Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
73 kB
Datum
14.09.2012
Erstellt
24.09.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 17. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 14.09.2012
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Betreff
2.2
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des
Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer
Mühle";
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB
Vorlage: 43/2012
Beschluss:
1. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände
Niederauer Mühle“, wird gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB eine Satzung
über eine Veränderungssperre in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
2. Die Entscheidung über den vorliegenden Genehmigungsantrag gemäß § 16
Bundesimmissionsschutzgesetz der Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau,
52372 Kreuzau, auf Parallelbetrieb der Kessel 1 - 3 wird in Anwendung des § 15 Abs. 1
BauGB zurückgestellt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Antrag auf Zurückstellung bei der Bezirksregierung
Köln als Genehmigungsbehörde fristgerecht einzureichen.
3. Nach Bekanntmachung der gemäß § 14 BauGB beschlossenen Veränderungssperre zum
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle“, ist dies der
Bezirksregierung unverzüglich mitzuteilen.
4. Die Gemeinde Kreuzau beschließt nach § 14 (2) BauGB eine Ausnahme von der
Veränderungssperre für den Fall, dass die im accon-Gutachten ACB 0512-406622-105 vom
25. Juni 2012 aufgeführten Lärmminderungsmaßnahmen Nebenbestimmungen zum
Genehmigungsbescheid werden und damit die Durchführung dieser Maßnahmen zur
rechtlichen Verpflichtung des antragstellenden Unternehmens wird.
5. Die Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde wird darüber hinaus gebeten, die
Messungen zu tieffrequenten Geräuschemissionen zu veranlassen. Das vom Gutachter
accon aktuell zugrunde gelegte Prognosemodell ist angesichts der deutlichen Abweichungen
vom im Gutachten ACB 0510-405955-105 zur Errichtung der PM 3 vom 28.06.2010 für den
IP 2 mittels einer früheren Modellvariante ermittelten Zielwert von den aktuell ermittelten
Werten einer kritischen Überprüfung hinsichtlich des Modelldatensatzes und der
Wirkungsbeziehungen zu unterziehen.
Beratungsergebnis:
17 Stimmen dafür, 3 dagegen, 1 Enthaltungen