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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH", hier: Vorliegende Anträge der Bürgerinitiative Saubere Luft in Kreuzau e.V. zur Änderung des Bebauungsplanes sowie zum Erlass einer Veränderungssperre mit dem Ziel der Vermeidung steigender Umweltbelastungen durch die Niederauer Mühle GmbH)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,8 kB
Datum
23.05.2012
Erstellt
05.06.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH",
hier: 	Vorliegende Anträge der Bürgerinitiative Saubere Luft in Kreuzau e.V. zur Änderung 	des Bebauungsplanes sowie zum Erlass einer Veränderungssperre mit dem Ziel der 	Vermeidung steigender Umweltbelastungen durch die Niederauer Mühle GmbH)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 8. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 23.05.2012 TOP Betreff 4. Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH", hier: Vorliegende Anträge der Bürgerinitiative Saubere Luft in Kreuzau e.V. zur Änderung des Bebauungsplanes sowie zum Erlass einer Veränderungssperre mit dem Ziel der Vermeidung steigender Umweltbelastungen durch die Niederauer Mühle GmbH Vorlage: 28/2012 Beschluss: 1. Der Antrag der Bürgerinitiative Saubere Luft in Kreuzau e.V. auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19 unter gleichzeitigem Erlass einer Veränderungssperre wird abgelehnt. 2. Zur Vermeidung steigender Umweltbelastungen durch die Niederauer Mühle GmbH wird die Verwaltung beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen. In diesem Vertrag verpflichtet sich die Firma: 1. keine zusätzliche dritte Papiermaschine im Plangebiet zu errichten, 2. auf eine Abfallverbrennung im Heizkraftwerk unabhängig von der genehmigten Wärmemenge zu verzichten, 3. auf eine Erhöhung der derzeit gemäß Bescheid vom 02.03.2012 festgeschriebenen Verarbeitungsmenge gebrauchten Getränkekartons von 370 Tagestonnen zu verzichten. Beratungsergebnis: