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Beschlussvorlage (Wahl einer/eines 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
17.10.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
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Sitzungsvorlage Nr.: 228/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Wahl einer/eines 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 25.09.2007 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 228/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank W. Krüger 25.09.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Wahl einer/eines 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Beschlussentwurf: Zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses wird Frau ....... gewählt / Zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses wird Herr ..... gewählt. Sachdarstellung: 1. Problem Mit Ausscheiden von Frau Susanne Wienigk-Andreas aus dem Rat und aus dem Jugendhilfeausschuss ist gleichzeitig die 1. stellvertretende Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses ausgeschieden. 2. Lösung Für die Funktion der/des 1. stellvertretenden Vorsitzenden findet im nächsten Jugendhilfeausschuss eine Nachwahl statt. Das Wahlverfahren richtet sich nach dem Ersten Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG), der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wesseling. Das AG-KJHG führt zur Wahl des/der Vorsitzenden sowie der Stellvertreter/innen aus, dass diese von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt werden (§ 4 Abs. 5 AG-KJHG). 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen -