Daten
Kommune
Bedburg
Größe
68 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
04.07.12, 18:01
Aktualisiert
30.07.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zur Sitzungsvorlage WP 8-139/2012
Beratung über ein neues Leitbild der Stadt Bedburg
Lfd. Nr.
Maßnahme
I
Konsequentes
Flächenmanagement und
Vermögenverwertung
I.1
Auslastung von Schulgebäuden
I.1.1
Umwandlung der Haupt- und
Realschule in eine Sekundarschule
I.1.2
Räumliche Verlagerung von
Grundschulen ins Schulzentrum
(Gebäude Real- oder Hauptschule)
I.1.3
Vermarktung der
Grundstücke/Gebäude der evtl.
aufgegebenen Grundschulen
I.1.4
Weitere Auslastung der Flächen der
Schulen
I.2
Zentralisierung der Rathäuser
I.2.1
Durchführung des Bürgerentscheides
und Neubau eines zentralen
Rathauses
I.2.2
Vermarktung/Umnutzung des alten
Rathauses in Bedburg
I.2.3
I.2.4
Begründung
Folgewirkung/Abwägung
Produktgruppen
Gezieltes Flächenmanagement durch städtebauliche
Fachplanung für den besiedelten und unbesiedelten Raum
zur Stabilisierung der Einwohnerzahl durch
Ausweisung attraktiver Wohnbaugebiete unter Beachtung
der gesamtstädtischen Auswirkungen. Veräußerung der
nicht zur Aufgabenerfüllung notwendigen Immobilien und
Vermögensgegenstände.
Die Stadt Bedburg ist bis zum 30.06.2031 vertraglich an die
Firma SKE gebunden, die das Schulzentrum betreibt. Daher
sind die sich aus dem Vertrag ergebenden
Zahlungsverpflichtungen fix. Es gilt daher diese Flächen
möglichst vollständig auszulasten.
Ebenso sind die Freiflächen in den übrigen Schulen durch
Um- oder Andersnutzung sinnvoll zu belegen.
Aufgrund der demografischen Entwicklung und unter Beachtung
der Empfehlungen des Schulentwicklungsplanes und zur
besseren Auslastung der Gebäudeflächen des Schulzentrums
sollte die Umwandlung der beiden Schulen in eine
Sekundarschule erfolgen.
Ziel muss es sein, die Sekundarschule in einem Gebäude des
Schulzentrums unterzubringen.
Die Schulentwicklungsplanung prognostiziert für die nächsten
Jahre einen starken Rückgang der Schülerzahlen. Durch die
Einrichtung einer Sekundarschule wird mittelfristig das Gebäude
der jetzigen Real- oder Hauptschule frei.
Insbesondere durch die Reduzierung der zu
betreuenden Gebäude werden mittelfristig
Personalressourcen frei.
Die Ausweisung neuer und zum Teil größerer neuer
Baugebiete in den Siedlungsschwerpunkten Kaster und
Bedburg könnte zu einer "schleichenden" Entvölkerung
der übrigen Orte führen.
Nahezu alle
03 Schulträgeraufgaben
03.212 Hauptschule
03.215 Realschule
Zu beachten ist, dass voraussichtlich höhere
Schülerbeförderungsaufwendungen entstehen werden.
03.211 Grundschulen
Es wäre zu prüfen, ob es denkbar und sinnvoll ist, die evtl.
Niederlegung der Gebäude und Vermarktung der
entstehenden Freiflächen durch einen Investor vornehmen
zu lasssen.
Es ist zu prüfen, ob die durch die demografische Entwicklung
entstehenden Freiflächen anders genutzt werden können.
Beispielsweise wäre an eine Nutzung von Schulgebäuden durch
Jugendeinrichtungen zu denken.
Ggf. wäre auch eine Nutzung durch Kintertageseinrichtungen
denkbar.
Zur Verbeserung der Arbeitsbedingungen und
Geschäftsprozesse (Wirtschaftlichkeit) sowie aus Gründen
der Bürgerfreundlichkeit sollte eine Zentraliserung der
Rathäuser angestrebt werden.
