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Vorlage (7. Änderung der Friedhofssatzung)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
10 kB
Datum
11.12.2014
Erstellt
18.11.14, 18:02
Aktualisiert
18.11.14, 18:02
Vorlage (7. Änderung der Friedhofssatzung) Vorlage (7. Änderung der Friedhofssatzung)

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Inhalt der Datei

7. Satzung vom ________ zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), des § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen NRW (Bestattungsgesetz – BestG NRW) vom 17. Juni 2003 (GV. NRW. S. 313), geändert durch Gesetz vom 9. Juli 2014 (GV. NRW. S. 405), der §§ 1,2,4,5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687), sowie des § 32 der Friedhofssatzung der Gemeinde Vettweiß vom 14.11.2007, hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung vom ________ folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 5 Gebührentarif, erhält folgende Fassung: (1) Für die Bereitstellung einer Reihengrabstätte für die Dauer der Ruhezeit werden folgende Gebühren erhoben: Reihengrabstätte für Erdbestattung (in privater Pflege) Pflegefreie Reihengrabstätte für Erdbestattung (Rasengrab) 780,00 € 1.950,00 € Reihengrabstätte für Urnenbestattung (in privater Pflege) Pflegefreie Reihengrabstätte für Urnenbestattung (Rasen- oder Baumgrab) 620,00 € 1.560,00 € (2) Für den Erwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten werden folgende Gebühren erhoben: Einzelwahlgrab Doppelwahlgrab 2.190,00 € 4.380,00 € Bei Grabstätten mit mehr als 2 Stellen ergibt sich die Gebühr aus der Gebühr eines Einzelwahlgrabes multipliziert mit der Anzahl der Grabstellen. Urnenwahlgrab 2.330,00 € (3) Für den Erwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts an Kindergrabstätten werden folgende Gebühren erhoben: Kindergrabstätte 650,00 € (4) Wird das Nutzungsrecht um eine kürze Zeitspanne als um die allgemeine Nutzungszeit von 30 Jahren verlängert (Nacherwerb), werden Gebühren nach § 5 Absatz 2 und 3 entsprechend dem Verlängerungszeitraum nach vollen Monaten erhoben. (5) Für besondere Leistungen der Friedhofsverwaltung werden folgende Gebühren erhoben: Benutzung der Leichenhalle 168,00 € Grabaushub für Erdbestattungen für Verstorbene bis einschl. 5 Jahre Grabaushub für Erdbestattungen für Verstorbene über 5 Jahre Grabaushub für Urnenbestattungen Grabaushub für Aschenbeisetzung ohne Urne 152,00 € 363,00 € 130,00 € 119,00 € Zuschlag beim Grabaushub bei Samstagsbestattungen 74,00 € Gebühr für die Erlaubnis zur Aufstellung von Grabmalen, Einfassungen und weiteren baulichen Anlagen 50,00 € Gebühr für das Ausstellen von Berechtigungskarten für Steinmetze, Gärtner, Bestattungsunternehmer u.a. 30,-- € Gebühr für die Rückgabe von Grabstätten vor Ablauf der Ruhefrist, pro Jahr und Stelle 50,-- € Gebühr für die Beseitigung von Reihengräbern/Wahlgräbern je Stelle Gebühr für die Beseitigung von Urnengräber/Kindergräber 370,00 € 105,00 € Artikel 2 Inkrafttreten Diese 7. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofsund Bestattungswesen vom 14.11.2007 tritt am 01.01.2015 in Kraft.