Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
87 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
07.11.08, 04:19
Aktualisiert
07.11.08, 04:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2.b) - 3
1
(2)2. Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen.
Die Kündigung hat zur Folge, dass die Gesellschaft nicht unter den verbliebenen
Gesellschaftern fortgesetzt wird, sondern mit Ablauf der Kündigungsfrist aufgelöst
ist und gemäß § 14 liquidiert wird. Sie ist nur zulässig, wenn der Gesellschafter
gleichzeitig auch den Gesellschaftsvertrag der Energie Nordeifel BeteiligungsGmbH kündigt.
(1)1. Die Dauer der Gesellschaft ist nicht begrenzt.
Dauer der Gesellschaft, Kündigung, Geschäftsjahr
§3
(2)2. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch
die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann.
b) das Halten einervon Beteiligungen im Rahmen der vorgenannten Zwecke,
insbesondere an der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden Gesellschaft mit
beschränkter Haftung mit Sitz in Kall/Eifel und deren Verwaltung,
a)das Erbringen von Dienstleistungen im Rahmen der Energieversorgung auf
dem Gebiet des ehemaligen Kreises Schleiden, wie zum Beispiel:
Energielieferungen, die Planung, der Erwerb, die Anpachtung, Anmietung,
Wartung, Instandhaltung, der Bau von Energieversorgungs- und Energie
a) -verbrauchsanlagen einschließlich auch der Vermietung, Verpachtung von
Transformatorenstationen, Schaltanlagen und das Energiecontrakting.
(1)1. Gegenstand des Unternehmens sind
Gegenstand des Unternehmens
§2
(2)2. Der Sitz der Gesellschaft ist Kall/Eifel.
(1)1. Die Firma der Gesellschaft lautet: „ Energie Nordeifel GmbH & Co. KG “.
Firma und Sitz
§1
der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG
Gesellschaftsvertrag
Anlage 1 zu Info197/2008
Euro
b) die RWE Rhein-Ruhr AG, Essen
mit einem Kommanditanteil von
12.500,00
12.500,00
25.000,00
Sonstige Einlagen der Gesellschafter,
die nach Beschluss der Gesellschafterversammlung nicht entnahmefähigen
Teile des Gewinns und Verlusts bis zur Höhe eines Guthabens.
Übertragung von Kommanditanteilen
§5
(6)6. Über das variable Kapitalkonto sind entnahmefähige Gewinnanteile, Entnahmen
und der sonstige Zahlungsverkehr zwischen der Gesellschaft und den
Kommanditisten zu buchen.
-
-
(5)5. Auf das Festkapitalkonto II werden zusätzlich gebucht:
(4)4. Auf das Festkapitalkonto I werden die Hafteinlagen verbucht. Das
Festkapitalkonto I weist die Quote der Beteiligung der Kommanditisten am
Gesellschaftsvermögen aus.
(3)3. Für jeden Kommanditisten werden zwei feste Kapitalkonten und ein variables
Kapitalkonto geführt, die nicht verzinst werden.
Euro
Euro
a) der Kreis Euskirchen
mit einem Kommanditanteil von
Am Festkapital sind als Kommanditisten wie folgt beteiligt:
(2)2. Das Festkapital der Gesellschaft beträgt
(1)1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Energie Nordeifel BeteiligungsGmbH mit Sitz in Kall/Eifel. Zur Leistung einer Kapitaleinlage ist die persönlich
haftende Gesellschafterin – auch bei einer etwaigen Heraufsetzung der
Kommanditeinlagen – weder berechtigt noch verpflichtet. Sie hält keinen
Kapitalanteil und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.
Gesellschafter, Einlagen, Gesellschafterkonten
§4
(4)4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(3)3. Jede Kündigung bedarf der Form des eingeschriebenen Briefes mit
Rückschein. Sie ist gegenüber der Gesellschaft zu erklären, die jeden
Gesellschafter unverzüglich zu unterrichten hat. Für die Rechtzeitigkeit der
Kündigung ist der Eingang bei der Gesellschaft maßgebend.
