Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
130 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
16.09.14, 18:02
Aktualisiert
16.09.14, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 10.09.2014
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-95/2014
Vorlage
für den
Gemeinderat am 25.09.2014
- öffentlich -
Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes NRW, Teilplan
Siedlungsabfälle
Begründung:
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein Westfalen (MKULNV) hat im März dieses Jahres die
Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Abfallwirtschaftsplan eingeleitet. Auf der Grundlage des
Kreislaufwirtschafts- (KrWG) und des Landesabfallgesetzes (LAbfG) wurde der Entwurf für
einen
neuen
Abfallwirtschaftsplan
NRW
für
Siedlungsabfälle
erstellt.
Der
Abfallwirtschaftsplan (AWP) bildet die planerische Grundlage für die Gewährleistung der
Entsorgungssicherheit in Nordrhein-Westfalen für die nächsten 10 Jahre.
Gemäß § 31 Absatz 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz sind bei der Aufstellung der
Abfallwirtschaftspläne die Städte und Gemeinden, die Landkreise sowie ihre jeweiligen
Zusammenschlüsse (z. B.: Zweckverbände) und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
zu beteiligen. Aus diesem Grunde wurde dem Kreis Düren sowie dem Zweckverband
Entsorgungsregion West (ZEW) und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 30.09.2014 gegeben.
Der Kreis Düren hat seine Aufgaben als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger ab dem
01.01.2005 auf den ZEW übertragen. Die operativen Entsorgungsaufgaben wie zB der
Betrieb der Müllverbrennungsanlage Weisweiler werden von der AWA Entsorgung GmbH als
Erfüllungsgehilfe des Zweckverbandes wahrgenommen.
Der Zweckverband verfasste gemeinsam mit der AWA GmbH eine Stellungnahme zum
Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes NRW, die nach Beschlussfassung in der
Verbandsversammlung mittlerweile dem Ministerium zugeleitet wurde. Diese Stellungnahme
wurde mit Datum vom 21.08.2014 dem Kreis Düren sowie den kreisangehörigen Kommunen
zur Kenntnisnahme übersandt.
Bei dem hierzu am 09.09.2014 einberufenen Treffen des Abfallberaterkreises wurde die
Stellungnahme durch Herrn Kohl vom ZEW erläutert. Der Kreis Düren schließt sich der
Stellungnahme des ZEW an, laut Kenntnisstand des Umweltamtes des Kreises schließen
sich alle kreisangehörigen Kommunen ebenfalls der Stellungnahme an.
Inhalt des Entwurfs des Abfallwirtschaftsplans
Die Fortschreibung des AWP für den Teilbereich Siedlungsabfälle orientiert sich an den
Grundprinzipien „Vermeiden, hochwertig verwerten und ortsnah beseitigen“. Daraus ergeben
sich die nachfolgenden abfallwirtschaftlichen Eckpunkte im Entwurf des AWP (Quelle:
www.umwelt.nrw.de):
Zentraler Punkt des neuen Abfallwirtschaftsplans ist die Umsetzung einer regionalen
Entsorgung und damit des von der Europäischen Union geforderten Prinzips der Nähe. Die
Landesregierung schlägt daher drei Entsorgungsregionen in NRW vor. Abfälle, die in
Nordrhein-Westfalen anfallen, müssen auch im Land selbst und möglichst in der Nähe des
Ortes, wo sie entstehen, entsorgt werden. Mit dem neuen Abfallwirtschaftsplan wird das
Prinzip der Nähe konkretisiert, gleichzeitig verbleibt aber genug Spielraum für die
Kommunen. Ziel ist es, Mülltourismus durch Nordrhein-Westfalen zu vermeiden, stabile
Gebühren zu schaffen sowie Planungssicherheit für die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger und die Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen. Ferner soll ein
ungesunder Dumping-Preiskampf auf Kosten der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler
eingedämmt werden.
Zweites wichtiges Thema des neuen Ökologischen Abfallwirtschaftsplans ist die
Optimierung der getrennten Erfassung und Verwertung von Bioabfällen. Ab Januar
2015 schreibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes eine getrennte Erfassung der
Bioabfälle vor. Bioabfälle sind eine wichtige Energie- und Rohstoffquelle, die intensiver
genutzt werden muss. Ziel ist es, die Nutzung der Bioenergie realistisch, ausgewogen und
nachhaltig weiterzuentwickeln. Bioabfälle eignen sich sehr gut zum Betrieb von
Biogasanlagen und damit zur nachhaltigen und klimaneutralen Produktion von Strom und
Wärme, qualitätsgesicherte Gärreste aus den Biogasanlagen wiederum als Dünger. Auf
welchem Wege Bioabfälle gesammelt und verwertet werden sollen, wird den Kommunen
überlassen. Es werden keine Vorgaben für ein bestimmtes Erfassungs- und
Verwertungssystem gemacht. Hierdurch soll ein Wettbewerb um die besten Ideen und
Konzepte angeregt werden. Der Abfallwirtschaftsplan enthält dazu Handlungsempfehlungen
für die Kommunen. Danach kann auch die Eigenkompostierung eine sinnvolle Ergänzung zur
Biotonne sein. Im Beteiligungsverfahren soll nun diskutiert werden, wie viel Kilogramm
Bioabfall pro Einwohner in der jeweiligen Region pro Jahr im Schnitt getrennt gesammelt
werden sollen.
