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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 38 / Bedburg, 2. vereinfachte Änderung - Langemarckstraße hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
21.06.12, 14:24
Aktualisiert
25.06.12, 18:07
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 38 / Bedburg, 2. vereinfachte Änderung - Langemarckstraße
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 38 / Bedburg, 2. vereinfachte Änderung - Langemarckstraße
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 38 / Bedburg, 2. vereinfachte Änderung - Langemarckstraße
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8120/2012 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 26.06.2012 Betreff: Bebauungsplan Nr. 38 / Bedburg, 2. vereinfachte Änderung - Langemarckstraße hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB Beschlussvorschlag: Alternative A) Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt die Aufstellung einer dem vorliegenden Antrag entsprechenden Bebauungsplanänderung ab. Alternative B) Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss Nr. 38 / Bedburg gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens sollen dabei dem werden. für den Bebauungsplan in der Fassung der zuletzt geändert durch Antragsteller auferlegt STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 / Bedburg im Bereich der Langemarckstraße 23-29 vor (Planausschnitt siehe Anlage 1). Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt in diesem Bereich u. a. ein Allgemeines Wohngebiet mit einem Baufenster bis zu maximal 16 m hinter der vorderen Baugrenze fest (Anlage 2). Diese Bebauungsmöglichkeit wird durch die vorhandenen Gebäude fast vollständige ausgeschöpft. Durch die beantragte Bebauungsplanänderung wird die Möglichkeit einer zusätzlichen Hinterlandbebauung als Bauen in zweiter Reihe begehrt. Die Grundstücke haben in diesem Bereich eine Tiefe von insgesamt ca. 39 m. Von Seiten der Verwaltung wird in diesem Bereich eine Hinterlandbebauung in zweiter Reihe kritisch gesehen. Bei einer Grundstücksteilung haben die Grundstücke im Mittel eine Tiefe von jeweils 19,50 m. Zum Vergleich: Standardgrundstückstiefen in Neubaugebieten liegen in Bedburg meist um ca. 30 m. Grundstückstiefen in nachverdichteten Bereichen sind naturgemäß etwas geringer. Die Grundstücksbreiten in dem in Rede stehenden Bereich variieren von ca. 15 m bis ca. 26 m. Somit ergäben sich bei Grundstücksteilungen Grundstücksgrößen von ca. 290 m² - 500 m², die theoretisch durchaus eine Bebauung mit kleinen, freistehenden Häusern ermöglichen. Andere Bauweisen werden sich aufgrund der vorhandenen Baustruktur realistisch nicht verwirklichen lassen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine solche Bebauung zu einer deutlichen städtebaulichen Verdichtung in diesem Bereich beiträgt, welche mit der dortigen vorhandenen Siedlungsstruktur nur schwer zu vereinbaren ist. Eine deutliche Verdichtung ist bereits durch eine Realisierung der südlich angrenzenden Bebauung durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 42a / Bedburg – Im Hasental / Pfarrer-Neunzig-Straße möglich (siehe Anlage 3). Sollten sich die politischen Gremien hier für eine Nachverdichtung entscheiden, sollten die Kosten der Bebauungsplanänderung durch den Antragsteller übernommen werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die bauliche Nachverdichtung schafft zusätzlichen, bedarfsgerechten Wohnraum, welcher dazu beiträgt, die Folgen des demographischen Wandels abzumildern. Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Beschlussvorlage WP8-120/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Bedburg, 11.06.2012 gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-120/2012 Seite 3