2
§7
(4)4. Die Ausübung der der Gesellschaft aus ihrer Beteiligung an der Kreis-EnergieVersorgung Schleiden Gesellschaft mit beschränkter Haftung zustehenden
Für die Haftungsfunktion erhält die persönlich haftende Gesellschafterin ferner
eine jährliche, jeweils am Ende eines jeden Geschäftsjahres zu zahlende
Vergütung in Höhe von 6 % ihres eingezahlten Stammkapitals, das zu Beginn des
Geschäftsjahres in ihrer Bilanz ausgewiesen ist.
(3)3. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat Anspruch auf Ersatz aller ihr
durch die Geschäftsführung erwachsenden Aufwendungen. Hierfür erhält sie eine
pauschale Vergütung von Euro 3.000,00 jährlich, fällig und zahlbar am Ende
eines Jahres. Höhere Aufwendungen erhält sie gegen Nachweis erstattet. Die
Vergütung ist zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres unter Berücksichtigung der
Leistungen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Ertragslage der
Gesellschaft
neu
festzusetzen.
Die
Festsetzung
geschieht
durch
Gesellschafterbeschluss.
(2)2. Die persönlich haftende Gesellschafterin führt die Geschäfte nach Maßgabe
der Gesetze und dieses Gesellschaftsvertrages.
(1)1. Zur Geschäftsführung und Vertretung ist die persönlich haftende
Gesellschafterin berechtigt und verpflichtet. Für Rechtsgeschäfte zwischen der
Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH und der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG
sind die zur Geschäftsführung und Vertretung befugten Personen von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft
3. der Aufsichtsrat.
2. die Gesellschafterversammlung,
1. die Geschäftsführung,
Die Organe der Gesellschaft sind:
Gesellschaftsorgane
der
Gesellschafterversammlung
erfolgt
durch
die
(10)10.
Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn alle
Gesellschafter vertreten sind. Wird dieses Erfordernis nicht erreicht, so kann
innerhalb von einer Woche durch eingeschriebenen Brief mit einer Frist von
(9)9. Je hundert Euro eines Kommanditanteils gewähren eine Stimme. Jeder
Gesellschafter kann, auch wenn er mehrere Vertreter entsendet, seine Stimmen
nur einheitlich abgeben.
(8)8. Die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung werden mit einfacher
Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, es sei denn, das Gesetz sieht
zwingend eine höhere Mehrheit vor.
(7)7. Wenn die Lage der Gesellschaft es erfordert, ist unverzüglich eine
außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen.
(6)6. Die Einberufung der Gesellschafterversammlung hat schriftlich - in dringenden
Fällen auch telefonisch, telegrafisch oder per Telefax - unter Mitteilung der
Tagesordnung mindestens acht Tage - den Tag der Briefaufgabe zur Post nicht
mitgerechnet - vor dem Versammlungstermin an die letztbenannte Adresse der
Gesellschafter zu erfolgen.
(5)5. Der Ort der Versammlung ist Kall/Eifel. Bei der Einberufung kann auch ein
anderer Ort bestimmt werden.
(4)4. Die Einberufung
Geschäftsführung.
(3)3. Der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung wird im jährlichen Wechsel
gestellt, und zwar in den Jahren mit geraden Endzahlen durch die RWE RheinRuhr AG und in den Jahren mit ungeraden Endzahlen durch den Kreis
Euskirchen.
(2)2. Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet alljährlich innerhalb der
ersten acht Monate nach Ablauf eines Geschäftsjahres statt.
(1)1. Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefasst, falls
sich nicht sämtliche Gesellschafter schriftlich mit der zu treffenden Bestimmung
oder mit der schriftlichen Abgabe der Stimmen einverstanden erklären.
Gesellschafterversammlung
§8
(5)5. Jedem Kommanditisten steht ein Auskunfts- und Einsichtsrecht im Umfang
des § 51a Abs. 1 und 2 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung zu.
(2)2. Eine Verfügung über einen Kommanditanteil oder einen Teil desselben ist nur
zulässig, wenn der Erwerber gleichzeitig auch den Geschäftsanteil des Veräußsserers an der Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH bzw. den
entsprechenden Teil desselben erwirbt.
§6
Rechte bedarf in den in § 12 (7) aufgeführten Angelegenheiten der vorherigen
Zustimmung des Aufsichtsrates. Eine entsprechende Beschlussfassung des
Aufsichtsrates der Gesellschaft hat dier Geschäftsführerung rechtzeitig
herbeizuführen.
4
(1)1. Die Verfügung über Kommanditanteile oder Teile derselben ist den
Gesellschaftern nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung gestattet.
Der Zustimmung bedarf nicht die Verfügung zu Gunsten verbundener
Unternehmen der Gesellschafter im Sinne des § 15 AktG.
3
des
Jahresabschlusses
und
die
Verwendung
des
§ 10
h)i) der Erwerb und die Veräußsserung von Unternehmen und Beteiligungen an
anderen Unternehmen sowie die Verpachtung von Unternehmen/
Unternehmsteilen.
g)h)
der Abschluss, die Änderung und die Aufhebung von
Unternehmensverträgen im Sinne der §§ 291 und 292 Abs. 1 des
Aktiengesetzes,
f)g)die Auflösung, Umwandlung oder Verschmelzung der Gesellschaft,
f) die Zustimmung zum Wirtschaftsplan (Bilanz-, Ergebnis-, Instandhaltungs-,
Finanz- und Personalplanung und entsprechende 5-Jahres-Planung),
rechtzeitig vor Beginn des neuen Geschäftsjahres,die Zustimmung zum
Wirtschaftsplan,
e) e) die Änderung des Gesellschaftsvertrages einschließlich Kapitalerhöhung
und
Kapitalherabsetzungdie
Änderung
des
Gesellschaftsvertrages
einschließlich Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung (Bilanz-, Ergebnis-,
Instandhaltungs-, Finanz- und Personalplanung und entsprechende 5-JahresPlanung), rechtzeitig vor Beginn des neuen Geschäftsjahres,
d) die Zustimmung zur Verfügung über Kommanditanteile,
c) die Zustimmung zur Teilung von Kommanditanteilen,
b) die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates,
a) die Feststellung
Ergebnisses,
Die Gesellschafterversammlung nimmt die ihr gesetzlich und in diesem
Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben wahr und entscheidet insbesondere
über folgende Angelegenheiten:
Aufgaben der Gesellschafterversammlung
§9
(12)12.
Die
Geschäftsführung
nimmt
an
den
Sitzungen
der
Gesellschafterversammlung teil, so weit die Gesellschafterversammlung im
Einzelfall nichts anderes bestimmt.
(11)11.
Über
die
Verhandlungen
und
Beschlüsse
der
Gesellschafterversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von den
Gesellschaftervertretern zu unterzeichnen ist.
mindestens acht Tagen - den Tag der Briefaufgabe zur Post nicht mitgerechnet eine zweite Gesellschafterversammlung mit gleicher Tagesordnung einberufen
werden. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Gesellschafter
beschlussfähig. Bei der Einladung ist darauf hinzuweisen.
5
2.
Der Vorsitz im Aufsichtsrat wird im jährlichen Wechsel jeweils durch einen
Vertreter des Kreises Euskirchen und einen Vertreter der RWE Rhein-Ruhr AG
geführt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates wird in Jahren mit geraden
Endzahlen durch den Kreis Euskirchen, in denen mit ungeraden Endzahlen durch
die
RWE
Rhein-Ruhr
AG
gestellt.
(1)1.
Der Aufsichtsrat besteht aus viersechs Mitgliedern, von denen je
zweidrei von dem Kreis Euskirchen und der RWE Rhein-Ruhr AG entsandt
werden.
