Daten
Kommune
Bedburg
Größe
35 kB
Datum
19.06.2012
Erstellt
13.06.12, 18:03
Aktualisiert
13.06.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8123/2012
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
19.06.2012
Betreff:
Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderrichtlinien der Stadt Bedburg
a) Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den antragstellenden Vereinigungen zur Förderung
der Kultur nach Ziffern 5 bis 7 der Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg, die
nachfolgend aufgeführten Zuschüsse zu gewähren:
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1)
3.425,00 €
b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2)
80,00 €
c) Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6)
2.000,00 €
d) Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7)
1.500,00 €
______________________________________________________________________________
Gesamt-Fördesumme
7.005,00 €
Die Einzelaufstellungen sind der Begründung zur Vorlage zu entnehmen.
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Die Stadt Bedburg fördert die in ihrem Gebiet ansässigen Vereine und Vereinigungen aus
den klassischen Kultursparten (Bildende und darstellende Kunst, Literatur und Musik) und
der Heimat- und Brauchtumspflege im Rahmen der hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel
entsprechend der Kulturförderrichtlinien der Stadt Bedburg vom 01.01.2004.
Die Mittel für Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg sind im
Haushalt für das Jahr 2012 bei Produkt 04.281.218 mit einem Gesamtansatz von 9.300,00
€ veranschlagt (letztjährig: 9.300,00 €).
Bei der Stadt Bedburg sind bis zum 31.03.2012 insgesamt 31 Anträge form- und
fristgerecht eingegangen.
Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel liegt nachfolgende
Aufteilung der Zuschüsse auf die einzelnen Förderungsbereiche vor:
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1)
b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2)
c) Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6)
d) Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7)
3.425,00 €
80,00 €
2.000,00 €
1.500,00 €
Gesamt-Fördersumme
7.005,00 €
Nachfolgend werden die einzelnen Förderbereiche mit den sich aus der Förderpraxis der
vergangenen Jahre ergebenden Zuschüssen aufgeführt.
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1
Bis zum Stichtag 31. März 2012, wurden 23 Anträge form- und fristgerecht gestellt
(Vorjahr 27 Anträge). Entsprechend der Verfahrensweise in 2011 schlägt die Verwaltung
vor, neben einem Sockelbetrag von 50,00 Euro (Vorjahr 40,00 Euro), jeder Vereinigung
einen Betrag von 2,50 Euro je Mitglied (Vorjahr 2,00 Euro) - maximal jedoch 250,00 Euro
(Vorjahr 250,00 Euro) – als Zuschuss zukommen zu lassen.
Hieraus ergeben sich folgende Fördersummen:
Lfd.Nr.
Vereinigung
Mitglieder
Zuschuss
_______________________________________________________________________
01)
02)
03)
04)
05)
06)
07)
08)
09)
Bedburger Männergesangverein
Bedburger Narrenzunft
Familienchor St. Martinus Kirchherten
Familienchor St. Peter Königshoven
Familienchor St. Ursula Lipp
Familienchor St. Willibrord Kirdorf
Jugendchor Colourful Voices
Jugendchor Recovered Dimension
Dekanatsjugendchor San Francesco
Beschlussvorlage WP8-123/2012
23
95
40
35
60
41
34
61
74
107,50
250,00
150,00
137,50
200,00
152,50
135,00
202,50
235,00
Seite 2
STADT BEDBURG
10)
K.G. “Ritter Em Ulk”
11)
Karnevalsfreunde Bedburg-Rath
12)
Kinderchor Rath
13)
Kirchenchor St. Cäcilia Kaster
14)
Kirchenchor St. Cäcilia Königshoven
15)
Kirchenchor St. Lucia Rath
16)
Kirchenchor St. Cäcilia Bedburg
17)
Kirchenchor St. Cäcilia Kirchherten
18)
Kunst Bedburg
19)
Pfarr-Cäcilien-Chor St. Willibrord
20)
Schola der Pfarrei Kaster
21)
Shanty-Chor Bedburg
22)
Tambourcorps Erftklang Bedburg
23)
Familienchor Kirchtroisdorf
Zusammenfassung
b)
Seite: 3
Sitzungsvorlage
59
43
20
42
28
17
42
35
23
41
20
25
32
35
925
197,50
157,50
100,00
155,00
120,00
92,50
155,00
137,50
107,50
152,50
100,00
112,50
130,00
137,50
3425,00
Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
Bis zum Stichtag, 31. März 2012, ist ein Antrag (Vorjahr ein Antrag) form- und fristgerecht
eingegangen. Unter Berücksichtigung eines Sockelbetrags in Höhe von 50,00 Euro
(Vorjahr 40,00 Euro) ergibt sich zusätzlich je Mitglied unter 18 Jahren ein Betrag von 2,50
Euro (Vorjahr 2,00 Euro).
Die Verwaltung schlägt folgende Zuschusszahlung vor:
Lfd.Nr.
Vereinigung
Mitglieder unter 18 Jahren
Zuschuss
_______________________________________________________________________
01)
St. Seb. Georgius Kaster
12
c)
Förderung von Büchereien - nach Ziffer 6
80,00
Bis zum Stichtag, 31. März 2012, sind vier Anträge (Vorjahr fünf Anträge) form- und
fristgerecht eingegangen. Unter Berücksichtigung der Größe und des Leistungsangebotes
der jeweiligen Bücherei – abgeleitet aus der Büchereistatistik – schlägt die Verwaltung, wie
in der Vergangenheit, die Verteilung der Zuschüsse nach dem Ausleihfaktor (Ausleihen /
Medien) vor, da dieser den „Erfolg“ der Bücherei dokumentiert.
Die Verwaltung schlägt folgende Zuschusszahlungen vor:
Lfd.Nr.
Bücherei
Medien
Ausleihen
Faktor
Zuschuss
_______________________________________________________________________
01)
KÖB St. Georg Kaster
02)
KÖB St. Lambertus Bedb.
03)
KÖB St. Peter Königsh.
04)
KÖB St. Willibrord Kird.
Zusammenfassung
Beschlussvorlage WP8-123/2012
4042
4455
1561
1411
11469
4357
11343
1737
1888
19352
1,08 (17,76%)
355,20
2,55 (41,94%)
838,80
1,11 (18,26%)
365,20
440,80
1,34 (22,04%)
6,08 (100,00%) 2000,00
Seite 3
STADT BEDBURG
d)
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Förderung der Karnevalsumzüge – nach Ziffer 7
Bis zum Stichtag, 31. März 2012, sind drei Anträge (Vorjahr drei Anträge) form- und
fristgerecht eingegangen. Der Verteilerschlüssel wurde in diesem Jahr neu zugewiesen.
Die Verwaltung schlägt u. g. Aufteilung vor. Der Umzug des Rosenmontagskomitees
Kirch-Grottenherten wurde hinsichtlich überregionaler Bekanntheit, Strahlwirkung und
Größe mit einer von der Gesamtsumme 40prozentigen Bezuschussung bedacht.
Lfd.Nr.
Vereinigung
Schlüssel
Zuschuss
_______________________________________________________________________
01)
Karnevalsumzug ‚Aktiv’
02)
Karnevalsfreunde Blerichen
03)
Rosenmontagskomitee Kirch-Grottenherten
Zusammenfassung
30
30
40
100
450,00
450,00
600,00
1.500,00
Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Hermann Jürgen Schmitz
----------------------------------Gunnar Koerdt
Leiter Kultur /
Kulturmanagement
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-123/2012
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