Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
112 kB
Datum
23.05.2012
Erstellt
05.06.12, 13:02
Aktualisiert
05.06.12, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 8. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 23.05.2012
Mitgliederzahl:
18
Vorsitzender:
Kaptain, Johannes
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten
Ausschussmitglieder:
1. Ackers, Elfriede
2. Böcking, Paul
3. Gerards, Elmar
4. Graf von Spee, Mariano
5. Gunkel, Dirk
6. Kaptain, Johannes
7. Kilian, Manfred, vertritt Lüttgen,
Wolfgang
8. Körner, Karlheinz, vertritt Weyrauch,
Johann
9. Dr. Meurer, Erik, vertritt Dr. Kranke,
Heinrich
10. Dr. Nolten, Ralf
11. Olschewski, Dieter
12. Petran, Franz
13. Pütz, Elisabeth
14. Scharfen, Volker
15. Stolzenbach, Thomas
16. Dr. Süreth, Harald
17. Tesch, Michael
18. Winter, Heinrich
b) von der Verwaltung
1. GVD Stolz
2. GOVR Schmühl
3. VwfW Wolfram
4. VwfA Rheinbach
5. VwfA Gottstein
Es fehlen entschuldigt:
Dr. Kranke, Heinrich
Lüttgen, Wolfgang
Weyrauch, Johann
Kreuzau, den 23.05.2012
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer
Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:50 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr
Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung formund fristgerecht eingeladen ist. Es wird
angefragt,
ob
Änderungsoder
Ergänzungswünsche
zur
Tagesordnung
gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
1.1
Abfallbilanz 2011
2.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
2.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
3.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen auf Maßnahmen der Gemeinde zum Erhalt
der Streuobstwiesen
Vorlage: 25/2012
4.
Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH",
hier:
Vorliegende Anträge der Bürgerinitiative Saubere Luft in Kreuzau e.V. zur
Änderung des Bebauungsplanes sowie zum Erlass einer Veränderungssperre mit dem
Ziel der
Vermeidung steigender Umweltbelastungen durch die Niederauer Mühle
GmbH
Vorlage: 28/2012
5.
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum
Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
(Scoping) gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 39/2011 1. Ergänzung
6.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
7.
Mitteilungen
8.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
8.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
9.
Anfragen
-3A. Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
GOVR Schmühl teilt mit, dass die Verwaltung zugesagt hat, in dieser Sitzungsrunde den
Energiebericht 2011 vorzulegen. Dieser ist der Niederschrift beigefügt
Hierbei werden die Jahre 2008 und 2011 verglichen. Es ist festzustellen, dass sich bei allen
gemeindlichen Gebäuden der Energieverbrauch reduziert hat. Im Bereich der Stromkosten konnte
jedoch zunächst nicht eingespart werden, da weitere Räumlichkeiten errichtet wurden, sodass
eine Stromersparnis nur schwer zu erreichen war. Zudem wurden, außer in den Räumlichkeiten
der Haupt- und Realschule, wo eine Umstellung auf tageslichtabhängige Beleuchtung
stattgefunden hat, weniger energetische Maßnahmen im Bereich der Beleuchtung getroffen.
Ausschussmitglied Böcking fragt in diesem Zusammenhang, ob die Straßenbeleuchtung mit
berücksichtigt wurde, was GOVR Schmühl verneint.
1.1
Abfallbilanz 2011
Die schriftliche Mitteilung wird als Tischvorlage vorgelegt und wird von den Ausschussmitgliedern
zur Kenntnis genommen. Sie ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
2.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
2.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
Es liegen keine Sachstandsinformationen vor.
3.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen auf Maßnahmen der Gemeinde zum
Erhalt der Streuobstwiesen
Vorlage: 25/2012
VwfW Wolfram führt aus, dass seitens der Verwaltung nach der letzten Umweltausschusssitzung
in dem Bereich Streuobstwiesen reagiert wurde. Es wurde zum einen ein Artikel im Amtsblatt
veröffentlicht, zum anderen war die Verwaltung auch schon bei einigen Anliegen und Fragen der
Bürger behilflich.
