Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Teil 2 Friedhofsentwicklung)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
495 kB
Datum
11.12.2014
Erstellt
24.11.14, 15:11
Aktualisiert
24.11.14, 15:11

Inhalt der Datei

Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Vettweiß Teil 2 - Friedhofsentwicklung Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Vettweiß Teil 2 - Friedhofsentwicklung erstellt im November 2014 von Daniel Wirtz; Fachbereich Finanzen Einleitung Der vorliegende zweite Teil der Betrachtungen des Friedhofswesens in der Gemeinde Vettweiß beschäftigt sich auf Basis des ersten Teils (Analysen und Optimierungsmöglichkeiten) mit der Entwicklung eines zukunftsfähigen Konzeptes für die Friedhöfe- und das Bestattungswesen in der Gemeinde Vettweiß. 2 Inhalt Seite Bestattungsstatistik Abwanderung/Zuwanderung 4 5 Erkenntnisse aus der Betrachtung gesellschaftsstruktureller Veränderungsprozesse Bevölkerungsstruktur in der Gemeinde Vettweiß Altersaufbau in der Gemeinde Vettweiß zum Stichtag 01.01.2014 7 7 8 Einführung neuer Grabarten Neue Grabarten Vorsorge Gestaltungsvorschriften Bestattung Mittelloser und Personen ohne Angehörige Vorzeitige Einebnung von Grabstätten 9 10 11 11 12 12 Pflegekonzept und Friedhofsentwicklung Pflegekonzept/Maßnahmen Auswertung Friedhofskataster Friedhofsentwicklungsplanung 13 13 13 13 Auswirkungen der Friedhofsentwicklung auf die Gebührenkalkulation Ansatzfähige Kosten Neue Grabarten in der Kalkulation Ruhezeiten Gebührensätze 16 16 16 17 18 Anlagen 1 Auswahl neuer Grabarten für das Friedhofswesen der Gemeinde Vettweiß 2 Ortsbesichtigungen der Friedhöfe im Gemeindegebiet 3 Betrachtung der einzelnen Friedhöfe (Pflegekonzept und Friedhofsentwicklung) 4 Gebührenkalkulation 2015 3 Bestattungsstatistik Nachfolgend wird die Bestattungsstatistik aus den „Analysen zum Friedhofswesen“ (S.29-31) um das Jahr 2013 ergänzt. Aus der Übersicht ist die Entwicklung bei den verschiedenen Grabarten ablesbar. Einstellige und Mehrstellige Wahlgräber sind unter „Erdwahlgräber neu“ bzw. „Erdwahlgräber Verlängerung“ zusammengefasst worden. Es ist ersichtlich, dass die Zahl der neu vergebenen Erdwahlgräber in den vergangenen Jahren deutlich gesunken ist. Die Anzahl „Erdwahlgräber Verlängerung“ (=Beibestattung in vorhandene Grabstätte) ist relativ stabil. Die Anzahl der neu vergebenen und verlängerten Erdwahlgräber alleine lässt jedoch keinen Rückschluss auf die Zahl der Sargbestattungen zu, da in Erdwahlgräbern auch Urnen bestattet werden. So wurden beispielsweise im Jahr 2013 15 Urnen in Erdwahlgräbern bestattet. Jahr Urne Sarg URG 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 4 8 14 18 13 22 12 23 36 36 33 37 64 63 71 61 40 44 55 56 35 33 33 38 2 7 9 10 10 10 7 12 9 12 10 13 Urnenwahl grab neu UWG Verl 2 6 3 10 7 8 Erdreihen Erdwahlg gräber räber neu 9 23 18 10 10 7 11 10 3 6 5 4 0 0 0 0 1 1 19 15 23 24 13 20 10 15 9 13 8 11 Erdwahlgräber Verlängerung gesamt Urne im Erdwahlgrab Summe 38 26 35 35 20 29 37 36 47 28 35 38 2 1 5 8 3 12 3 5 24 14 15 15 68 71 85 79 53 66 67 79 71 69 66 75 Das Verhältnis von Urnenbestattungen und Sargbestattungen hat sich im Betrachtungszeitraum grundlegend geändert. Im Jahr 2002 waren Urnenbestattungen in Vettweiß eher noch die Ausnahme, in den letzten 4 Jahren machten Urnenbestattungen jedoch schon etwa die Hälfte der Bestattungsfälle aus. Der Anteil von Urnenbeisetzungen liegt bei anderen Kommunen teilweise bei bis zu 80%. 80 70 60 Sargbestattungen 50 40 30 20 10 Urnen 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Entwicklung Urnenbestattung/ Sargbestattung 4 2013 „Abwanderung/Zuwanderung“ Nicht immer werden Verstorbene, die Ihren (letzten) Wohnsitz in Vettweiß hatten, auch in Vettweiß bestattet. Dies ist allerdings nicht nur eine finanzielle Entscheidung, familiäre Gründe (z.B. Bestattung des Verstorbenen im Wohnort der Angehörigen) spielen dafür genauso eine Rolle. Personen, die beispielsweise im Pflegewohnheim Vettweiß gelebt haben und dort verstorben sind, sind natürlich auch in der Summe der Sterbefälle enthalten. Oft haben diese Personen aber keine Bindung an die Gemeinde Vettweiß und werden daher in den meisten Fällen in dem Ort bestattet, in dem sich früher ihr Lebensmittelpunkt befand. Daher sind auch die Zahlen der „Abwanderung“ in den Jahren seit Bestehen des Pflegewohnheims angestiegen. Ebenso werden natürlich auch Personen auf Friedhöfen im Gemeindebereich bestattet, die nicht in den Sterbefallzahlen der Einwohner der Gemeinde Vettweiß enthalten sind. Dies ist genau der umgekehrte Fall und wird hier als „Zuwanderung“ bezeichnet. Die Gesamtzahl der Sterbefälle liegt jetzt auch für 2002 und 2003 vor. Um eine Auswertung der