Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
24.04.2012
Erstellt
18.04.12, 18:03
Aktualisiert
18.04.12, 18:03
Stichworte
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Drucksache: WP8-81/2012
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
24.04.2012
Betreff:
Rahmenplan Bedburg
46. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg - Bedburg-Zentrum
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für die 46. Änderung
des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Bedburg Zentrum – gemäß § 2 Abs. 1
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 13a / Bedburg – Bedburg Zentrum sollen die baurechtlichen
Voraussetzungen für die Neubebauung im Bereich des Schlossparkplatzes sowie des ehemaligen
Toom-Marktes geschaffen werden. Hierfür befindet sich derzeit der Bebauungsplan in Aufstellung
Der Bebauungsplan sieht nach der Art der Nutzung die Festsetzung von Kern- sowie in
Teilbereichen von Mischgebieten vor. Mit dieser Planung erfolgt eine nachhaltige Stärkung der
Bedburger Innenstadt und damit eine Sicherung des Zentralen Versorgungsbereiches „Bedburg
Zentrum“.
Im Flächennutzungsplan sind Teile der für die Bebauung vorgesehenen Flächen (insbesondere im
Bereich des Schlossparkplatzes) als Verkehrsfläche sowie als Grünfläche dargestellt. Damit wäre
der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt.
Auch eine gewisse Parzellenunschärfe, welche dem Flächennutzungsplan zugestanden wird,
deckt diese Abweichung nicht ab.
Demnach ist die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Diese
Änderung soll im Parallelverfahren zur Bebauungsplanaufstellung gemäß § 8Abs. 3 BauGB
erfolgen. Daher soll in den Bereichen, in denen der Bebauungsplan Nr. 13a / Bedburg Kern- (MK)
oder Mischgebiete (MI) festsetzt, im Flächennutzungsplan entsprechend „gemischte Baufläche
(M)“ dargestellt werden. Der Planänderungsbereich ist in der beigefügten Anlage dargestellt.
Zur Einleitung des Planverfahrens soll daher der Aufstellungsbeschluss zur 46. Flächennutzungsplanänderung gefasst werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches Bedburg trägt zu einer langfristigen Sicherung der
Versorgungs- und Angebotsstruktur im Einzelhandel in Bedburg bei. Hierdurch wird eine wohnortnahe
Versorgung auch mit Gütern des mittelfristigen Bedarfs in Bedburg sichergestellt, wodurch Bedburg als
Wohn- und Lebensstandort attraktiv bleibt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, den 12.04.2012
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-81/2012
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STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP8-81/2012
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