Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
17.10.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
228/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Wahl einer/eines 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
25.09.2007
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 228/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank W. Krüger
25.09.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Wahl einer/eines 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
Beschlussentwurf:
Zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses wird Frau ....... gewählt / Zum 1.
stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses wird Herr ..... gewählt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit Ausscheiden von Frau Susanne Wienigk-Andreas aus dem Rat und aus dem Jugendhilfeausschuss ist
gleichzeitig die 1. stellvertretende Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses ausgeschieden.
2. Lösung
Für die Funktion der/des 1. stellvertretenden Vorsitzenden findet im nächsten Jugendhilfeausschuss eine
Nachwahl statt.
Das Wahlverfahren richtet sich nach dem Ersten Gesetz zur Ausführung des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG), der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und
der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wesseling.
Das AG-KJHG führt zur Wahl des/der Vorsitzenden sowie der Stellvertreter/innen aus, dass diese von den
stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft
angehören, gewählt werden (§ 4 Abs. 5 AG-KJHG).
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
-