Das in dem Antrag geforderte Streuobstwiesenkataster kann jedoch aus datenschutzrechtlichen
Gründen nicht geführt werden. Eine Streuobstwiesenbörse kann aber innerhalb der Verwaltung
eingerichtet werden.
Ausschussmitglied Dr. Nolten weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass es diese Darstellung
im Landschaftsplan Kreuzau/Nideggen bereits gibt. In diesem sind für die Gemeinde Kreuzau 40
Streuobstwiesen aufgezeigt. Die Darstellung kann auf der Internetseite des Kreises Düren
eingesehen werden.
GOVR Schmühl weist darauf hin, dass die Verwaltung in der letzten Umweltausschusssitzung
besonders im Bezug auf die Pflege und Unterhaltung der Streuobstwiese in Winden in die Kritik
geraten ist. Für diese Streuobstwiese besteht jedoch ein unentgeltlicher Pachtvertrag aus dem,
Jahre 1992 mit dem Naturschutzbund Kreisverband Düren. Er wird diesen um Stellungnahme
bitten.
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der Bündnis 90/ Die Grünen auf Unterstützung der Streuobstwiesenbesitzer in der
Gemeinde Kreuzau wird insofern zugestimmt, als das in der Verwaltung eine
Streuobstwiesenbörse eingerichtet wird, in der sich alle auf eigenen Wunsch eintragen lassen
können, die eine Streuobstwiese übernehmen oder abgeben möchten.
Der Antrag, ein Streuobstwiesenkataster anzulegen wird abgelehnt, da dies aus Gründen des
Datenschutzes rechtlich nicht möglich ist.
-4Beratungsergebnis:
4.
18 Stimmen dafür, 0 dagegen, 0 Enthaltungen
Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle
GmbH",
hier:
Vorliegende Anträge der Bürgerinitiative Saubere Luft in Kreuzau e.V.
zur Änderung
des Bebauungsplanes sowie zum Erlass einer
Veränderungssperre mit dem Ziel der Vermeidung steigender Umweltbelastungen
durch die Niederauer Mühle GmbH
Vorlage: 28/2012
GOVR Schmühl weist darauf hin, dass zwischenzeitlich eine Stellungnahme der Bürgerinitiative
vorliegt. Diese ist der Niederschrift beigefügt.
Im Bauausschuss vom 22.05.2012 wurde über das Thema ausgiebig gesprochen, jedoch noch
kein Empfehlungsbeschluss ausgesprochen. Es wird zunächst in allen Fraktionen beraten und im
Hauptausschuss am 12.06.2012 soll ein Beschlussvorschlag unterbreitet werden.
Für die Verwaltung ist klar, dass die Bürgerinitiative steigende Umweltbelastungen durch die
Niederauer Mühle vermeiden will, was auch Ziel der Verwaltung ist. Es müsse jedoch überlegt
werden, wie dieses Ziel erreicht werden kann – über eine Veränderung des Bebauungsplanes
oder über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, in dem Dinge geregelt werden können, die in einem
neuen Bebauungsplan nicht verankert werden können.
Der gestrige Beschlussvorschlag sollte die Verwaltung dazu ermächtigen, unter Hinzuziehung
juristischer Beratung einen Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages aufzustellen.
Bei einem neuen Bebauungsplan kann rechtlich keine Festsetzung getroffen werden, dass auf
dem Betriebsgelände keine 3. Papiermaschine gebaut werden kann. Auch kann dort nicht geregelt
werden, dass nur noch 370 t Tetrapack verarbeitet werden darf und die Erhöhung der
Wärmenennleistung kann nicht verhindert werden.
Dies ist in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag jedoch möglich.
Auch können in einem neuen Bebauungsplan keine anderen Festsetzungen bezüglich der TA
Lärm und der Zulässigkeit der Papiermaschine getroffen werden.
Zudem bildet das Heizkraftwerk bauordnungs- und planungsrechtlich keine eigenständige Anlage,
sondern eine Nebenanlage zur Papiermaschine.
Eine Vermeidung stetiger Umweltbelastungen kann demnach eher über einen öffentlichrechtlichen Vertrag erreicht werden als über einen neuen Bebauungsplan.