Aufsichtsrat
6
Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates wird eine Niederschrift angefertigt, die der Vorsitzende oder sein Stellvertreter zu unterzeichnen
hat. Beschlussfassungen durch schriftliche Stimmabgabe (Umlaufbeschlüsse)
sind nur zulässig, wenn kein Mitglied diesem Verfahren widerspricht. Sachverständige und Auskunftspersonen können vom Vorsitzenden zur Beratung über
einzelne
Gegenstände
zugezogen
werden.
(2)2.
Der Aufsichtsrat ist bei Anwesenheit von 3/4 seiner Mitglieder
beschlussfähig. Zur Beschlussfassung ist die einfache Mehrheit der nach dem
Gesellschaftsvertrag entsandten Mitglieder erforderlich und genügend. Ein
Mitglied nimmt auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn es sich der Stimme
(1)1.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates, im Verhinderungsfall sein
Stellvertreter,
beruft
die
Aufsichtsratssitzungen
ein.
Verlangt
ein
Aufsichtsratsmitglied die Einberufung, so hat der Vorsitzende diesem Verlangen
innerhalb drei Wochen zu entsprechen. Die Geschäftsführung ist nach vorheriger
Rücksprache mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden von sich aus befugt, eine
Sitzung des Aufsichtsrates einzuberufen. Die Einberufung hat nach Maßgabe des
§ 8 Absatz (6) zu erfolgen. Im übrigen findet eine Sitzung des Aufsichtsrates im
Hinblick auf § 7 Absatz (4) stets vor einer Gesellschafterversammlung der KreisEnergie-Versorgung Schleiden, Gesellschaft mit beschränkter Haftung statt.
Beschlüsse des Aufsichtsrates
§ 11
(7)7.
Die Vertreter des Kreises Euskirchen im Aufsichtsrat haben die Interessen
des Kreises zu verfolgen. Sie sind an die Beschlüsse des Kreistages gebunden
und haben ihr Amt auf Beschluss des Kreistages jederzeit niederzulegen. Satz 1
und Satz 2 gelten nur, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.
(6)6.
Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin können
nicht Aufsichtsratsmitglied sein. Aufsichtsratsmitglieder können nicht zu deren
Geschäftsführern
bestellt
werden,
5.
(5)
(4)4.
Die Aufsichtsratsmitglieder werden auf unbestimmte Zeit entsandt. Ihr
Amt üben sie aus bis zum Widerruf durch den jeweiligen Gesellschafter. Bei
Ausscheiden eines Aufsichtsratsmitgliedes ist unverzüglich durch den
Gesellschafter, der das Aufsichtsratsmitglied entsandt hat, ein neues Mitglied zu
entsenden.
(2)
(3)3.
Der Gesellschafter, der nicht den Vorsitz im Aufsichtsrat innehat, stellt
in diesem Jahr jeweils den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates.
7
vor
(5)4.
Der
Beschlussfassung
des
Aufsichtsrates
unterliegen
ferner:
(4)3.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den
Vorschlag
zur
Ergebnisverwendung
zu
prüfen
und
darüber
der
Gesellschafterversammlung
Bericht
zu
erstatten.
jährlich von der
Investitionsplan.
Der Aufsichtsrat bereitethat die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung
und
gibt
Beschlussempfehlungen
abzubereiten.
2.
(3)
Der Aufsichtsrat prüft und beschließt über den
Geschäftsführung
vorzulegenden
Finanzund
(2)
(1)1.
Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung. Auf Grund eines
förmlichen Beschlusses des Aufsichtsrates kann der Aufsichtsrat von der
Geschäftsführung jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der
Gesellschaft verlangen und die Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie die
Vermögensgegenstände
einsehen
und
prüfen.
Aufgaben des Aufsichtsrates
§ 12
(4)5. (5)
Der Aufsichtsratsvorsitzende kann von dem in Absatz 43
beschriebenen Verfahren nur dann Gebrauch machen, wenn die
Aufsichtsratsmitglieder in der schriftlichen Einberufung zur Aufsichtsratssitzung
darauf hingewiesen worden sind.
(3)4. (4)
Ist
trotz
ordnungsgemäßer
Einberufung
die
zur
Beschlussfassung erforderliche Anzahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht
erschienen, so kann binnen einer Woche eine neue Sitzung mit gleicher
Tagesordnung
einberaumt
werden.
der
Aufsichtsratsvorsitzende
die
erschienenen Mitglieder eine Stunde nach dem vorgesehenen Sitzungsbeginn zu
einer erneuten Aufsichtsratssitzung einberufen. In dieser erneuten Sitzung ist der
Aufsichtsrat ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder
beschlussfähig; hierauf ist in der Tagesordnung hinzuweisen. Beschlüsse werden
mit der Mehrheit der von den erschienenen Mitgliedern abgegebenen Stimmen
gefasst.
3. (3) Abwesende Aufsichtsratsmitglieder können dadurch an der Beschlussfassung
des Aufsichtsrates teilnehmen, dass sie durch andere Aufsichtsratsmitglieder
schriftliche Stimmabgaben überreichen lassen. Als schriftliche Stimmabgabe gilt
auch
eine
durch
Fernkopie
oder
ein
anderes
gebräuchliches
Kommunikationsmittel übermittelte Stimmabgabe.
enthält.
8
Bestellung
Wahl
und
Abberufung
des
von
Prokuristen,
Abschlussprüfers,
die Zustimmungen gemäß vorstehendem § 7 Absatz (4).
der
für
den
die
der
und
Geschäftsführer,
Geschäftsführern,
Geschäftsführer,
Geschäftsführung,
Ergebnisverwendung,
Ausrichtung
der
Gesellschaft,
von
Bestellung
und
Finanz-
und
Abschussprüfers,
Geschäftsanteile,
vorzulegende
über
n)o)
in den in § 8 Ziffern 3. und 4. des Gesellschaftsvertrages der „ KreisEnergie-Versorgung Schleiden, Gesellschaft mit beschränkter Haftung „
genannten Angelegenheiten.
n) Abschluss, Änderung und Aufhebung von Unternehmensverträgen im Sinne
der
§§
291
und
292
Abs.
1
des
Aktiengesetzes,
e) Ddie Festlegung der Vergütung für die persönlich haftende Gesellschafterin
nach § 7 Absatz 3,
f) Ddie Zustimmungen gemäß vorstehenden § /7 Abs. (4).
m) Übernahme neuer Aufgaben im Rahmen des Unternehmensgegenstandes,
l) Vornahme von Investitionen, so weit sie nicht Gegenstand des festgestellten
Investitionsplans sind und einen von der Gesellschafterversammlung
festzulegenden Betrag überschreiten, sowie absehbare Überschreitungen des
genehmigten Gesamtinvestitionsvolumens, sofern sie einen von der
Gesellschafterversammlung festzulegenden Prozentsatz überschreiten,
jährlich
des
Verfügung
k)Der von der Geschäftsführung
Investitionsplan,
j)k) Wahl
i)j) Teilung
i) Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen sowie die
Verpachtung
von
Unternehmen/Unternehmensteilen,
h) strategische
g) Zustimmung zum Wirtschaftsplan (Bilanz-, Ergebnis-, Instandhaltungs-,
Finanz- und Personalplanung und entsprechende 5-Jahres-Planung),
f) Erlass
unter
Abberufung
der
Jahresabschlusses
Dienstanweisung
und
des
e) Geschäftsverteilung
d) Bestellung
c) Entlastung
b) Feststellung
a) Änderung des Gesellschaftsvertrages, einschließlich Kapitalerhöhung und
Kapitalherabsetzungen sowie Abschluss, Änderung und Aufhebung von
Unternehmensverträgen,
(7)6. Die Geschäftsführung bzw. der von der Gesellschaft bevollmächtigte Vertreter
ist ferner verpflichtet, vor Ausübung
desihres Stimmrechtes in den
Gesellschafterversammlungen
der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden,
Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Beschlussfassungen in folgenden
Angelegenheiten die vorherige Zustimmung des Aufsichtsrates einzuholen:
10
d) Dder Abschluss von Gewährverträgen und Bestellung sonstiger Sicherheiten
am Vermögen der Gesellschaft,
c) Ddie Aufnahme und Hingabe von Darlehen und die Übernahme von
Bürgschaften,
b) Ddie Veräußerung von beweglichem Vermögen, Änderung und Aufhebung
von Rechten an Grundstücken,
(6)5. Die Geschäftsführung bedarf der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates
in folgenden Angelegenheiten
für alle Geschäfte, für welche die Zuständigkeit des Aufsichtsrates gemäß
vorstehendem Absatz (5) begründet ist.
