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Beschlussvorlage (Rahmenplan Bedburg 46. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg - Bedburg-Zentrum hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
24.04.2012
Erstellt
18.04.12, 18:03
Aktualisiert
18.04.12, 18:03
Beschlussvorlage (Rahmenplan Bedburg
46. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg - Bedburg-Zentrum
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Rahmenplan Bedburg
46. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg - Bedburg-Zentrum
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Rahmenplan Bedburg
46. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg - Bedburg-Zentrum
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-81/2012 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 24.04.2012 Betreff: Rahmenplan Bedburg 46. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg - Bedburg-Zentrum hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für die 46. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Bedburg Zentrum – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 13a / Bedburg – Bedburg Zentrum sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für die Neubebauung im Bereich des Schlossparkplatzes sowie des ehemaligen Toom-Marktes geschaffen werden. Hierfür befindet sich derzeit der Bebauungsplan in Aufstellung Der Bebauungsplan sieht nach der Art der Nutzung die Festsetzung von Kern- sowie in Teilbereichen von Mischgebieten vor. Mit dieser Planung erfolgt eine nachhaltige Stärkung der Bedburger Innenstadt und damit eine Sicherung des Zentralen Versorgungsbereiches „Bedburg Zentrum“. Im Flächennutzungsplan sind Teile der für die Bebauung vorgesehenen Flächen (insbesondere im Bereich des Schlossparkplatzes) als Verkehrsfläche sowie als Grünfläche dargestellt. Damit wäre der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt. Auch eine gewisse Parzellenunschärfe, welche dem Flächennutzungsplan zugestanden wird, deckt diese Abweichung nicht ab. Demnach ist die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Diese Änderung soll im Parallelverfahren zur Bebauungsplanaufstellung gemäß § 8Abs. 3 BauGB erfolgen. Daher soll in den Bereichen, in denen der Bebauungsplan Nr. 13a / Bedburg Kern- (MK) oder Mischgebiete (MI) festsetzt, im Flächennutzungsplan entsprechend „gemischte Baufläche (M)“ dargestellt werden. Der Planänderungsbereich ist in der beigefügten Anlage dargestellt. Zur Einleitung des Planverfahrens soll daher der Aufstellungsbeschluss zur 46. Flächennutzungsplanänderung gefasst werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches Bedburg trägt zu einer langfristigen Sicherung der Versorgungs- und Angebotsstruktur im Einzelhandel in Bedburg bei. Hierdurch wird eine wohnortnahe Versorgung auch mit Gütern des mittelfristigen Bedarfs in Bedburg sichergestellt, wodurch Bedburg als Wohn- und Lebensstandort attraktiv bleibt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, den 12.04.2012 gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-81/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-81/2012 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3