Der Verkauf des alten Rathauses in Bedburg sollte priorisiert
werden.
Im Rahmen der Umsetzung des Rahmenplanes Kaster sollte
auch die Fläche des Rathauses, sofern eine Zentralisierung in
Vermarktung des Rathauses in Kaster
Bedburg erfolgt, zur Grundversorgung der Einwohner von Kaster
und Königshoven genutzt werden.
Aufgrund der guten Bausubstanz wäre bei diesem Gebäude
Vermarktung der Nebenstelle Adolfdurchaus eine Vermietung als Gewerbeobjekt denkbar. Es sollte
Silverberg-Straße
aber ein Verkauf angestrebt werden.
Stand: 04.07.2012
Hierdurch könnte das Gebäude an der Burgundischen
Straße ggf. vermarktet werden bzw. anders genutzt werden,
z.B. als Umkleidemöglichkeiten für den SC Borussia KasterKönigshoven.
01. Innere Verwaltung
Gegebenenfalls wäre eine Umnutzung des Hauptgebäudes
(evtl. auch zum Teil) als Stadtarchiv denkbar.
Der Verkaufserlös könnte zur Finanzierung eines Neubaus
zweckgebunden verwendet werden.
01.111 Verwaltungssteuerung
und Service
Der Verkaufserlös könnte zur Finanzierung eines Neubaus
zweckgebunden verwendet werden.
Seite: 1
Anlage 2 zur Sitzungsvorlage WP 8-139/2012
Beratung über ein neues Leitbild der Stadt Bedburg
Lfd. Nr.
Maßnahme
Begründung
Folgewirkung/Abwägung
Produktgruppen
Die durch die Reduzierung der Anzahl der Sportflächen frei
werdenden Ressourcen könnten zur Qualitätssteigerung
der verbleibenden Flächen genutzt werden.
I.3
Aufgabe von Sportplätzen zur
Auslastung von anderen
Spielstätten im Hinblick auf die
demografische Entwicklung
In die Eröffnungsbilanz wurden die Sportflächen als
Festwerte übernommen, da zu diesem Zeitpunkt die
Voraussetzungen für diese Bewertungsvereinfachung
vorlagen.
Sollten Sportflächen eingeebnet werden, müßten diese
Bilanzpositionen korrigiert werde, was einmalig eine
Aufwandsbuchung (rd. 180 T€ je Platz) bzw. eine
Ertragsminderung (bei Vermarktung) bedeuten würde.
I.3.1
Verlagerung des Trainings- und
Spielbetriebs des BC Kirdorf-Blerichen
mittelfristig ins Sportzentrum BedburgWest
Der KBC hat lediglich noch eine Seniorenmannschaft beim
Fußballverband Mittelrhein gemeldet. Aus diesem Grund ist eine
Verlegung des Trainings- und Spielbetriebs ins Sportzentrum
Bedburg-West aus wirtschaftlichen Gründen angezeigt.
I.3.2
Einebnung des Sportplatzes Kirdorf
bei eventuell gleichzeitiger Errichtung
eines multifunktionalen Spiel- und
Bolzplatzes (Hartplatz) für die
Sportarten Fussball, Handball,
Basketball und Hockey.
I.3.3
Verlagerung des Trainings- und
Spielbetriebs der Spvg. KirchKleintroisdorf mittelfristig zur
Sportanlage in Kirchherten
I.3.4
Einebnung des Sportplatzes
Kirchtroisdorf bei gleichzeitiger
Errichtung eines multifunktionalen
Spiel- und Bolzplatzes (Hartplatz) für
die Sportarten Fussball, Handball,
Basketball und Hockey, ggf. auf dem
Gelände der alten Schule
Kirchtroisdorf.
I.3.5
Mittelfristige Verlegung der
Umkleidecontainer aus Kirchtroisdorf
nach Bedburg, Kaster oder
Kirchherten.
08. Gesundheit und Sport
Folgekosten würden entfallen (Austausch des Belags,
Betrieb und Sanierung der Flutlichtanlage). Die Finanzierung
Um den Kindern und Jugendlichen ortsnah auch außerhalb von
des Bolzplatzes könnte aus der Sportpauschale erfolgen.
Vereinsmitgliedschaften die Gelegenheit zu geben, sich sportlich
zu betätigen, könnte ein pflegefreier Hartplatz errichtet werden. Weiterhin wäre zu prüfen, ob die Fläche als
Die übrigen Flächen könnten ggf. vermarktet werden.
Ausgleichsfläche in Betracht kommen könnte. Für den
Erwerb von Ausgleichsflächen waren im Haushaltsplan 2012
70 T€ vorgesehen.
Die Spvg. Kirch-Kleintroisdorf hat lediglich noch eine
Seniorenmannschaft beim Fußballverband Mittelrhein gemeldet.
Aus diesem Grund ist eine Verlegung des Trainings- und
08.424 Sportstätten und Bäder
Spielbetriebs nach Kirchherten aus wirtschaftlichen Gründen
angezeigt.
Alternativ könnte der Sportplatz als Bolzplatz weiter genutzt
werden, wodurch lediglich Mähaufwand entstehen würde.
Alle sonstigen Einrichtungen (Flutlichtanlage, Umkleiden
Um den Kindern und Jugendlichen ortsnah auch außerhalb von etc.) würden entbehrlich und könnten stillgelegt
Vereinsmitgliedschaften die Gelegenheit zu geben, sich sportlich bzw. verkauft oder umgesetzt werden.
zu betätigen, sollte ein pflegefreier Hartplatz errichtet werden.
Weiterhin wäre zu prüfen, ob die Fläche als
Die übrigen Flächen könnten ggf. vermarktet erden.
Ausgleichsfläche in Betracht kommen könnte. Für den
Erwerb von Ausgleichsflächen waren im Haushaltsplan 2012
70 T€ vorgesehen. Die Finanzierung eines Bolzpplatzes
könnte aus der Sportpauschale erfolgen.
Die Umkleiden würden durch die Verlegung des Trainings- und
des Spielbetriebs in Kirchtroisdorf entbehrlich.
Stand: 04.07.2012
Seite: 2
Anlage 2 zur Sitzungsvorlage WP 8-139/2012
Beratung über ein neues Leitbild der Stadt Bedburg
Lfd. Nr.
Maßnahme
Begründung
Folgewirkung/Abwägung
Generell werden durch den Verkauf von Bauland positive
Einmaleffekte erzielt. Dies gilt sowohl für Ergebnis- als
auch für Finanzplan bzw. -rechnung (ersparter
Zinsaufwand, Verkauf über Bilanzwert).
I.4
I.4.1
I.4.2
I.4.3
I.4.4
I.4.5
I.4.6
Durch die Infrastrukturmaßnahmen entstehen Folgekosten
Entwicklung von Baugebieten zur
(Abschreibungen, Unterhaltungen).
Stabilisierung der Entwicklung der
Einwohnerzahl und zur
Generierung von Liquidität
Grundsätzlich sollten Bauleitplanungen nur für Gebiete
vorzunehmen, bei denen die Stadt Bedburg auch
Abschöpfungsmöglichkeiten hat.
Weiterhin sollte die Vermarktung von Flächen im
"Innenbereich" der einzelnen Ortsteile bevorzugt werden,
um den Standort zu stärken und auch die ortsnahe
Versorgung zu gewährleisten.
Vermarktung des Baugebietes
"Sportplatz Lipp" durch einen Investor
nach dem Modell des Baugebietes "Im
Spless"
Entwicklung und Vermarktung eines
Baugebietes auf dem Parkplatz der
Tennishalle zur Umsetzung des
Rahmenplans Kaster
Entwicklung und Vermarktung eines
Baugebietes auf dem
Erweiterungsfläche am Friedhof
"Bedburg-West"
Entwicklung und Vermarktung eines
Baugebietes auf der Fläche des
Kasterer Ackers
Vermarktung der Fläche zwischen der
Linden- und der Karlstraße
Vermarktung der Fläche am Stichweg
Kolpingstraße (B-Plan Nr. 58 /
Bedburg)
Stand: 04.07.2012
Produktgruppen
Eine Vermarktung durch Investoren würde keine
Personalressourcen der Stadtverwaltung binden.
Bei einer Fremdvermarktung wird in der Regel die
Gesamtfläche zu einem geringeren Preis an den
Investor veräußert. Über die Implementierung eines
Projektkontos können die Infrastrukturfolgekosten
kompensiert werden.
Das Verfolgen bzw. Beplanen von nicht-städtischen
Baugebieten ist für die Vermarktung eigener Flächen
mehr als kontraproduktiv.
Hierzu bieten sich insbesondere die Flächen der ggf.
aufgegebenen Grundschulstandorte, der Sportplatz
Lipp und die Flächen der Rahmenpläne Bedburg und
Kaster an.
09. Räumliche Planung und
Entwicklung,
Geoinformationssysetme
09.511 Räumliche Planung und
Entwicklung, Geoinformationen
Diese Fläche könnte auch gewerblich vermarktet werden.
Seite: 3
Anlage 2 zur Sitzungsvorlage WP 8-139/2012
Beratung über ein neues Leitbild der Stadt Bedburg
Lfd. Nr.
Maßnahme
I.5
Reduzierung des
Gebäudebestands soweit dieser
nicht dauerhaft zur
Aufgabenerfüllung benötigt wird
I.5.1
Vermarktung des Gebäudes/der
Flächen der alten Schule
Kirchtroisdorf
I.5.2
I.5.3
I.5.4
I.5.5
I.5.6
I.6
Erzielung von Verkaufserlösen durch
die Vermarktung des Gebäudes
Lindenstraße 4 sowie der
umliegenden Grundstücke zur
Umsetzung des Rahmenplanes
Bedburg (Neue Mitte)
Veräußerung der Lagerhalle an der
Adolf-Silverberg-Straße
Vermarktung der Gebäude/Flächen
des Wohnhauses Lindenstraße 34
sowie des dahinter liegenden alten
Feuerwehrgerätehauses
Veräußerung des Wohnhauses
Hauptstraße 24
Veräußerung der Wohnhäuser in der
Butterstraße sowie des Gebäudes in
der Herderstraße
Prüfung der alternativen
Unterbringung von
Wohnungslosen
Begründung
Folgewirkung/Abwägung
Produktgruppen
15. Wirtschaft und Tourismus
Im Falle eines Abrisses der alten Schule wären rd. 2.000 m²
vermarktbar. Vor Abriß könnte versucht werden, das
Gebäude zu veräußern, um die Abrisskosten einzusparen.
15.573 Allgemeine
Gegebenenfalls wäre diese Fläche in Kombination mit Punkt
Einrichtungen und Unternehmen
I.4.5 zu sehen.
Diese Fläche könnte auch gewerblich vermarktet werden.
Verbesserung der Kostenstruktur durch alternative
Unterbringung von Wohnungslosen.
Stand: 04.07.2012
Derzeit ist ein überdimensioniertes Gebäude für die
Unterbringung von Wohnungslosen angemietet.
05.315 Soziale Einrichtungen
Seite: 4
Anlage 2 zur Sitzungsvorlage WP 8-139/2012
Beratung über ein neues Leitbild der Stadt Bedburg
Lfd. Nr.
II
II.1
Maßnahme
Begründung
Folgewirkung/Abwägung
Ziel soll sein, durch die Verbesserung der
Geschäftsprozesse bis zum Jahrr 2017 die durch
altersbedingtes Ausscheiden von Bediensteten
freiwerdenden Stellen einsparen zu können.
Aufgabenkritik und
Geschäftsprozeßoptimierung sowie
Nutzung neuer Technologien
Aufgabenkritik und
Geschäftsprozeßoptimierung;
Personalbedarfsplanung
II.2
Sukzessive Einführung von
Elementen des
Dokumentenmanagementsystems
(DMS)
II.2.1
Flächendeckende Einführung in der
Finanzbuchhaltung bis zum
31.03.2013
II.2.2
Digitale Abwicklung aller Vergaben
der Stadt Bedburg durch die zentrale
Vergbestelle
II.2.3
Einführung in anderen Bereichen
Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz in der
Aufgabenerfüllung zielen darauf ab, das Verhältnis
zwischen Aufwand und Ertrag bzw. Input und Output der
Leistungserstellung zu verbessern.
Die kommunale Leistungserstellung ist personalintensiv, so
dass die effizienzsteigernden Maßnahmen in der
überwiegenden Zahl der Fälle auf eine unveränderte
Aufgabenerfüllung mit geringerem Personaleinsatz
abzielen.
Bei der Neuausrichtung geht es um die Anpassung der
Standards bei der Erbringung von Leistungen. Hierbei geht
es nicht nur um das „wie“ (Steigerung der Effizienz),
sondern auch um das „ob“.
Der Bürger erhält weniger, seltener oder in geringerer
Qualität von einem bestehenden Produkt bzw. einer
bestehenden Leistung. Maßnahmen dieser Kategorien
hinterlassen im Umsetzungsfalle einen spürbaren Wandel
beim Dienstleistungsumfang einer Kommune.
Produktgruppen
01. Innere Verwaltung
01.111 Verwaltungssteuerung
und Service bzw.
Auswirkungen auf alle
Bereiche
Reduzierung des Bedarfs an Archivflächen; Entlastung der
Organisationseinheiten
Verbesserung der Prozesse und des Workflows bei der
Bearbeitung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen. Hierdurch
werden die Organisationseinheiten entlastet, was sich bei den
Organisationsuntersuchungen und der Aufgabenkritik auswirken
sollte.
Neben der rechtssicheren Abwicklung der Vergaben werden die
Organisationseinheiten entlastet, was sich bei den
Organisationsuntersuchungen und der Aufgabenkritik auswirken
sollte.
Verbesserung der Prozesse und der Workflows
Stand: 04.07.2012
Die digitale Archivierung und Vernichtung der Papierbelege
soll erst nach mindestens einjähriger Einführungsphase
erfolgen, um die Revisionssicherheit in Gänze zu
gewährleisten.
01.111 Verwaltungsservice und
Steuerung
01.111 Verwaltungsservice und
Steuerung
Alle Bereiche
Seite: 5
Anlage 2 zur Sitzungsvorlage WP 8-139/2012
Beratung über ein neues Leitbild der Stadt Bedburg
Lfd. Nr.
Maßnahme
II.3
Sonstige Einführung neuer
Technologien bzw. Instrumente
II.3.1
Digitalisierung der Bauakten bis zum
31.12.2014
II.3.2
II.3.3
III
III.1
III.2
III.3
Einrichtung der Digitalen "Steuerakte"
bis zum 31.12.2014
Mobile Erfassung der
Leistungsstunden der
Bauhofmitarbeiter/innen und
automatisierte Übertragung der Daten
in die Finanzbuchhaltung
Erhöhung der Deckungsquote
durch spezielle Entgelte im Sinne
der §§ 3 Abs. 2 KAG und 77 Abs. 1
GO
Erhöhung des Elternbeitrags bei
Kindertageseinrichtungen
Erhebung von Entgelten in
Teilbereichen der Jugendarbeit
Erhöhung der Gebühren im
Bereich der offenen
Ganztagsschule
III.4
Einführung von Nutzungsgebühren
für Sportstätten
III.5
Erhöhung der Entgelte für die
Nutzung von Veranstaltungsstätten
III.6
Kulturelle Veranstaltungen
III.6.1
Prüfung von
Verbesserungsmöglichkeiten des
Sponsorings
III.6 2
Verpachtung der "Schlossgaststätte"
am Rittersaal (Thekenraum)
III.6.3
Interkommunale Zusammenarbeit
III.7
Parkraumbewirtschaftung
III. 8
Verwaltungsgebühren
Begründung
Folgewirkung/Abwägung
Produktgruppen
Alle Bereiche
Schnellere Bearbeitung von Bauanträgen/-anfragen;
Zusammenfassung der Aktenbestände des Rhein-Erft-Kreises
und der Stadt, Steigerung der Bürgerfreundlichkeit
Bei der angestrebten Vernichtung der Papierakten würden
rd. 100 m² Archivflächen wegfallen können.
10.521 Bau- und
Grundstücksordnung
Schnellere Bearbeitung von Vorgängen
Bei der angestrebten Vernichtung der Papierakten würden
rd. 40 m² Archivflächen wegfallen können.
01.111 Verwaltungsservice und
Steuerung
Durch diese Maßnahme könnte die aufwendige Erfassung und
Übertragung in die Finanzbuchhaltung wesentlich erleichtert
werden.
Hierzu wären ein weiteres Modul der Finanzsoftware sowie
mobile Erfassungsgeräte anzuschaffen.
01.111 Verwaltungsservice und
Steuerung
Verbesserung der Ertragssituation
mehrere Bereiche
Der empfohlene Elternanteil von 19 % sollte erhoben
werden.
06.365 Tageseinrichtungen
für Kinder
06.366 Einrichtungen der
Jugendarbeit
03.211 Grundschulen
08.424 Sportstätten und
Bäder
15.573 Allgemeine
Einrichtungen und
Unternehmen
04.281 Heimat und sonstige
Kunstpflege
Verpachtung an einen Gastronomen für kulturelle
Veranstaltungen, bei denen bisher die Bewirtung von städtischen
Bediensteten vorgenommen wurde.
Hierdurch könnten zum einen Erträge erwirtschaftet und zum
anderen Überstunden der Bediensteten abgebaut bzw.
verhindert werden.
Auch im kulturellen Bereich ist mehr interkommunale
Zusammenarbeit denkbar.
Verhinderung des für den Einzelhandel schädlichen
Dauerparkens
Generell ist die Verwaltungsgebührensatzung auf bestehendes
Konsolidierungspotential zu überprüfen. Die letzte Überarbeitung
hat im Jahre 2007 stattgefunden.
Stand: 04.07.2012
12.541 Gemeindestraßen
mehrere Bereiche
Seite: 6
Anlage 2 zur Sitzungsvorlage WP 8-139/2012
Beratung über ein neues Leitbild der Stadt Bedburg
Lfd. Nr.
IV
IV.1
IV.2
IV.3
V
V.1
V.2
V.2.1
V.2.2
Maßnahme
VI
Wirtschaftsförderung
VI.1
Ausweisung und Vermarktung von
Gewerbe- und Industrieflächen
VI.1.1
VI.1.2
Begründung
Folgewirkung/Abwägung
Eingehen ertragssteigernder
wirtschaftlicher Beteiligungen
Die Errichtung des Windparks auf der
Königshovener Höhe soll zur
Erwirtschaftung von
Steuereinnahmen, aber auch im Falle
der Beteiligung der Stadt, zum
Zwecke weiterer Ertragssteigerungen
erfolgen.
Weitere städtische Unterstützung von
und eventuelle Beteiligung an
Projekten zur Förderung erneuerbarer
Energien
Eventuelle Beteiligung an einer
interkommunalen Netzgesellschaft
Weitere Stärkung des
bürgerschaftlichen und sozialen
Engagements
Übertragung von Grünflächen an
Entlastung des Bauhofs und ggf. Verzicht auf
Dorfgemeinschaften (Vereine)
Wiederbesetzung frei werdender Stellen
zwecks Pflege von kleinflächigen
Straßenbegleitgrünflächen
Derzeit bezieht sich die Förderung auf die überwiegend
Vereinsförderung bzw. Förderung
kostenfreie Gestellung von Flächen und Gerätschaften, auf
der Leistungserbringung von
die Zuschussgewährung für geleistete Arbeiten sowie auf
Vereinen
sonstige Zuschussgewährungen
Zuschüsse erhalten nur die Vereine, Es ist vorstellbar, die Förderung ausschließlich auf die
die Jugendarbeit leisten.
Jugendarbeit abzustellen.
Koppelung der Zuschussgewährung In Kombination mit der Struktur der Vereinsförderung könnten
an die durch den Verein verursachten Hallenbelegungszeiten reduziert werden, um Energiekosten
Aufwendungen
einzusparen.
Produktgruppen
15. Wirtschaft und Tourismus
15.573 Allgemeine
Einrichtungen und Unternehmen
13.551 Öffentliches Grün,
Landschaftsbau
08.421 Förderung des Sports
08.421 Förderung des Sports
Siehe auch Punkt III.4
08.421 Förderung des Sports
09. Räumliche Planung und
Entwicklung,
Geoinformationen
Erweiterung und Vermarktung des
Industriegebietes "Mühlenerft"
Vermarktung des Gewerbegebietes
Bahnstraße, St.-Florian-Straße
VI.1.2
Vermarktung der übrigen Teilflächen
der Gewerbegebiete
VII
Interkommunale Zusammenarbeit
VII.1
Schaffung eines gemeinsamen
Freizeitangebotes der
Nordkreiskommunen im
Bäderbereich
Es sind noch Teilfächen im Gewerbegebiet in der AdolfSilverberg-Straße und im Industriegebiet Mühlenerft vorhanden.
Profilierung einzelner Standorte auf Nutzungsschwerpunkte
und Nutzergruppen
Stand: 04.07.2012
08.424 Sportstätten und
Bäder
Seite: 7
Anlage 2 zur Sitzungsvorlage WP 8-139/2012
Beratung über ein neues Leitbild der Stadt Bedburg
Lfd. Nr.
VIII
VIII.1
Maßnahme
Begründung
Folgewirkung/Abwägung
Produktgruppen
Personalmanagement
Personaleinstellungen erfolgen
grundsätzlich nur noch im
tariflichen Bereich
VIII.2
Einrichtung eines
Hausmeisterpools
VIII.3
Erwerb von Finanzanlagen zur
tatsächlichen Finanzierung der
zukünftigen
Pensionsverpflichtungen
VIII.4
Abbau von
Überstunden/Urlaubsansprüchen
VIII.4.1
Schließung der Rathäuser (mit
Ausnahme von Notdiensten) in der
Weihnachtszeit
VIII.5
Konsequente Erfassung von
Arbeitsstunden für investive
Maßnahmen zur bilanziellen
Aktivierung und gleichzeitiger
Entlastung der Ergebnisrechnung
Die Auswirkungen bzw. Unterschiede sind insbesondere
bei langzeiterkrankten Mitarbeitern spürbar. Während bei
tariflichen Beschäftigten nach einer Zeit die
Lohnfortzahlung durch die Krankenkassen erfolgt,
sind bei Beamten, unabhängig von der Krankheitsdauer,
immer 100% durch die Stadt zu vergüten. Hinzu kommen
die stetig steigenden Belastungen durch die zukünftige
Versorgung der Beamten (Pensionsrückstellungen).
Unter Umständen ist die Umsetzung bei
Stellenausschreibungen schwierig, da die sich
bewerbenden Beamten aufgrund ihres Alters nicht
bereit sein werden, ein tarifliches Arbeitsverhältnis
einzugehen.
Es sollte ein Hausmeisterpool aus den im GB 7 für kleinere
Umbau-/Sanierungsmaßnahmen beschäftigten
Bediensteten sowie aus den verbleibenden zwei
Grundschulhausmeistern gebildet werden, der sich um die
Schulgebäude, Sport- und Mehrzweckhallen und die
Rathäuser kümmert.
Die Pensionsrückstellung bestehen derzeit nur auf dem
Papier.
Es ist dringend erforderlich, zumindest für die jüngeren
Beamten die Rückstellungen auch in Form von
tatsächlichen Finanzanlagen aufzubauen, um mit den
zukünftigen Pensionen nicht die kommenden Generationen
belasten zu müssen.
Die Bilanz enthält Rückstellungen für aufgelaufene
Überstunden und nicht genommenen Urlaub zum
Jahresabschlussstichtag in Höhe von rd. 400.000 €.
Neben geringeren Betriebskosten können durch diese
Maßnahme in den Jahren 2012 bis 2014 eine Großzahl von
Überstunden/Alturlaub abgebaut werden.
Hierzu wären zunächst aber Überschüsse in der
Finanzrechnung erforderlich.
So wären pro Jahr rückstellungspflichtige Überstunden- bzw.
Resturlaubkontingente im Wert zwischen 20 T€ und 60 T€
abbaubar.
