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Vorlage (Wahl der Vertreter der Gemeinde Vettweiß in die Verbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
51 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
22.05.15, 18:01
Aktualisiert
22.05.15, 18:01
Vorlage (Wahl der Vertreter der Gemeinde Vettweiß in die Verbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 18.05.2015 Fachbereich: IV Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-40/2015 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 02.06.2015 Gemeinderat am 18.06.2015 - öffentlich - Wahl der Vertreter der Gemeinde Vettweiß in die Verbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren Begründung: Gemäß § 7 Abs. 1 der Förderschulzweckverbandssatzung besteht die Schulverbandsversammlung aus je drei Vertretern je Verbandsmitglied. Für jeden Vertreter ist für den Fall der Verhinderung ein Stellvertreter durch die Mitgliedskörperschaft zu bestellen. § 7 Abs. 2 Satz 1 der Zweckverbandssatzung führt ferner aus, dass die Mitglieder der Schulverbandsversammlung und deren Stellvertreter durch die Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus deren Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitglieds entsandt werden, wobei die entsandten vertretungsberechtigten Personen gem. § 15 Abs. 1 GkG die Interessen der Gemeinde zu vertreten haben und an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden sind. Bei der Wahl der Vertreter der Gemeinde sind § 50 Abs. 3 und 4 und § 113 Abs. 2 GO NW anzuwenden. Sofern mehrere Vertreter zu benennen sind, muss gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NW der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter zu diesen Vertretern dazu zählen. Da im vorliegenden Fall 3 Vertreter zu benennen sind und der Bürgermeister bereits eine Vertreterstelle besetzt und auch seinen Stellvertreter benennt, sind noch zwei Vertreter sowie deren Stellvertreter durch den Rat zu wählen. Die Wahl vollzieht sich nach § 50 Abs. 3 GO NW. Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Versammlung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend, ansonsten ist nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abzustimmen. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Vettweiß nimmt den vorstehenden Sachverhalt zur Kenntnis. Die Wahl der Vertreter zur Förderschulzweckverbandsversammlung erfolgt in der Sitzung des Gemeinderates am 18. Juni 2015.