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Vorlage (26. Änderung StrReinSatzung)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
7,7 kB
Datum
11.12.2014
Erstellt
18.11.14, 18:02
Aktualisiert
18.11.14, 18:02
Vorlage (26. Änderung StrReinSatzung)

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Inhalt der Datei

26. Satzung vom _______ zur Änderung der Satzung der Gemeinde Vettweiß über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 09.06.1980 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV. NW. S. 706, 1976 S. 12), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 390), sowie der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687), hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung vom ______ folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 7, Gebührensatz, erhält folgende Fassung: (1) Bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung der Fahrbahn durch die Gemeinde beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (§ 6 Abs. 1 und 3), wenn das Grundstück erschlossen ist durch eine Straße, die überwiegend a) b) dem innerörtlichen Verkehr dient (Anlage A) dem überörtlichen Verkehr dient (Anlage B) 0,55 Euro 0,53 Euro Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr. (2) Bei Durchführung der Winterwartung durch die Gemeinde beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (§ 6 Abs. 1 und 3), wenn das Grundstück erschlossen ist durch eine Straße, die überwiegend a) b) dem innerörtlichen Verkehr dient (Anlage A) dem überörtlichen Verkehr dient (Anlage B) 1,49 Euro 1,49 Euro (3) Die Zugehörigkeit einer Straße zu den in Abs. 1 Buchst. a) und b) und Abs. 2 Buchst. a) und b) genannten Straßen ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis (Anlagen A und B dieser Satzung) Artikel 2 Inkrafttreten Diese 26. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Vettweiß über die Straßenreinigung und die Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren tritt am 01.01.2015 in Kraft.