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Dringlichkeitsentscheidung Stab (Fortführung und Umstrukturierung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH (SEV) 2009-2013)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
101 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
27.11.08, 04:12
Aktualisiert
27.11.08, 04:12
Dringlichkeitsentscheidung Stab (Fortführung und Umstrukturierung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH (SEV) 2009-2013) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Fortführung und Umstrukturierung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH (SEV) 2009-2013) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Fortführung und Umstrukturierung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH (SEV) 2009-2013) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Fortführung und Umstrukturierung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH (SEV) 2009-2013) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Fortführung und Umstrukturierung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH (SEV) 2009-2013)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: D 93/2008 30.10.2008 Az.: 80/Ph Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 17.11.2008 Kreisausschuss 25.11.2008 Kreistag 10.12.2008 Fortführung und Umstrukturierung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH (SEV) 2009-2013 Sachbearbeiter/in: Frau Poth x Tel.: (02251) 15 369 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat. Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Beteiligung des Kreises Euskirchen an der SEV GmbH auf der Grundlage des beigefügten Gesellschaftervertrages vom 24.10.2008. 2 Begründung: Mit KT-Vorlage 407/2008 vom 25.02.2008 wurde bereits die weitere Beteiligung des Kreises Euskirchen als Gesellschafter an der "Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH" bis zum 31.12.2013 und die Bereitstellung des Finanzierungsanteils des Kreises Euskirchen in Höhe von jeweils 81.000 € für die Jahre 2009-2013 sowie die Entsendung der Vertreter und deren Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung beschlossen. Nunmehr liegt der mit den übrigen Gesellschaftern abgestimmte Gesellschafter-vertrag vor. Grundlage Zweite Leitentscheidung Mit der zweiten Leitentscheidung zur Zukunft Vogelsangs wurden die Weichen für die Umsetzung der ersten Entwicklungsstufe des Standortes gestellt und die Basis für eine nachhaltige Standortentwicklung geschaffen. Die Kernnutzungen der 1. Entwicklungsstufe umfassen: das Nationalparkzentrum ein Informations- und Bildungszentrum/Gastronomie eine Regionalgeschichtliche Ausstellung ein Dokumentationszentrum NS- und Nachkriegsgeschichte eine Jugendherberge mit integriertem Gästehaus und Jugendwaldheim und die Nationalparkverwaltung. In der am 30.05.2008 unterzeichneten Rahmenvereinbarung (Anlage 1) verpflichten sich die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), das Land NRW und die Region, die weitere Standortentwicklung in der gemeinsam getragenen Standortentwicklungsgesellschaft SEV zu organisieren: „Die Partner verpflichten sich, ihre partnerschaftliche Zusammenarbeit über das Jahr 2008 hinaus für mindestens fünf weitere Jahre (2009-2013) fortzusetzen. Gesellschafter der SEV werden ab dem Jahr 2009 mit jeweils einem Drittel der Anteile die Bundesanstalt, das Land (dieses vertreten durch die LEG Stadtentwicklung GmbH & Co. KG) und die Region. Der SEV wird zur Erfüllung ihrer Aufgaben ein jährliches Budget von 450.000 € zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung der Geschäftstätigkeit erfolgt entsprechend zu je einem Drittel durch die Partner.“ Träger- und Betreiberkonzept Das von der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH sowie auf der Staatssekretärsebene verabschiedete Träger- und Betreiberkonzept, welches Grundlage der Rahmenvereinbarung bildet, sieht folgende Verantwortungsebenen vor: A.1 Das Parkmanagement, sprich: das Flächeneigentum sowie Betrieb und Unterhalt der Freiflächen (Sicherung, Reinigung / Winterdienst, Grünpflege, Parkraummanagement, Straßen/Wege, Verkehrsbauwerke, Betrieb Ver- und Entsorgung) liegt für absehbare Zeit bei der Bundesanstalt. A.2 Die Standortentwicklung, d.h. Koordination und Umsetzung der Kernnutzungen, Standortmarketing / Akquisition weiterer Nutzer, die Koordination der Verkehrssicherungsmaßnahmen und Versorgungsinfrastruktur sowie der Aufbau einer langfristigen Parkmanagementgesellschaft, liegt bei der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH (SEV). 