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Öffentliche Niederschrift (Umweltausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
112 kB
Datum
23.05.2012
Erstellt
05.06.12, 13:02
Aktualisiert
05.06.12, 13:02
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Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 8. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 23.05.2012 Mitgliederzahl: 18 Vorsitzender: Kaptain, Johannes Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Ackers, Elfriede 2. Böcking, Paul 3. Gerards, Elmar 4. Graf von Spee, Mariano 5. Gunkel, Dirk 6. Kaptain, Johannes 7. Kilian, Manfred, vertritt Lüttgen, Wolfgang 8. Körner, Karlheinz, vertritt Weyrauch, Johann 9. Dr. Meurer, Erik, vertritt Dr. Kranke, Heinrich 10. Dr. Nolten, Ralf 11. Olschewski, Dieter 12. Petran, Franz 13. Pütz, Elisabeth 14. Scharfen, Volker 15. Stolzenbach, Thomas 16. Dr. Süreth, Harald 17. Tesch, Michael 18. Winter, Heinrich b) von der Verwaltung 1. GVD Stolz 2. GOVR Schmühl 3. VwfW Wolfram 4. VwfA Rheinbach 5. VwfA Gottstein Es fehlen entschuldigt: Dr. Kranke, Heinrich Lüttgen, Wolfgang Weyrauch, Johann Kreuzau, den 23.05.2012 Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:50 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung formund fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungsoder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 1.1 Abfallbilanz 2011 2. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 2.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 3. Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen auf Maßnahmen der Gemeinde zum Erhalt der Streuobstwiesen Vorlage: 25/2012 4. Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH", hier: Vorliegende Anträge der Bürgerinitiative Saubere Luft in Kreuzau e.V. zur Änderung des Bebauungsplanes sowie zum Erlass einer Veränderungssperre mit dem Ziel der Vermeidung steigender Umweltbelastungen durch die Niederauer Mühle GmbH Vorlage: 28/2012 5. 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft; hier: Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (Scoping) gem. § 4 Abs. 1 BauGB Vorlage: 39/2011 1. Ergänzung 6. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 7. Mitteilungen 8. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 8.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 9. Anfragen -3A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen GOVR Schmühl teilt mit, dass die Verwaltung zugesagt hat, in dieser Sitzungsrunde den Energiebericht 2011 vorzulegen. Dieser ist der Niederschrift beigefügt Hierbei werden die Jahre 2008 und 2011 verglichen. Es ist festzustellen, dass sich bei allen gemeindlichen Gebäuden der Energieverbrauch reduziert hat. Im Bereich der Stromkosten konnte jedoch zunächst nicht eingespart werden, da weitere Räumlichkeiten errichtet wurden, sodass eine Stromersparnis nur schwer zu erreichen war. Zudem wurden, außer in den Räumlichkeiten der Haupt- und Realschule, wo eine Umstellung auf tageslichtabhängige Beleuchtung stattgefunden hat, weniger energetische Maßnahmen im Bereich der Beleuchtung getroffen. Ausschussmitglied Böcking fragt in diesem Zusammenhang, ob die Straßenbeleuchtung mit berücksichtigt wurde, was GOVR Schmühl verneint. 1.1 Abfallbilanz 2011 Die schriftliche Mitteilung wird als Tischvorlage vorgelegt und wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen. Sie ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. 2. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 2.1 Allgemeine Sachstandsinformationen Es liegen keine Sachstandsinformationen vor. 3. Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen auf Maßnahmen der Gemeinde zum Erhalt der Streuobstwiesen Vorlage: 25/2012 VwfW Wolfram führt aus, dass seitens der Verwaltung nach der letzten Umweltausschusssitzung in dem Bereich Streuobstwiesen reagiert wurde. Es wurde zum einen ein Artikel im Amtsblatt veröffentlicht, zum anderen war die Verwaltung auch schon bei einigen Anliegen und Fragen der Bürger behilflich. Das in dem Antrag geforderte Streuobstwiesenkataster kann jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht geführt werden. Eine Streuobstwiesenbörse kann aber innerhalb der Verwaltung eingerichtet werden. Ausschussmitglied Dr. Nolten weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass es diese Darstellung im Landschaftsplan Kreuzau/Nideggen bereits gibt. In diesem sind für die Gemeinde Kreuzau 40 Streuobstwiesen aufgezeigt. Die Darstellung kann auf der Internetseite des Kreises Düren eingesehen werden. GOVR Schmühl weist darauf hin, dass die Verwaltung in der letzten Umweltausschusssitzung besonders im Bezug auf die Pflege und Unterhaltung der Streuobstwiese in Winden in die Kritik geraten ist. Für diese Streuobstwiese besteht jedoch ein unentgeltlicher Pachtvertrag aus dem, Jahre 1992 mit dem Naturschutzbund Kreisverband Düren. Er wird diesen um Stellungnahme bitten. Beschlussvorschlag: Dem Antrag der Bündnis 90/ Die Grünen auf Unterstützung der Streuobstwiesenbesitzer in der Gemeinde Kreuzau wird insofern zugestimmt, als das in der Verwaltung eine Streuobstwiesenbörse eingerichtet wird, in der sich alle auf eigenen Wunsch eintragen lassen können, die eine Streuobstwiese übernehmen oder abgeben möchten. Der Antrag, ein Streuobstwiesenkataster anzulegen wird abgelehnt, da dies aus Gründen des Datenschutzes rechtlich nicht möglich ist. -4Beratungsergebnis: 4. 18 Stimmen dafür, 0 dagegen, 0 Enthaltungen Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH", hier: Vorliegende Anträge der Bürgerinitiative Saubere Luft in Kreuzau e.V. zur Änderung des Bebauungsplanes sowie zum Erlass einer Veränderungssperre mit dem Ziel der Vermeidung steigender Umweltbelastungen durch die Niederauer Mühle GmbH Vorlage: 28/2012 GOVR Schmühl weist darauf hin, dass zwischenzeitlich eine Stellungnahme der Bürgerinitiative vorliegt. Diese ist der Niederschrift beigefügt. Im Bauausschuss vom 22.05.2012 wurde über das Thema ausgiebig gesprochen, jedoch noch kein Empfehlungsbeschluss ausgesprochen. Es wird zunächst in allen Fraktionen beraten und im Hauptausschuss am 12.06.2012 soll ein Beschlussvorschlag unterbreitet werden. Für die Verwaltung ist klar, dass die Bürgerinitiative steigende Umweltbelastungen durch die Niederauer Mühle vermeiden will, was auch Ziel der Verwaltung ist. Es müsse jedoch überlegt werden, wie dieses Ziel erreicht werden kann – über eine Veränderung des Bebauungsplanes oder über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, in dem Dinge geregelt werden können, die in einem neuen Bebauungsplan nicht verankert werden können. Der gestrige Beschlussvorschlag sollte die Verwaltung dazu ermächtigen, unter Hinzuziehung juristischer Beratung einen Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages aufzustellen. Bei einem neuen Bebauungsplan kann rechtlich keine Festsetzung getroffen werden, dass auf dem Betriebsgelände keine 3. Papiermaschine gebaut werden kann. Auch kann dort nicht geregelt werden, dass nur noch 370 t Tetrapack verarbeitet werden darf und die Erhöhung der Wärmenennleistung kann nicht verhindert werden. Dies ist in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag jedoch möglich. Auch können in einem neuen Bebauungsplan keine anderen Festsetzungen bezüglich der TA Lärm und der Zulässigkeit der Papiermaschine getroffen werden. Zudem bildet das Heizkraftwerk bauordnungs- und