Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-139/2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
68 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
04.07.12, 18:01
Aktualisiert
30.07.12, 18:03

Inhalt der Datei

Anlage 2 zur Sitzungsvorlage WP 8-139/2012 Beratung über ein neues Leitbild der Stadt Bedburg Lfd. Nr. Maßnahme I Konsequentes Flächenmanagement und Vermögenverwertung I.1 Auslastung von Schulgebäuden I.1.1 Umwandlung der Haupt- und Realschule in eine Sekundarschule I.1.2 Räumliche Verlagerung von Grundschulen ins Schulzentrum (Gebäude Real- oder Hauptschule) I.1.3 Vermarktung der Grundstücke/Gebäude der evtl. aufgegebenen Grundschulen I.1.4 Weitere Auslastung der Flächen der Schulen I.2 Zentralisierung der Rathäuser I.2.1 Durchführung des Bürgerentscheides und Neubau eines zentralen Rathauses I.2.2 Vermarktung/Umnutzung des alten Rathauses in Bedburg I.2.3 I.2.4 Begründung Folgewirkung/Abwägung Produktgruppen Gezieltes Flächenmanagement durch städtebauliche Fachplanung für den besiedelten und unbesiedelten Raum zur Stabilisierung der Einwohnerzahl durch Ausweisung attraktiver Wohnbaugebiete unter Beachtung der gesamtstädtischen Auswirkungen. Veräußerung der nicht zur Aufgabenerfüllung notwendigen Immobilien und Vermögensgegenstände. Die Stadt Bedburg ist bis zum 30.06.2031 vertraglich an die Firma SKE gebunden, die das Schulzentrum betreibt. Daher sind die sich aus dem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen fix. Es gilt daher diese Flächen möglichst vollständig auszulasten. Ebenso sind die Freiflächen in den übrigen Schulen durch Um- oder Andersnutzung sinnvoll zu belegen. Aufgrund der demografischen Entwicklung und unter Beachtung der Empfehlungen des Schulentwicklungsplanes und zur besseren Auslastung der Gebäudeflächen des Schulzentrums sollte die Umwandlung der beiden Schulen in eine Sekundarschule erfolgen. Ziel muss es sein, die Sekundarschule in einem Gebäude des Schulzentrums unterzubringen. Die Schulentwicklungsplanung prognostiziert für die nächsten Jahre einen starken Rückgang der Schülerzahlen. Durch die Einrichtung einer Sekundarschule wird mittelfristig das Gebäude der jetzigen Real- oder Hauptschule frei. Insbesondere durch die Reduzierung der zu betreuenden Gebäude werden mittelfristig Personalressourcen frei. Die Ausweisung neuer und zum Teil größerer neuer Baugebiete in den Siedlungsschwerpunkten Kaster und Bedburg könnte zu einer "schleichenden" Entvölkerung der übrigen Orte führen. Nahezu alle 03 Schulträgeraufgaben 03.212 Hauptschule 03.215 Realschule Zu beachten ist, dass voraussichtlich höhere Schülerbeförderungsaufwendungen entstehen werden. 03.211 Grundschulen Es wäre zu prüfen, ob es denkbar und sinnvoll ist, die evtl. Niederlegung der Gebäude und Vermarktung der entstehenden Freiflächen durch einen Investor vornehmen zu lasssen. Es ist zu prüfen, ob die durch die demografische Entwicklung entstehenden Freiflächen anders genutzt werden können. Beispielsweise wäre an eine Nutzung von Schulgebäuden durch Jugendeinrichtungen zu denken. Ggf. wäre auch eine Nutzung durch Kintertageseinrichtungen denkbar. Zur Verbeserung der Arbeitsbedingungen und Geschäftsprozesse (Wirtschaftlichkeit) sowie aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit sollte eine Zentraliserung der Rathäuser angestrebt werden. Der Verkauf des alten Rathauses in Bedburg sollte priorisiert werden. Im Rahmen der Umsetzung des Rahmenplanes Kaster sollte auch die Fläche des Rathauses, sofern eine Zentralisierung in Vermarktung des Rathauses in Kaster Bedburg erfolgt, zur Grundversorgung der Einwohner von Kaster und Königshoven genutzt werden. Aufgrund der guten Bausubstanz wäre bei diesem Gebäude Vermarktung der Nebenstelle Adolfdurchaus eine Vermietung als Gewerbeobjekt denkbar. Es sollte Silverberg-Straße aber ein Verkauf angestrebt werden. Stand: 04.07.2012 Hierdurch könnte das Gebäude an der Burgundischen Straße ggf. vermarktet werden bzw. anders genutzt werden, z.B. als Umkleidemöglichkeiten für den SC Borussia KasterKönigshoven. 