Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
18.02.09, 14:11
Aktualisiert
18.02.09, 14:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 506/2009
05.02.2009
Az.: 10
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
17.02.2009
Kreistag
25.03.2009
Anmietung von Räumen der Stadt Mechernich zur Unterbringung der Direktion Verkehr und
des Bezirksdienstes Mechernich
hier: Mietgarantie für die Zeit vom 16. bis zum 30. Jahr nach Mietbeginn
Sachbearbeiter/in: Herr Kastenholz
Tel.: 15 318
Abt.: 10
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag ermächtigt die Verwaltung, gegenüber der Stadt Mechernich für die anzumietenden
Räume der Direktion Verkehr und des Bezirksdienstes im noch zu erstellenden Gebäude in
Mechernich eine Mietgarantie für die Zeit vom 16. bis einschließlich 30. Jahr nach Mietbeginn zu den
in der Begründung genannten Bedingungen und unter der Voraussetzung, dass die Bezirksregierung
keine Einwände erhebt, zu erklären.
Der Kreisausschuss wird gebeten, unter Hinweis auf § 50 Abs. 3 Satz 1 der Kreisordnung NRW (KrO
NRW) eine Dringlichkeitsentscheidung zu treffen.
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW.
Begründung:
2
Die Kreispolizeibehörde Euskirchen (KPB) beabsichtigt, die Direktion Verkehr räumlich
zusammenzulegen und gemeinsam mit dem Bezirksdienst Mechernich in dem noch zu erstellenden
Gebäude der Stadt Mechernich unterzubringen.
Die KPB begründet Ihre Absicht damit, dass die Direktion Verkehr auf Grund Ihrer Aufgaben im
gesamten Kreisgebiet tätig sein muss. Der Standort Mechernich liegt geografisch im Zentrum des
Kreises und hat gute Verkehrsanbindung in alle Richtungen.
Während der Verkehrsdienst als Kernzelle der Direktion Verkehr bereits seit Jahren am Standort
Mechernich ansässig ist, sind das Verkehrskommissariat und die Dienstststelle Verkehrsprävention
verteilt in Euskirchen und Schleiden untergebracht. Auch diese Aufgabenbereiche benötigen zur
organisatorisch und wirtschaftlich sinnvollen Aufgabenwahrnehmung eine geografisch zentrale
Unterbringung im Kreisgebiet.
Mit dem Standort Mechernich ist zudem eine Anbindung an den Südkreis gegeben, in dem sich die
meisten schwereren Unfälle innerhalb des Kreisgebietes abspielen und auch die Maßnahmen zur
Verkehrsunfallbekämpfung vorrangig angesiedelt sind.
Zur Zeit ist der Verkehrsdienst in einem maroden Gebäude in der Bergstraße 2 in Mechernich in
Nähe des Rathauses untergebracht. Eine Sanierung und Erweiterung des Gebäudes ist für die
Zwecke der Polizei nicht sinnvoll. Um die räumliche Enge zu entschärfen, wurde bereits vor ca. 4
Jahren der seinerzeit ebenfalls dort untergebrachte Bezirksdienst Mechernich in die Räumlichkeiten
der Stadt Mechernich verlagert.
Da die Stadt Mechernich seit geraumer Zeit den Bau eines neuen modernen Rathauses geplant hat,
war es naheliegend, mit der Stadt Mechernich über eine geeignete Unterbringung in einem
entsprechend den polizeilichen Erfordernissen errichteten Gebäudeteil zu verhandeln. Zudem ist die
Unterbringung von Polizeidiensstellen entweder direkt im Rathaus oder in dessen Nähe äußerst
sinnvoll und wird in vielen Kreisen, Städten und Gemeinden praktiziert. Nicht von ungefähr liegen fast
alle Büros der Bezirksbeamten in Rathäusern.
Für eine Unterbringung im neuen Rathaus Mechernich spricht außerdem die zentrale Lage im
Innenstadtbereich, wo sich auch die meisten Einsatzanlässe im Stadtgebiet Mechernich abspielen.
Da die Stadt Mechernich die größte Kommune des Südkreises ist und kreisweit hinter der Stadt
Euskirchen die meisten Einsatzanlässe bietet, entspräche die Lage des neuen Rathauses auch
einsatztaktischen Bedürfnissen, zumal dort auch ein Einsatzmittel des Wachdienstes ständig
stationiert sein soll.
Die Verhandlungen mit der Stadt Mechernich sind bislang fruchtbar verlaufen. Die Direktion Verkehr
und der Bezirksdienst Mechernich sollen in einem 3. Bauabschnitt des Rathauses untergebracht
werden, mit dessen Bau ab Jahresmitte 2009 begonnen werden soll.
Die Finanzierung des 3. Bauabschnitts ist zumindest teilweise gesichert. Hierzu hat das
Innenmisterium NRW (IM) vorbehaltlich der abschließenden Zustimmung zu einem Mietvertrag
► eine maximale Mietvertragslaufzeit von 15 Jahren,
► angesichts der kostenintensiven Ausstattung des Gebäudes mit Geothermie und moderner
Beleuchtung einen Mietzins von 11,00 €/m²und
► die Mietzinsstaffelung (Mieterhöhung alle 5 Jahre um 5 %)
genehmigt.
