Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
101 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
27.11.08, 04:12
Aktualisiert
27.11.08, 04:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
D 93/2008
30.10.2008
Az.: 80/Ph
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
17.11.2008
Kreisausschuss
25.11.2008
Kreistag
10.12.2008
Fortführung und Umstrukturierung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH
(SEV) 2009-2013
Sachbearbeiter/in: Frau Poth
x
Tel.: (02251) 15 369
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt nicht den Etat.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Beteiligung des Kreises Euskirchen an der SEV GmbH auf der Grundlage
des beigefügten Gesellschaftervertrages vom 24.10.2008.
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Begründung:
Mit KT-Vorlage 407/2008 vom 25.02.2008 wurde bereits die weitere Beteiligung des Kreises
Euskirchen als Gesellschafter an der "Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH" bis zum
31.12.2013 und die Bereitstellung des Finanzierungsanteils des Kreises Euskirchen in Höhe von
jeweils 81.000 € für die Jahre 2009-2013 sowie die Entsendung der Vertreter und deren Stellvertreter
in die Gesellschafterversammlung beschlossen.
Nunmehr liegt der mit den übrigen Gesellschaftern abgestimmte Gesellschafter-vertrag vor.
Grundlage
Zweite Leitentscheidung
Mit der zweiten Leitentscheidung zur Zukunft Vogelsangs wurden die Weichen für die Umsetzung der
ersten Entwicklungsstufe des Standortes gestellt und die Basis für eine nachhaltige
Standortentwicklung geschaffen. Die Kernnutzungen der 1. Entwicklungsstufe umfassen:
das Nationalparkzentrum
ein Informations- und Bildungszentrum/Gastronomie
eine Regionalgeschichtliche Ausstellung
ein Dokumentationszentrum NS- und Nachkriegsgeschichte
eine Jugendherberge mit integriertem Gästehaus und Jugendwaldheim
und
die Nationalparkverwaltung.
In der am 30.05.2008 unterzeichneten Rahmenvereinbarung (Anlage 1) verpflichten sich die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), das Land NRW und die Region, die weitere
Standortentwicklung in der gemeinsam getragenen Standortentwicklungsgesellschaft SEV zu
organisieren:
„Die Partner verpflichten sich, ihre partnerschaftliche Zusammenarbeit über das Jahr 2008
hinaus für mindestens fünf weitere Jahre (2009-2013) fortzusetzen. Gesellschafter der SEV
werden ab dem Jahr 2009 mit jeweils einem Drittel der Anteile die Bundesanstalt, das Land
(dieses vertreten durch die LEG Stadtentwicklung GmbH & Co. KG) und die Region. Der SEV
wird zur Erfüllung ihrer Aufgaben ein jährliches Budget von 450.000 € zur Verfügung gestellt.
Die Finanzierung der Geschäftstätigkeit erfolgt entsprechend zu je einem Drittel durch die
Partner.“
Träger- und Betreiberkonzept
Das von der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH sowie auf der Staatssekretärsebene
verabschiedete Träger- und Betreiberkonzept, welches Grundlage der Rahmenvereinbarung bildet,
sieht folgende Verantwortungsebenen vor:
A.1
Das Parkmanagement, sprich: das Flächeneigentum sowie Betrieb und Unterhalt der
Freiflächen (Sicherung, Reinigung / Winterdienst, Grünpflege, Parkraummanagement,
Straßen/Wege, Verkehrsbauwerke, Betrieb Ver- und Entsorgung) liegt für absehbare Zeit bei
der Bundesanstalt.
A.2
Die Standortentwicklung, d.h. Koordination und Umsetzung der Kernnutzungen,
Standortmarketing / Akquisition weiterer Nutzer, die Koordination der
Verkehrssicherungsmaßnahmen und Versorgungsinfrastruktur sowie der Aufbau einer
langfristigen Parkmanagementgesellschaft, liegt bei der Standortentwicklungsgesellschaft
Vogelsang GmbH (SEV).
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B.
Das „Forum Vogelsang“ als Herzstück der öffentlich zu finanzierenden 1. Entwicklungsstufe
und Motor der weiteren Standortentwicklung, wird von einer noch zu gründenden
gemeinnützigen „vogelsang ip GmbH“ getragen und betrieben.
C.
Alle weiteren Nutzungen (kurzfristig absehbar beispielsweise die Nationalparkverwaltung und
das „Europazentrum für Jugend und Zukunft/Jugendwaldheim“) werden von den jeweiligen
Nutzern getragen.
Die unter Punkt B genannte Träger- und Betreibergesellschaft des „Forum Vogelsang“ vogelsang ip
gemeinnützige GmbH wurde am 17.10.08 gegründet.
Die unter A.1 und A.2 genannten Verantwortungen übernimmt im Weiteren die
Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH.
Aufgaben der SEV
Die SEV wird eine der heutigen Kernaufgaben, den Betrieb der Besucherinformation, an die
vogelsang ip gemeinnützige GmbH zum 01.01.2009 übertragen. Die Hauptaufgabenfelder der
Gesellschaft werden künftig sein:
Erneuerung und Sanierung der Infrastruktur
Projektentwicklung Kernnutzungen und neue Nutzer
Vermarktung und Marketing der verbleibenden 90 ha Fläche
Betrieb und Unterhalt der nicht an Dritte übertragenen Verkehrs- und Grünflächen sowie ggf.
Versorgungsinfrastruktur
Entwicklung Parkmanagementkonzept für Gesamtimmobilie
Der Gebäudeunterhalt sowie die Überwachung des Geländes verbleiben weiterhin bei der der BImA.
