Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
20.06.2007
Erstellt
18.02.09, 14:11
Aktualisiert
18.02.09, 14:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 325/2007
15.05.2007
Az.: 20
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
21.05.2007
Kreisausschuss
06.06.2007
Kreistag
20.06.2007
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Entwicklung der
interkommunalen Industrieansiedlung auf der LEP-Fläche in Euskirchen/Weilerswist
Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius
Tel.: 420
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1. Der Kreistag beschließt die anliegende Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gemeinsamen
Entwicklung
der
interkommunalen
Industrieansiedlung
auf
der
LEP-Fläche
in
Euskirchen/Weilerswist.
2. Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag einen Entwurf einer Änderungssatzung zur
Hauptsatzung vorzulegen, in dem der Grunderwerb im Sinne der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung als Geschäft der laufenden Verwaltung deklariert wird.
(3. Mittelbereitstellung: Die Beschlussempfehlung wird zu einem späteren Zeitpunkt formuliert.)
2
Begründung:
Der Kreistag hat in seiner letzten Sitzung die grundsätzliche Bereitschaft des Kreises Euskirchen zu
einer Beteiligung an einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Entwicklung der
interkommunalen Industrieansiedlung auf der LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist einschließlich der
Übernahme einer Bürgschaft beschlossen (siehe V 305/2007). Die Verwaltung wurde beauftragt, die
erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten.
Das ursprünglich an den Kreis herangetragene Anliegen ging davon aus, dass sich der Kreis
Euskirchen ebenso wie die beteiligten Städte und Gemeinden im Wege einer Bürgschaft beteiligt.
Dabei würden dem Kreis allerdings auch Kosten und Erlöse direkt zugerechnet, so dass am Ende der
Vertragslaufzeit die Inanspruchnahme zumindest einer Teilsumme der Bürgschaft nicht
auszuschließen wäre.
Verwaltungsseitig wurde daher ein Alternativmodell erarbeitet, das das Risiko des Kreises minimiert
und gleichzeitig für eine klare Abgrenzung der zu finanzierenden Aufgaben sorgt. Das Modell wurde
mit Vertretern der Stadt Euskirchen und der Gemeinde Weilerswist diskutiert. Sowohl seitens der
beiden beteiligten Gebietskörperschaften als auch seitens des Landes besteht grundsätzliches
Einverständnis, das Modell umzusetzen. Zwischen den Verwaltungen der Stadt Euskirchen, der
Gemeinde Weilerswist sowie des Kreises wurde die öffentlich-rechtliche Vereinbarung dahingehend
umgearbeitet, dass das Alternativmodell umgesetzt wird.
Inhalt des Alternativmodells ist folgende Grundidee:
I.
Abgrenzung der Entwicklungsaufgaben
1. Der Kreis Euskirchen erwirbt sämtliche Grundstücke im LEP-Gebiet auf eigene Kosten. Die
sonstigen Aufgaben und deren Finanzierung obliegen den beteiligten Städten und Gemeinden
bzw. dem Land.
2. Für den Kreis Euskirchen handelt der treuhänderische Entwicklungsträger. Konkret: er bereitet vor
bis zur Unterschriftsreife.
3. Soweit Stadt Euskirchen und Gemeinde Weilerswist bereits Flächen im LEP-Gebiet besitzen,
werden diese nicht auf den Kreis Euskirchen übertragen.
4. Soweit Flächen der Stadt Euskirchen oder der Gemeinde Weilerswist für Tauschgeschäfte
benötigt werden, entschädigt der Kreis Euskirchen die Stadt bzw. Gemeinde sofort.
II. Abwicklung
1. Bei LEP-konformer Ansiedlung:
Kreis, Stadt und Gemeinde einigen sich auf einen Verkaufspreis und veräußern zu diesem Preis
an den Investor.
2. Bei Scheitern einer LEP-konformen Ansiedlung:
Übereignung zu Kaufpreis zzgl. Zinsverlust an die Belegenheitskommunen.