Abwanderung und Zuwanderung zu erhalten, sind jedoch die Namen der Personen notwendig, die zum Zeitpunkt Ihres Todes im Gemeindebereich gemeldet waren. Eine solche Auswertung des Einwohnermeldeamtes ist rückwirkend nur bis 2004 möglich. Gesamtzahlen 120 100 80 60 40 20 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Sterbefälle gesamt 64 64 75 80 58 83 73 97 73 76 82 79 Bestattungen gesamt 68 71 85 79 53 66 67 79 72 68 66 75 35 30 25 20 15 10 5 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 "Abwanderung" 2010 "Zuwanderung" 5 2011 2012 2013 Ein Trend in eine bestimmte Richtung lässt sich nach wie vor nicht erkennen. Im Jahr 2013 war die Statistik mit 26 Abwanderungen und 25 Zuwanderungen fast ausgeglichen. Wie bereits geschildert, trägt die Eröffnung des Pflegewohnheims Vettweiß zu den gestiegenen Abwanderungszahlen bei. Um diese Sterbefälle bereinigt, würde die Anzahl der Zuwanderungen in drei der letzten fünf Jahre über der Anzahl der Abwanderungen liegen. Es bleibt jedoch zu hoffen, dass durch die Einrichtung neuer attraktiver Grabarten die Zahl der Abwanderer weiter gesenkt werden kann. 6 Erkenntnisse aus der Betrachtung gesellschaftsstruktureller Veränderungsprozesse1 Mit der Analyse laufender, demographischer und gesellschaftlicher Veränderungsprozesse in Deutschland werden die Rahmenbedingungen beleuchtet, die auf die Bestattungsnachfrage wirken. Im Ergebnis konnten folgende Erkenntnisse gewonnen werden: Die elfte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes bis 2050 prognostiziert für das deutsche Bundesgebiet eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung und rückläufige Geburtenraten sowie eine zunehmende Alterung der Gesellschaft und steigende Sterbezahlen. Für die weitere Entwicklung des Friedhofs- und Bestattungswesens stellen die absehbar um etwa 33 % steigenden Sterbezahlen, ausgehend vom Jahr 2006, eine bedeutende Größe dar. Allerdings muss beachtet werden, dass steigende Sterbezahlen nicht pauschal eine zunehmende Auslastung von Friedhofsflächen bedeuten, da nicht alle in der Statistik erfassten Verstorbenen auf deutschen Friedhöfen bestattet werden. Sterbezahlen sind entsprechend nicht mit Bestattungszahlen gleichzusetzen. Darüber hinaus kann aus der prognostizierten Steigerung der Sterbezahlen noch kein erhöhter Friedhofsflächenbedarf abgeleitet werden, da der Flächenbedarf nicht allein von der Anzahl der Bestattungsfälle abhängig ist, sondern auch vom Flächenbedarf der jeweils gewählten Bestattungs- und Grabart. Weiter ist zu beachten, dass auf das gesamte Bundesgebiet bezogene demographische Daten deutliche Abweichungen zu den Daten auf regionaler bzw. kommunaler Ebene aufweisen können, weshalb für die Erstellung einer kommunalen Friedhofsentwicklungsplanung die entsprechenden kommunalen demographischen Daten zu verwenden sind. Bevölkerungsstruktur in der Gemeinde Vettweiß Der Altersaufbau in der Gemeinde Vettweiß ist m Wesentlichen mit dem Altersaufbau bezogen auf das gesamte Bundesgebiet vergleichbar. Hieraus kann zumindest die Erkenntnis gewonnen werden, dass die grundsätzliche Aussage aus der Analyse der bundesweiten Daten, nämlich der prognostizierte Anstieg bei den Sterbefällen, auch auf das Gemeindegebiet Vettweiß übertragen werden kann. Ob dieser Anstieg aber in der für das Bundesgebiet erwarteten Größenordnung liegt, lässt sich alleine aus der Altersstruktur der Bevölkerung nicht ablesen. Hier fließen noch weitere Faktoren ein, die bislang für das Gemeindegebiet noch nicht umfassend untersucht wurden. Wie später im Abschnitt Pflegekonzept und Friedhofsentwicklung (Seite 13) eingehend erläutert, ist eine detaillierte Flächenbedarfsberechnung für die Friedhöfe im Gemeindegebiet derzeit nicht notwendig. Für die Friedhofsentwicklungsplanung der Gemeinde Vettweiß soll daher zunächst die Aussage ausreichend sein, dass mit steigenden Sterbezahlen zu rechnen ist. Durch die Einführung neuer, attraktiver Grabarten soll die Anzahl der Bestattungen auf den Friedhöfen im Gemeindegebiet ebenfalls ansteigen. Auf der nachfolgenden Seite ist der Altersaufbau in der Gemeinde Vettweiß zum Stichtag 01.01.2014 dargestellt. Insgesamt lebten am Stichtag 9.027 Menschen in Vettweiß, davon 4.514 männlich, 4.513 weiblich. (Zuordnung: Geburtsjahr 2013= Alter 1, Geburtsjahr 2012= Alter 2, etc.) 1 Der Abschnitt wurde aus der Dissertation von Michael Venne zum Thema „Nachfrageorientierte Strategien zur Nutzung städtischer Friedhofsflächen“, Seite 277, entnommen 7 Altersaufbau in der Gemeinde Vettweiß zum Stichtag 01.01.2014 (absolute Zahlen) Männlich ALTER 1 2 3 3 5 6 11 9 14 12 12 21 21 14 25 30 32 41 35 43 44 45 29 38 39 29 44 36 61 69 53 61 56 59 65 68 83 76 85 96 71 84 95 93 99 91 