a) der Erwerb, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten, Betrieben und Teilbetrieben, soweit der Betrag
in jedem Einzelfall 10.000,00 Euro und die Gesamtsumme in einem
Geschäftsjahr 100.000,00 Euro übersteigt.,
h)b)
g)die Festlegung der Vergütung für die persönlich haftende Gesellschafterin nach
§
7
Absatz
3,
f)der Abschluss von Gewährverträgen und Bestellung sonstiger Sicherheiten am
Vermögen
der
Gesellschaft,
e)die Aufnahme oder Hingabe von Darlehen und die Übernahme von
Bürgschaften,
d)die Veräußerung von beweglichem Vermögen, Änderung und Aufhebung von
Rechten
an
Grundstücken,
c)der Erwerb, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten, Betrieben und Teilbetrieben, soweit der Betrag
in jedem Einzelfall 10.000,00 Euro und die Gesamtsumme in einem
Geschäftsjahr
100.000,00
Euro
übersteigt,
b)die
a) die
9
Diejenigen Gesellschafter, deren Übertragung von Anteilen an der Gesellschaft einen
das bilanzielle Jahresergebnis verringernden zusätzlichen Gewerbesteueraufwand
der Gesellschaft zur Folge hat, werden vorab verursachungsgemäß mit dem
vorgenannten Gewerbesteueraufwand im Rahmen der Gewinnverteilung belastet.
(2)2. Soweit sich infolge einer Übertragung von Anteilen an der Gesellschaft durch
die Gesellschafter Auswirkungen für die Gesellschaft in der Weise ergeben, dass
sich die zu zahlende Gewerbesteuer erhöht bzw. vermindert und dadurch das
bilanzielle Jahresergebnis verändert wird, hat dies folgende Auswirkungen auf die
Verteilung des bilanziellen Jahresergebnisses:
(1)1. An einem Gewinn sowie an einem Verlust nehmen die Gesellschafter unter
Berücksichtigung der Regelung in nachstehendem § 16 im Verhältnis ihrer
Kapitalanteile gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 teil; §§ 120 bis 122 HGB werden
abbedungen. Die gesetzlichen Vorschriften über die Haftungsbeschränkung der
Kommanditisten
bleiben
unberührt.
Ergebnisverteilung
§ 14
(5)5. Die Offenlegung des Jahresabschlusses richtet sich nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
(4)4. Jahresabschluss und Lagebericht sind entsprechend den für große
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches
zu
prüfen.
(3)3. Die Gesellschafterversammlung hat spätestens bis zum Ablauf der ersten acht
Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und
die Ergebnisverwendung zu beschließen. Auf den Jahresabschluss sind bei der
Feststellung die für seine Aufstellung geltenden Vorschriften anzuwenden.
(2)2. Die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin haben den
Jahresabschluss zusammen mit dem Lagebericht und dem Prüfungsbericht des
Abschlussprüfers unverzüglich nach Eingang des Prüfungsberichts dem
Aufsichtsrat
zur
Prüfung
vorzulegen.
(1)1. Jahresabschluss und Lagebericht sind innerhalb von drei Monaten nach
Ablauf des Geschäftsjahres entsprechend den für große Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches
aufzustellen.