01. Innere Verwaltung Gegebenenfalls wäre eine Umnutzung des Hauptgebäudes (evtl. auch zum Teil) als Stadtarchiv denkbar. Der Verkaufserlös könnte zur Finanzierung eines Neubaus zweckgebunden verwendet werden. 01.111 Verwaltungssteuerung und Service Der Verkaufserlös könnte zur Finanzierung eines Neubaus zweckgebunden verwendet werden. Seite: 1 Anlage 2 zur Sitzungsvorlage WP 8-139/2012 Beratung über ein neues Leitbild der Stadt Bedburg Lfd. Nr. Maßnahme Begründung Folgewirkung/Abwägung Produktgruppen Die durch die Reduzierung der Anzahl der Sportflächen frei werdenden Ressourcen könnten zur Qualitätssteigerung der verbleibenden Flächen genutzt werden. I.3 Aufgabe von Sportplätzen zur Auslastung von anderen Spielstätten im Hinblick auf die demografische Entwicklung In die Eröffnungsbilanz wurden die Sportflächen als Festwerte übernommen, da zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für diese Bewertungsvereinfachung vorlagen. Sollten Sportflächen eingeebnet werden, müßten diese Bilanzpositionen korrigiert werde, was einmalig eine Aufwandsbuchung (rd. 180 T€ je Platz) bzw. eine Ertragsminderung (bei Vermarktung) bedeuten würde. I.3.1 Verlagerung des Trainings- und Spielbetriebs des BC Kirdorf-Blerichen mittelfristig ins Sportzentrum BedburgWest Der KBC hat lediglich noch eine Seniorenmannschaft beim Fußballverband Mittelrhein gemeldet. Aus diesem Grund ist eine Verlegung des Trainings- und Spielbetriebs ins Sportzentrum Bedburg-West aus wirtschaftlichen Gründen angezeigt. I.3.2 Einebnung des Sportplatzes Kirdorf bei eventuell gleichzeitiger Errichtung eines multifunktionalen Spiel- und Bolzplatzes (Hartplatz) für die Sportarten Fussball, Handball, Basketball und Hockey. I.3.3 Verlagerung des Trainings- und Spielbetriebs der Spvg. KirchKleintroisdorf mittelfristig zur Sportanlage in Kirchherten I.3.4 Einebnung des Sportplatzes Kirchtroisdorf bei gleichzeitiger Errichtung eines multifunktionalen Spiel- und Bolzplatzes (Hartplatz) für die Sportarten Fussball, Handball, Basketball und Hockey, ggf. auf dem Gelände der alten Schule Kirchtroisdorf. I.3.5 Mittelfristige Verlegung der Umkleidecontainer aus Kirchtroisdorf nach Bedburg, Kaster oder Kirchherten. 08. Gesundheit und Sport Folgekosten würden entfallen (Austausch des Belags, Betrieb und Sanierung der Flutlichtanlage). Die Finanzierung Um den Kindern und Jugendlichen ortsnah auch außerhalb von des Bolzplatzes könnte aus der Sportpauschale erfolgen. Vereinsmitgliedschaften die Gelegenheit zu geben, sich sportlich zu betätigen, könnte ein pflegefreier Hartplatz errichtet werden. Weiterhin wäre zu prüfen, ob die Fläche als Die übrigen Flächen könnten ggf. vermarktet werden. Ausgleichsfläche in Betracht kommen könnte. Für den Erwerb von Ausgleichsflächen waren im Haushaltsplan 2012 70 T€ vorgesehen. Die Spvg. Kirch-Kleintroisdorf hat lediglich noch eine Seniorenmannschaft beim Fußballverband Mittelrhein gemeldet. Aus diesem Grund ist eine Verlegung des Trainings- und 08.424 Sportstätten und Bäder Spielbetriebs nach Kirchherten aus wirtschaftlichen Gründen angezeigt. Alternativ könnte der Sportplatz als Bolzplatz