Vom 24.12.2013 bis zum 01.01.2014 = 2 Arbeitstage (14
Stunden bei Vollzeitbeschäftigten) Vom 01.01.2015 bis
zum 04.01.2015 = 1 Arbeitstag (5,5 Stunden bei
Vollzeitbeschäftigten)
Hierbei handelt es sich um positive Einmaleffekte im
Ergebnishaushalt und "negative" nachhaltige Auswirkung
aufgrund der etwas höheren Abschreibung.
Bereits bei der Haushaltsplanung sollte eine
qualifizierte Schätzung erfolgen, um den
"Konsolidierungseffekt" schon bei der Planung
berücksichtigen zu können.
Stand: 04.07.2012
01.111 Verwaltungsservice
und Steuerung
Die Leistung bzw. die Erreichbarkeit der
Stadtverwaltung für den Bürger wird eingeschränkt.
Vom 24.12.2012 bis zum 01.01.2013 = 2 Arbeitstage (14
Stunden bei Vollzeitbeschäftigten).
Seite: 8
Anlage 2 zur Sitzungsvorlage WP 8-139/2012
Beratung über ein neues Leitbild der Stadt Bedburg
Lfd. Nr.
Maßnahme
Begründung
IX
Vermeidung von
Neuverschuldungen zur Senkung
der Kapitalkosten
X
Erhöhung/Einführung von Steuern siehe Grundsatzbeschluss des Rates
X.1
Grundsteuer A
X.2
Grundsteuer B
X.3
Gewerbesteuer
X.4
Vergnügungssteuer
X.5
Einführung einer
Zweitwohnungssteuer
X.6
Einrichtung gebundener
Ganztagsschulen
Folgewirkung/Abwägung
Durch die laufende Verwaltungstätigkeit wird der zu
leistende Kapitaldienst derzeit nicht erwirtschaftet.
D.h., die Verschuldung nimmt kontinuierlich zu.
Insbesondere so lange diese Tatsache Bestand hat, muss
die Vermeidung von Neuverschuldungen grundsätzlich
angestrebt werden.
Um weitere Investitionen leisten zu können, wären
alternative Finanzierungsmittel zu generieren (z.B.
durch die Veräußerung von nicht benötigten
Vermögensgegenständen).
Produktgruppen
16. Allgemeine
Finanzwirtschaft
16. Allgemeine
Finanzwirtschaft
10 Prozentpunkte der Grundsteuer A bedeuten rd. 7.000 €
Mehrertrag
10 Prozentpunkte der Grundsteuer B bedeuten rd. 80.000 €
Mehrertrag
Ab dem Planjahr 2013 ist ein Hebesatz von 500 v.H.
vorgesehen. Das Gewerbesteueraufkommen entwickelt sich
derzeit entsprechend der Veranschlagung für 2012.
Eine über die 500 v.H. hinausgehende Erhöhung des
Hebesatzes bedeutet eine Mehreinnahme in Höhe von rd. 120
T€.
Erhöhung der Steuersätze ist im Haushaltsplan 2012 noch nicht
enthalten. Das Konsolidierungspotenzial ist abhängig vom
jeweiligen Einspielergebnis.
Die Belastung verteilt sich auf 697 Steuerzahler.
Die Belastung verteilt sich auf 8.514 Steuerzahler.
Die Gewerbesteuerlast verteilt sich zu 70 % auf 30
Steuerzahler. Die verbleibenden 30 % verteilen sich auf 260
Steuerzahler.
16.611 Steuern, allgemeine
Zuweisungen, allgemeine Um
Fraglich ist, ob der Bestand der Zweitwohnungen nach der
Einführung so stark zurückgeht, dass sich der Aufwand für
die Einführung bzw. Fortführung nicht mehr lohnt.
Hierdurch würde nach der derzeitigen Berechnungsgrundlage der
Die Berechnungsgrundlagen können sich in der Zukunft
Schlüsselzuweisungen ein nicht unerheblicher Betrag an
auch wieder ändern.
Schlüsselzuweisungen generiert.
Stand: 04.07.2012
Seite: 9