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Beschlussvorlage GB (Anmietung von Räumen der Stadt Mechernich zur Unterbringung der Direktion Verkehr und des Bezirksdienstes Mechernich hier: Mietgarantie für die Zeit vom 16. bis zum 30. Jahr nach Mietbeginn)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
18.02.09, 14:11
Aktualisiert
18.02.09, 14:11
Beschlussvorlage GB (Anmietung von Räumen der Stadt Mechernich zur Unterbringung der Direktion Verkehr und des Bezirksdienstes Mechernich
hier: Mietgarantie für die Zeit vom 16. bis zum 30. Jahr nach Mietbeginn) Beschlussvorlage GB (Anmietung von Räumen der Stadt Mechernich zur Unterbringung der Direktion Verkehr und des Bezirksdienstes Mechernich
hier: Mietgarantie für die Zeit vom 16. bis zum 30. Jahr nach Mietbeginn) Beschlussvorlage GB (Anmietung von Räumen der Stadt Mechernich zur Unterbringung der Direktion Verkehr und des Bezirksdienstes Mechernich
hier: Mietgarantie für die Zeit vom 16. bis zum 30. Jahr nach Mietbeginn) Beschlussvorlage GB (Anmietung von Räumen der Stadt Mechernich zur Unterbringung der Direktion Verkehr und des Bezirksdienstes Mechernich
hier: Mietgarantie für die Zeit vom 16. bis zum 30. Jahr nach Mietbeginn)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 506/2009 05.02.2009 Az.: 10 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 17.02.2009 Kreistag 25.03.2009 Anmietung von Räumen der Stadt Mechernich zur Unterbringung der Direktion Verkehr und des Bezirksdienstes Mechernich hier: Mietgarantie für die Zeit vom 16. bis zum 30. Jahr nach Mietbeginn Sachbearbeiter/in: Herr Kastenholz Tel.: 15 318 Abt.: 10 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag ermächtigt die Verwaltung, gegenüber der Stadt Mechernich für die anzumietenden Räume der Direktion Verkehr und des Bezirksdienstes im noch zu erstellenden Gebäude in Mechernich eine Mietgarantie für die Zeit vom 16. bis einschließlich 30. Jahr nach Mietbeginn zu den in der Begründung genannten Bedingungen und unter der Voraussetzung, dass die Bezirksregierung keine Einwände erhebt, zu erklären. Der Kreisausschuss wird gebeten, unter Hinweis auf § 50 Abs. 3 Satz 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) eine Dringlichkeitsentscheidung zu treffen. Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW. Begründung: 2 Die Kreispolizeibehörde Euskirchen (KPB) beabsichtigt, die Direktion Verkehr räumlich zusammenzulegen und gemeinsam mit dem Bezirksdienst Mechernich in dem noch zu erstellenden Gebäude der Stadt Mechernich unterzubringen. Die KPB begründet Ihre Absicht damit, dass die Direktion Verkehr auf Grund Ihrer Aufgaben im gesamten Kreisgebiet tätig sein muss. Der Standort Mechernich liegt geografisch im Zentrum des Kreises und hat gute Verkehrsanbindung in alle Richtungen. Während der Verkehrsdienst als Kernzelle der Direktion Verkehr bereits seit Jahren am Standort Mechernich ansässig ist, sind das Verkehrskommissariat und die Dienstststelle Verkehrsprävention verteilt in Euskirchen und Schleiden untergebracht. Auch diese Aufgabenbereiche benötigen zur organisatorisch und wirtschaftlich sinnvollen Aufgabenwahrnehmung eine geografisch zentrale Unterbringung im Kreisgebiet. Mit dem Standort Mechernich ist zudem eine Anbindung an den Südkreis gegeben, in dem sich die meisten schwereren Unfälle innerhalb des Kreisgebietes abspielen und auch die Maßnahmen zur Verkehrsunfallbekämpfung vorrangig angesiedelt sind. Zur Zeit ist der Verkehrsdienst in einem maroden Gebäude in der