Jahresabschluss
§ 13
11
Jeder Gesellschafter kann sein Guthaben auf dem variablen Kapitalkonto von
diesem entnehmen. Darüber hinausgehende Entnahmen sind nur auf Grund eines
Beschlusses der Gesellschafterversammlung zulässig.
Entnahmen
§ 15
Diejenigen Gesellschafter, deren Übertragung von Anteilen an der Gesellschaft einen
das bilanzielle Jahresergebnis erhöhende zusätzliche Gewerbesteuerersparnis der
Gesellschaft zur Folge hat, erhalten vorab verursachungsgemäß die vorgenannte
Gewerbesteuerersparnis im Rahmen der Gewinnverteilung zugewiesen.
12
Ungültigkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages ungültig sein oder
werden, bleibt der Gesellschaftsvertrag mit den wirksamen Teilen in Kraft. Die
Gesellschafter sind sich darüber einig, dass solche rechtsunwirksamen
Bestimmungen baldmöglichst durch rechtsgültige zu ersetzen sind, die dem
beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommen.
Ausgleich von Vor- und Nachteilen
Die Gesellschafter sind sich einig, dass der RWE Rhein-Ruhr AG durch den
Abschluss, die Durchführung sowie die Beendigung dieses Vertrages keine Vor- und
Nachteile (insbesondere die dabei entstehenden Kosten und die Kosten der
Einbringung sowie einer späteren Ausbringung der Geschäftsanteile an der KreisEnergie-Versorgung Schleiden Gesellschaft mit beschränkter Haftung in die bzw. aus
der Gesellschaft) im Vergleich zu der Situation entstehen sollen, die bestünde, wenn
dieser Vertrag nicht existierte und die RWE Rhein-Ruhr AG weiterhin direkt mit 50 %
an der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden Gesellschaft mit beschränkter Haftung
beteiligt wäre. Sollte der RWE Rhein-Ruhr AG dennoch ein Nachteil entstehen, ist
der Kreis Euskirchen verpflichtet, der RWE Rhein-Ruhr AG den entstandenen
Nachteil auszugleichen.
Gesellschaftsrechtliche Pflichtveröffentlichungen der Gesellschaft erfolgen im
elektronischen Bundesanzeiger, sonstige Veröffentlichungen in den beiden meist
verbreiteten Tageszeitungen innerhalb des Versorgungsgebietes.
Bekanntmachungen
§ 18
(3)3. Die Gesellschaft und die Gesellschafter sind verpflichtet, die Liquidation der
Gesellschaft schnellstmöglich durchzuführen.
(2)2. Die Liquidation ist nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe
vorzunehmen, dass die seitens der Gesellschafter in die Gesellschaft
eingebrachten Geschäftsanteile an der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden
Gesellschaft mit beschränkter Haftung an den jeweils einbringenden
Gesellschafter bzw. seinen Rechtsnachfolger rückzuübertragen sind. Soweit die
Gesellschaft darüber hinaus zum Zeitpunkt der Liquidation weitere
Geschäftsanteile an der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden Gesellschaft mit
beschränkter Haftung hält, sind diese entsprechend der Beteiligungsquote der
Gesellschafter an der Gesellschaft auf diese zu übertragen. Die vorstehenden
Regelungen gelten nicht, wenn die Gesellschafter gemeinsam eine andere Art
der Abwicklung beschließen.
(1)1. Die Gesellschaft wird außer in den sonst in diesem Gesellschaftsvertrag
genannten Fällen aufgelöst, wenn die Gesellschafter es gemeinsam beschließen.
Liquidation
§ 17
§ 19
§ 16
_____________________________
Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH
_____________________________
______________________________
53925 Kall, den
verbundenen Kosten.
RWE Rhein-Ruhr AG
Kreis Euskirchen
Der Kreis Euskirchen trägt sämtliche mit dem Abschluss dieses Vertrages
Gründungsaufwand
§ 20
14
13