GOVR Schmühl sagt zu, ein Gespräch mit einem Juristen zu führen mit der Bitte, die Vor- und
Nachteile eines neuen Bebauungsplanes bzw. eines öffentlich-rechtlichen Vertrages einmal zu
Papier zu bringen.
Ausschussmitglied Böcking empfiehlt, zur nächsten Hauptausschusssitzung einen Juristen
hinzuzuziehen. GOVR Schmühl sagt zu, dass er sich mit diesem in Verbindung setzen wird.
Einstimmig ist der Umweltausschuss damit einverstanden, die Diskussion in der nächsten
Hauptausschusssitzung fortzuführen und hierzu einen juristischen Beistand einzuladen.
5.
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum
Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange (Scoping) gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 39/2011 1. Ergänzung
VwfA Gottstein hält eine Präsentation, die zuvor im Bauausschuss durch Herrn Gehm vorgetragen
wurde. Diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
-5Hierbei geht es im Wesentlichen darum, dass es zur Aufstellung von Windkraftanlagen in der
Gemeinde Kreuzau drei geeignete Flächen gibt. Diese liegen in Stockheim sowie westlich und
östlich von Thum.
Die Fläche in Stockheim liegt jedoch im Einflugbereich des Fliegerhorst Nörvenich, wodurch eine
Höhenbegrenzung der Windräder gegeben ist. Zudem sei dort die Windgeschwindigkeit nicht
optimal, da der Wind über einen Kamm strömt und dadurch an Geschwindigkeit abnimmt.
Das beauftragte Ingenieurbüro habe in seinem Gutachten Schutzabstände von 800 m zur
nächsten Bebauung vorgegeben. Diese seien auch auf 700 m reduzierbar. Dies könnte für die
näherliegende Bebauung zu erheblich mehr Lärmimissionen führen.
Zudem sei es wirtschaftlich effektiver, weniger hohe Anlagen auf einer kleinen Fläche aufzustellen
als viele kleine auf einer größeren Fläche.
Ausschussmitglied Böcking weist darauf hin, das erst einmal dargstellt werden müsste, welche
Konsequenzen ein Schutzabstand von 700 m mit sich bringt.
Diese Rücknahme des Schutzabstandes muss laut Ausschussmitglied Dr. Nolten aus Sicht des
Umweltausschusses kritisch hinterfragt werden, da es auch um Eingriffe in das Landschaftsbild
geht. Daher sollte eine Sichtbarkeitsanalyse erstellt werden.
Im Ausschuss besteht Einvernehmen, den Beschlussvorschlag um den Aspekt einer
Sichtbarkeitsanalyse zu erweitern.
Beschlussvorschlag:
Die in der Standortuntersuchung der VDH Projektmanagement als geeignet/teilweise geeignet
analysierten Flächen sollen in das Verfahren „33. Änderung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Kreuzau als Konzentrationszone für die Windkraft“ eingebracht werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
durchzuführen.
Bis zur Sitzung des Hauptausschusses am 12.6.2012 wird die Untersuchung mit einem
Schutzabstand von 700 m zu Siedlungsbereichen von der VDH Projektmanagement erstellt und in
die weitere politische Beratung eingebracht.
Zudem wird zur besseren visuellen Verdeutlichung eine Sichtbarkeitsanalyse erstellt.
Beratungsergebnis:
15 Stimmen dafür, 0 dagegen, 3 Enthaltungen
6.
Anfragen
a) Ausschussmitglied Stolzenbach merkt an, dass in den letzten Tagen der Kanal in Winden durch
die Feuerwehr untersucht wurde und fragt, ob seitens der Verwaltung hierzu etwas bekannt ist.
GOVR Schmühl führt aus, dass hierzu nichts bekannt ist.
b) Ausschussmitglied Böcking möchte wissen, ob die Fischtreppe in Obermaubach ihren Zweck
erfüllt.
GOVR Schmühl sagt eine Klärung der Angelegenheit mit dem Wasserverband zu.
-6-
Der Ausschussvorsitzende:
- Kaptain -
Die Schriftführerin:
- Rheinbach -