Kosten
Auf Grundlage der Erfahrungen der Jahre 2005 bis 2007 und dem oben beschriebenen
Aufgabenpaket wurde für die Gesellschaft ein Jahresbudget von 450.000 € ermittelt, welches in die
Rahmenvereinbarung aufgenommen wurde. Dieses Gesamtbudget gliedert sich wie folgt:
Projektentwicklung: Einzelprojekte/Gutachten/Marketing
80.000,- €
Projektentwicklung: Personelle Ausstattung
300.000,- €
Allg. Verwaltungskosten/Steuer- und Rechtsberatung
30.000,- €
Sachkosten
40.000,- €
Gesamtausgaben pro Jahr
450.000,- €
Der dieser Verteilung zugrunde liegende Entwurf der Finanzplanung für den Zeitraum 2009 bis 2013
wurde mit der BImA, der Region und der LEG abgestimmt. Er wird den Gremien der „fortgeführten“
Gesellschaft in den ersten Sitzungen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Künftige Gesellschaftsstruktur/Finanzierung
In der zurzeit bis 31.12.2008 befristeten Gesellschaft halten die Region und das Land NRW (dieses
vertreten durch die LEG Stadtentwicklung GmbH & Co KG) jeweils 47,52 % der Gesellschaftsanteile.
Die restlichen 4,96 % entfallen auf den Förderverein Nationalpark Eifel e.V.. Die Finanzierung des
jährlichen Budgets von zurzeit 400.000 € erfolgt zu 60% durch das Land NRW, zu 30% durch die
Bundesanstalt und 10 % durch die Region.
In der Rahmenvereinbarung wurde sich darauf verständigt, die partnerschaftliche Zusammenarbeit
der 3 Verantwortungsträger Bundesanstalt, Land NRW und Region, für mindestens 5 weitere Jahre
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(2009 bis 2013) fort zu setzen. Die Verantwortung wird bei den heute schon in der SEV vertretenen
Gebietskörperschaften gesehen. Der Förderverein Nationalpark Eifel e.V. wird nicht mehr in der
Gesellschaft vertreten sein. Die Verteilung der Gesellschaftsanteile und die Finanzierung sollen
künftig zu gleichen Teilen erfolgen, d.h. mit jeweils 33 1/3 Prozent durch die Bundesanstalt, das Land
NRW und die Region.
Die regionalen Gesellschafter haben sich auf folgende Verteilung der Finanzierungsanteile
verständigt, entsprechende Beschlüsse in den Gremien liegen vor:
Stadt Schleiden:
Kreis Euskirchen :
Kreis Aachen:
Kreis Düren:
15.000 € (10 % von 150.000 €)
81.000 € (60 % von 135.000 €)
27.000 € (20 % von 135.000 €)
27.000 € (20 % von 135.000 €)
Der Finanzierungsanteil der Bundesanstalt als Barmittel wurde ebenfalls zugesichert. Der
Landesanteil soll als Ziel 2-Mittel durch das MWME oder als sog. „Sacheinlage“ durch das MBV
bereitgestellt werden.
Dauer der Gesellschaft
Die Gesellschaft wird zunächst befristet für 5 Jahre d.h. bis zum 31.12.2013 fortgeführt.
Stammkapital
Das Stammkapital soll von heute 25.250 € auf 36.000 € aufgestockt werden. Auf das Land vertreten
durch das MWME entfielen nach wie vor 12.000 €. Die Anteile der Region in Höhe von 12.000 €
verteilen sich entsprechend der Finanzierungsanteile wie folgt: Kreis Euskirchen 6.480 €, Kreis
Aachen und Kreis Düren jeweils 2.160 € und Stadt Schleiden 1.200 €. Die Bundesanstalt übernimmt
die Anteile des Fördervereins in Höhe von 1.250 € sowie eine neue Stammeinlage in Höhe von
10.750 €, also insgesamt 12.000 €.
Die Stammeinlage von 1.250 € wird dem Förderverein Nationalpark Eifel e.V. entsprechend der
Regelungen im Gesellschaftervertrag ausgezahlt.
Organe der Gesellschaft
Organe der Gesellschaft sind wie bisher der Aufsichtsrat, die Gesellschafterversammlung und die
Geschäftsführung.
Für den Aufsichtsrat wird eine nicht gleichgewichtige Besetzung vorgeschlagen, da die Region 7
Sitze beansprucht, die BImA aber nur maximal 2 Sitze besetzen kann, wird vorgeschlagen vom Land
4 Mitglieder zu entsenden. Der Aufsichtsrat bestünde damit wie bisher aus 13 Mitgliedern. Damit
keiner der drei Partner überstimmt werden kann, wird eine Mehrheit von 85 % für
Beschlussfassungen vorgeschlagen.
Zeitschiene:
• November 2008: Abstimmung des Gesellschaftervertrages mit allen Gesellschaftern
• 03.12.2008 gemeinsame Sitzung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung mit
anschl. notarieller Beurkundung
bis 31.12.2008 Eintragung ins Handelsregister
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
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Der Aufsichtsrat der SEV GmbH hat die Geschäftsführung in seiner Sitzung vom 30.09.2008 damit
beauftragt, das konkrete Abstimmungsverfahren über die Fortführung der SEV GmbH einzuleiten mit
dem Ziel die notarielle Beurkundung der Fortführung und Umstrukturierung am 03.12.2008
vorzunehmen. Dieser Termin, der vor der nächsten Kreistagsitzung liegt, ist zwingend, damit die
Fortführung der Gesellschafter noch vor dem 01.01.2009 ins Handelsregister eingetragen wird, d.h.
keine automatische Löschung erfolgt und eine Neugründung erforderlich wird.
gez. Reidt
gez. Häger
gez. Reiff
gez. Grutke
gez. I. V. Poth
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)