Die Landesregierung verfolgt das Ziel einer ökologischen Abfallwirtschaft. Dies umfasst auch
die Förderung der Abfallvermeidung und Wiederverwendung. Dazu sollen
zukunftsorientierte Strategien entwickelt werden. Die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft
zur Kreislaufwirtschaft, die Gewinnung von Rohstoffen aus Abfällen und die ökologische
Abfallwirtschaftsplanung sind wichtige Bausteine der neuen Umweltwirtschaftsstrategie.
Weitergehende Informationen sowie auch der vollständige Text
des Entwurfs des
Abfallwirtschaftsplanes können auf den Internetseiten des MKULNV NRW unter
http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/abfall/abfallwirtschaftsplanung/siedlungsabfall/index.php
abgerufen werden.
Auswirkungen des AWP auf die Gemeinde Vettweiß
Der Abfallwirtschaftsplan enthält Handlungsempfehlungen und Beispiele, aber keine direkten
Vorgaben, die von der Gemeinde Vettweiß umzusetzen sind.
Das Prinzip der Nähe war bereits im derzeit gültigen AWP eines der Hauptpunkte und soll
nun konkretisiert werden. Für die Gemeinde Vettweiß bedeutet dies keine direkten
Auswirkungen, da die Abfälle aus dem Gemeindegebiet nach wie vor zur nächstgelegenen
MVA in Weisweiler transportiert werden. Indirekt könnte sich die Schaffung von
Entsorgungsregionen und eine damit verbundene, landesweit gleichmäßige Auslastung der
Anlagen positiv auf die zu zahlenden Verbrennungsgebühren auswirken. Die Forderung des
ZEW zur Einrichtung von 4 anstatt der im Entwurf des AWP vorgeschlagenen 3
Entsorgungsregionen soll eine gerechtere Verteilung der Abfallmengen sicherstellen.
Die Vorschläge zur Optimierung der getrennten Erfassung und Verwertung von
Bioabfällen haben ebenfalls keine direkten Auswirkungen auf die Gemeinde Vettweiß. Die
Biotonne ist bereits seit vielen Jahren eingeführt, somit ist die getrennte Erfassung der
Bioabfälle grundsätzlich gesichert. Es lohnt sich jedoch, zu gegebener Zeit über die
Handlungsempfehlungen im AWP zur Optimierung der Erfassung von Bioabfällen
nachzudenken, um den Anschlussgrad an die Biotonne weiter zu erhöhen (derzeit ca. 80%).
Im Rahmen der Gebührenkalkulation 2015 soll das Thema aufgearbeitet werden.
Auch zum Thema Förderung der Abfallvermeidung und Wiederverwendung werden im
Entwurf des AWP viele Maßnahmen und Beispiele aufgeführt. In Nordrhein-Westfalen gibt es
beispielsweise
Tauschund
Verschenkmärkte
sowie
Sperrmüllbörsen
und
Computerrückgabemöglichkeiten. Ein flächendeckendes, vernetztes Angebot an
Wiederverwendungsaktivitäten existiert bisher nicht. Einer der Vorschläge des AWP ist die
Gründung einer Stiftung oder Agentur für Abfallvermeidung und Wiederverwendung. Die
Stiftung/Agentur könnte die vorhandenen Aktivitäten bündeln, vernetzen und zielgerichtet
weiterentwickeln. Es könnten Impulse zur Förderung der Wiederverwendung und zur
Erhöhung der Nutzungsintensität gegeben werden. Konkrete Auswirkungen für die
Gemeinde Vettweiß ergeben sich aber auch aus diesem Punkt nicht.
In der Stellungnahme von ZEW und AWA Entsorgung GmbH sind alle kommunalen
Interessen berücksichtigt. Da kein weiterer Handlungsbedarf besteht, schließt sich die
Verwaltung übereinstimmend mit den anderen kreisangehörigen Kommunen der als Anlage
beigefügten Stellungnahme an.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis,
Handlungsbedarf besteht nicht.
Auswirkungen auf den Haushalt:
keine