3 B. Das „Forum Vogelsang“ als Herzstück der öffentlich zu finanzierenden 1. Entwicklungsstufe und Motor der weiteren Standortentwicklung, wird von einer noch zu gründenden gemeinnützigen „vogelsang ip GmbH“ getragen und betrieben. C. Alle weiteren Nutzungen (kurzfristig absehbar beispielsweise die Nationalparkverwaltung und das „Europazentrum für Jugend und Zukunft/Jugendwaldheim“) werden von den jeweiligen Nutzern getragen. Die unter Punkt B genannte Träger- und Betreibergesellschaft des „Forum Vogelsang“ vogelsang ip gemeinnützige GmbH wurde am 17.10.08 gegründet. Die unter A.1 und A.2 genannten Verantwortungen übernimmt im Weiteren die Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH. Aufgaben der SEV Die SEV wird eine der heutigen Kernaufgaben, den Betrieb der Besucherinformation, an die vogelsang ip gemeinnützige GmbH zum 01.01.2009 übertragen. Die Hauptaufgabenfelder der Gesellschaft werden künftig sein: Erneuerung und Sanierung der Infrastruktur Projektentwicklung Kernnutzungen und neue Nutzer Vermarktung und Marketing der verbleibenden 90 ha Fläche Betrieb und Unterhalt der nicht an Dritte übertragenen Verkehrs- und Grünflächen sowie ggf. Versorgungsinfrastruktur Entwicklung Parkmanagementkonzept für Gesamtimmobilie Der Gebäudeunterhalt sowie die Überwachung des Geländes verbleiben weiterhin bei der der BImA. Kosten Auf Grundlage der Erfahrungen der Jahre 2005 bis 2007 und dem oben beschriebenen Aufgabenpaket wurde für die Gesellschaft ein Jahresbudget von 450.000 € ermittelt, welches in die Rahmenvereinbarung aufgenommen wurde. Dieses Gesamtbudget gliedert sich wie folgt: Projektentwicklung: Einzelprojekte/Gutachten/Marketing 80.000,- € Projektentwicklung: Personelle Ausstattung 300.000,- € Allg. Verwaltungskosten/Steuer- und Rechtsberatung 30.000,- € Sachkosten 40.000,- € Gesamtausgaben pro Jahr 450.000,- € Der dieser Verteilung zugrunde liegende Entwurf der Finanzplanung für den Zeitraum 2009 bis 2013 wurde mit der BImA, der Region und der LEG abgestimmt. Er wird den Gremien der „fortgeführten“ Gesellschaft in den ersten Sitzungen zur Beschlussfassung vorgelegt. Künftige Gesellschaftsstruktur/Finanzierung In der zurzeit bis 31.12.2008 befristeten Gesellschaft halten die Region und das Land NRW (dieses vertreten durch die LEG Stadtentwicklung GmbH & Co KG) jeweils 47,52 % der Gesellschaftsanteile. Die restlichen 4,96 % entfallen auf den Förderverein Nationalpark Eifel e.V.. Die Finanzierung des jährlichen Budgets von zurzeit 400.000 € erfolgt zu 60% durch das Land NRW, zu 30% durch die Bundesanstalt und 10 % durch die Region. In der Rahmenvereinbarung wurde sich darauf verständigt, die partnerschaftliche Zusammenarbeit der 3 Verantwortungsträger Bundesanstalt, Land NRW und Region, für mindestens 5 weitere Jahre 4 (2009 bis 2013) fort zu setzen. Die Verantwortung wird bei den heute schon in der SEV vertretenen Gebietskörperschaften gesehen. Der Förderverein Nationalpark Eifel e.V. wird nicht mehr in der Gesellschaft vertreten sein. Die Verteilung der Gesellschaftsanteile und die Finanzierung sollen künftig zu gleichen Teilen erfolgen, d.h. mit jeweils 33 1/3 Prozent durch die Bundesanstalt, das Land NRW und die Region. Die regionalen Gesellschafter haben sich auf folgende Verteilung der Finanzierungsanteile verständigt, entsprechende Beschlüsse in den Gremien liegen vor: Stadt Schleiden: Kreis Euskirchen : Kreis Aachen: Kreis Düren: 15.000 € (10 % von 150.000 €) 81.000 € (60 % von 135.000 €) 27.000 € (20 % von 135.000 €) 27.000 € (20 % von 135.000 €) Der Finanzierungsanteil der Bundesanstalt als Barmittel wurde ebenfalls zugesichert. Der Landesanteil soll als Ziel 2-Mittel durch das MWME oder als sog. „Sacheinlage“ durch das MBV bereitgestellt werden. Dauer der Gesellschaft Die Gesellschaft wird zunächst befristet für 5 Jahre d.h. bis zum 31.12.2013 fortgeführt. Stammkapital Das Stammkapital soll von heute 25.250 € auf 36.000 € aufgestockt werden. Auf das Land vertreten durch das MWME entfielen nach wie vor 12.000 €. Die Anteile der Region in Höhe von 12.000 € verteilen sich entsprechend der Finanzierungsanteile wie folgt: Kreis Euskirchen 6.480 €, Kreis Aachen und Kreis Düren jeweils 2.160 € und Stadt Schleiden 1.200 €. Die Bundesanstalt übernimmt die Anteile des Fördervereins in Höhe von 1.250 € sowie eine neue Stammeinlage in Höhe von 10.750 €, also insgesamt 12.000 €. Die Stammeinlage von 1.250 € wird dem Förderverein Nationalpark Eifel e.V. entsprechend der Regelungen im Gesellschaftervertrag ausgezahlt. Organe der Gesellschaft Organe der Gesellschaft sind wie bisher der Aufsichtsrat, die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Für den Aufsichtsrat wird eine nicht gleichgewichtige Besetzung vorgeschlagen, da die Region 7 Sitze beansprucht, die BImA aber nur maximal 2 Sitze besetzen kann, wird vorgeschlagen vom Land 4 Mitglieder zu entsenden. Der Aufsichtsrat bestünde damit wie bisher aus 13 Mitgliedern. Damit keiner der drei Partner überstimmt werden kann, wird eine Mehrheit von 85 % für Beschlussfassungen vorgeschlagen. Zeitschiene: • November 2008: Abstimmung des Gesellschaftervertrages mit allen Gesellschaftern • 03.12.2008 gemeinsame Sitzung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung mit anschl. notarieller Beurkundung bis 31.12.2008 Eintragung ins Handelsregister Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: 5 Der Aufsichtsrat der SEV GmbH hat die Geschäftsführung in seiner Sitzung vom 30.09.2008 damit beauftragt, das konkrete Abstimmungsverfahren über die Fortführung der SEV GmbH einzuleiten mit dem Ziel die notarielle Beurkundung der Fortführung und Umstrukturierung am 03.12.2008 vorzunehmen. Dieser Termin, der vor der nächsten Kreistagsitzung liegt, ist zwingend, damit die Fortführung der Gesellschafter noch vor dem 01.01.2009 ins Handelsregister eingetragen wird, d.h. keine automatische Löschung erfolgt und eine Neugründung erforderlich wird. gez. Reidt gez. Häger gez. Reiff gez. Grutke gez. I. V. Poth Landrat (Kreisausschussmitglieder) Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)