104 85 88 71 78 67 75 59 51 36 61 43 46 55 42 44 41 33 35 31 41 42 57 36 63 63 54 59 80 58 55 56 49 51 58 53 46 41 49 38 39 43 42 41 37 36 44 29 103 101 99 97 95 93 91 89 87 85 83 81 79 77 75 73 71 69 67 65 63 61 59 57 55 53 51 49 47 45 43 41 39 37 35 33 31 29 27 25 23 21 19 17 15 13 11 9 7 5 8 3 1 Weiblich 1 1 1 2 1 2 2 7 6 12 9 17 10 21 17 16 26 29 25 34 40 31 32 32 51 47 53 43 42 36 43 17 45 38 49 59 63 58 63 61 61 72 69 74 71 84 98 92 84 107 86 92 81 103 83 84 66 68 73 51 50 55 35 43 47 66 49 57 43 40 48 48 42 38 30 35 40 38 35 50 54 47 46 74 53 67 42 41 47 43 43 35 40 44 40 25 40 32 33 37 Einführung neuer Grabarten Dem Arbeitskreis „Friedhof“ wurde in der Sitzung am 26.06.2014 eine Auswahl verschiedener möglicher Grabarten vorgestellt (Anlage 1). Aus dieser Auswahl sollen die auf der nächsten Seite benannten Grabarten eingeführt werden. Eine genaue Definition für jede Grabart findet sich in Anlage 1 (die entsprechende Seite in der Anlage ist jeweils in Klammern angegeben). Die dargestellten Grabarten und deren Einführung sowie sonstige satzungsrechtliche Änderungen sind als Vorschlag der Friedhofsverwaltung zu verstehen, ein entsprechender Beschluss kann selbstverständlich nur durch den Gemeinderat erfolgen. Die bekannten „klassischen“ Grabarten mit individueller Grabpflege durch die Angehörigen werden bereits auf allen Friedhöfen angeboten. Hier besteht kein Optimierungsbedarf. Hauptkriterium für die Auswahl der vorgeschlagenen Grabarten war daher, das Angebot an (für die Angehörigen) pflegefreien Grabarten attraktiv zu erweitern. Ziel bei der Planung zukünftiger Grabarten sollte aus Sicht der Friedhofsverwaltung auch immer sein, dass das Andenken an die Verstorbenen in einem würdigen Rahmen gewährleistet ist. Anonyme Beisetzungen oder Aschenverstreuungen sollen daher vermieden werden. Wie ebenfalls in der Anlage erläutert, wurden die Standorte für mögliche neue Grabarten danach ausgewählt, ob es ein Bedarf auf dem jeweiligen Friedhof gegeben ist und ob sich die gewählte Grabart in einem würdigen und ansprechenden Rahmen umsetzen lässt. Für die Entwicklung der Bestattungszahlen ist es aus Sicht der Friedhofsverwaltung nicht nachteilig, dass nicht jede Grabart auf jedem Friedhof angeboten wird. Die Tatsache, dass es Abwanderungen hin zu Friedhöfen in anderen Kommunen und dort meist zu pflegefreien Grabarten gibt, lässt darauf schließen, dass die Ortsverbundenheit dem Kriterium „Pflegefreiheit“ bei der Auswahl einer Grabstätte untergeordnet ist. Daher kann man auch davon ausgehen, dass jemand, der sich ansonsten für eine pflegefreie Grabstätte außerhalb des Gemeindebereichs entschieden hätte, bei einem entsprechenden Angebot zukünftig den Friedhof in einem anderen Ortsteil der Gemeinde wählt. Die Auswahl neuer Grabarten wurde auch mit der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e.V. (AFD) besprochen. Von dieser Seite kam zu den Vorschlägen viel Zuspruch sowie einige Anmerkungen die in den nachfolgenden Text mit eingeflossen sind. Auf Seite 4 der Auswahl ist im Abschnitt „Pflegefreiheit“ erwähnt, dass möglichst viele attraktive Grabarten angeboten werden sollen. Die AFD merkt hierzu an, dass eine zu große Vielfalt an möglichen Grabarten auch schnell verwirrend auf die Angehörigen wirken kann, insbesondere in der besonderen Lebenssituation, in der man sich meist befindet, wenn man eine Grabstätte aussuchen muss. Die Friedhofsverwaltung teilt diese Ansicht voll und ganz, mit „möglichst viele“ war auch nicht „beliebig viele“ Grabarten gemeint. Es soll den Angehörigen lediglich zusätzlich zum vorhandenen Angebot an „klassischen“ Grabarten eine gute Auswahl an pflegefreien Grabarten geboten werden. Wie bei allen anderen Überlegungen zur Friedhofsplanung ist besonders auch bei der Einführung neuer Grabarten behutsam vorzugehen, da man sich dadurch unter Umständen auf lange Zeit festlegt. Gerade die Einführung gestalteter Grabfelder für Wahl- und Reihengräber sowie die 9 Anlage eines Friedparks ist sorgfältig zu planen. Hier ist professionelle Hilfe bei der Planung unumgänglich damit Anlagen geschaffen werden, die später auch angenommen werden. Neue Grabarten Baum- und Rasengrabstätten (Seite 13, 22) für Sarg und Urne werden ab 01/2015 auf den Friedhöfen Vettweiß und Kelz auf den dafür zu Verfügung stehenden Feldern angeboten. Es besteht darüber hinaus aber auch ohne viel Aufwand die Möglichkeit, diese Grabart auf geeigneten Flächen auf anderen Friedhöfen anzubieten, dann als einzelne Bäume oder kleinere Gruppen, je nach Bedarf. Es handelt sich hierbei eigentlich nicht um neue Grabarten, sondern um die Weiterentwicklung der vorhandenen Grabarten „Erdreihengrab pflegefrei“ und „Urnenreihengrab pflegefrei“. Die anonyme Form dieser Grabarten wird weiter unten aufgeführt. Gestaltete Gemeinschaftsgräber für Urnenbeisetzung (Seite 7) sollen ab 2016 angeboten werden. Anzahl und Ausführung der Grabstätten sowie geeignete Standorte sind noch zu planen. Grundsätzlich auf allen Friedhöfen möglich, je nach Bedarf einzurichten. Gestaltete Reihengrabfelder für Urnenbeisetzung oder Sargbestattung (Seite 9) sollen ab 2016 auf den Friedhöfen Vettweiß und Kelz angeboten werden, zunächst je eine Reihe auf diesen beiden Friedhöfe. Später auch auf anderen Friedhöfen möglich, je nach Bedarf. Gestaltetes Wahlgrabfeld für Urnenbeisetzung oder Sargbestattung (Seite 10) soll ab 2016 auf dem Friedhof Vettweiß angeboten werden. Die Gestaltung eines solchen anderenorts auch als „Themengärten“ bekannten Feldes ist noch zu planen. Später auch an anderen Standorten denkbar, je nach Bedarf. Es handelt sich um eine besondere Anlage für die ein ganzes Feld in ansprechender Umgebung vorhanden sein muss, daher außer in Vettweiß nur auf den Friedhöfen in Müddersheim und eventuell später auch in Kelz umsetzbar. Aufgrund der Herstellungs- und Unterhaltungskosten einer solchen Anlage empfiehlt es sich, zunächst nur mit einem Feld (Vettweiß) zu beginnen. Friedparkgrabstätten für Urnenbeisetzung oder Sargbestattung (Seite 19) sollen ab 2016 auf dem Friedhof Vettweiß angeboten werden. Auf Grund der Besonderheit der Anlage nur an dem ausgewählten Standort möglich. Die Gestaltung des Friedparks ist noch zu planen. Für anonyme Bestattungen für Sarg oder Urne (Seite 22) wurde auf dem Friedhof Vettweiß bereits ein neues Grabfeld ausgewiesen. Anonyme Bestattungen sollen jedoch in der Gemeinde Vettweiß weiterhin nur dann zugelassen werden, wenn dies dem Willen des Verstorbenen entspricht, was durch eine entsprechende schriftliche Verfügung nachgewiesen werden muss. Die Möglichkeit der Aschenbeisetzung ohne Urne (Seite 3, 22) soll zukünftig nicht weiter als eigene Grabart geführt werden. Diese Beisetzungsform unterscheidet sich von der „normalen“ Urnenbeisetzung nur dadurch, dass die Asche ohne Urne nach Anheben der Grasnarbe ins Erdreich eingebracht wird. Obwohl es sich eindeutig nicht um eine Aschenverstreuung im eigentlichen Sinne sondern lediglich um eine Beisetzung (im Erdreich) ohne Urne handelt, ist nach Auslegung des Kreises Düren auch hierfür gemäß § 2 Absatz 1 des Bestattungsgesetzes NRW (BestG NRW) die Genehmigung einer 10 Nutzungserweiterung als Friedwiese erforderlich. Für den Erweiterungsteil des Friedhofs Vettweiß besteht eine solche Genehmigung. Die Aschenbeisetzung ohne Urne im Rasengrab soll daher nur auf dem Friedhof Vettweiß in einer eigenen Reihe auf dem für Baum- und Rasengräber vorgesehenen Feld möglich sein Die Bezeichnung wird ebenfalls Rasengrabstätte lauten, der Gebührensatz wird ebenfalls gleich sein. Die Grabart Grabstätte in der Urnenstele (Seite 16) soll auf den Friedhöfen im Gemeindegebiet zunächst auch weiterhin nicht angeboten werden. Wie bereits in der Vorstellung der Grabart beschrieben, kann man bei einem ausreichenden Angebot an attraktiven Grabarten auf die Einführung der Urnenstelen verzichten. Die AFD empfiehlt die Einrichtung von Urnenstelen ebenfalls nur für Friedhöfe mit einem Mangel an Freiflächen und gibt außerdem zu bedenken, dass für die Zeit nach Ablauf der Nutzungszeit ein Grabfeld vorgehalten werden muss, in dem die Urnen dann endgültig beigesetzt werden. Seitens der AFD wird ein Trend weg von Urnenstele und Kolumbarium hin zu anderen pflegefreien Bestattungsarten erkannt. Für die Gemeinde Vettweiß empfiehlt auch die AFD auf die Einführung der Urnenstele zu verzichten und stattdessen wie vorgeschlagen „in die Fläche zu gehen“, das heißt, andere pflegefreie Grabarten anzubieten, die die vorhandenen Freiflächen nutzen. Die Erfahrung der Friedhofsverwaltung aus Beratungsgesprächen zeigt, dass zwar immer wieder auch die Grabarten „Urnenstele“, Aschenverstreuung“ und „Friedwald“ genannt werden, aber bei gezielten Nachfragen ist meist nur der Wunsch nach einer für die Hinterbliebenen pflegefreie Grabstätte ausschlaggebend. Die vorgenannten Grabarten werden genannt, weil die Begriffe geläufiger sind. Zudem ist bei der Angabe „Aschenverstreuung“ oft auch nicht bedacht, ob die Hinterbliebenen, für die man eine solche Entscheidung in guter Absicht vorwegnimmt, nicht vielleicht anderer Meinung sind und sich eine Grabstätte als eine feste Stelle für das Gedenken an den Verstorbenen wünschen. Die Einführung neuer Grabarten ist den Bürgern der Gemeinde bekannt zu machen, hier ist entsprechende Öffentlichkeitsarbeit (Informationsbroschüre, Internet, Amtsblatt, Tageszeitung) zu leisten. Vorsorge (Seite 5) Von älteren Mitbürgern, die