Bergstraße 2 in Mechernich in Nähe des Rathauses untergebracht. Eine Sanierung und Erweiterung des Gebäudes ist für die Zwecke der Polizei nicht sinnvoll. Um die räumliche Enge zu entschärfen, wurde bereits vor ca. 4 Jahren der seinerzeit ebenfalls dort untergebrachte Bezirksdienst Mechernich in die Räumlichkeiten der Stadt Mechernich verlagert. Da die Stadt Mechernich seit geraumer Zeit den Bau eines neuen modernen Rathauses geplant hat, war es naheliegend, mit der Stadt Mechernich über eine geeignete Unterbringung in einem entsprechend den polizeilichen Erfordernissen errichteten Gebäudeteil zu verhandeln. Zudem ist die Unterbringung von Polizeidiensstellen entweder direkt im Rathaus oder in dessen Nähe äußerst sinnvoll und wird in vielen Kreisen, Städten und Gemeinden praktiziert. Nicht von ungefähr liegen fast alle Büros der Bezirksbeamten in Rathäusern. Für eine Unterbringung im neuen Rathaus Mechernich spricht außerdem die zentrale Lage im Innenstadtbereich, wo sich auch die meisten Einsatzanlässe im Stadtgebiet Mechernich abspielen. Da die Stadt Mechernich die größte Kommune des Südkreises ist und kreisweit hinter der Stadt Euskirchen die meisten Einsatzanlässe bietet, entspräche die Lage des neuen Rathauses auch einsatztaktischen Bedürfnissen, zumal dort auch ein Einsatzmittel des Wachdienstes ständig stationiert sein soll. Die Verhandlungen mit der Stadt Mechernich sind bislang fruchtbar verlaufen. Die Direktion Verkehr und der Bezirksdienst Mechernich sollen in einem 3. Bauabschnitt des Rathauses untergebracht werden, mit dessen Bau ab Jahresmitte 2009 begonnen werden soll. Die Finanzierung des 3. Bauabschnitts ist zumindest teilweise gesichert. Hierzu hat das Innenmisterium NRW (IM) vorbehaltlich der abschließenden Zustimmung zu einem Mietvertrag ► eine maximale Mietvertragslaufzeit von 15 Jahren, ► angesichts der kostenintensiven Ausstattung des Gebäudes mit Geothermie und moderner Beleuchtung einen Mietzins von 11,00 €/m²und ► die Mietzinsstaffelung (Mieterhöhung alle 5 Jahre um 5 %) genehmigt. 3 Allerdings hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Mechernich die Realisierung des Vorhabens auch an die Bedingung geknüpft, dass für die Zeit ab dem 16. bis zum 30. Jahr nach Mietvertragsbeginn zwischen dem Land und der Stadt eine Mietgarantie besteht. Die Stadt begründet diese Bedingung damit, dass das Bauvorhaben mit einer Laufzeit von 30 Jahren finanziert wird und die Stadt Mechernich für die Restlaufzeit bis zur vollständigen Finanzierung des Bauvorhabens ein nicht zumutbares finanzielles Risiko eingehen würde. Die Bürger der Stadt Mechernich würden dann für eine Aufgabenerfüllung haften, die bei der Kreispolizeibehörde und nicht bei der Stadt liegt. Um eine größere Polizeipräsenz im Kernort sicherzustellen, aber auch aus städtebaulichen Gründen hat die Stadt Mechernich zwar ein Interesse an der Unterbringung der Polizei. Nach Meinung der Stadt wird dieses Interesse aber bereits dadurch aufgewogen, dass die Stadt als Bauherrin angesichts der knappen Kalkulation und der Zinsschwankungen die nicht unbeachtlichen Risiken der Baukostenüberschreitung, der Überschreitung der sehr niedrig angesetzten Instandhaltungsaufwände und der Projektfinanzierung trägt. Nachdem das IM NRW mit Erlass vom 28.01.2009 mitgeteilt hat, dass eine solche Mietgarantie nicht der üblichen Praxis entspricht und somit auch nicht gegeben werden kann, ist das Gelingen des Projektes nun davon abhängig, dass der Kreis in diese Mietgarantie eintritt. Der vorliegende Mietvertrag zwischen dem Land und der Stadt Mechernich sieht ausdrücklich Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 5 Jahre vor, soweit nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wird. Nach jetzigem Erkenntnisstand ist zu erwarten, dass das Land auch nach den 15 Jahren die Polizei in den Räumen der Stadt unterbringen wird, so dass der Eintritt der Mietgarantie unwahrscheinlich ist. In einem ersten Vertragsentwurf zur Übernahme der Mietgarantie sind zwischen der Stadt Mechernich und dem Kreis folgende wesentliche Eckpunkte verhandelt worden: ► Der Kreis übernimmt eine Mietgarantie, deren absolute Höhe im gesamten Zeitraum der Mietgarantie 2.264.100 € und deren abgezinster Barwert (bei 4%) zum jetzigen Zeitpunkt 925.950 € beträgt. Die Höhe der Mietgarantie ist jedoch beschränkt auf die Summe der Barwerte, die von der Stadt Mechernich in der Zeit vom 16. bis zum 30. Jahr an Finanzierungs- und Tilgungsaufwänden für dieses Gebäude noch zu zahlen hat. ► Der Kreis übernimmt ebenfalls eine Mietgarantie in Form einer Ausgleichsverpflichtung für den Fall, dass das Land ab dem 16. Jahr zu einem geringeren Mietzins anmietet. ► Sollte der Mietgarantiefall eintreten, ist die Stadt Mechernich verpflichtet, das Gebäude nach einem Jahr zum Verkauf anzubieten. Dem Kreis Euskirchen steht ein Vorkaufsrecht an dem Gebäude zu. Der Kaufpreis ist wie die Mietgarantie beschränkt. Der Kreis würde dann einen echten Gegenwert erwerben können, den er zur Vermietung und ggf. eigenen Nutzung verwenden kann. Nach Meinung der Verwaltung sind durch die vorgenannten vertraglichen Regelungen die finanziellen Nachteile des Kreises im Fall der möglichen Inanspruchnahme aus der Mietgarantie minimiert. Gleichwohl können innnerhalb der kommenden 30 Jahre nicht absehbare, nachteilige Entwicklungen eintreten, so dass finanzielle Nachteile für den Kreis nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden können. Nach Abwägung dieses Sicherheitsdenkens mit den Vorteilen dieser Lösung für die strategische Polizeiarbeit sowie die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und unter der Voraussetzung der vorgenannten Regelungen mit der Stadt Mechernich empfiehlt die Verwaltung, das Vorhaben durch eine entsprechende Beschlussfassung zu ermöglichen. 4 Die gemäß § 87 GO NRW erforderliche Anzeige an die Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Köln) für die Übernahme von Verpflichtungen aus Gewährverträgen ist vorab mit der Bitte erfolgt, möglichst kurzfristig zu entscheiden. Eine Rückmeldung der Bezirksregierung steht noch aus. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 der KrO NRW wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entscheiden. Die Dringlichkeit ist darin begündet, dass die Stadt Mechernich zur Sicherung günstiger Konditionen die Zusage des Kreises zur Übernahme der Mietgarantie bis zum 20.2.2009 benötigt. Die Stadt Mechernich hat Planung, Bau und Finanzierung ihres neuen Rathauses europaweit ausgeschrieben und konnte sich dadurch für alle Bauabschnitte ihres Rathauses günstige Konditionen sichern. Hinsichtlich des für die Unterbringung der Kreispolizeibehörde zu errichtenden Gebäudeteils endet nach Auskunft der Stadt Mechernich die Zuschlagsfrist Ende Februar 2009. Die Zuschlagsfrist für die Finanzierung läuft bereits am 20.2.2009 aus. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Fristen wird eine erneute Ausschreibung erforderlich. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)