Daten
Kommune
Bedburg
Größe
5,5 MB
Datum
04.09.2012
Erstellt
29.08.12, 18:02
Aktualisiert
29.08.12, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
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städte- und Cemeindebund NRW.Postfacb 10 39 52.4oo30 Düsseldorf
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Bergheim T s.r'/ ,t {
BethleheilerStr.g-11
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nd Gemeindebund
n-Westfalen
Postfach 10 39 52.4oo3o Düsseldorf
Kaiserswerther Stra ße 199-2o1
40474Düssddort
Telefon O2L!.4587-t
Telefax 02 11. 4 587 -21-1,
E-Mail: info@komm unen-in-nrw.de
pers. E-Mail: lna.Zagatowski@kommunen-in-nrw.de
nternet: www.kom m u n en-in-n rw.de
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lüeisstadt Fergheim
Aktenzeichen :
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2!t-38 / 3 za / gr
Ansprechpartnerin: Referentin Zagatowski
Du rchwa h I
o2tL. 4587 -236
25. Juni 201,2
lnklusion in der Offenen Ganztagsschule (OCS)
lhre Anfrage vom 21.O5.2Ot2
5ehr geehrter Herr Weitz,
vielen Dank für lhre Anfrage. ln dieser schildern Sie diverse Probleme, die im Zusammenhang mit der lnklusion im Schulbereich in lhrer Kommune entstehen, und bitten uns zu
prüfen, ob derartige Probleme auch bei anderen Mitgliedskommunen bestehen. Des Weiteren bitten Sie um Auskunft, wie sich die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes
NRW zum Themenkomplex lnklusion im Schulbereich positioniert hat.
Bereits in der letzten Legislaturperiode zeichnete sich ab, dass die von lhnen geschilderte
Problematik der,,faktischen Inklusion" durchaus auch in anderen Kommunen besteht.
Durch das Wahlverhalten der Eltern sind die Kommunen massiv unter Druck geraten, inklusive Beschulung zu ermöglichen, obwohl momentan hierfür weder gesetzliche Regelungen
noch Ausgleichsansprüche dem Land gegenüber bestehen. Seit geraumer Zeit bemühen wir
uns daher sehr, intensiv auf die Landesregierung einzuwirken, um eine alsbaldige gesetzliche Regelung der Maßnahmen und einen angemessenen Ausgleich im Rahmen dei Konnexität herbeizuführen. Bereits letztes Jahr haben die kommunalen Spitzenverbände eine
Arbeitsgruppe zum Thema lnklusion und Konnexität eingerichtet. Unseren Schnellbrief vom
26.07.201,1, mit anliegender Positionierung der kommunalen Spitzenverbände und den beiden Landschaftsverbänden in NRW zum Thema lnklusion im Schulbereich sowie unseren
Schnellbrief vom 20.06.201-2 mit Auszügen der anliegenden Auswertung des Koalitionsvertrages haben wir als Anlagen beigefügt.
Für Rückfragen stehen
wir lhnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Crüßen
ln Vertretung
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Der Ha uptgeschäft sfü hrer
Städte- und Gemeindebund
Nordrhein-Westfalen
Postfach to39 52.4oo3o Düsseldorf
Kaiserswerther Straße 199-2o1
Schnellbrief gqtzotz
40474DüsseVort
Telefon 0211.4587-]Telefax 0211.4587-ztt
E-Mail: info@ kom m unen-in-n rw.de
An die
Mitgliedsstädte und -gemeinden
lnternet: www.kommunen-in-nrw.de
Aktenzeichen: HCF
Ansprechpa rtner: Dr. Schneider
Du rchwa h I o2rr. 4587 -2l,2 / zL3 / zog
7o.
Auswertung des Koa litionsvertrages
Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
mittlerweile haben die Koalitionsparteien von SPD und Bündnis 9olDie Crünen den
Koalitionsvertrag unterzeichnet. Nachfolgend haben wir eine Auswertung des Koalitionsvertrages vorgenommen, der r88 Seiten umfasst. Bei der Auswertung haben wir uns
von den Zuständigkeiten der Dezernate im StGB NRW leiten lassen. Mitunter haben wir zur
besseren Lesbarkeit wörtliche Passagen aus dem Koalitionsvertrag übernommen. Den Koalitionsvertrag haben wir in der Anlage beigefügt.