weiter genutzt werden, wodurch lediglich Mähaufwand entstehen würde. Alle sonstigen Einrichtungen (Flutlichtanlage, Umkleiden Um den Kindern und Jugendlichen ortsnah auch außerhalb von etc.) würden entbehrlich und könnten stillgelegt Vereinsmitgliedschaften die Gelegenheit zu geben, sich sportlich bzw. verkauft oder umgesetzt werden. zu betätigen, sollte ein pflegefreier Hartplatz errichtet werden. Weiterhin wäre zu prüfen, ob die Fläche als Die übrigen Flächen könnten ggf. vermarktet erden. Ausgleichsfläche in Betracht kommen könnte. Für den Erwerb von Ausgleichsflächen waren im Haushaltsplan 2012 70 T€ vorgesehen. Die Finanzierung eines Bolzpplatzes könnte aus der Sportpauschale erfolgen. Die Umkleiden würden durch die Verlegung des Trainings- und des Spielbetriebs in Kirchtroisdorf entbehrlich. Stand: 04.07.2012 Seite: 2 Anlage 2 zur Sitzungsvorlage WP 8-139/2012 Beratung über ein neues Leitbild der Stadt Bedburg Lfd. Nr. Maßnahme Begründung Folgewirkung/Abwägung Generell werden durch den Verkauf von Bauland positive Einmaleffekte erzielt. Dies gilt sowohl für Ergebnis- als auch für Finanzplan bzw. -rechnung (ersparter Zinsaufwand, Verkauf über Bilanzwert). I.4 I.4.1 I.4.2 I.4.3 I.4.4 I.4.5 I.4.6 Durch die Infrastrukturmaßnahmen entstehen Folgekosten Entwicklung von Baugebieten zur (Abschreibungen, Unterhaltungen). Stabilisierung der Entwicklung der Einwohnerzahl und zur Generierung von Liquidität Grundsätzlich sollten Bauleitplanungen nur für Gebiete vorzunehmen, bei denen die Stadt Bedburg auch Abschöpfungsmöglichkeiten hat. Weiterhin sollte die Vermarktung von Flächen im "Innenbereich" der einzelnen Ortsteile bevorzugt werden, um den Standort zu stärken und auch die ortsnahe Versorgung zu gewährleisten. Vermarktung des Baugebietes "Sportplatz Lipp" durch einen Investor nach dem Modell des Baugebietes "Im Spless" Entwicklung und Vermarktung eines Baugebietes auf dem Parkplatz der Tennishalle zur Umsetzung des Rahmenplans Kaster Entwicklung und Vermarktung eines Baugebietes auf dem Erweiterungsfläche am Friedhof "Bedburg-West" Entwicklung und Vermarktung eines Baugebietes auf der Fläche des Kasterer Ackers Vermarktung der Fläche zwischen der Linden- und der Karlstraße Vermarktung der Fläche am Stichweg Kolpingstraße (B-Plan Nr. 58 / Bedburg) Stand: 04.07.2012 Produktgruppen Eine Vermarktung durch Investoren würde keine Personalressourcen der Stadtverwaltung binden. Bei einer Fremdvermarktung wird in der Regel die Gesamtfläche zu einem geringeren Preis an den Investor veräußert. Über die Implementierung eines Projektkontos können die Infrastrukturfolgekosten kompensiert werden. Das Verfolgen bzw. Beplanen von nicht-städtischen Baugebieten ist für die Vermarktung eigener Flächen mehr als kontraproduktiv. Hierzu bieten sich insbesondere die Flächen der ggf. aufgegebenen Grundschulstandorte, der Sportplatz Lipp und die Flächen der Rahmenpläne Bedburg und Kaster an. 09. Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationssysetme 09.511 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen Diese Fläche könnte auch gewerblich vermarktet werden. Seite: 3 Anlage 2 zur Sitzungsvorlage WP 8-139/2012 Beratung über ein neues Leitbild der Stadt Bedburg Lfd. Nr. Maßnahme I.5 Reduzierung des Gebäudebestands soweit dieser nicht dauerhaft zur Aufgabenerfüllung benötigt wird I.5.1 Vermarktung des Gebäudes/der Flächen der alten Schule Kirchtroisdorf I.5.2 I.5.3 I.5.4 I.5.5 I.5.6 I.6 Erzielung von Verkaufserlösen durch die Vermarktung des Gebäudes Lindenstraße 4 sowie der umliegenden Grundstücke zur Umsetzung des Rahmenplanes