planungsrechtlich keine eigenständige Anlage, sondern eine Nebenanlage zur Papiermaschine. Eine Vermeidung stetiger Umweltbelastungen kann demnach eher über einen öffentlichrechtlichen Vertrag erreicht werden als über einen neuen Bebauungsplan. GOVR Schmühl sagt zu, ein Gespräch mit einem Juristen zu führen mit der Bitte, die Vor- und Nachteile eines neuen Bebauungsplanes bzw. eines öffentlich-rechtlichen Vertrages einmal zu Papier zu bringen. Ausschussmitglied Böcking empfiehlt, zur nächsten Hauptausschusssitzung einen Juristen hinzuzuziehen. GOVR Schmühl sagt zu, dass er sich mit diesem in Verbindung setzen wird. Einstimmig ist der Umweltausschuss damit einverstanden, die Diskussion in der nächsten Hauptausschusssitzung fortzuführen und hierzu einen juristischen Beistand einzuladen. 5. 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft; hier: Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (Scoping) gem. § 4 Abs. 1 BauGB Vorlage: 39/2011 1. Ergänzung VwfA Gottstein hält eine Präsentation, die zuvor im Bauausschuss durch Herrn Gehm vorgetragen wurde. Diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. -5Hierbei geht es im Wesentlichen darum, dass es zur Aufstellung von Windkraftanlagen in der Gemeinde Kreuzau drei geeignete Flächen gibt. Diese liegen in Stockheim sowie westlich und östlich von Thum. Die Fläche in Stockheim liegt jedoch im Einflugbereich des Fliegerhorst Nörvenich, wodurch eine Höhenbegrenzung der Windräder gegeben ist. Zudem sei dort die Windgeschwindigkeit nicht optimal, da der Wind über einen Kamm strömt und dadurch an Geschwindigkeit abnimmt. Das beauftragte Ingenieurbüro habe in seinem Gutachten Schutzabstände von 800 m zur nächsten Bebauung vorgegeben. Diese seien auch auf 700 m reduzierbar. Dies könnte für die näherliegende Bebauung zu erheblich mehr Lärmimissionen führen. Zudem sei es wirtschaftlich effektiver, weniger hohe Anlagen auf einer kleinen Fläche aufzustellen als viele kleine auf einer größeren Fläche. Ausschussmitglied Böcking weist darauf hin, das erst einmal dargstellt werden müsste, welche Konsequenzen ein Schutzabstand von 700 m mit sich bringt. Diese Rücknahme des Schutzabstandes muss laut Ausschussmitglied Dr. Nolten aus Sicht des Umweltausschusses kritisch hinterfragt werden, da es auch um Eingriffe in das Landschaftsbild geht. Daher sollte eine Sichtbarkeitsanalyse erstellt werden. Im Ausschuss besteht Einvernehmen, den Beschlussvorschlag um den Aspekt einer Sichtbarkeitsanalyse zu erweitern. Beschlussvorschlag: Die in der Standortuntersuchung der VDH Projektmanagement als geeignet/teilweise geeignet analysierten Flächen sollen in das Verfahren „33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau als Konzentrationszone für die Windkraft“ eingebracht werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB durchzuführen. Bis zur Sitzung des Hauptausschusses am 12.6.2012 wird die Untersuchung mit einem Schutzabstand von 700 m zu Siedlungsbereichen von der VDH Projektmanagement erstellt und in die weitere politische Beratung eingebracht. Zudem wird zur besseren visuellen Verdeutlichung eine Sichtbarkeitsanalyse erstellt. Beratungsergebnis: 15 Stimmen dafür, 0 dagegen, 3 Enthaltungen 6. Anfragen a) Ausschussmitglied Stolzenbach merkt an, dass in den letzten Tagen der Kanal in Winden durch die Feuerwehr untersucht wurde und fragt, ob seitens der Verwaltung hierzu etwas bekannt ist. GOVR Schmühl führt aus, dass hierzu nichts bekannt ist. b) Ausschussmitglied Böcking möchte wissen, ob die Fischtreppe in Obermaubach ihren Zweck erfüllt. GOVR Schmühl sagt eine Klärung der Angelegenheit mit dem Wasserverband zu. -6- Der Ausschussvorsitzende: - Kaptain - Die Schriftführerin: - Rheinbach -