Stellen, die derzeit belegt sind, gestaffelt in 4
Kategorien je nach Dauer der verbleibenden Nutzungszeit. Bei Wahlgräbern besteht die
Möglichkeit, die Nutzungszeit nach Ablauf zu verlängern. Auch hier sind wieder einzelne
Grabstellen aufgeführt.
Auf jedem Friedhof sind bezogen auf die Fallzahlen derzeit genügend freie Stellen vorhanden.
Friedhofsentwicklungsplanung
Es ist festzuhalten, dass die Friedhofsentwicklungsplanung immer wieder aktualisiert und
fortgeschrieben werden wird. Es kann an dieser Stelle keine für die nächsten Jahrzehnte feste,
allgemeingültige Planung entworfen werden. Die vorliegende Planung soll vielmehr eine Basis sein
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und die grundsätzliche Richtung für die zukünftige Entwicklung des Friedhofswesens in der
Gemeinde Vettweiß vorgeben.
Die Überhangflächen auf den Friedhöfen sind nicht so groß, dass ganze Friedhofsteile
geschlossen und entwidmet werden könnten. Auf den Friedhöfen Vettweiß, Kelz und Müddersheim
gibt es zwar größere Flächen die derzeit ungenutzt sind, diese sind jedoch für neue Grabarten
besonders geeignet und sollen zukünftig entsprechend genutzt werden.
Da aus heutiger Sicht auf allen Friedhöfen genügend freie Grabstellen vorhanden sind,
andererseits die Überhangflächen aber auch nicht so groß sind, das Friedhofsteile geschlossen
werden
könnten,
ist
eine
detaillierte
Flächenbedarfsberechnung
für
die
Friedhofsentwicklungsplanung derzeit nicht notwendig.
Das Ziel der Flächenplanung kann daher nur sein, bei der Belegung zunächst Lücken zu
schließen, größere Freiflächen wenn möglich mittel- und langfristig aus der Belegung heraus zu
nehmen, um pflegeleichte zusammenhängende Rasenflächen zu schaffen. Bei Bedarf können
diese Flächen problemlos reaktiviert werden.
Planungen von neuen Grabreihen und Feldern werden zukünftig großzügiger gestaltet. Es wird
darauf geachtet, zwischen den Reihen genügend Abstand zu halten, so dass die einzelnen
Grabstätten auch für Menschen mit Gehhilfen noch erreichbar sind. Dies war in der Vergangenheit
–meist bei Reihengräbern- nicht immer der Fall.
Auf einigen Friedhöfen führen aber auch die „gewachsenen“ Strukturen dazu, dass Grabstätten
teilweise schlecht erreichbar sind. Diese Strukturen zu ändern, ist aufgrund der teilweise noch
lange andauernden Ruhefristen nicht immer problemlos möglich.
Urnenreihengrabfeld
auf dem Friedhof in
Vettweiß
Bei Wahlgräbern besteht zudem noch die Möglichkeit, dass die Nutzungszeit nach Ablauf
verlängert wird. Diese Möglichkeit soll den Nutzungsberechtigten auch unbenommen bleiben. Die
Friedhofssatzung sieht zwar vor, dass die Friedhofsverwaltung eine Verlängerung des
Nutzungsrechtes ablehnen kann, die bloße Umgestaltung eines Grabfeldes dürfte aber als
Begründung zur Ablehnung einer Verlängerung rechtlich nicht ausreichend sein. Ein solches
Verfahren würde seitens der Friedhofsverwaltung nur in absoluten Ausnahmefällen angewandt
werden.
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Bei den Ortsbesichtigungen der Friedhöfe wurde teilweise bemängelt, dass Bereiche mit
Urnengräbern und Bereiche mit Erdgräbern zu sehr vermischt werden.