3
Folgen
1. Die Alternative grenzt für den Kreis Euskirchen die Kompetenzen klar und eindeutig ab.
2. Der Kreis Euskirchen geht weniger Risiken ein, da
a) den eingesetzten Mitteln Gegenwerte in Form von Grundstücken gegenüberstehen;
b) im Falle des Scheiterns eine Abwicklung erfolgt, die mindestens einen Werteausgleich bringt.
3. Nach dem bisherigen Entwurf hätte sich der Kreis mit 10,26% an allen Kosten und Erlösen
beteiligt. Damit bestünde im Falle des Scheiterns ein entsprechendes Risiko. Nach der Alternative
beteiligt sich der Kreis Euskirchen nicht an den sonstigen Kosten, so dass auch keine Bürgschaft
abzugeben ist.
4. Für den Erwerb der Grundstücke sind voraussichtlich Ausgaben in Höhe von ca. 8 Mio. € zu
leisten. Dazu ist im kameralen Haushalt die Aufnahme innerer Darlehen notwendig.
5. Es entsteht mithin ein Zinsverlust (entgangener Habenzins). Ausgehend von 8 Mio. € Ausgabe
und einem (derzeit erzielbaren) Zinssatz von 4,5 % entsteht maximal ein Zinsverlust von 360.000
€ p.a. Dieser Zinsverlust tritt schrittweise (je nach abgewickelten Käufen) ein. Je nach Zinslage
verändert sich dieser Betrag.
6. Sowohl im Verkaufs- als auch im Abwicklungsfall wird der entgangene Zins berücksichtigt.
7. Für die Kreisumlage bedeutet dies:
a) während der Kaufphase sukzessive steigend ein Zinsverlust, der die Kreisumlage belastet.
b) im Falle des Scheiterns Ausgleich des Zinsverlustes durch Stadt Euskirchen und Gemeinde
Weilerswist (ohne Zinseszins) und damit Entlastung der Kreisumlage.
c) im Falle der LEP-Ansiedlung Ausgleich des Zinsverlustes durch Investor (damit Entlastung der
Kreisumlage).
8. Die neue Vorgehensweise entlastet Stadt Euskirchen und Gemeinde Weilerswist im Hinblick auf
die zu übernehmenden Lasten und Bürgschaften, ohne damit das Hauptrisiko auf den Kreis
Euskirchen zu übertragen.
Regelungsbedarf
Der anliegende Entwurf der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beinhaltet das hier vorgeschlagene
Alternativmodell. Über den in § 7 vorgesehenen Projektbeirat wirken alle Beteiligten an der
Entwicklung mit, wobei eine großes Maß an Einvernehmen beabsichtigt ist.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.
Die Abwicklung der Grundstücksgeschäfte obliegt dem Treuhänder bis zur Unterschriftsreife. Da die
zugrunde liegenden Entscheidungen durch den Projektbeirat getroffen werden (siehe § 7 Abs. 7, lit.
a), erscheint eine zusätzliche Befassung durch Kreisausschuss und/oder Kreistag entbehrlich. Es
wird daher vorgeschlagen, die Hauptsatzung dahingehend anzupassen, dass Grundstücksgeschäfte
im Zusammenhang mit der LEP-Fläche Geschäfte der laufenden Verwaltung sind.
Da Mittel im Doppelhaushalt 2007/2008 nicht bereitstehen, ist ein Beschluss zur Mittelbereitstellung
notwendig.
Verfahrensstand
4
Die Verwaltungen des Kreises, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde Weilerswist haben über den
anliegenden Vereinbarungsentwurf Einigkeit erzielt. Landesseitig besteht grundsätzliches
Einverständnis über die Verfahrensweise, der Vereinbarungsentwurf wird derzeit geprüft.
Dem Vereinbarungsentwurf sind die Anlagen 1 bis 3 beigefügt. Anlage 4 befindet sich noch im
Überarbeitungs- und Abstimmungsprozess mit dem Land und muss daher nachgereicht werden. Da
sich aus Anlage 4 auch die Aufteilung des Mittelabflusses auf die einzelnen Jahre ergeben wird, kann
eine Beschlussempfehlung zur Mittelbereitstellung erst anschließend formuliert werden.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)