Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
201 kB
Datum
11.12.2014
Erstellt
02.12.14, 18:01
Aktualisiert
02.12.14, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 22.10.2014
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-100/2014
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2, GO NRW
- öffentlich -
Förderschullandschaft im Kreis Düren
Begründung:
Durch das vom Landtag NRW am 16.10.2013 zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in Schulen beschlossene 9. Schulrechtsänderungsgesetz ist die allgemeine
Schule Regelförderort für Schüler/Innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung
geworden (Inklusion).Nichtsdestotrotz können Eltern abweichend hiervon eine Förderschule
wählen, falls es vor Ort noch ein entsprechendes Förderschulangebot in erreichbarer Nähe
gibt. Eine Verpflichtung, den betroffenen Eltern eine Wahlmöglichkeit einzuräumen, besteht
nicht.
Die Förderschullandschaft im Kreis Düren wird sich zum Schuljahr 2015/2016 zwangsläufig
ändern, da die überwiegende Anzahl der im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen
(Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung) bestehenden Förderschulen die
durch die Verordnung für Mindestgrößen für Förder- schulen und Schulen für Kranke vom
16.10.2013 vorgegebenen Schülerzahlen nicht aufweisen können. Für Förderschulen mit
dem Schwerpunkt „Lernen“, an denen Schüler der Primar- und der Sekundarstufe I
unterrichtet werden, wird beispielsweise –ebenso wie für Förderschulen im Verbund- eine
Mindestgröße von 144 Schüler/Innen vorgegeben.
Der Schulaufsichtsbeamte für Förderschulen im Kreis Düren, Herr Schewardo, hat
gemeinsam mit den Schulleitungen eine Prognose über die Schülerzahlen der LESFörderschulen für die nächsten Jahre erstellt. Eine Änderung bzw. Neugestaltung der
Förderschullandschaft ist nach Ansicht der Schulaufsicht nur dann sinnvoll, wenn nach den
prognostizierten Schülerzahlen vorgesehene Änderungen mindestens 5 Jahre Bestand
haben werden.
Nach der erstellten Prognose (Anlage 1) wird die Zahl der Schüler , die Förder- schulen im
Kreis Düren im Schuljahr 2014/2015 besuchen, von 706 kontinuierlich in den nächsten
Schuljahren auf 300 im Schuljahr 2019/2020 sinken, so dass in einem vorgegebenen 5
Jahreszeitraum 2 Förderschulen im Bereich LES Bestand haben werden.
Um den Eltern betroffener Schüler/Innen möglichst lange eine Wahlmöglichkeit zwischen
einer Förderung in der Regelschule oder der in einer Förderschule offen halten zu können,
ist es angezeigt, die Förderschullandschaft im Kreis Düren dahin gehend zu verändern, dass
im Bereich LES mit Beginn des kommenden Schuljahres 2 Förderschulen vorhanden sind.
Da der Nordkreis bereits über eine ausreichend große Förderschule verfügt (Schirmerschule
mit derzeit 181 Schüler/Innen), muss eine zweite Förderschule die räumlichen Bereiche
„Mitte“ und „Süd“ abdecken. Beabsichtigt ist die Einrichtung einer neuen Förderschule an
zwei Standorten unter Nutzung der vorhandenen Gebäude der Bürgewaldschule (Mitte)
sowie der Schule am Silberbach und der Erich Kästner Schule in Athenée Royale für den
Südkreis.
Träger dieser beiden Förderschulen sowie der im Bereich „geistige Entwicklung“ vorhandenen Förderschulen (Christopherusschule in Düren und Stephanusschule in
Selgersdorf) , soll ein neu zu gründender Schulzweckverband werden, dem möglichst alle
kreisangehörigen Kommunen angehören sollen. Das Vermögen sowie die schulbezogenen
Verbindlichkeiten der jetzigen Schulträger sollen mit in den neuen Schulzweckverband
eingebracht werden. Gleichzeitig soll dieser auch im Rahmen der bestehenden PPP-Modelle
(Public-private-Partnership = vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher
Hand und Privatwirtschaft) in bestehenden Verträge (z. B. für die Schirmerschule) eintreten.
Nach Informationen der Kreisverwaltung Düren wird zur Zeit an der Aufstellung eines
Haushalts für den neuen Schulzweckverband gearbeitet. Die ungedeckten Aufwendungen
sollen über eine Zweckverbandsumlage auf die schülerentsendenden Kommunen umgelegt
werden (Gesamtaufwand : Gesamtschülerzahl x Schüler pro Kommune). Eine erste
Kostenermittlung, die allerdings lediglich einen ersten Anhaltspunkt darstellen kann, ist als
Anlage 2 beigefügt. Als Grundlage für diese Berechnungen wurde teilweise Zahlenmaterial
aus dem Jahr 2013 zu Grunde gelegt, da Angaben bestehenden Schulzweckverbände für
2014 noch nicht vorliegen. Auch die berechnete Reduzierung der Kreisumlage basiert auf
den Umlagegrundlagen für 2014, da Zahlen für 2015 noch nicht bekannt sind. Somit ist in
jedem Fall noch mit „Verschiebungen“ zu rechnen. Nach den vorliegenden ersten
Ergebnissen würde der von der Gemeinde Vettweiß unter Berücksichtigung der reduzierten
Kreisumlage aufzubringende Finanzaufwand geringer sein, als die Mittel, die in den letzten
Jahren im Durchschnitt für die Förderschule in Boich aufzubringen waren.
Die Bezirksregierung in Köln würde die Übertragung der Trägerschaft auf den neuen
Schulzweckverband unter der Bedingung genehmigen, dass dieser kreisweite Zweckverband
bis zum 01.08.2015 gegründet ist und gleichzeitig bis dahin die bestehenden
Zweckverbände aufgelöst sind. Damit das Genehmigungsverfahren zur Änderung der
Trägerschaften, der Förderschwerpunkte und der Auflösung von Förderschulen fristgerecht
fortgeführt werden kann, sind die Beschlüsse der politischen Gremien bis spätestens Mitte
November erforderlich.
Entscheidung:
Im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW, wird beschlossen:
1. Dem zum 01.08.2015 geplanten Zweckverband im Kreis Düren zur Trägerschaft der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache,
emotionale und soziale Entwicklung sowie geistige Entwicklung beizutreten.
2. Alle Schüler/Innen aus dem Gemeindegebiet werden bei entsprechend festgestelltem Förderbedarf und Wunsch der Eltern eine Förderschule im Kreis
Düren besuchen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Die für den Zeitraum ab 01.08.2015 benötigten Mittel sind in künftigen Haushalten
einzuplanen.
Kranz
Franzen
Rosbroy
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Bürgermeister
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied