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Beschlusstext (33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft; hier: Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (Scoping) gem. § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
69 kB
Datum
23.05.2012
Erstellt
05.06.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:	Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (Scoping) gem. § 4 Abs. 1 BauGB)

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BESCHLUSS aus der 8. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 23.05.2012 TOP Betreff 5. 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft; hier: Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (Scoping) gem. § 4 Abs. 1 BauGB Vorlage: 39/2011 1. Ergänzung Beschluss: Die in der Standortuntersuchung der VDH Projektmanagement als geeignet/teilweise geeignet analysierten Flächen sollen in das Verfahren „33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau als Konzentrationszone für die Windkraft“ eingebracht werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB durchzuführen. Bis zur Sitzung des Hauptausschusses am 12.6.2012 wird die Untersuchung mit einem Schutzabstand von 700 m zu Siedlungsbereichen von der VDH Projektmanagement erstellt und in die weitere politische Beratung eingebracht. Zudem wird zur besseren visuellen Verdeutlichung eine Sichtbarkeitsanalyse erstellt. Beratungsergebnis: 15 Stimmen dafür, 0 dagegen, 3 Enthaltungen