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Vorlage (Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes NRW, Teilplan Siedlungsabfälle)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
130 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
16.09.14, 18:02
Aktualisiert
16.09.14, 18:02
Vorlage (Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes NRW, Teilplan Siedlungsabfälle) Vorlage (Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes NRW, Teilplan Siedlungsabfälle) Vorlage (Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes NRW, Teilplan Siedlungsabfälle)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 10.09.2014 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-95/2014 Vorlage für den Gemeinderat am 25.09.2014 - öffentlich - Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes NRW, Teilplan Siedlungsabfälle Begründung: Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen (MKULNV) hat im März dieses Jahres die Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Abfallwirtschaftsplan eingeleitet. Auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- (KrWG) und des Landesabfallgesetzes (LAbfG) wurde der Entwurf für einen neuen Abfallwirtschaftsplan NRW für Siedlungsabfälle erstellt. Der Abfallwirtschaftsplan (AWP) bildet die planerische Grundlage für die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit in Nordrhein-Westfalen für die nächsten 10 Jahre. Gemäß § 31 Absatz 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz sind bei der Aufstellung der Abfallwirtschaftspläne die Städte und Gemeinden, die Landkreise sowie ihre jeweiligen Zusammenschlüsse (z. B.: Zweckverbände) und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu beteiligen. Aus diesem Grunde wurde dem Kreis Düren sowie dem Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 30.09.2014 gegeben. Der Kreis Düren hat seine Aufgaben als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger ab dem 01.01.2005 auf den ZEW übertragen. Die operativen Entsorgungsaufgaben wie zB der Betrieb der Müllverbrennungsanlage Weisweiler werden von der AWA Entsorgung GmbH als Erfüllungsgehilfe des Zweckverbandes wahrgenommen. Der Zweckverband verfasste gemeinsam mit der AWA GmbH eine Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes NRW, die nach Beschlussfassung in der Verbandsversammlung mittlerweile dem Ministerium zugeleitet wurde. Diese Stellungnahme wurde mit Datum vom 21.08.2014 dem Kreis Düren sowie den kreisangehörigen Kommunen zur Kenntnisnahme übersandt. Bei dem hierzu am 09.09.2014 einberufenen Treffen des Abfallberaterkreises wurde die Stellungnahme durch Herrn Kohl vom ZEW erläutert. Der Kreis Düren schließt sich der Stellungnahme des ZEW an, laut Kenntnisstand des Umweltamtes des Kreises schließen sich alle kreisangehörigen Kommunen ebenfalls der Stellungnahme an. Inhalt des Entwurfs des Abfallwirtschaftsplans Die Fortschreibung des AWP für den Teilbereich Siedlungsabfälle orientiert sich an den Grundprinzipien „Vermeiden, hochwertig verwerten und ortsnah beseitigen“. Daraus ergeben sich die nachfolgenden abfallwirtschaftlichen Eckpunkte im Entwurf des AWP (Quelle: www.umwelt.nrw.de): Zentraler Punkt des neuen Abfallwirtschaftsplans ist die Umsetzung einer regionalen Entsorgung und damit des von der Europäischen Union geforderten Prinzips der Nähe. Die Landesregierung schlägt daher drei Entsorgungsregionen in NRW vor. Abfälle, die in Nordrhein-Westfalen anfallen, müssen auch im Land selbst und möglichst in der Nähe des Ortes, wo sie entstehen, entsorgt werden. Mit dem neuen Abfallwirtschaftsplan wird das Prinzip der Nähe konkretisiert, gleichzeitig verbleibt aber genug Spielraum für die Kommunen. Ziel ist es, Mülltourismus durch Nordrhein-Westfalen zu vermeiden, stabile Gebühren zu schaffen sowie Planungssicherheit für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und die Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen. Ferner soll ein ungesunder Dumping-Preiskampf auf Kosten der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler eingedämmt werden. Zweites wichtiges Thema des neuen Ökologischen Abfallwirtschaftsplans ist die Optimierung der getrennten Erfassung und Verwertung von Bioabfällen. Ab Januar 2015 schreibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes eine getrennte Erfassung der Bioabfälle vor. Bioabfälle sind eine wichtige