Bedburg (Neue Mitte) Veräußerung der Lagerhalle an der Adolf-Silverberg-Straße Vermarktung der Gebäude/Flächen des Wohnhauses Lindenstraße 34 sowie des dahinter liegenden alten Feuerwehrgerätehauses Veräußerung des Wohnhauses Hauptstraße 24 Veräußerung der Wohnhäuser in der Butterstraße sowie des Gebäudes in der Herderstraße Prüfung der alternativen Unterbringung von Wohnungslosen Begründung Folgewirkung/Abwägung Produktgruppen 15. Wirtschaft und Tourismus Im Falle eines Abrisses der alten Schule wären rd. 2.000 m² vermarktbar. Vor Abriß könnte versucht werden, das Gebäude zu veräußern, um die Abrisskosten einzusparen. 15.573 Allgemeine Gegebenenfalls wäre diese Fläche in Kombination mit Punkt Einrichtungen und Unternehmen I.4.5 zu sehen. Diese Fläche könnte auch gewerblich vermarktet werden. Verbesserung der Kostenstruktur durch alternative Unterbringung von Wohnungslosen. Stand: 04.07.2012 Derzeit ist ein überdimensioniertes Gebäude für die Unterbringung von Wohnungslosen angemietet. 05.315 Soziale Einrichtungen Seite: 4 Anlage 2 zur Sitzungsvorlage WP 8-139/2012 Beratung über ein neues Leitbild der Stadt Bedburg Lfd. Nr. II II.1 Maßnahme Begründung Folgewirkung/Abwägung Ziel soll sein, durch die Verbesserung der Geschäftsprozesse bis zum Jahrr 2017 die durch altersbedingtes Ausscheiden von Bediensteten freiwerdenden Stellen einsparen zu können. Aufgabenkritik und Geschäftsprozeßoptimierung sowie Nutzung neuer Technologien Aufgabenkritik und Geschäftsprozeßoptimierung; Personalbedarfsplanung II.2 Sukzessive Einführung von Elementen des Dokumentenmanagementsystems (DMS) II.2.1 Flächendeckende Einführung in der Finanzbuchhaltung bis zum 31.03.2013 II.2.2 Digitale Abwicklung aller Vergaben der Stadt Bedburg durch die zentrale Vergbestelle II.2.3 Einführung in anderen Bereichen Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz in der Aufgabenerfüllung zielen darauf ab, das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag bzw. Input und Output der Leistungserstellung zu verbessern. Die kommunale Leistungserstellung ist personalintensiv, so dass die effizienzsteigernden Maßnahmen in der überwiegenden Zahl der Fälle auf eine unveränderte Aufgabenerfüllung mit geringerem Personaleinsatz abzielen. Bei der Neuausrichtung geht es um die Anpassung der Standards bei der Erbringung von Leistungen. Hierbei geht es nicht nur um das „wie“ (Steigerung der Effizienz), sondern auch um das „ob“. Der Bürger erhält weniger, seltener oder in geringerer Qualität von einem bestehenden Produkt bzw. einer bestehenden Leistung. Maßnahmen dieser Kategorien hinterlassen im Umsetzungsfalle einen spürbaren Wandel beim Dienstleistungsumfang einer Kommune. Produktgruppen 01. Innere Verwaltung 01.111 Verwaltungssteuerung und Service bzw. Auswirkungen auf alle Bereiche Reduzierung des Bedarfs an Archivflächen; Entlastung der Organisationseinheiten Verbesserung der Prozesse und des Workflows bei der Bearbeitung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen. Hierdurch werden die Organisationseinheiten entlastet, was sich bei den Organisationsuntersuchungen und der Aufgabenkritik auswirken sollte. Neben der rechtssicheren Abwicklung der Vergaben werden die Organisationseinheiten entlastet, was sich bei den Organisationsuntersuchungen und der Aufgabenkritik auswirken sollte. Verbesserung der Prozesse und der Workflows Stand: 04.07.2012 Die digitale Archivierung und Vernichtung der Papierbelege soll erst nach mindestens einjähriger Einführungsphase erfolgen, um die Revisionssicherheit in Gänze zu gewährleisten. 01.111 Verwaltungsservice und Steuerung 01.111 Verwaltungsservice und Steuerung Alle Bereiche Seite: 5 Anlage 2 zur Sitzungsvorlage WP 8-139/2012 Beratung über ein neues Leitbild der Stadt Bedburg Lfd. Nr. Maßnahme II.3 Sonstige Einführung neuer Technologien bzw. Instrumente II.3.1 Digitalisierung der Bauakten bis zum 31.12.2014 II.3.2 II.3.3 III III.1 III.2 III.3 Einrichtung der Digitalen "Steuerakte" bis zum 31.12.2014 Mobile Erfassung der Leistungsstunden der Bauhofmitarbeiter/innen und automatisierte Übertragung der Daten in die Finanzbuchhaltung Erhöhung der Deckungsquote durch spezielle Entgelte im Sinne der §§ 3 Abs. 2 KAG und 77 Abs. 1 GO Erhöhung des Elternbeitrags bei Kindertageseinrichtungen Erhebung von Entgelten in Teilbereichen der Jugendarbeit Erhöhung der Gebühren im Bereich der offenen Ganztagsschule III.4 Einführung von Nutzungsgebühren für Sportstätten III.5 Erhöhung der Entgelte für die Nutzung von Veranstaltungsstätten III.6 Kulturelle Veranstaltungen III.6.1 Prüfung von Verbesserungsmöglichkeiten des Sponsorings III.6 2 Verpachtung der "Schlossgaststätte" am Rittersaal (Thekenraum) III.6.3 Interkommunale Zusammenarbeit III.7 Parkraumbewirtschaftung III. 8 Verwaltungsgebühren Begründung Folgewirkung/Abwägung Produktgruppen Alle Bereiche Schnellere Bearbeitung von Bauanträgen/-anfragen; Zusammenfassung der Aktenbestände des Rhein-Erft-Kreises und der Stadt, Steigerung der Bürgerfreundlichkeit Bei der angestrebten Vernichtung der Papierakten würden rd. 100 m² Archivflächen wegfallen können. 10.521 Bau- und Grundstücksordnung Schnellere Bearbeitung von Vorgängen Bei der angestrebten Vernichtung der Papierakten würden rd. 40 m² Archivflächen wegfallen können. 01.111 Verwaltungsservice und Steuerung Durch diese Maßnahme könnte die aufwendige Erfassung und Übertragung in die Finanzbuchhaltung wesentlich erleichtert werden. Hierzu wären ein weiteres Modul der Finanzsoftware sowie mobile Erfassungsgeräte anzuschaffen. 01.111 Verwaltungsservice und Steuerung Verbesserung der Ertragssituation mehrere Bereiche Der empfohlene Elternanteil von 19 % sollte erhoben werden. 06.365 Tageseinrichtungen für Kinder 06.366 Einrichtungen der Jugendarbeit 03.211 Grundschulen 08.424 Sportstätten und Bäder 15.573 Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen 04.281 Heimat und sonstige Kunstpflege Verpachtung an einen Gastronomen für kulturelle Veranstaltungen, bei denen bisher die Bewirtung von städtischen Bediensteten vorgenommen wurde. Hierdurch könnten zum einen Erträge erwirtschaftet und zum anderen Überstunden der Bediensteten abgebaut bzw. verhindert werden. Auch im kulturellen Bereich ist mehr interkommunale Zusammenarbeit denkbar. Verhinderung des für den Einzelhandel schädlichen Dauerparkens Generell ist die Verwaltungsgebührensatzung auf bestehendes Konsolidierungspotential zu überprüfen. Die letzte Überarbeitung hat im Jahre 2007 stattgefunden. Stand: 04.07.2012 12.541 Gemeindestraßen mehrere Bereiche Seite: 6 Anlage 2 zur Sitzungsvorlage WP 8-139/2012 Beratung über ein neues Leitbild der Stadt Bedburg Lfd. Nr. IV IV.1 IV.2 IV.3 V V.1 V.2 V.2.1 V.2.2 Maßnahme VI Wirtschaftsförderung VI.1 Ausweisung und Vermarktung von Gewerbe- und Industrieflächen VI.1.1 VI.1.2 Begründung Folgewirkung/Abwägung Eingehen ertragssteigernder wirtschaftlicher Beteiligungen Die Errichtung des Windparks auf der Königshovener Höhe soll zur Erwirtschaftung von Steuereinnahmen, aber auch im Falle der Beteiligung der Stadt, zum Zwecke weiterer Ertragssteigerungen erfolgen. Weitere städtische Unterstützung von und eventuelle Beteiligung an Projekten zur Förderung