bereits für den Bestattungsfall vorsorgen möchten, wird hin und wieder die Frage gestellt, ob es nicht möglich sei, eine Grabstätte bereits zu Lebzeiten zu erwerben. Diese Möglichkeit besteht nach unserer Friedhofssatzung derzeit nicht. Die Überlegung, den vorzeitigen Erwerb einer Grabstätte in der Friedhofssatzung zu verankern, wird von der AFD ebenfalls als sehr gut angesehen. Die rechtlich sichere Ausgestaltung einer solchen Regelung in der Friedhofssatzung ist noch auszuarbeiten, ist aber aus anderen Gemeinden bereits bekannt. Eine entsprechende Regelung soll zusammen mit den für 2016 geplanten Grabarten in die Satzung mit aufgenommen werden. Eine Änderung der bisherigen Regelung könnte gerade den neu einzuführenden Grabarten zu einem gelungenen Start verhelfen. Bis dahin wird die Friedhofsverwaltung in Einzelfallentscheidungen einem entsprechenden Antrag zustimmen, sofern ausreichend freie Plätze vorhanden sind. 11 Gestaltungsvorschriften (Seite 4) Bei gestalteten Grabstätten, Reihen oder Feldern mit pflegefreien Grabarten werden die Angehörigen von jeglicher Pflege entbunden. Für diese Anlagen sind besondere Gestaltungsvorschriften in der Friedhofssatzung zu formulieren und auch entsprechend umzusetzen. Im Interesse des gesamten Erscheinungsbildes einer gestalteten Anlage ist dies äußerst wichtig. Die besonderen Gestaltungsvorschriften sind hier nicht als Bevormundung der Nutzungsberechtigten zu verstehen, denn die Regelung der Gestaltung des Feldes und der einzelnen Grabstätte bis ins kleinste Detail ist genau das, was die Angehörigen wünschen, wenn sie sich für eine pflegefreie Grabstätte entscheiden. Für diejenigen, die individuell gestaltete Grabstätten ohne besondere Gestaltungsvorschriften wünschen, sind dann eher die klassischen Grabarten die richtige Wahl. Bestattung Mittelloser und Personen ohne Angehörige In Teil 1 der Betrachtungen des Friedhofswesens der Gemeinde Vettweiß wurde bereits einmal auf die Thematik der Bestattung Mittelloser und Personen ohne Angehörige eingegangen (Seite 36). Mit der Einführung neuer Grabarten wäre beispielsweise mit einer Bestattung im Urnengemeinschaftsgrab ein würdiger Rahmen und zugleich eine relativ kostengünstige Möglichkeit geschaffen, diese Personen im Gemeindebereich zu bestatten. Die bisher an anderen Orten zu zahlenden Friedhofsgebühren kämen dann der Gemeinde Vettweiß zugute. Vorzeitige Einebnung von Grabstätten Grundsätzlich besteht bei den bisher angebotenen „klassischen“ Grabarten kein Optimierungsbedarf. Lediglich zur Eindämmung allzu zeitiger Grabeinebnungen bietet sich eine Satzungsregelung an, wodurch bei vorzeitiger Einebnung einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhefrist eine Gebühr für die Pflege der entstehenden Rasenfläche (pro Jahr und Stelle) anfällt. Bei vorzeitiger Einebnung gibt der Nutzungsberechtigte das Nutzungsrecht an der Grabstätte ab, eine noch laufende Ruhefrist bleibt davon aber unberührt. Das bedeutet, eine Neubelegung an dieser Stelle ist erst nach Ablauf der Ruhefrist möglich. Die Anzahl der Fälle ist bisher nicht dokumentiert, scheint jedoch ansteigend zu sein. In einem Zeitrahmen bis 5 Jahre vor Ablauf der Ruhefrist werden häufiger Einebnungen vorgenommen, in Einzelfällen aber auch bei noch länger laufenden Ruhefristen. In einem Ausnahmefall war die beabsichtigte Einebnung einer Grabstätte mitgeteilt worden, an der die letzte Ruhefrist 2032, also erst in 17 Jahren ausläuft. Die Einführung einer solchen Gebühr ist nicht als weitere Einnahmequelle zur Sanierung des Gebührenhaushaltes zu verstehen, bei der vergleichsweise geringen Anzahl der Fälle werden sich die Erträge im Gebührenabschluss voraussichtlich kaum bemerkbar machen. Wenn für eine vorzeitige Einebnung eine entsprechende Gebühr zu zahlen ist, wird dies aber sicherlich zu einem Umdenken der Nutzungsberechtigten führen, so dass in den meisten Fällen die Grabstätten und damit das Andenken an die Verstorbenen bis zum Ablauf der Ruhefrist erhalten bleiben würde. Die Einführung einer solchen Regelung ist ab dem 01.01.2015 vorgesehen. 