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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
109 kB
Datum
14.09.2012
Erstellt
24.09.12, 13:02
Aktualisiert
24.09.12, 13:02
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Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 17. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 14.09.2012 Mitgliederzahl: 35 Vorsitzender: Bürgermeister Ramm, Walter Es fehlen entschuldigt: 1. Breuer, Adolf 2. Burmester, Wolfgang Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder: 1. Ackers, Elfriede 2. Badur, Krister bis 18.40 Uhr 3. Berens von Rautenfeld, Dagmar bis 18.40 Uhr 4. Böcking, Paul bis 18.40 Uhr 5. Braks, Egbert 6. Bühl, Bert 7. Eßer, Ingo 8. Gerards, Elmar 9. Gunkel, Dirk 10. Heidbüchel, Rolf bis 18.40 Uhr 11. Hohn, Astrid bis 18.40 Uhr 12. Iven, Axel bis 18.40 Uhr 13. Kammer, Jürgen bis 18.40 Uhr 14. Kaptain, Johannes 15. Kilian, Manfred bis 18.40 Uhr 16. Lüttgen, Wolfgang bis 18.40 Uhr 17. Macherey, Peter 18. Meier, Helga 19. Prof. Dr. Meurer, Erik 20. Poensgen, Helmut 21. Pütz, Elisabeth bis 18.40 Uhr 22. Ramm, Walter 23. Schmitz, Hermann-Josef bis 18.40 Uhr 24. Schnitzler, Josef 25. Schröder, Josef 26. Schroif, Thea 27. Seel, Rolf, MdL 28. Servatius, Stephan 29. Stoffels, Manfred bis 18.40 Uhr 30. Strohpagel, Birgit 31. Dr. Süreth, Harald 32. Tesch, Michael 33. Winter, Heinrich b) von der Verwaltung: 1. GVD Stolz 2. GOVR Schmühl 3. Verw.Fachwirt Drewes-Janssen Kreuzau, den 14.09.2012 Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr Ende der Sitzung: 18:45 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Bürgermeister Ramm fest, dass zur heutigen 17. Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. RM Eßer beantragt für die CDU-Fraktion, die TOP 2.2 und 2.3 zusammen zu fassen, um damit über TOP 2.2 und 2.3 gemeinsam beraten und abstimmen zu können und erläutert den Änderungsantrag. RM Heidbüchel vertritt die Auffassung, dass die Begründung nicht schlüssig sei und bittet, nach der Tagesordnung abzustimmen. BM Ramm lässt anschließend über die v.g. Erweiterung/Änderung der Tagesordnung abstimmen. Bei 16 Ja-Stimmen, 15 NeinStimmen und 2 Enthaltungen wird dem Antrag entsprochen. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 2. Kenntnisnahme, Beratung und Beschluss zu den Beratungsergebnissen aus den Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses sowie des Umweltausschusses vom 13.09.2012. 2.1 Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH", hier: Festlegung der Ziele des Bebauungsplanes Vorlage: 28/2012 1. Ergänzung 2.2 Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle"; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB Vorlage: 43/2012 Antrag der Firma Niederauer Mühle gemäß § 16 BImSchG zum Parallelbetrieb der Kesselanlagen 1 - 3; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 44/2012 3. Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2012; Beitrittsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 der Bekanntmachungsverordnung (Bekanntm VO) Vorlage: 6/2012 3. Ergänzung 4. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 5. Mitteilungen 6. Anfragen -3A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen Es ergehen keine Mitteilungen im öffentlichen Teil. 2. Kenntnisnahme, Beratung und Beschluss zu den Beratungsergebnissen aus den Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses sowie des Umweltausschusses vom 13.09.2012. 2.1 Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH", hier: Festlegung der Ziele des Bebauungsplanes Vorlage: 28/2012 1. Ergänzung Beschluss: Die planerischen Ziele für den zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle“, werden wie folgt festgelegt: 1. Kontingentierung der zulässigen Lärmemissionen. 2. Festsetzung von Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (zum Beispiel Gerüche) oder zur Vermeidung oder Minderung dieser Einwirkungen im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB. 3. Gliederung des Plangebietes. 4. Zusätzliche Ziele können im weiteren Bebauungsplanverfahren noch festgelegt werden. Beratungsergebnis: 2.2 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle"; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB Vorlage: 43/2012 In Ergänzung zu seinen Ausführungen zu Beginn der Sitzung führt RM Eßer aus, dass er bereits gestern in den Ausschusssitzungen die Erweiterung des Beschlussvorschlages zum ehemaligen TOP 2.3 um die Punkte 3 und 4 beantragt habe. Er wolle diesen Antrag heute erneut stellen. Es sei wichtig, durch das Instrument der Veränderungssperre eine Absicherung zu haben. Mit der genannten Erweiterung des Beschlussvorschlages seien Ausnahmen von der Veränderungssperre möglich. Er bittet zudem, zuerst über den bisherigen TOP 2.3 abzustimmen. RM Heidbüchel teilt mit, dass nach den Beratungsergebnissen der gestrigen Sitzungen wieder bei Null angefangen werden müsse. Er stellt fest, dass der Änderungsantrag einschließlich Erweiterung des Beschlussvorschlages für viele Ratsmitglieder eine völlig neue Sache sei, zudem werden die Ratsmitglieder letztlich gezwungen, den Beschlussvorschlag zu fassen, damit zeitgerecht der Bezirksregierung Köln die Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau zugesandt werden könne. Aus seiner Sicht wäre es vollkommen ausreichend gewesen, über den Beschlussvorschlag gemäß des Verwaltungsvorschlages zu beschließen. RM Böcking pflichtet RM Heidbüchel bei und ergänzt, dass aus seiner Sicht der Änderungsantrag keinen Sinn mache, auch mit einer Veränderungssperre könne der Rat Veränderungen hiervon -4immer noch beschließen. S.E. soll das Verfahren nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes über die Bezirksregierung Köln abgewartet werden. RM Hohn möchte nicht über Sachverhalte abstimmen, die sie nicht kenne. RM Braks sagt aus, dass es ihm darauf ankomme, dass der Antrag der Firma Niederauer Mühle trotz Veränderungssperre gestellt werden könne. Letztlich sei eine sachdienliche Lösung wichtig, die zeitnah entschieden werden müsse, wobei die gesetzlichen Gegebenheiten zu beachten sind. Vor der Abstimmung über die Erweiterung um die Punkte 3 und 4 gemäß des Antrages der CDUFraktion bittet das RM Iven um Feststellung, wieviele stimmberechtigte Ratsmitglieder anwesend seien. BM Ramm teilt mit, dass insgesamt 33 Stimmberechtigte anwesend sind. Er lässt anschließend über die Aufnahme der Punkte 3 und 4 in die spätere Beschlussfassung abstimmen. Das Ergebnis lautet: 17 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung. Damit werden die genannten Punkte in die Beschlussfassung aufgenommen. Das RM Heidbüchel bittet um Sitzungsunterbrechung für 10 Minuten (18.25 – 18.35 Uhr). Nach Wiedereintritt in die Tagesordnung stellt BM Ramm den Beschlussvorschlag zur Abstimmung. RM Hohn bittet, über jeden Unterpunkt einzeln abzustimmen. Das RM Kilian vertritt die Auffassung, dass auf die Ausschussarbeit verzichtet werden könne, da diese mit Füßen getreten werde und er deshalb den Änderungsantrag nicht mittragen könne. Das RM Heidbüchel ist der Meinung, dass sich alle Fraktionen an die Absprachen aus dem interfraktionellen Gespräch gebunden fühlen sollten. Das skandalöse Verhalten der CDU sei für ihn und seine Fraktion Grund genug, an der Ratssitzung nicht weiter teilzunehmen. 10 Mitglieder der SPD-Fraktion und RM Hohn und RM Badur von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlassen um 18.40 Uhr den Sitzungssaal und nehmen an der weiteren Sitzung nicht mehr teil. BM Ramm stellt fest, dass der Rat immer noch beschlussfähig sei und stellt den neuen Beschlussvorschlag im Block zur Abstimmung. Beschluss: 1. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle“, wird gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB eine Satzung über eine Veränderungssperre in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. 2. Die Entscheidung über den vorliegenden Genehmigungsantrag gemäß § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz der Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau, 52372 Kreuzau, auf Parallelbetrieb der Kessel 1 - 3 wird in Anwendung des § 15 Abs. 1 BauGB zurückgestellt. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Antrag auf Zurückstellung bei der Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde fristgerecht einzureichen. 3. Nach Bekanntmachung der gemäß § 14 BauGB beschlossenen Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle“, ist dies der Bezirksregierung unverzüglich mitzuteilen. 4. Die Gemeinde Kreuzau beschließt nach § 14 (2) BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre für den Fall, dass die im accon-Gutachten ACB 0512-406622-105 vom 25. Juni 2012 aufgeführten Lärmminderungsmaßnahmen Nebenbestimmungen zum Genehmigungsbescheid werden und damit die Durchführung dieser Maßnahmen zur rechtlichen Verpflichtung des antragstellenden Unternehmens wird. 5. Die Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde wird darüber hinaus gebeten, die Messungen zu tieffrequenten Geräuschemissionen zu veranlassen. Das vom Gutachter accon aktuell zugrunde gelegte Prognosemodell ist angesichts der deutlichen Abweichungen vom im Gutachten ACB 0510-405955-105 zur Errichtung der PM 3 vom 28.06.2010 für den IP 2 mittels -5einer früheren Modellvariante ermittelten Zielwert von den aktuell ermittelten Werten einer kritischen Überprüfung hinsichtlich des Modelldatensatzes und der Wirkungsbeziehungen zu unterziehen. Beratungsergebnis: 3. 17 Stimmen dafür, 3 dagegen, 1 Enthaltungen Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2012; Beitrittsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 der Bekanntmachungsverordnung (Bekanntm VO) Vorlage: 6/2012 3. Ergänzung RM Prof. Meurer teilt mit, dass seine Fraktion seinerzeit gegen die Aufnahme einer Verpflichtungsermächtigung für den geplanten Kunstrasenplatz in Winden gewesen sei. Nach dem jetzigen Kenntnisstand wäre es jedoch eine kluge Entscheidung, auf das Erbbaurecht zu verzichten und jetzt mit dem Verein einen Pachtvertrag abzuschließen, so dass der Betrag in die Bilanz aufgenommen werden könne. Er bittet, dass der Kämmerer mit dem Wirtschaftsprüfer prüft, ob der Wertzuwachs durch den Kunstrasenplatz haushaltsrechtlich in die Bilanz aufgenommen werden könne. Beschluss: Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt im Wege eines Beitrittsbeschlusses gem. § 2 Bekanntm VO die Haushaltssatzung in der als Anlage beigefügten Fassung. Beratungsergebnis: 4. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Anfragen RM Braks äußert zum Verlassen des Sitzungssaales durch Mitglieder der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass er persönlich sich als Ratsmitglied der Gemeinde verpflichtet fühle. Es gehe letztlich darum, dass im Rat eine Entscheidung getroffen werde und dieser die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse legitim ändern könne. B. Nichtöffentliche Sitzung