Hierzu ist festzustellen, das rückblickend betrachtet die ersten Urnengrabfelder vielleicht nicht
ausreichend groß geplant und/oder in bestehende Grabfelder „hineingelegt“ wurden. Zur
damaligen Zeit war jedoch auch noch nicht klar, wie sich das Verhältnis der Urnenbestattung zur
Sargbestattung verändern würde.
Unabhängig davon ist es aber auch auf den Friedhöfen im Gemeindegebiet aufgrund der
Gegebenheiten vor Ort nicht möglich, komplette Friedhofsbereiche nur für Urnengräber
vorzuhalten, da hierfür nicht genügend Freiflächen zur Verfügung stehen.
Mehr oder weniger große Felder oder einzelne Reihen für Urnengräber werden daher
entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten in die Friedhofsplanung eingepasst. Zu einer
wirklichen Vermischung (abwechselnd Urnengrab und Erdgrab in einer Reihe) wird es dadurch
aber nicht kommen. Gerade auf Friedhöfen mit vergleichsweise wenig freien Flächen ist diese Art
der Planung sinnvoll und erhöht die Flexibilität.
Auf jedem Friedhof werden Stellen für Kindergräber ausgewiesen. Kindergräber werden in der
Auswertung des Friedhofskatasters extra aufgelistet, da diese Grabstätten anders bemessen sind
als andere Erdgräber. In früheren Plänen waren Grabfelder für Kindergräber mit zahlreichen
Stellen verzeichnet, was in einigen Plänen auch jetzt noch der Fall ist. Da der Bedarf in diesem
Bereich heutzutage glücklicherweise nicht mehr hoch ist, werden das Kataster und die Pläne hier
entsprechend angepasst. Es werden jedoch weiterhin auf jedem Friedhof einige Stellen für die
Grabart Kindergrab vorgesehen.
Die Gestaltung der Flächen unmittelbar um eine Grabstätte ist nach den Bestimmungen der
Friedhofssatzung nicht Aufgabe des Nutzungsberechtigten. Vielfach wird hier jedoch mit farbigem
Split gearbeitet, was an manchen Stellen zu einem regelrechten „Flickenteppich“ an verschiedenen
Bodenbelägen in einer Reihe führt. Dies stört teilweise den Gesamteindruck. Es sollte den
Nutzungsberechtigten der entsprechenden Grabstätten aufgegeben werden, dies zu ändern.
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Auswirkungen der Friedhofsentwicklung auf die
Gebührenkalkulation
Die Berechnungen zur Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 sind als Anlage 4 beigefügt.
Ansatzfähige Kosten
Wie
bekannt
ist,
machen
im
Friedhofsbereich
die
Personalkosten
inkl.
der
Verwaltungsgemeinkosten ca. 2/3 der Gesamtkosten aus. Diese Kosten sind unterjährig nicht
leicht zu ermitteln. Ebenso kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage darüber getroffen
werden, ob die tatsächlichen Gebühreneinnahmen den Erwartungen entsprechen. Daher kann
auch zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage über den voraussichtlichen Gebührenabschluss
2014 getroffen werden.
Für 2015 wird daher zunächst weiterhin von den durchschnittlichen Personalkosten der letzten drei
Jahre ausgegangen. Die höheren Personalkosten bei „Personalaufwand Unterhaltung“ kommen
nur dadurch zustande, dass diese Position jetzt sowohl die Personalkosten des Bauhofs als auch
die Personalkosten der sonstigen Beschäftigten (Aushilfsarbeiter) enthält.
Die Position „Personalaufwand Bestattungen“ wird sicherlich in den kommenden Jahren bei einer
notwendigen intensiveren Betreuung des Sachgebietes ansteigen müssen. Die Sachbearbeitung in
der Friedhofsverwaltung besteht nur aus einem Mitarbeiter, dessen Arbeitszeit-Anteil im
Bestattungswesen (=Personalaufwand Bestattungen) derzeit nur 20% und 3% im Bereich
Unterhaltung der Friedhöfe ausmacht. Für 2015 wurde aber auch hier vom 3-Jahres-Durchschnitt
ausgegangen, da noch nicht absehbar ist, wie sich die Arbeitszeit-Anteile in Zukunft entwickeln
werden. Da der Sachbearbeiter in den nächsten beiden Jahren jeweils 3 Monate an einer
Fortbildung teilnimmt und das Sachgebiet in dieser Zeit nur vertretungsweise besetzt ist, wird sich
eine spürbare Veränderung bei dieser Position wahrscheinlich erst ab dem Jahr 2017 bemerkbar
machen.
Im Ergebnis kommt man zu etwa den gleichen ansatzfähigen Kosten wie im Vorjahr.
Neue Grabarten in der Kalkulation
Neue Grabarten sind in die bestehende Kalkulation einzufügen, das heißt, Ihrem Verhältnis
entsprechend an den jährlichen Gesamtkosten im Friedhofswesen zu beteiligen.
Grundsätzlich sollte klar sein, dass für Grabstätten, die von der Gemeinde gepflegt werden, keine
geringeren Gebühren anfallen können, als für Grabstätten, die die Angehörigen selbst pflegen
müssen. Der Gemeinde entstehen für diese Grabarten mehr Kosten, die auch dem Verhältnis
entsprechend umgelegt werden müssen. Jede Gebührenkalkulation, die dies nicht berücksichtigt
und eine künstlich niedrige Gebühr beispielsweise für Rasengräber errechnet, subventioniert den
günstigen Gebührensatz mit anderen Grabarten, die dafür teurer werden müssen. In dem Moment,
wo die Nachfrage nach den „günstigen“ Grabarten aber einen bestimmten Anteil übersteigt, kann
ein solches System nicht mehr funktionieren, da nicht mehr genug Gebühreneinnahmen erzielt
werden.
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Um dies zu vermeiden wird die Errechnung der Gebührensätze in der Gemeinde Vettweiß bereits
seit Jahren mittels einer Äquivalenzziffernberechnung durchgeführt. Die Kriterien werden bei der
Kalkulation geprüft und sind insbesondere bei Einführung neuer Grabarten unter Umständen
anzupassen.
In der vorliegenden Berechnung wurden mehrere pflegefreie Grabarten neu aufgenommen. Die
Äquivalenzziffer für den Pflegeaufwand der Gemeinde war daher zu prüfen und neu zu gewichten.
Die Grabarten, bei der die Herrichtung und die Pflege der Grabstätte auf die Angehörigen
übertragen ist („klassische“ Grabarten), wurden mit der Äquivalenzziffer 1 für „normal“ gewichtet,
Rasen- und Baumgrabstätten wurden mit 2,5 (einfache Pflege durch die Gemeinde) und das
Urnengemeinschaftsgrab sowie die gestalteten Reihengräber wurden mit 3,5 (aufwendigere Pflege
durch die Gemeinde) gewichtet, was dann im Ergebnis zu den unterschiedlichen Gebührensätzen
führt.
Da die Planungen für die Grabarten „Gestaltete Wahlgräber“ und „Friedparkgrabstätten“ noch ganz
am Anfang stehen, sind diese hier zunächst nicht berücksichtigt worden. Erst wenn die Planungen
weiter fortgeschritten sind, wird man für diese Grabstätten festlegen können, in welchem Verhältnis
der Pflegeaufwand zum Pflegeaufwand bei anderen Grabarten steht. Dass eine exklusive Grabart
wie das gestaltete Wahlgrab mit aufwendiger Bepflanzung und Pflege aber nochmals deutlich
teurer sein wird als ein gepflegtes Reihengrab, erklärt sich dabei von selbst.
Die Grabarten Urnengemeinschaftsgrab und pflegefreies Reihengrab für Sarg oder Urne sollen
erst ab 2016 eingeführt werden, für 2015 ist daher jeweils eine Fallzahl von 0 aufgeführt.
Anonyme Grabstätten entsprechen in der Gebühr den Rasengräbern.
Bei Rasen-/Baumgrabstätten sowie bei gestalteten Reihengräbern und auch später bei gestalteten
Wahlgräbern ist zusätzlich zu den Gebühren für das Nutzungsrecht noch eine Gebühr für das
Grabdenkmal zu entrichten. Das Grabdenkmal wird entsprechend der noch festzulegenden
Gestaltungsvorschriften über die Friedhofsverwaltung in Auftrag gegeben.
Ruhezeiten
Die zum 01.10.2014 in Kraft getretene Änderung des Bestattungsgesetzes enthält wider Erwarten
keine Änderung der Bestimmungen zu Ruhezeiten. Die Rechts- und Gesetzeslage bleibt damit in
diesem Punkt unverändert. Gemäß § 4 Absatz 2 BestG NRW sind in der Friedhofssatzung für
Erdbestattungen und für Aschenbeisetzungen gleich lange Ruhefristen festzulegen. Bei einer
weiten Auslegung dieser Regelung könnte man die Ruhefristen für Urnenbeisetzung an die
kürzeste Ruhefrist für Sargbestattungen angleichen.
Für Vettweiß würde dies bedeuten, eine Änderung der Ruhezeiten für Aschenbeisetzung auf 25
Jahre wäre denkbar. Allerdings ist nicht gesichert, dass ein Gericht im Verwaltungsrechtsstreit
dieser großzügigen Auslegung des § 4 Absatz 2 BestG NRW folgt.
Des Weiteren hätte eine Kürzung der Ruhefrist bei Urnenbeisetzungen zur Folge, das Urnengräber
zwar günstiger, Erdgräber aber dafür teurer als derzeit werden würden. Unter ansonsten gleichen
Bedingungen für die Kalkulation würde die Änderung der Ruhefrist bei Urnengräbern dazu führen,
dass das Nutzungsrecht für eine Erdwahlgrabstätte um 80 Euro steigen würde, für ein
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Erdreihengrab um 30 Euro, während das Urnenwahlgrab 310 Euro und das Urnenreihengrab 80
Euro günstiger würde. Nicht berücksichtigt bleibt hierbei die Tatsache, das bei einer Änderung der
Ruhefrist auch weniger Gebühren bei Beibestattungen anfallen würden, was wiederum zu einem
Anstieg der Friedhofsgebühren im Allgemeinen führen würde.
Wenn man die Ruhefrist nicht nur als Zeit bis zur Verwesung des beigesetzten Leichnams bzw.
der Auflösung der Urne mit Aschenresten begreift, sondern auch als einen Zeitraum für die
Wahrung der Totenruhe und des Totengedenkens, ist die Festsetzung einer gleichlangen Ruhefrist
für Aschenbeisetzungen und Sargbestattungen durchaus angemessenen.
Aus den vorgenannten Gründen soll die Ruhefrist für Urnenbeisetzungen in der Gemeinde
Vettweiß auch zukünftig bei 30 Jahren bleiben.
Gebührensätze
Als Ergebnis der Gebührenkalkulation kann festgehalten werden, dass sich die Gebührensätze bei
den bestehenden Grabarten im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert haben. Für die Grabarten
Erdbestattung im Reihengrab und Urnenbeisetzung im Urnenreihengrab gab es zwar im Vorjahr
andere Gebührensätze, dies ist jedoch durch die Weiterentwicklung dieser Grabarten zu erklären.
Die bisherigen Grabarten Erdbestattung im Reihengrab und Urnenbeisetzung im Urnenreihengrab
sind in der Ausgestaltung vergleichbar mit den neuen Grabarten Rasen- und Baumgrabstätte. Für
diese Grabarten werden die Gebühren im Vergleich zum Vorjahr tatsächlich günstiger.
Mit den neuen Grabarten Erdbestattung im Reihengrab und Urnenbeisetzung im Urnenreihengrab
sind die gestalteten Reihengrabfelder für Sargbestattung und Urnenbeisetzung gemeint.
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