12 Pflegekonzept und Friedhofsentwicklung Die Betrachtung der einzelnen Friedhöfe ist als Anlage 3 beigefügt. Nachfolgend werden die wichtigsten allgemeinen Schwerpunkte und Hintergründe für die Pflege und die zukünftige Entwicklung der Friedhöfe im Gemeindegebiet erläutert. Pflegekonzept/Maßnahmen Das generelle Konzept zur Pflege der Friedhöfe sieht folgende Schwerpunkte vor: Der Pflegeaufwand für den Bauhof wird reduziert. Dies wird hauptsächlich durch Verringerung der Anzahl und besonders der Höhe der vorhandenen Hecken im Innen- wie im Außenbereich der Friedhöfe erreicht. Außerdem sollen anfallende Pflegearbeiten soweit möglich auf die Aushilfsarbeiter übertragen werden. Gleichzeitig behalten die Friedhöfe weiterhin Ihren Charakter, ihr gepflegtes Erscheinungsbild und–von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich- ausreichend Bepflanzung. Die durchzuführenden Maßnahmen auf den einzelnen Friedhöfen resultieren im Wesentlichen aus den Ergebnissen der Ortsbesichtigungen durch den Arbeitskreis (Anlage 2). Auswertung Friedhofskataster Zu jedem Friedhof wurde eine Auswertung des Friedhofskatasters erstellt. Diese Auswertung ist eine der Grundlagen für die weitere Friedhofsentwicklungsplanung. Es werden die derzeit freien und auch belegbaren Stellen aufgelistet, unterteilt in Erdgrab, Kindergrab und Urnengrab. Eine weitere Differenzierung in ein- und mehrstellige Wahlgräber und Reihengräber wurde an dieser Stelle nicht vorgenommen. Diese Planung wird relativ flexibel dem Bedarf der nächsten Jahre angepasst, so dass immer eine ausreichende Anzahl Stellen für alle angebotenen Grabarten vorhanden ist. In der Auswertung werden jeweils einzelne Grabstellen aufgeführt, das heißt zur Vergabe eines Doppelwahlgrabes werden zwei Stellen benötigt (Urnenwahlgrab nur eine Stelle). Außerdem enthält die Übersicht die Anzahl der Stellen, die derzeit belegt sind, gestaffelt in 4 Kategorien je nach Dauer der verbleibenden Nutzungszeit. Bei Wahlgräbern besteht die Möglichkeit, die Nutzungszeit nach Ablauf zu verlängern. Auch hier sind wieder einzelne Grabstellen aufgeführt. Auf jedem Friedhof sind bezogen auf die Fallzahlen derzeit genügend freie Stellen vorhanden. Friedhofsentwicklungsplanung Es ist festzuhalten, dass die Friedhofsentwicklungsplanung immer wieder aktualisiert und fortgeschrieben werden wird. Es kann an dieser Stelle keine für die nächsten Jahrzehnte feste, allgemeingültige Planung entworfen werden. Die vorliegende Planung soll vielmehr eine Basis sein 13 und die grundsätzliche Richtung für die zukünftige Entwicklung des Friedhofswesens in der Gemeinde Vettweiß vorgeben. Die Überhangflächen auf den Friedhöfen sind nicht so groß, dass ganze Friedhofsteile geschlossen und entwidmet werden könnten. Auf den Friedhöfen Vettweiß, Kelz und Müddersheim gibt es zwar größere Flächen die derzeit ungenutzt sind, diese sind jedoch für neue Grabarten besonders geeignet und sollen zukünftig entsprechend genutzt werden. Da aus heutiger Sicht auf allen Friedhöfen genügend freie Grabstellen vorhanden sind, andererseits die Überhangflächen aber auch nicht so groß sind, das Friedhofsteile geschlossen werden könnten, ist eine detaillierte Flächenbedarfsberechnung für die Friedhofsentwicklungsplanung derzeit nicht notwendig. Das Ziel der Flächenplanung kann daher nur sein, bei der Belegung zunächst Lücken zu schließen, größere Freiflächen wenn möglich mittel- und langfristig aus der Belegung heraus zu nehmen, um pflegeleichte zusammenhängende Rasenflächen zu schaffen. Bei Bedarf können diese Flächen problemlos reaktiviert werden. Planungen von neuen Grabreihen und Feldern werden zukünftig großzügiger gestaltet. Es wird darauf geachtet, zwischen den Reihen genügend Abstand zu halten, so dass die einzelnen Grabstätten auch für Menschen mit Gehhilfen noch erreichbar sind. Dies war in der Vergangenheit –meist bei Reihengräbern- nicht immer der Fall. Auf einigen Friedhöfen führen aber auch die „gewachsenen“ Strukturen dazu, dass Grabstätten teilweise schlecht erreichbar sind. Diese Strukturen zu ändern, ist aufgrund der teilweise noch lange andauernden Ruhefristen nicht immer problemlos möglich. Urnenreihengrabfeld auf dem Friedhof in Vettweiß Bei Wahlgräbern besteht zudem noch die Möglichkeit, dass die Nutzungszeit nach Ablauf verlängert wird. Diese Möglichkeit soll den Nutzungsberechtigten auch unbenommen bleiben. Die Friedhofssatzung sieht zwar vor, dass die Friedhofsverwaltung eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ablehnen kann, die bloße Umgestaltung eines Grabfeldes dürfte aber als Begründung zur Ablehnung einer Verlängerung rechtlich nicht ausreichend sein. Ein solches Verfahren würde seitens der Friedhofsverwaltung nur in absoluten Ausnahmefällen angewandt werden. 14 Bei den Ortsbesichtigungen der Friedhöfe wurde teilweise bemängelt, dass Bereiche mit Urnengräbern und Bereiche mit Erdgräbern zu sehr vermischt werden. Hierzu ist festzustellen, das rückblickend betrachtet die ersten Urnengrabfelder vielleicht nicht ausreichend groß geplant und/oder in bestehende Grabfelder „hineingelegt“ wurden. Zur damaligen Zeit war jedoch auch noch nicht klar, wie sich das Verhältnis der Urnenbestattung zur Sargbestattung verändern würde. Unabhängig davon ist es aber auch auf den Friedhöfen im Gemeindegebiet aufgrund der Gegebenheiten vor Ort nicht möglich, komplette Friedhofsbereiche nur für Urnengräber vorzuhalten, da hierfür nicht genügend Freiflächen zur Verfügung stehen. Mehr oder weniger große Felder oder einzelne Reihen für Urnengräber werden daher entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten in die Friedhofsplanung eingepasst. Zu einer wirklichen Vermischung (abwechselnd Urnengrab und Erdgrab in einer Reihe) wird es dadurch aber nicht kommen. Gerade auf Friedhöfen mit vergleichsweise wenig freien Flächen ist diese Art der Planung sinnvoll und erhöht die Flexibilität. Auf jedem Friedhof werden Stellen für Kindergräber ausgewiesen. Kindergräber werden in der Auswertung des Friedhofskatasters extra aufgelistet, da diese Grabstätten anders bemessen sind als andere Erdgräber. In früheren Plänen waren Grabfelder für Kindergräber mit zahlreichen Stellen verzeichnet, was in einigen Plänen auch jetzt noch der Fall ist. Da der Bedarf in diesem Bereich heutzutage glücklicherweise nicht mehr hoch ist, werden das Kataster und die Pläne hier entsprechend angepasst. Es werden jedoch weiterhin auf jedem Friedhof einige Stellen für die Grabart Kindergrab vorgesehen. Die Gestaltung der Flächen unmittelbar um eine Grabstätte ist nach den Bestimmungen der Friedhofssatzung nicht Aufgabe des Nutzungsberechtigten. Vielfach wird hier jedoch mit farbigem Split gearbeitet, was an manchen Stellen zu einem regelrechten „Flickenteppich“ an verschiedenen Bodenbelägen in einer Reihe führt. Dies stört teilweise den Gesamteindruck. Es sollte den Nutzungsberechtigten der entsprechenden Grabstätten aufgegeben werden, dies zu ändern. 15 Auswirkungen der Friedhofsentwicklung auf die Gebührenkalkulation Die Berechnungen zur Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 sind als Anlage 4 beigefügt. Ansatzfähige Kosten Wie bekannt ist, machen im Friedhofsbereich die Personalkosten inkl. der Verwaltungsgemeinkosten ca. 2/3 der Gesamtkosten aus. Diese Kosten sind unterjährig nicht leicht zu ermitteln. Ebenso kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage darüber getroffen werden, ob die tatsächlichen Gebühreneinnahmen den Erwartungen entsprechen. Daher kann auch zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage über den voraussichtlichen Gebührenabschluss 2014 getroffen werden. Für 2015 wird daher zunächst weiterhin von den durchschnittlichen Personalkosten der letzten drei Jahre ausgegangen. Die höheren Personalkosten bei „Personalaufwand Unterhaltung“ kommen nur dadurch zustande, dass diese Position jetzt sowohl die Personalkosten des Bauhofs als auch die Personalkosten der sonstigen Beschäftigten (Aushilfsarbeiter) enthält. Die Position „Personalaufwand Bestattungen“ wird sicherlich in den kommenden Jahren bei einer notwendigen intensiveren Betreuung des Sachgebietes ansteigen müssen. Die Sachbearbeitung in der Friedhofsverwaltung besteht nur aus einem Mitarbeiter, dessen Arbeitszeit-Anteil im Bestattungswesen (=Personalaufwand Bestattungen) derzeit nur 20% und 3% im Bereich Unterhaltung der Friedhöfe ausmacht. Für 2015 wurde aber auch hier vom 3-Jahres-Durchschnitt ausgegangen, da noch nicht absehbar ist, wie sich die Arbeitszeit-Anteile in Zukunft entwickeln werden. Da der Sachbearbeiter in den nächsten beiden Jahren jeweils 3 Monate an einer Fortbildung teilnimmt und das Sachgebiet in dieser Zeit nur vertretungsweise besetzt ist, wird sich eine spürbare Veränderung bei dieser Position wahrscheinlich erst ab dem Jahr 2017 bemerkbar machen. Im Ergebnis kommt man zu etwa den gleichen ansatzfähigen Kosten wie im Vorjahr. Neue Grabarten in der Kalkulation Neue Grabarten sind in die bestehende Kalkulation einzufügen, das heißt, Ihrem Verhältnis entsprechend an den jährlichen Gesamtkosten im Friedhofswesen zu beteiligen. Grundsätzlich sollte klar sein, dass für Grabstätten, die von der Gemeinde gepflegt werden, keine geringeren Gebühren anfallen können, als für Grabstätten, die die Angehörigen selbst pflegen müssen. Der Gemeinde entstehen für diese Grabarten mehr Kosten, die auch dem Verhältnis entsprechend umgelegt werden müssen. Jede Gebührenkalkulation, die dies nicht berücksichtigt und eine künstlich niedrige Gebühr beispielsweise für Rasengräber errechnet, subventioniert den günstigen Gebührensatz mit anderen Grabarten, die dafür teurer werden müssen. In dem Moment, wo die Nachfrage nach den „günstigen“ Grabarten aber einen bestimmten Anteil übersteigt, kann ein solches System nicht mehr funktionieren, da nicht mehr genug Gebühreneinnahmen erzielt werden. 