3
Allerdings hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Mechernich die Realisierung des
Vorhabens auch an die Bedingung geknüpft, dass für die Zeit ab dem 16. bis zum 30. Jahr nach
Mietvertragsbeginn zwischen dem Land und der Stadt eine Mietgarantie besteht. Die Stadt
begründet diese Bedingung damit, dass das Bauvorhaben mit einer Laufzeit von 30 Jahren finanziert
wird und die Stadt Mechernich für die Restlaufzeit bis zur vollständigen Finanzierung des
Bauvorhabens ein nicht zumutbares finanzielles Risiko eingehen würde. Die Bürger der Stadt
Mechernich würden dann für eine Aufgabenerfüllung haften, die bei der Kreispolizeibehörde und nicht
bei der Stadt liegt.
Um eine größere Polizeipräsenz im Kernort sicherzustellen, aber auch aus städtebaulichen Gründen
hat die Stadt Mechernich zwar ein Interesse an der Unterbringung der Polizei. Nach Meinung der
Stadt wird dieses Interesse aber bereits dadurch aufgewogen, dass die Stadt als Bauherrin
angesichts der knappen Kalkulation und der Zinsschwankungen die nicht unbeachtlichen Risiken der
Baukostenüberschreitung, der Überschreitung der sehr niedrig angesetzten Instandhaltungsaufwände
und der Projektfinanzierung trägt.
Nachdem das IM NRW mit Erlass vom 28.01.2009 mitgeteilt hat, dass eine solche Mietgarantie nicht
der üblichen Praxis entspricht und somit auch nicht gegeben werden kann, ist das Gelingen des
Projektes nun davon abhängig, dass der Kreis in diese Mietgarantie eintritt.
Der vorliegende Mietvertrag zwischen dem Land und der Stadt Mechernich sieht ausdrücklich
Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 5 Jahre vor, soweit nicht mit einer Frist von 6 Monaten
gekündigt wird. Nach jetzigem Erkenntnisstand ist zu erwarten, dass das Land auch nach den 15
Jahren die Polizei in den Räumen der Stadt unterbringen wird, so dass der Eintritt der Mietgarantie
unwahrscheinlich ist.
In einem ersten Vertragsentwurf zur Übernahme der Mietgarantie sind zwischen der Stadt
Mechernich und dem Kreis folgende wesentliche Eckpunkte verhandelt worden:
► Der Kreis übernimmt eine Mietgarantie, deren absolute Höhe im gesamten Zeitraum der
Mietgarantie 2.264.100 € und deren abgezinster Barwert (bei 4%) zum jetzigen Zeitpunkt 925.950
€ beträgt. Die Höhe der Mietgarantie ist jedoch beschränkt auf die Summe der Barwerte, die von
der Stadt Mechernich in der Zeit vom 16. bis zum 30. Jahr an Finanzierungs- und
Tilgungsaufwänden für dieses Gebäude noch zu zahlen hat.
► Der Kreis übernimmt ebenfalls eine Mietgarantie in Form einer Ausgleichsverpflichtung für den
Fall, dass das Land ab dem 16. Jahr zu einem geringeren Mietzins anmietet.
► Sollte der Mietgarantiefall eintreten, ist die Stadt Mechernich verpflichtet, das Gebäude nach
einem Jahr zum Verkauf anzubieten. Dem Kreis Euskirchen steht ein Vorkaufsrecht an dem
Gebäude zu. Der Kaufpreis ist wie die Mietgarantie beschränkt. Der Kreis würde dann einen
echten Gegenwert erwerben können, den er zur Vermietung und ggf. eigenen Nutzung
verwenden kann.
Nach Meinung der Verwaltung sind durch die vorgenannten vertraglichen Regelungen die finanziellen
Nachteile des Kreises im Fall der möglichen Inanspruchnahme aus der Mietgarantie minimiert.
Gleichwohl können innnerhalb der kommenden 30 Jahre nicht absehbare, nachteilige Entwicklungen
eintreten, so dass finanzielle Nachteile für den Kreis nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen
werden können.
Nach Abwägung dieses Sicherheitsdenkens mit den Vorteilen dieser Lösung für die strategische
Polizeiarbeit sowie die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und unter der Voraussetzung der
vorgenannten Regelungen mit der Stadt Mechernich empfiehlt die Verwaltung, das Vorhaben durch
eine entsprechende Beschlussfassung zu ermöglichen.
4
Die gemäß § 87 GO NRW erforderliche Anzeige an die Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Köln) für
die Übernahme von Verpflichtungen aus Gewährverträgen ist vorab mit der Bitte erfolgt, möglichst
kurzfristig zu entscheiden. Eine Rückmeldung der Bezirksregierung steht noch aus.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 der KrO NRW wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit
entscheiden.
Die Dringlichkeit ist darin begündet, dass die Stadt Mechernich zur Sicherung günstiger Konditionen
die Zusage des Kreises zur Übernahme der Mietgarantie bis zum 20.2.2009 benötigt.
Die Stadt Mechernich hat Planung, Bau und Finanzierung ihres neuen Rathauses europaweit
ausgeschrieben und konnte sich dadurch für alle Bauabschnitte ihres Rathauses günstige
Konditionen sichern. Hinsichtlich des für die Unterbringung der Kreispolizeibehörde zu errichtenden
Gebäudeteils endet nach Auskunft der Stadt Mechernich die Zuschlagsfrist Ende Februar 2009. Die
Zuschlagsfrist für die Finanzierung läuft bereits am 20.2.2009 aus. Im Falle der Nichteinhaltung dieser
Fristen wird eine erneute Ausschreibung erforderlich.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)