Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
69 kB
Datum
23.05.2012
Erstellt
05.06.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 8. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 23.05.2012
TOP
Betreff
5.
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau
zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier: Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher
Belange (Scoping) gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 39/2011 1. Ergänzung
Beschluss:
Die in der Standortuntersuchung der VDH Projektmanagement als geeignet/teilweise geeignet
analysierten Flächen sollen in das Verfahren „33. Änderung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Kreuzau als Konzentrationszone für die Windkraft“ eingebracht werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
durchzuführen.
Bis zur Sitzung des Hauptausschusses am 12.6.2012 wird die Untersuchung mit einem
Schutzabstand von 700 m zu Siedlungsbereichen von der VDH Projektmanagement erstellt und
in die weitere politische Beratung eingebracht.
Zudem wird zur besseren visuellen Verdeutlichung eine Sichtbarkeitsanalyse erstellt.
Beratungsergebnis:
15 Stimmen dafür, 0 dagegen, 3 Enthaltungen