Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
112 kB
Datum
22.05.2014
Erstellt
13.05.14, 18:04
Aktualisiert
13.05.14, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 12.05.2014
Fachbereich: IV
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-43/2014
Mitteilung
für den
Gemeinderat am 22.05.2014
- öffentlich -
Nachmittagsbetreuung an der Verbundgrundschule Vettweiß-Kelz im Schuljahr
2014/2015
Mitteilung:
Durch die Bildung der neuen Verbundgrundschule mit Beginn des kommenden
Schuljahres erweitert sich das OGS-Angebot der bisherigen GGS Vettweiß auch auf
den Standort Kelz, an dem im laufenden Schuljahr die Betreuungsmaßnahme
„13Plus“ durchgeführt wird. Im Rahmen der für das Schuljahr 2014/2015 für die
Planung der OGS-Betreuung durchgeführten Bedarfsabfrage hat sich ergeben, dass
insgesamt für 53 Kinder ein Bedarf besteht.
Die Eltern der 9 Kinder, die zur Zeit am Standort Kelz die 13Plus-Betreuung in
Anspruch nehmen haben sich mit der dringenden Bitte an die Verwaltung gewandt,
auch im kommenden Schuljahr statt der vorgesehenen OGS-Betreuung weiterhin die
Betreuungsform „13Plus“ anzubieten bzw. durchzuführen, da diese zum einen den
tatsächlich bestehenden zeitlichen Betreuungsbedarf am Besten entspricht und zum
anderen für diese Betreuungsform geringere Elternbeiträge erhoben werden.
Lediglich für ein Kind aus Lüxheim wird durch die Eltern zwingend ein OGS-Bedarf
angemeldet.
An einer offenen Ganzstagsschule kann zwar die Betreuungsmaßnahme „13Plus“
nicht durchgeführt werden, sehr wohl aber eine andere Form der Nachmittagsbetreuung, Diese wird allerdings finanziell nicht durch das Land gefördert.
Um dem Wunsch der Eltern der bisherigen „13Plus-Kinder“ zumindest noch für das
kommende Schuljahr entsprechen zu können, wird auch in 2014/2015 eine Form der
Nachmittagsbetreuung ähnlich der bisherigen 13Plus-Maßnahme angeboten
werden. Die Finanzierung dieser Maßnahme wird ausschließlich aus den zu
erhebenden Elternbeiträgen und der noch zur Verfügung stehenden restlichen Mittel
der seinerzeitigen Spende der F. Victor Rolff-Stiftung für die Durchführung der
13Plus-Maßnahme erfolgen, so dass der gemeindliche Haushalt durch das
zusätzliche Angebot nicht belastet wird. Dies wäre bekanntlich aufgrund der
Freiwilligkeit der Maßnahme ohne entsprechende Einsparungen an anderer Stelle
nicht möglich.