Energie- und Rohstoffquelle, die intensiver genutzt werden muss. Ziel ist es, die Nutzung der Bioenergie realistisch, ausgewogen und nachhaltig weiterzuentwickeln. Bioabfälle eignen sich sehr gut zum Betrieb von Biogasanlagen und damit zur nachhaltigen und klimaneutralen Produktion von Strom und Wärme, qualitätsgesicherte Gärreste aus den Biogasanlagen wiederum als Dünger. Auf welchem Wege Bioabfälle gesammelt und verwertet werden sollen, wird den Kommunen überlassen. Es werden keine Vorgaben für ein bestimmtes Erfassungs- und Verwertungssystem gemacht. Hierdurch soll ein Wettbewerb um die besten Ideen und Konzepte angeregt werden. Der Abfallwirtschaftsplan enthält dazu Handlungsempfehlungen für die Kommunen. Danach kann auch die Eigenkompostierung eine sinnvolle Ergänzung zur Biotonne sein. Im Beteiligungsverfahren soll nun diskutiert werden, wie viel Kilogramm Bioabfall pro Einwohner in der jeweiligen Region pro Jahr im Schnitt getrennt gesammelt werden sollen. Die Landesregierung verfolgt das Ziel einer ökologischen Abfallwirtschaft. Dies umfasst auch die Förderung der Abfallvermeidung und Wiederverwendung. Dazu sollen zukunftsorientierte Strategien entwickelt werden. Die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft zur Kreislaufwirtschaft, die Gewinnung von Rohstoffen aus Abfällen und die ökologische Abfallwirtschaftsplanung sind wichtige Bausteine der neuen Umweltwirtschaftsstrategie. Weitergehende Informationen sowie auch der vollständige Text des Entwurfs des Abfallwirtschaftsplanes können auf den Internetseiten des MKULNV NRW unter http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/abfall/abfallwirtschaftsplanung/siedlungsabfall/index.php abgerufen werden. Auswirkungen des AWP auf die Gemeinde Vettweiß Der Abfallwirtschaftsplan enthält Handlungsempfehlungen und Beispiele, aber keine direkten Vorgaben, die von der Gemeinde Vettweiß umzusetzen sind. Das Prinzip der Nähe war bereits im derzeit gültigen AWP eines der Hauptpunkte und soll nun konkretisiert werden. Für die Gemeinde Vettweiß bedeutet dies keine direkten Auswirkungen, da die Abfälle aus dem Gemeindegebiet nach wie vor zur nächstgelegenen MVA in Weisweiler transportiert werden. Indirekt könnte sich die Schaffung von Entsorgungsregionen und eine damit verbundene, landesweit gleichmäßige Auslastung der Anlagen positiv auf die zu zahlenden Verbrennungsgebühren auswirken. Die Forderung des ZEW zur Einrichtung von 4 anstatt der im Entwurf des AWP vorgeschlagenen 3 Entsorgungsregionen soll eine gerechtere Verteilung der Abfallmengen sicherstellen. Die Vorschläge zur Optimierung der getrennten Erfassung und Verwertung von Bioabfällen haben ebenfalls keine direkten Auswirkungen auf die Gemeinde Vettweiß. Die Biotonne ist bereits seit vielen Jahren eingeführt, somit ist die getrennte Erfassung der Bioabfälle grundsätzlich gesichert. Es lohnt sich jedoch, zu gegebener Zeit über die Handlungsempfehlungen im AWP zur Optimierung der Erfassung von Bioabfällen nachzudenken, um den Anschlussgrad an die Biotonne weiter zu erhöhen (derzeit ca. 80%). Im Rahmen der Gebührenkalkulation 2015 soll das Thema aufgearbeitet werden. Auch zum Thema Förderung der Abfallvermeidung und Wiederverwendung werden im Entwurf des AWP viele Maßnahmen und Beispiele aufgeführt. In Nordrhein-Westfalen gibt es beispielsweise Tauschund Verschenkmärkte sowie Sperrmüllbörsen und Computerrückgabemöglichkeiten. Ein flächendeckendes, vernetztes Angebot an Wiederverwendungsaktivitäten existiert bisher nicht. Einer der Vorschläge des AWP ist die Gründung einer Stiftung oder Agentur für Abfallvermeidung und Wiederverwendung. Die Stiftung/Agentur könnte die vorhandenen Aktivitäten bündeln, vernetzen und zielgerichtet weiterentwickeln. Es könnten Impulse zur Förderung der Wiederverwendung und zur Erhöhung der Nutzungsintensität gegeben werden. Konkrete Auswirkungen für die Gemeinde Vettweiß ergeben sich aber auch aus diesem Punkt nicht. In der Stellungnahme von ZEW und AWA Entsorgung GmbH sind alle kommunalen Interessen berücksichtigt. Da kein weiterer Handlungsbedarf besteht, schließt sich die Verwaltung übereinstimmend mit den anderen kreisangehörigen Kommunen der als Anlage beigefügten Stellungnahme an. Beschlussvorschlag: Der Rat stimmt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis, Handlungsbedarf besteht nicht. Auswirkungen auf den Haushalt: keine