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Beschlusstext (Antrag der Firma Niederauer Mühle gemäß § 16 BImSchG zum Parallelbetrieb der Kesselanlagen 1 - 3; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
69 kB
Datum
14.09.2012
Erstellt
24.09.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Antrag der Firma Niederauer Mühle gemäß § 16 BImSchG zum Parallelbetrieb der Kesselanlagen 1 - 3;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau)

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BESCHLUSS aus der 17. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 14.09.2012 TOP Betreff 2.3 Antrag der Firma Niederauer Mühle gemäß § 16 BImSchG zum Parallelbetrieb der Kesselanlagen 1 - 3; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 44/2012 Beschluss: 1. Die Entscheidung über den vorliegenden Genehmigungsantrag gemäß § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz der Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau, 52372 Kreuzau, auf Parallelbetrieb der Kessel 1 - 3 wird in Anwendung des § 15 Abs. 1 BauGB zurückgestellt. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Antrag auf Zurückstellung bei der Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde fristgerecht einzureichen. Beratungsergebnis: Beschluss: 2. Ohne Abstimmung Nach Bekanntmachung der gemäß § 14 BauGB beschlossenen Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle“, ist dies der Bezirksregierung unverzüglich mitzuteilen. Beratungsergebnis: Ohne Abstimmung