Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
5,3 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
1) „Der beschlossene Brandschutzbedarfsplan sieht zur Sicherstellung des Feuerschutzes
den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und die kurzfristige Notwendigkeit von 5
Fahrzeugen im Zentralort Kreuzau vor.
Es wird in Folge dessen beschlossen, im Ort Kreuzau ein neues Feuerwehrgerätehaus
mit 5 Einstellmöglichkeiten zu bauen, wenn der Zentralort Kreuzau über eine
entsprechend einsatzfähige Löschgruppe verfügt.
2) Die Verwaltung wird beauftragt, die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen hier zu prüfen
und für die Sitzung des Rates am 10.12.02 eine entsprechende Beschussvorlage zu
fertigen. Hierin eingeschlossen ist die Prüfung, ob die Gemeinde in eigener Zuständigkeit
bauen soll oder ob sie durch Dritte – Niederauer Mühle oder GWS – den Bau errichten
lässt, um sich dann einzumieten.
3) Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegende Planung für das Feuerwehrgerätehaus
Kreuzau entsprechend den gegebenen Anregungen zu überarbeiten und den
überarbeiteten Entwurf in der Sitzung des Rats am 10.12.02 zur Beratung vorzulegen.
4) Es soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit dem Bau begonnen werden. Anvisiert wird
das Frühjahr 2003.“