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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH", hier: Festlegung der Ziele des Bebauungsplanes)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
68 kB
Datum
14.09.2012
Erstellt
24.09.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH",
hier: 	Festlegung der Ziele des Bebauungsplanes)

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BESCHLUSS aus der 17. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 14.09.2012 TOP Betreff 2.1 Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH", hier: Festlegung der Ziele des Bebauungsplanes Vorlage: 28/2012 1. Ergänzung Beschluss: Die planerischen Ziele für den zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle“, werden wie folgt festgelegt: 1. Kontingentierung der zulässigen Lärmemissionen. 2. Festsetzung von Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (zum Beispiel Gerüche) oder zur Vermeidung oder Minderung dieser Einwirkungen im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB. 3. Gliederung des Plangebietes. 4. Zusätzliche Ziele können im weiteren Bebauungsplanverfahren noch festgelegt werden. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen