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Beschlussvorlage (Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderrichtlinien der Stadt Bedburg a) Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1 b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2 c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6 d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
35 kB
Datum
19.06.2012
Erstellt
13.06.12, 18:03
Aktualisiert
13.06.12, 18:03
Beschlussvorlage (Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderrichtlinien der Stadt Bedburg
a) Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderrichtlinien der Stadt Bedburg
a) Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderrichtlinien der Stadt Bedburg
a) Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderrichtlinien der Stadt Bedburg
a) Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8123/2012 Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 19.06.2012 Betreff: Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderrichtlinien der Stadt Bedburg a) Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1 b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2 c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6 d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den antragstellenden Vereinigungen zur Förderung der Kultur nach Ziffern 5 bis 7 der Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg, die nachfolgend aufgeführten Zuschüsse zu gewähren: a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1) 3.425,00 € b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2) 80,00 € c) Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6) 2.000,00 € d) Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7) 1.500,00 € ______________________________________________________________________________ Gesamt-Fördesumme 7.005,00 € Die Einzelaufstellungen sind der Begründung zur Vorlage zu entnehmen. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Stadt Bedburg fördert die in ihrem Gebiet ansässigen Vereine und Vereinigungen aus den klassischen Kultursparten (Bildende und darstellende Kunst, Literatur und Musik) und der Heimat- und Brauchtumspflege im Rahmen der hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel entsprechend der Kulturförderrichtlinien der Stadt Bedburg vom 01.01.2004. Die Mittel für Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg sind im Haushalt für das Jahr 2012 bei Produkt 04.281.218 mit einem Gesamtansatz von 9.300,00 € veranschlagt (letztjährig: 9.300,00 €). Bei der Stadt Bedburg sind bis zum 31.03.2012 insgesamt 31 Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel liegt nachfolgende Aufteilung der Zuschüsse auf die einzelnen Förderungsbereiche vor: a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1) b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2) c) Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6) d) Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7) 3.425,00 € 80,00 € 2.000,00 € 1.500,00 € Gesamt-Fördersumme 7.005,00 € Nachfolgend werden die einzelnen Förderbereiche mit den sich aus der Förderpraxis der vergangenen Jahre ergebenden Zuschüssen aufgeführt. a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1 Bis zum Stichtag 31. März 2012, wurden 23 Anträge form- und fristgerecht gestellt (Vorjahr 27 Anträge). Entsprechend der Verfahrensweise in 2011 schlägt die Verwaltung vor, neben einem Sockelbetrag von 50,00 Euro (Vorjahr 40,00 Euro), jeder Vereinigung einen Betrag von 2,50 Euro je Mitglied (Vorjahr 2,00 Euro) - maximal jedoch 250,00 Euro (Vorjahr 250,00 Euro) – als Zuschuss zukommen zu lassen. Hieraus ergeben sich folgende Fördersummen: Lfd.Nr. Vereinigung Mitglieder Zuschuss _______________________________________________________________________ 01) 02) 03) 04) 05) 06) 07) 08) 09) Bedburger Männergesangverein Bedburger Narrenzunft Familienchor St. Martinus Kirchherten Familienchor St. Peter Königshoven Familienchor St. Ursula Lipp Familienchor St. Willibrord Kirdorf Jugendchor Colourful Voices Jugendchor Recovered Dimension Dekanatsjugendchor San Francesco Beschlussvorlage WP8-123/2012 23 95 40 35 60 41 34 61 74 107,50 250,00 150,00 137,50 200,00 152,50 135,00 202,50 235,00 Seite 2 STADT BEDBURG 10) K.G. “Ritter Em Ulk” 11) Karnevalsfreunde Bedburg-Rath 12) Kinderchor Rath 13) Kirchenchor St. Cäcilia Kaster 14) Kirchenchor St. Cäcilia Königshoven 15) Kirchenchor St. Lucia Rath 16) Kirchenchor St. Cäcilia Bedburg 17) Kirchenchor St. Cäcilia Kirchherten 18) Kunst Bedburg 19) Pfarr-Cäcilien-Chor St. Willibrord 20) Schola der Pfarrei Kaster 21) Shanty-Chor Bedburg 22) Tambourcorps Erftklang Bedburg 23) Familienchor Kirchtroisdorf Zusammenfassung b) Seite: 3 Sitzungsvorlage 59 43 20 42 28 17 42 35 23 41 20 25 32 35 925 197,50 157,50 100,00 155,00 120,00 92,50 155,00 137,50 107,50 152,50 100,00 112,50 130,00 137,50 3425,00 Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2 Bis zum Stichtag, 31. März 2012, ist ein Antrag (Vorjahr ein Antrag) form- und fristgerecht eingegangen. Unter Berücksichtigung eines Sockelbetrags in Höhe von 50,00 Euro (Vorjahr 40,00 Euro) ergibt sich zusätzlich je Mitglied unter 18 Jahren ein Betrag von 2,50 Euro (Vorjahr 2,00 Euro). Die Verwaltung schlägt folgende Zuschusszahlung vor: Lfd.Nr. Vereinigung Mitglieder unter 18 Jahren Zuschuss _______________________________________________________________________ 01) St. Seb. Georgius Kaster 12 c) Förderung von Büchereien - nach Ziffer 6 80,00 Bis zum Stichtag, 31. März 2012, sind vier Anträge (Vorjahr fünf Anträge) form- und fristgerecht eingegangen. Unter Berücksichtigung der Größe und des Leistungsangebotes der jeweiligen Bücherei – abgeleitet aus der Büchereistatistik – schlägt die Verwaltung, wie in der Vergangenheit, die Verteilung der Zuschüsse nach dem Ausleihfaktor (Ausleihen / Medien) vor, da dieser den „Erfolg“ der Bücherei dokumentiert. Die Verwaltung schlägt folgende Zuschusszahlungen vor: Lfd.Nr. Bücherei Medien Ausleihen Faktor Zuschuss _______________________________________________________________________ 01) KÖB St. Georg Kaster 02) KÖB St. Lambertus Bedb. 03) KÖB St. Peter Königsh. 04) KÖB St. Willibrord Kird. Zusammenfassung Beschlussvorlage WP8-123/2012 4042 4455 1561 1411 11469 4357 11343 1737 1888 19352 1,08 (17,76%) 355,20 2,55 (41,94%) 838,80 1,11 (18,26%) 365,20 440,80 1,34 (22,04%) 6,08 (100,00%) 2000,00 Seite 3 STADT BEDBURG d) Seite: 4 Sitzungsvorlage Förderung der Karnevalsumzüge – nach Ziffer 7 Bis zum Stichtag, 31. März 2012, sind drei Anträge (Vorjahr drei Anträge) form- und fristgerecht eingegangen. Der Verteilerschlüssel wurde in diesem Jahr neu zugewiesen. Die Verwaltung schlägt u. g. Aufteilung vor. Der Umzug des Rosenmontagskomitees Kirch-Grottenherten wurde hinsichtlich überregionaler Bekanntheit, Strahlwirkung und Größe mit einer von der Gesamtsumme 40prozentigen Bezuschussung bedacht. Lfd.Nr. Vereinigung Schlüssel Zuschuss _______________________________________________________________________ 01) Karnevalsumzug ‚Aktiv’ 02) Karnevalsfreunde Blerichen 03) Rosenmontagskomitee Kirch-Grottenherten Zusammenfassung 30 30 40 100 450,00 450,00 600,00 1.500,00 Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Hermann Jürgen Schmitz ----------------------------------Gunnar Koerdt Leiter Kultur / Kulturmanagement Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-123/2012 Seite 4