5chwerpunkte des Koa litionsvertra ges
Schwerpu nkte des Koalitionsvertra
sind aus
k
munaler
Si
SPD und Bündnis 9olDie Grünen haben die historisch einmalige Notlage der Städte und
Cemeinden erkannt und Cegenmaßnahmen wie den Stärkungspakt Städtfinanzen in die
Wege geleitet. Das Vorhaben, den Kommunen eine auskömmliche Finanzierung zu gewähren, verdient Anerkennung. Lobenswert ist auch die Ankündigung, dass die landlspolitische
Umsetzung der Schuldenbremse so gestaltet werden soll, dass die Städte und Cemeinden
nicht zu Ausfallbürgen des Landes bei der Erreichung des Ziels der Schuldenbremse werden.
Damit wäre es freilich nicht in Einklang zu bringen, wenn das Land Fördermittel zukünftig
nur noch auf Darlehnsbasis vergeben und die Kommunen auf diese Weise weiter in die Ver-sch u ldung treiben würde.
Einen verfassungi
üCh auf eine finanzielle
Mindestausstattung soll es ebenso wenig geben wie eine merkliche Aufstockung des Stabilitätspaktes mit Landesmitteln. Stattdessen soll die zweite Stufe des Paktes komplett mit
kommunalem Geld finanziert werden. Das lehnen wir strikt ab. Denn das Land ist zuvörderst für die finanzielle Ausstattung der Kommunen verantwortlich und nicht diese selbst.
Es ist inakzeptabel, wenn strukturelle Finanzprobleme dadurch gelöst werden sollen, dass in
den nächsten 7 Jahren die armen den noch ärmeren Kommunen mit knapp 2oo Mio. € jährlich helfen sollen.
-2-
-2Die Struktur des kommunalen Finanzausgleichs ist aus kreisanghöriger Sicht entgegen dem
Votum der Koalitionäre nicht fair und gerecht. Denn trotz einiger positiver Bestandteile wie
den Flächenansatz benachteiligt das GFG 2ot2 im Ergebnis weiterhin die Kommunen im
ländlichen Raum beträchtlich, indem einerseits zur Bedartsermittlung die Einwohnerzahl
mit zunehmender Größe einer Stadt/Cemeinde höher gewichtet wird und zum anderen bei
der Finanzkraftermittlung einheitliche fiktive Realsteuerhebesätze in Ansatz gebracht werden.
Wenig konkret sind auch die Aussagen zu den notwendigen Einsparmaßnahmen auf Landesebene. So bekennt man sich zwar zur Rückführung der Neuverschuldung. Die hierzu
erforderlichen konkreten Maßnahmen werden jedoch nur vereinzelt und abstrakt benannt.
Die Umsetzung des Fiskalpaktes wird nicht thematisiert, obwohl sich die Einsparerfordernisse seitens des Landes sowohl im Umfang als auch auf der Zeitschiene erheblich verschärfen werden. Auch hierzu hätten wir aus kommunaler Sicht gerne eine Antwort gewusst.
Denn anders als bei der Schuldenbremse sind die Kommunen Teil des Fiskalpaktes. Deren
Schulden werden bei der dann noch zulässigen Cesamtverschuldung von Bund, Ländern
und Sozialversicherungen von o,5 yo des BIP hinzuaddiert.
lm Bereich Bildung und Kinderbetreuung enthält der Koalitionsvertrag zukunftsorientierte
Positionen. 7u begrüßen sind insbesondere die Ausführungen zum verfassungsrechtlichen
Anspruch der Kommunen auf einen Belastungsausgleich (Konnexität) für die lnvestitionsund die Betriebskosten zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen U3-Platz. Positiv aufgenommen hat die Geschäftsstelle auch den Hinweis, dass das Land die Kommunen bei der
Finanzierung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes dauerhaft unterstützen wird. I
Problematisch ist aber das Vorhaben, schrittweise für den Kindergarten keine Elternbeiträge mehr zu erheben. Ziel ist es aus Sicht des Verbandes, zunächst weiter in den Ausbau der
U3-Betreuungzu investieren und die Qualität der pädagogischen Arbeit in den Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege weiterzuentwickeln. Sollte die Beitragsfreiheit dennoch umgesetzt werden, muss das Land den Kommunen die fehlenden Finanzmittel erstatten.
lm Bereich der Energiewende plädieren die Koalitionspartner für einen schnellstmöglichen
Umstieg auf eine Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien bis zur Mitte dieses Jahrhunderts und werben für seine Umsetzung im Rahmen eines ,,Masterplans Energiewende" als
6emeinschaftswerk auf Bundesebene. Soweit dies verlässliche lnvestitionsanreize für den
Ausbau der Erneuerbaren Energien oder deren Systemintegration betrifft, findet dies die
Zustimmung des StCB NRW. Dem gegenüber ist ein Klimaschutzgesetz auf Bundesebene
nicht erforderlich. Hier kommt es maßgeblich auf die Anderung der jeweiligen Fachgesetze
an und nicht auf die Verabschiedung eines weiteren Cesetzes.
