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Beschlussvorlage GB (Entsperrung von Haushaltsmitteln für die externe Erstellung eines Schulentwicklungs-planes für die kreiseigenen Schulen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
17.02.2009
Erstellt
26.02.09, 15:48
Aktualisiert
26.02.09, 15:48
Beschlussvorlage GB (Entsperrung von Haushaltsmitteln für die externe Erstellung eines Schulentwicklungs-planes für die kreiseigenen Schulen) Beschlussvorlage GB (Entsperrung von Haushaltsmitteln für die externe Erstellung eines Schulentwicklungs-planes für die kreiseigenen Schulen) Beschlussvorlage GB (Entsperrung von Haushaltsmitteln für die externe Erstellung eines Schulentwicklungs-planes für die kreiseigenen Schulen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 495/2009 07.01.2009 Az.: 40/211- 60 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 03.02.2009 Kreisausschuss 17.02.2009 Entsperrung von Haushaltsmitteln für die externe Erstellung eines Schulentwicklungsplanes für die kreiseigenen Schulen Sachbearbeiter: Herr Ney Tel.: 15 531 Abt.: 40 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: 243 01, Produktsachkonto 5431910 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: gez. Hessenius Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss beschließt, die Haushaltsmittel im Produkt 243 01 (Schulverwaltung), Produktsachkonto 5431910 „Gutachten Schulentwicklungsplan“, für die externe Erstellung eines Schulentwicklungsplanes für die kreiseigenen Schulen zu entsperren. -2Begründung: Im Haushalt 2009 sind im Produkt 243 01 (Schulverwaltung) 25.000 € für die Erstellung eines Schulentwicklungsplanes für alle kreiseigenen Schulen bereitgestellt. Aufgrund der in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen – z. B. die selbst prognostizierte Entwicklung des Schüleraufkommens der Förderschulen wich letztlich erheblich von der tatsächlichen Entwicklung ab - war gemäß Vorlage 486/2008 vom 31.10.2008 beabsichtigt, den Auftrag extern zu vergeben. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 10.12.2008 den Betrag mit einem Sperrvermerk versehen und die Verwaltung beauftragt, mit den nötigen Vorarbeiten (Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung zur Erstellung des Schulentwicklungsplanes im Jahre 2009 für alle kreiseigenen Schulen) zu beginnen, damit der Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit in seiner nächsten Sitzunmg am 03.02.2009 über die Entsperrrung der Haushaltsmittel für eine externe Vergabe befinden kann. Für die Erstellung des Schulentwicklungsplanes für alle kreiseigenen Schulen wurden drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Das Anforderungsprofil sieht sowohl quantitativ als auch qualitativ anspruchsvolle Leistungen vor. Das Leistungsverzeichnis ist als Anlage beigefügt. Der Vergabevorgang sieht auch vor, dass der zu erarbeitende Schulentwicklungsplan so erstellt wird, dass er als Modul für einen kreisweiten Schulentwicklungsplan dienen könnte, der in Zukunft (möglicherweise) vom Kreis Euskirchen in Verbindung mit den Städten und Gemeinden des Kreises erstellt werden könnte. Das Thema wird Gegenstand der nächsten Bürgermeisterkonferenz sein. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten quantitativen und qualitativen Leistungen setzen besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Analysemöglichkeiten im Hinblick auf die Entwicklung der demographischen, wirtschaftlichen und schulischen Daten und Fakten sowohl schulbezogen als auch regional und überregional voraus, über die eine im Tagesgeschäft gebundene Verwaltung nicht verfügt und die sie allenfalls nur ansatzweise mit sehr großem personellen und finanziellen Aufwand bewältigen könnte. Hierunter fallen beispielsweise: 1. Die Schulentwicklungsplanung für die Berufkollegs des Kreises hat in ihrem quantitativen Teil verschiedene Datenquellen zu berücksichtigen, z.B. Schülerzahlen in den Bildungsgängen der Berufskollegs, Entwicklung der Schülerzahlen in den Zubringerschulen (Sekundarstufen), demographische Entwicklung des Kreises, Prognosen des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS) zur Entwicklung der Berufskollegs sowie die eigenständige Anpassung dieser Prognosen an die Entwicklung im Kreisgebiet. Hieraus sind mathematische Modellbildungen und Prognoserechnungen gepaart mit Annahmen zu schulpolitischen Entwicklungen zu erstellen. 2. Aufgrund der qualitativen Entwicklungen sind Zusammenhänge herzustellen zwischen dem Entwicklungspotential der kreiseigenen Berufskollegs, der wirtschaftlichen Entwicklung in der Region und den Entwicklungen in der Berufsbildungspolitik. Diese Entwicklungen sind im Rahmen des Dialogs durch die Moderatorenfunktion des Gutachters zusammenzuführen, so dass die künftigen Profile der Berufskollegs im Kreis entwickelt und präzisiert werden können. Hierbei sind die Fachkompetenz und Neutralität eines externen Fachbüros mit einem freien und kritischen Blick von außen von Vorteil. Zusammengefasst werden mindestens drei Kompetenzdimensionen benötigt: a) mathematische Fähigkeiten in der Prognoserechnung b) Kenntnisse zur Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung in Abhängigkeit mit der Entwicklung zur Berufsbildung sowie c) die Moderatorenfunktion im Prozess der dialogischen Planung; letzteres kann in der Regel besser von einem Externen wahrgenommen werden, der keine eigenen spezifischen Interessen in die Planung einbringt. Die Komplexität und der Umfang der im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die kreiseigenen Berufskollegs und Förderschulen zu untersuchenden Kriterien und Indikatoren überschreiten das Maß dessen, was mit den vorhandenen Personalressourcen der Verwaltung zu leisten ist. -3Die Verwaltung schlägt daher vor, die Schulentwicklungsplanung im dargestellten Umfang extern zu vergeben und die Haushaltsmittel (Produkt 243 01, Produktsachkonto 5431910) zu entsperren. Über das Ergebnis der Ausschreibung wird in der Sitzung mündlich berichtet (Auftragsvergabe als Geschäft der laufenden Verwaltung). gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)