Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
21.06.12, 14:24
Aktualisiert
25.06.12, 18:07
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8120/2012
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
26.06.2012
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 38 / Bedburg, 2. vereinfachte Änderung - Langemarckstraße
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB
Beschlussvorschlag:
Alternative A)
Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt die Aufstellung einer dem vorliegenden Antrag
entsprechenden Bebauungsplanänderung ab.
Alternative B)
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss
Nr. 38 / Bedburg gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),
Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens sollen dabei dem
werden.
für den Bebauungsplan
in der Fassung der
zuletzt geändert durch
Antragsteller auferlegt
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 / Bedburg im Bereich
der Langemarckstraße 23-29 vor (Planausschnitt siehe Anlage 1).
Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt in diesem Bereich u. a. ein Allgemeines Wohngebiet mit
einem Baufenster bis zu maximal 16 m hinter der vorderen Baugrenze fest (Anlage 2). Diese
Bebauungsmöglichkeit wird durch die vorhandenen Gebäude fast vollständige ausgeschöpft.
Durch die beantragte Bebauungsplanänderung wird die Möglichkeit einer zusätzlichen
Hinterlandbebauung als Bauen in zweiter Reihe begehrt. Die Grundstücke haben in diesem
Bereich eine Tiefe von insgesamt ca. 39 m.
Von Seiten der Verwaltung wird in diesem Bereich eine Hinterlandbebauung in zweiter Reihe
kritisch gesehen. Bei einer Grundstücksteilung haben die Grundstücke im Mittel eine Tiefe von
jeweils 19,50 m. Zum Vergleich: Standardgrundstückstiefen in Neubaugebieten liegen in Bedburg
meist um ca. 30 m. Grundstückstiefen in nachverdichteten Bereichen sind naturgemäß etwas
geringer. Die Grundstücksbreiten in dem in Rede stehenden Bereich variieren von ca. 15 m bis ca.
26 m. Somit ergäben sich bei Grundstücksteilungen Grundstücksgrößen von ca. 290 m² - 500 m²,
die theoretisch durchaus eine Bebauung mit kleinen, freistehenden Häusern ermöglichen. Andere
Bauweisen werden sich aufgrund der vorhandenen Baustruktur realistisch nicht verwirklichen
lassen.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine solche Bebauung zu einer deutlichen
städtebaulichen Verdichtung in diesem Bereich beiträgt, welche mit der dortigen vorhandenen
Siedlungsstruktur nur schwer zu vereinbaren ist. Eine deutliche Verdichtung ist bereits durch eine
Realisierung der südlich angrenzenden Bebauung durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.
42a / Bedburg – Im Hasental / Pfarrer-Neunzig-Straße möglich (siehe Anlage 3).
Sollten sich die politischen Gremien hier für eine Nachverdichtung entscheiden, sollten die Kosten
der Bebauungsplanänderung durch den Antragsteller übernommen werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die bauliche Nachverdichtung schafft zusätzlichen, bedarfsgerechten Wohnraum, welcher dazu beiträgt, die Folgen des
demographischen Wandels abzumildern.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Beschlussvorlage WP8-120/2012
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Bedburg, 11.06.2012
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-120/2012
Seite 3