Zu begrüßen ist demgegenüber die Ankündigung im Koalitionsvertrag, im Rahmen des geplanten Landesklimaschutzgesetzes haushaltsrechtliche Restriktionen aufzuheben, die rentablen lnvestitionen in Klimaschutzmaßnahmen entgegenstehen. Zustimmung findet auch
die Absicht der Koalition, eine bessere kommunale Wertschöpfung beim Ausbau der Windenergie zu sichern und die Kommunen bei der Rekommunalisierung ihrer Strom- und Gas-
-3netze zu unterstützen.,Allerdings kann eine Festlegung
der Klimaschutzziele als Ziele der
umordn ung nicht mitgetragei werden.
Ra
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es in dem Koalitionsvertrag
viele Ankündigungen
für neue Programm: und Strategien.gibt. Aber stets stetit sich
der interessierte Leser Fragen, wie: was heißt das konkret, wie h-och ist die
unteriiütrung seitens des Landes und vor
allem, wer soll das alles finanzieren. und aus kommrnrlu,
sicht kommt aie nauptfrage:
was bleibt letztendlich bei den Kommunen hängen? o.itrtu
werden wir die umsetzung
des Koalitionsvertrages
g-enau beobachten und därauf achten, dass das
Konnexitätsprinzip
bei a llen umsetzunglmatna hmen strikt eingeha rten
wi iJ.
Wir schaffen lnklusion (Zeile 738f .l / lnklusive Schule (Zeile 5368 f.)
"Wir wollen so schnell wie möglich den Rechtsanspruch auf den Besuch einer allgemeinen
Schule umsetzen." (Zeile S370)
"Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte der Landtag beschlossen, dass diesem Anspruch landesgesetzlich Rechnung getragen werden sollte. Die Landesregierung hat schon vor
der Schaffung neuer gesetzlicher Regelungen den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit
und ohne Behinderung forciert." (Zeile 7 z f.)
"Wir wollen, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen. Die
Schulen werden wir durch Fortbildung und zusätzliches Personal unterstützen. Der Prozess
wird schrittweise zielgerichtet und verlösslich gestaltet." (Zeile 5372 f.)
Wir schaffen lnklusion (Zeile 738 f.)
"Die Schaffung der notwendigen Bedingungen und Ressourcenausstattung im Regelschulsys-
tem ist verantwortbar nur schrittweise möglich. Bei sich ergebenden Fragestellungen im Prozess wollen wir im Dialog mit den Beteiligten gemeinsam Lösungen suchen." (Zeile 755 f)
"Die Verwirklichung eines inklusiven Schulwesens setzt voraus, dass sowohl das Land Nordrhein-Westfalen als auch die Kommunen, Kreise und Landschaftsverbönde als Träger der öffentlichen Schulen und gesellschaftliche Gruppen im Sinne einerfairen Verantwortungspartnerschaft zusammenwirken." (Zeile
f.)
l8
Die Umsetzung von Artikel 24 UN-Behindertenrechtskonvention ist das zentrale Thema im
Schulbereich. Bislang hat es das Land -trotz bestehender Umsetzungsverpflichtung - versäumt, eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Stattdessen wird seitens des Ministeriums
inklusive Beschulung ohne gesetzliche Crundlage forciert. ln den Städten und Gemeindie
I
den ist bereits massiver Druck zur Umsetzung der lnklusion im Schulbereich angekommen.
Dieses Vorgehen ist nicht hinnehmbar.
Der StCB NRW drängt darauf, dass zu Beginn dieser Legislaturperiode ein entsprechender
Referentenentwqrrf des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW auf den Weg ge-
brachtwird. L4
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Bedenklich ist, dass zur Frage, welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des lnklusionsprozesses landesgesetzlich getroffen werden sollen, geschwiegen wird.5o fehlt es beispielsweise an einer Richtungsentscheidungzu der Crundsatzfrage, ob und inwieweit Parallelstrukturen von Förderschulen einerseits und inkl. Beschulung in Regelschulen andererseits erhalten werden sollen. Die kommunalen Spitzenverbände haben bereits vor den letzten Koalitionsverhandlungen 2o1o ein gesetzliches Konzept gefordert. Wir haben es bislang
gegenüber dem Schulministerium NRW abgelehnt, dass Schulträger ohne das Vorhandensein eines Konzeptes auf Landesseite im größeren Umfang investive Maßnahmen im Schulbereich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention treffen. Nur bei Vorliegen
einer landesgesetzlichen Regelung besteht die Möglichkeit, dass die Thematik konnexitätsrelevant umgesetzt wird, d.h. die entstehenden Kosten vom Land vollständig und dauerhaft
erstattet werden. Negativ hervorzuheben ist, dass die Konnexitätsrelevanz an keiner Stelle
angesprochen wird, sondern lediglich von "gemeinsamen Lösungen im Dialog mit den Beteiligten" gesprochen wird. Die kommunalen Spitzenverbände werden sich auch weiterhin
dafür einsetzen, dass für alle zusätzlichen finanziellen Aufwendungen die Konnexitätsregelung in der Landesverfassung bzw. im Konnexitätsausführungsgesetz anzuwenden ist. Dies
betriftt insbesondere die Barrierefreiheit, spezifische Ausstattung, Schülerbeförderung und
das schulische Ergänzungspersonal. Parallel zum Gesetzgebungsverfahren muss daher ein
Verfahren nach dem Konnexitätsausführungsgesetz durchgeführt werden. ln Sachen Finanzierungsbedeutung und Finanzierungsumfang dürfte das Thema lnklusion nicht viel
hinter dem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz zurückstehen. ln einer Zeit,in der trotz
-2-
-25tärkungspakt und konjunkturell bedingter Steuermehreinnahmen die strukturelle Finanzierungslücke der Kommunen immer noch 2,85 Mrd. € beträgt und die Kassenkredite zu
Beginn des Jahres die22 Mrd. € überschritten haben, müssen die Kommunen im lnteresse
ihrer Bürger auf der vollständigen Finanzierung durch das Land bestehen.
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Städte- und Gemeindebund
Nordrhein-Westfalen
Postfach 10 39 52.4oo3o Düsseldorf
Kaiserswerther Straße 199-2O1
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40474Düssetdort
Telefon o2t1".4587-t
Telefax 02 11. 4 587 -2!1,
E-Mail: info@ komm unen-in-n rw.de
An die
Mitgl iedsstädte und -gemeinden
lnternet: www. kommunen-in-nrw.de
Aktenzeichen: lV / 2 2!r-38 / 4 me/ gr
Ansprechpartner: HRef. Dr. Menzel
Du rchwah I o2tr, 4587 -236
26.07.20!1,
Gemeinsame Positionierung der kommunalen Spitzenverbände und der beiden
[andschaftsverbände in NRW zum Thema lnklusion im Schulbereich
Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
eines der zentralen Themen in Schulbereich ist die Umsetzung von Artikel 24 UNBehindertenrechtskonvention. Der Schul-, Kultur- und Sportausschuss des Städte- und
Cemeindebundes NRW hat sich für eine gemeinsame Positionierung der kommunalen
Spitzenverbände und der beiden Landschaftsverbände aus Nordrhein-Westfalen
ausgesprochen. Nach einem längeren Abstimmungsprozess können wir lhnen nunmehr
diese gemeinsame Positionierung als Anlage übersenden. Sie ist bereits der
Landesregierung und den Fraktionen im Landtag zur Verfügung gestellt worden.
ln den weiteren Gesprächen mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW
werden wir Wert darauf legen, dass für alle zusätzlichen finanziellen Aufwendungen (u.a.
Barrierefreiheit, spezifische Ausstattung, Schülerbeförderung, Ergänzungspersonäl), die den
Kommunen im Rahmen des lnklusionsprozesses entstehen, die Konnexitätsregelungen in
der Landesverfassung bzw. im Konnexitätsausführungsgesetz angewendet werden.
Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Schulbereich hat das Ministerium
für Schule und Weiterbildung ein cutachten an die Wissenschaftler Professor Klaus Klemm
und Professor Ulf Preuss-Lausitz vergeben, die ihr Gutachten noch vor der Sommerpause
dem Ministerium zur Verfügung gestellt haben. Es kann abgerufen werden unter:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/lnklusiqll Cemeinsames Lernen/Cutachten Au
dem_Weg*zur_tnklusion
f
ln dem Gutachten empfehlen die beiden Professoren der Landesregierung, schrittweise
Lehrkräfte für Sonderpädagogik aus den Förderschulen in allgemeine Schulen zu
überführen. lnnerhalb einer Frist von zehn Jahren soll es so möglich sein, eine sog.
lnklusionsquote von etwa 85 %" zu erreichen. Derzeit lernen etwa 17 % der SchülÄrinnen
und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf biszur 10. Klasse in Allgemeinschulen,
83 % in Förderschulen. Wegen der Einzelheiten wird auf das Gutachten verwiesen, mit dem
sich der Schulausschuss im Herbst befassen wird.
Mit freundlichen Grü ßen
2-
-2ln Vertretung
gez. Claus Hamacher
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Städte- und 6emeindebund
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Gemeinsame Positionierung der kommunalen
Spitzenverbände und der beiden
La n d schaftsverbä n de n N o rd rh ei n -Westfa le n
zum .iThema
Inklusion im Schulbereich
Düsseldorf, Münster und Köln im Juli 2011
1.
Die kommunalen
Spitzenverbände
in
Nordrhein-Westfalen, der
Landschaftsverband Rheinland und der Landschaftsverband Westfalen Lippe
begrüßen die mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verbundene
Zielsetzung, Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Bildung ohne
Diskriminierung und Teilhabe auf der Grundlage der Chancengleichheit zu sichern.
2.
Die kommunalen Spitzenverbände und die Landschaftsverbände treten dafür ein,
künftig die Entscheidung über den Förderort grundsätzlich den Eltern nach einer
Beratung zu überlassen. Hierzu ist der Aufbau eines flächendeckenden,
unabhängigen Beratungsangebotes unter Beteiligung der Schulträger notwendig.
3.
Aus Art. 24 der UN-BRK lassen sich nach derzeitiger Rechtsprechung keine
unmittelbaren Rechtsansprüche auf inklusive Beschulung herleiten. Unabhängig
von der juristischen Bewertung ' dieser Frage sind die Länder nach der
grundgesetzlichen Kompetenzordnung zur Transformation der UN-BRK in das
deutsche Schulrecht verpflichtet (Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens).
Landesregierung und Landtag von Nordrhein-Westfalen werden daher
aufgefordert, eine entsprechende Verankerung der Inklusion im Schulgesetz
vorzunehmen. Dabei sind der pädagogische Rahmen, Rechtsansprüche sowie
Finanzierungsregelungen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur Umsetzung der
Inklusion im Schulbereich vollumfänglich zu regeln. Hierzu gehört insbesondere
die Zuständigkeit und Finanzierungsverantwortung des Landes für das
erforderliche Personal wie Integrationshelfer, Therapeuten, Sozialpädagogen u. a.
m., die für erfolgreiche Inklusion unverzichtbar sind. In jedem Fall sind für alle
zusätzlichen finanziellen Aufwendungen (u.a. Barrierefreiheit, spezifische
E rg ä nzu ng sperso
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Ausstattu ng,
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Landesverfassung
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Kon nexitätsausfü h ru n gsgesetz anzuwenden.
l)
bzw.
na
d
ie
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4.
Entsprechend dem Grundgedanken der U N-BRK ist die Beschulung an einer
allgemeinen Schule vorrangig. Gleichwohl schließt die UN-BRK den Fortbestand
von Förderschulen als alternative und/oder temporäre Förderorte nicht
grundsätzlich aus. Auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem ist die
erhebliche Ausweitung des gemeinsamen Unterrichts zwingend notwendig.
Förderschulen sind einschließlich ihrer Öffnung für Kinder ohne Behinderung in ein
Gesamtkonzept der Inklusion einzubeziehen. Grundsätzlich sind die spezifischen
Kenntnisse und Erfahrungen der Beschäftigten an Förderschulen unverzichtbar für
eine inklusive Schu lentwicklu ng.
5.
Ein zentraler Aspekt für die erfolgreiche inklusive Schulentwicklung ist die Ausund Fortbildung der Lehrkräfte und sonstiger an Schulen tätigen Personen. Die
Sicherstellung dieser Aufgaben, des dafür notwendigen Personals und der
Finanzen liegt in der Verantwortung des Landes.
6.
Eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung des Umwandlungsprozesses zu
einem inklusiven Schulsystem ist unverzichtbar.
7.
Die bei dem Modellversuch ,,Kompetenzzentren" gewonnenen Erfahrungen im
Hinblick auf Bewusstseinsänderungen, die Entwicklung pädagogischer Konzepte
sowie die Förderung von Kooperationen der Schulen, sollten bei der weiteren
Entwicklung genutzt werden. Ob Kompetenzzentren ein sinnvoller Einstieg zur
Inklusion im Schulbereich sein können, bleibt der wissenschaftlichen Evaluation
vorbehalten. Festzustellen ist, dass Kompetenzzentren bereits heute besser
auszustatten und die allgemeinen Schulen stärker in die Verantwortung
einzubeziehen sind.