Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
67 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
28.11.08, 04:30
Aktualisiert
28.11.08, 04:30
Beschlussvorlage GB (Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren) Beschlussvorlage GB (Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren) Beschlussvorlage GB (Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren)

öffnen download melden Dateigröße: 67 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 473/2008 20.10.2008 Az.: 51/430-90/Fir X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 13.11.2008 Kreisausschuss 25.11.2008 Kreistag 10.12.2008 Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich Tel.: 15 624 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung x Produkt: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung x Mittel sollen im Finanzplan 2009 bereitgestellt werden Produkt:365 01 Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Produkt: um um Kreiskämmerer € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses a) Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 mit 5 % der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben zu übernehmen, b) im Finanzplan 2009 und 2010 jeweils 50.000 € bereit zu stellen. 2 Begründung: Am 18.10.2007 haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ unterzeichnet. Grundlage dieser Vereinbarung ist die Verständigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, die Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege), ausgerichtet an einem bundesweit durchschnittlichen Bedarf für 35 % der Kinder unter 3 Jahren bis 2013 auszubauen (NRW: rd. 144.000 Betreuungsplätze). Zwischenzeitlich hat die Landesregierung entsprechende Investitionskostenrichtlinien zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren erlassen (Rd.Erl. des MGFFI vom 09.05.2008 – 321 – 6252.2). Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege, die im Zeitraum zwischen dem 18.10.2007 und dem 31.12.2013 durchgeführt und abgeschlossen werden und die der Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren dienen. Gefördert werden im wesentlichen: - Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.: Ausbau- und Umbaumaßnahmen: Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen: bis zu 20.000 € pro Platz bis zu 8.500 € pro Platz bis zu 2.500 € pro Platz Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit anerkannten Ausgaben. Antragsteller ist nicht der Träger der Einrichtung, sondern das jeweilige Jugendamt, welches die Mittel an den Träger weiterleitet. Auch im Kreis Euskirchen besteht noch ein erheblicher Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren. Unter Zugrundelegung des o.g. durchschnittlichen Bedarfs für 35 % der Kinder unter 3 Jahren bis 2013 werden ca. 700 weitere Plätze benötigt. Ein Teil dieser Plätze wird aufgrund des demografischen Rückgangs der Kinder durch Umwandlung vorhandener Gruppenstrukturen aufgefangen. Unabhängig hiervon wird es notwendig werden, an vereinzelten Standorten zusätzliche Plätze in Tageseinrichtungen zu schaffen bzw. Voraussetzungen zu schaffen, die den Ansprüchen der Betreuung von Kindern unter 3 Jahre gerecht werden. Um den notwendigen Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren zu fördern, schlägt die Verwaltung vor, 5 % der von Land anerkannten Kosten (i.d.R. die Hälfte des Trägeranteils) zu übernehmen und für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 jeweils einen Förderbetrag in Höhe von 50.000 € in den Finanzplan aufzunehmen. Damit könnten Investitionen in Höhe von bis zu 2.000.000 € vorgenommen werden. Das bisherige von den Trägern gestellte Antragsvolumen (Stand 15.10.2008) beträgt ca. 950.000 €. 3 Diese Förderung entspricht der Beteiligung des Kreises am damaligen Ausbauprogramm der Kindergärten zur Sicherstellung des Rechtsanspruches (s. V 1227/93 v. 23.08.1993). gez. I. V. poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)