Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
67 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
28.11.08, 04:30
Aktualisiert
28.11.08, 04:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 473/2008
20.10.2008
Az.: 51/430-90/Fir
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
13.11.2008
Kreisausschuss
25.11.2008
Kreistag
10.12.2008
Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für
Kinder unter 3 Jahren
Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich
Tel.: 15 624
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
x
Produkt:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
x
Mittel sollen im Finanzplan 2009 bereitgestellt werden Produkt:365 01
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Produkt:
um
um
Kreiskämmerer
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses
a) Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder
unter 3 Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 mit
5 % der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben zu übernehmen,
b) im Finanzplan 2009 und 2010 jeweils 50.000 € bereit zu stellen.
2
Begründung:
Am 18.10.2007 haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ unterzeichnet.
Grundlage dieser Vereinbarung ist die Verständigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, die
Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege), ausgerichtet an einem
bundesweit durchschnittlichen Bedarf für 35 % der Kinder unter 3 Jahren bis 2013 auszubauen
(NRW: rd. 144.000 Betreuungsplätze).
Zwischenzeitlich hat die Landesregierung entsprechende Investitionskostenrichtlinien zum Ausbau
von Plätzen für Kinder unter drei Jahren erlassen (Rd.Erl. des MGFFI vom 09.05.2008 – 321 –
6252.2).
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege,
die im Zeitraum zwischen dem 18.10.2007 und dem 31.12.2013 durchgeführt und abgeschlossen
werden und die der Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren dienen.
Gefördert werden im wesentlichen:
-
Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.:
Ausbau- und Umbaumaßnahmen:
Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen:
bis zu 20.000 € pro Platz
bis zu 8.500 € pro Platz
bis zu 2.500 € pro Platz
Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
anerkannten Ausgaben.
Antragsteller ist nicht der Träger der Einrichtung, sondern das jeweilige Jugendamt, welches die
Mittel an den Träger weiterleitet.
Auch im Kreis Euskirchen besteht noch ein erheblicher Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter
3 Jahren. Unter Zugrundelegung des o.g. durchschnittlichen Bedarfs für 35 % der Kinder unter 3
Jahren bis 2013 werden ca. 700 weitere Plätze benötigt.
Ein Teil dieser Plätze wird aufgrund des demografischen Rückgangs der Kinder durch Umwandlung
vorhandener Gruppenstrukturen aufgefangen.
Unabhängig hiervon wird es notwendig werden, an vereinzelten Standorten zusätzliche Plätze in
Tageseinrichtungen zu schaffen bzw. Voraussetzungen zu schaffen, die den Ansprüchen der
Betreuung von Kindern unter 3 Jahre gerecht werden.
Um den notwendigen Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren zu fördern, schlägt die
Verwaltung vor, 5 % der von Land anerkannten Kosten (i.d.R. die Hälfte des Trägeranteils) zu
übernehmen und für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 jeweils einen Förderbetrag in Höhe von
50.000 € in den Finanzplan aufzunehmen.
Damit könnten Investitionen in Höhe von bis zu 2.000.000 € vorgenommen werden.
Das bisherige von den Trägern gestellte Antragsvolumen (Stand 15.10.2008) beträgt ca. 950.000 €.
3
Diese Förderung entspricht der Beteiligung des Kreises am damaligen Ausbauprogramm der
Kindergärten zur Sicherstellung des Rechtsanspruches
(s. V 1227/93 v. 23.08.1993).
gez. I. V. poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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