erneuerbarer Energien Eventuelle Beteiligung an einer interkommunalen Netzgesellschaft Weitere Stärkung des bürgerschaftlichen und sozialen Engagements Übertragung von Grünflächen an Entlastung des Bauhofs und ggf. Verzicht auf Dorfgemeinschaften (Vereine) Wiederbesetzung frei werdender Stellen zwecks Pflege von kleinflächigen Straßenbegleitgrünflächen Derzeit bezieht sich die Förderung auf die überwiegend Vereinsförderung bzw. Förderung kostenfreie Gestellung von Flächen und Gerätschaften, auf der Leistungserbringung von die Zuschussgewährung für geleistete Arbeiten sowie auf Vereinen sonstige Zuschussgewährungen Zuschüsse erhalten nur die Vereine, Es ist vorstellbar, die Förderung ausschließlich auf die die Jugendarbeit leisten. Jugendarbeit abzustellen. Koppelung der Zuschussgewährung In Kombination mit der Struktur der Vereinsförderung könnten an die durch den Verein verursachten Hallenbelegungszeiten reduziert werden, um Energiekosten Aufwendungen einzusparen. Produktgruppen 15. Wirtschaft und Tourismus 15.573 Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen 13.551 Öffentliches Grün, Landschaftsbau 08.421 Förderung des Sports 08.421 Förderung des Sports Siehe auch Punkt III.4 08.421 Förderung des Sports 09. Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen Erweiterung und Vermarktung des Industriegebietes "Mühlenerft" Vermarktung des Gewerbegebietes Bahnstraße, St.-Florian-Straße VI.1.2 Vermarktung der übrigen Teilflächen der Gewerbegebiete VII Interkommunale Zusammenarbeit VII.1 Schaffung eines gemeinsamen Freizeitangebotes der Nordkreiskommunen im Bäderbereich Es sind noch Teilfächen im Gewerbegebiet in der AdolfSilverberg-Straße und im Industriegebiet Mühlenerft vorhanden. Profilierung einzelner Standorte auf Nutzungsschwerpunkte und Nutzergruppen Stand: 04.07.2012 08.424 Sportstätten und Bäder Seite: 7 Anlage 2 zur Sitzungsvorlage WP 8-139/2012 Beratung über ein neues Leitbild der Stadt Bedburg Lfd. Nr. VIII VIII.1 Maßnahme Begründung Folgewirkung/Abwägung Produktgruppen Personalmanagement Personaleinstellungen erfolgen grundsätzlich nur noch im tariflichen Bereich VIII.2 Einrichtung eines Hausmeisterpools VIII.3 Erwerb von Finanzanlagen zur tatsächlichen Finanzierung der zukünftigen Pensionsverpflichtungen VIII.4 Abbau von Überstunden/Urlaubsansprüchen VIII.4.1 Schließung der Rathäuser (mit Ausnahme von Notdiensten) in der Weihnachtszeit VIII.5 Konsequente Erfassung von Arbeitsstunden für investive Maßnahmen zur bilanziellen Aktivierung und gleichzeitiger Entlastung der Ergebnisrechnung Die Auswirkungen bzw. Unterschiede sind insbesondere bei langzeiterkrankten Mitarbeitern spürbar. Während bei tariflichen Beschäftigten nach einer Zeit die Lohnfortzahlung durch die Krankenkassen erfolgt, sind bei Beamten, unabhängig von der Krankheitsdauer, immer 100% durch die Stadt zu vergüten. Hinzu kommen die stetig steigenden Belastungen durch die zukünftige Versorgung der Beamten (Pensionsrückstellungen). Unter Umständen ist die Umsetzung bei Stellenausschreibungen schwierig, da die sich bewerbenden Beamten aufgrund ihres Alters nicht bereit sein werden, ein tarifliches Arbeitsverhältnis einzugehen. Es sollte ein Hausmeisterpool aus den im GB 7 für kleinere Umbau-/Sanierungsmaßnahmen beschäftigten Bediensteten sowie aus den verbleibenden zwei Grundschulhausmeistern gebildet werden, der sich um die Schulgebäude, Sport- und Mehrzweckhallen und die Rathäuser kümmert. Die Pensionsrückstellung bestehen derzeit nur auf dem Papier. Es ist dringend erforderlich, zumindest für die jüngeren Beamten die Rückstellungen auch in Form von tatsächlichen Finanzanlagen aufzubauen, um mit den zukünftigen Pensionen nicht die kommenden Generationen belasten zu müssen. Die Bilanz enthält Rückstellungen für aufgelaufene Überstunden und nicht genommenen Urlaub zum Jahresabschlussstichtag in Höhe von rd. 400.000 €. Neben geringeren Betriebskosten können durch diese Maßnahme in den Jahren 2012 bis 2014 eine Großzahl von Überstunden/Alturlaub abgebaut werden. Hierzu wären zunächst aber Überschüsse in der Finanzrechnung erforderlich. So wären pro Jahr rückstellungspflichtige Überstunden- bzw. Resturlaubkontingente im Wert zwischen 20 T€ und 60 T€ abbaubar. Vom 24.12.2013 bis zum 01.01.2014 = 2 Arbeitstage (14 Stunden bei Vollzeitbeschäftigten) Vom 01.01.2015 bis zum 04.01.2015 = 1 Arbeitstag (5,5 Stunden bei Vollzeitbeschäftigten) Hierbei handelt es sich um positive Einmaleffekte im Ergebnishaushalt und "negative" nachhaltige Auswirkung aufgrund der etwas höheren Abschreibung. Bereits bei der Haushaltsplanung sollte eine qualifizierte Schätzung erfolgen, um den "Konsolidierungseffekt" schon bei der Planung berücksichtigen zu können. Stand: 04.07.2012 01.111 Verwaltungsservice und Steuerung Die Leistung bzw. die Erreichbarkeit der Stadtverwaltung für den Bürger wird eingeschränkt. Vom 24.12.2012 bis zum 01.01.2013 = 2 Arbeitstage (14 Stunden bei Vollzeitbeschäftigten). Seite: 8 Anlage 2 zur Sitzungsvorlage WP 8-139/2012 Beratung über ein neues Leitbild der Stadt Bedburg Lfd. Nr. Maßnahme Begründung IX Vermeidung von Neuverschuldungen zur Senkung der Kapitalkosten X Erhöhung/Einführung von Steuern siehe Grundsatzbeschluss des Rates X.1 Grundsteuer A X.2 Grundsteuer B X.3 Gewerbesteuer X.4 Vergnügungssteuer X.5 Einführung einer Zweitwohnungssteuer X.6 Einrichtung gebundener Ganztagsschulen Folgewirkung/Abwägung Durch die laufende Verwaltungstätigkeit wird der zu leistende Kapitaldienst derzeit nicht erwirtschaftet. D.h., die Verschuldung nimmt kontinuierlich zu. Insbesondere so lange diese Tatsache Bestand hat, muss die Vermeidung von Neuverschuldungen grundsätzlich angestrebt werden. Um weitere Investitionen leisten zu können, wären alternative Finanzierungsmittel zu generieren (z.B. durch die Veräußerung von nicht benötigten Vermögensgegenständen). Produktgruppen 16. Allgemeine Finanzwirtschaft 16. Allgemeine Finanzwirtschaft 10 Prozentpunkte der Grundsteuer A bedeuten rd. 7.000 € Mehrertrag 10 Prozentpunkte der Grundsteuer B bedeuten rd. 80.000 € Mehrertrag Ab dem Planjahr 2013 ist ein Hebesatz von 500 v.H. vorgesehen. Das Gewerbesteueraufkommen entwickelt sich derzeit entsprechend der Veranschlagung für 2012. Eine über die 500 v.H. hinausgehende Erhöhung des Hebesatzes bedeutet eine Mehreinnahme in Höhe von rd. 120 T€. Erhöhung der Steuersätze ist im Haushaltsplan 2012 noch nicht enthalten. Das Konsolidierungspotenzial ist abhängig vom jeweiligen Einspielergebnis. Die Belastung verteilt sich auf 697 Steuerzahler. Die Belastung verteilt sich auf 8.514 Steuerzahler. Die Gewerbesteuerlast verteilt sich zu 70 % auf 30 Steuerzahler. Die verbleibenden 30 % verteilen sich auf 260 Steuerzahler. 16.611 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Um Fraglich ist, ob der Bestand der Zweitwohnungen nach der Einführung so stark zurückgeht, dass sich der Aufwand für die Einführung bzw. Fortführung nicht mehr lohnt. Hierdurch würde nach der derzeitigen Berechnungsgrundlage der Die Berechnungsgrundlagen können sich in der Zukunft Schlüsselzuweisungen ein nicht unerheblicher Betrag an auch wieder ändern. Schlüsselzuweisungen generiert. Stand: 04.07.2012 Seite: 9