16 Um dies zu vermeiden wird die Errechnung der Gebührensätze in der Gemeinde Vettweiß bereits seit Jahren mittels einer Äquivalenzziffernberechnung durchgeführt. Die Kriterien werden bei der Kalkulation geprüft und sind insbesondere bei Einführung neuer Grabarten unter Umständen anzupassen. In der vorliegenden Berechnung wurden mehrere pflegefreie Grabarten neu aufgenommen. Die Äquivalenzziffer für den Pflegeaufwand der Gemeinde war daher zu prüfen und neu zu gewichten. Die Grabarten, bei der die Herrichtung und die Pflege der Grabstätte auf die Angehörigen übertragen ist („klassische“ Grabarten), wurden mit der Äquivalenzziffer 1 für „normal“ gewichtet, Rasen- und Baumgrabstätten wurden mit 2,5 (einfache Pflege durch die Gemeinde) und das Urnengemeinschaftsgrab sowie die gestalteten Reihengräber wurden mit 3,5 (aufwendigere Pflege durch die Gemeinde) gewichtet, was dann im Ergebnis zu den unterschiedlichen Gebührensätzen führt. Da die Planungen für die Grabarten „Gestaltete Wahlgräber“ und „Friedparkgrabstätten“ noch ganz am Anfang stehen, sind diese hier zunächst nicht berücksichtigt worden. Erst wenn die Planungen weiter fortgeschritten sind, wird man für diese Grabstätten festlegen können, in welchem Verhältnis der Pflegeaufwand zum Pflegeaufwand bei anderen Grabarten steht. Dass eine exklusive Grabart wie das gestaltete Wahlgrab mit aufwendiger Bepflanzung und Pflege aber nochmals deutlich teurer sein wird als ein gepflegtes Reihengrab, erklärt sich dabei von selbst. Die Grabarten Urnengemeinschaftsgrab und pflegefreies Reihengrab für Sarg oder Urne sollen erst ab 2016 eingeführt werden, für 2015 ist daher jeweils eine Fallzahl von 0 aufgeführt. Anonyme Grabstätten entsprechen in der Gebühr den Rasengräbern. Bei Rasen-/Baumgrabstätten sowie bei gestalteten Reihengräbern und auch später bei gestalteten Wahlgräbern ist zusätzlich zu den Gebühren für das Nutzungsrecht noch eine Gebühr für das Grabdenkmal zu entrichten. Das Grabdenkmal wird entsprechend der noch festzulegenden Gestaltungsvorschriften über die Friedhofsverwaltung in Auftrag gegeben. Ruhezeiten Die zum 01.10.2014 in Kraft getretene Änderung des Bestattungsgesetzes enthält wider Erwarten keine Änderung der Bestimmungen zu Ruhezeiten. Die Rechts- und Gesetzeslage bleibt damit in diesem Punkt unverändert. Gemäß § 4 Absatz 2 BestG NRW sind in der Friedhofssatzung für Erdbestattungen und für Aschenbeisetzungen gleich lange Ruhefristen festzulegen. Bei einer weiten Auslegung dieser Regelung könnte man die Ruhefristen für Urnenbeisetzung an die kürzeste Ruhefrist für Sargbestattungen angleichen. Für Vettweiß würde dies bedeuten, eine Änderung der Ruhezeiten für Aschenbeisetzung auf 25 Jahre wäre denkbar. Allerdings ist nicht gesichert, dass ein Gericht im Verwaltungsrechtsstreit dieser großzügigen Auslegung des § 4 Absatz 2 BestG NRW folgt. Des Weiteren hätte eine Kürzung der Ruhefrist bei Urnenbeisetzungen zur Folge, das Urnengräber zwar günstiger, Erdgräber aber dafür teurer als derzeit werden würden. Unter ansonsten gleichen Bedingungen für die Kalkulation würde die Änderung der Ruhefrist bei Urnengräbern dazu führen, dass das Nutzungsrecht für eine Erdwahlgrabstätte um 80 Euro steigen würde, für ein 17 Erdreihengrab um 30 Euro, während das Urnenwahlgrab 310 Euro und das Urnenreihengrab 80 Euro günstiger würde. Nicht berücksichtigt bleibt hierbei die Tatsache, das bei einer Änderung der Ruhefrist auch weniger Gebühren bei Beibestattungen anfallen würden, was wiederum zu einem Anstieg der Friedhofsgebühren im Allgemeinen führen würde. Wenn man die Ruhefrist nicht nur als Zeit bis zur Verwesung des beigesetzten Leichnams bzw. der Auflösung der Urne mit Aschenresten begreift, sondern auch als einen Zeitraum für die Wahrung der Totenruhe und des Totengedenkens, ist die Festsetzung einer gleichlangen Ruhefrist für Aschenbeisetzungen und Sargbestattungen durchaus angemessenen. Aus den vorgenannten Gründen soll die Ruhefrist für Urnenbeisetzungen in der Gemeinde Vettweiß auch zukünftig bei 30 Jahren bleiben. Gebührensätze Als Ergebnis der Gebührenkalkulation kann festgehalten werden, dass sich die Gebührensätze bei den bestehenden Grabarten im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert haben. Für die Grabarten Erdbestattung im Reihengrab und Urnenbeisetzung im Urnenreihengrab gab es zwar im Vorjahr andere Gebührensätze, dies ist jedoch durch die Weiterentwicklung dieser Grabarten zu erklären. Die bisherigen Grabarten Erdbestattung im Reihengrab und Urnenbeisetzung im Urnenreihengrab sind in der Ausgestaltung vergleichbar mit den neuen Grabarten Rasen- und Baumgrabstätte. Für diese Grabarten werden die Gebühren im Vergleich zum Vorjahr tatsächlich günstiger. Mit den neuen Grabarten Erdbestattung im Reihengrab und Urnenbeisetzung im Urnenreihengrab sind die gestalteten Reihengrabfelder für Sargbestattung und Urnenbeisetzung gemeint. 18