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Vorlage (Modifikation durch CDU-Fraktion_23.04.2013)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
166 kB
Datum
08.05.2013
Erstellt
23.04.13, 10:17
Aktualisiert
23.04.13, 10:17
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Inhalt der Datei

CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Vettweiß Vorlage zur Beratung im Ausschuss für Bau- Planung- Umwelt- Verkehr und Wirtschaftsförderung am 23.04.2013 unter TOP I/4 Windenergie in der Gemeinde Vettweiß Strategiepapier Energiewende Die Energiewende fordert von Bund, Ländern und Kommunen nicht unerhebliche Anstrengungen, mit denen sich auch die Gemeinde Vettweiß auseinandersetzen muss. Die Planungshoheit der Gemeinden ist hierzu ein wichtiges und grundlegendes Element. Die Gemeinde Vettweiß wirkt aktiv an der Umgestaltung der Energiegewinnung mit. Dabei gilt es das Pro und Contra zur Windenergie in einen Abwägungsprozess zu bringen. Photovoltaikanlagen sind im Gemeindegebiet in vielen Bereichen auch auf kommunalen Gebäuden bereits auf den Weg gebracht. Mit der Biogasanlage der Agrarenergie Vettweiß leisten wir bereits heute einen nicht unerheblichen Beitrag regenerative Energie zu erzeugen und die CO 2 Belastung zu senken. Landwirte stellen ihre Kernkompetenzen durch Produktion von Bioenergie in den Dienst der Energieversorgung und schaffen damit Einkommen und regionale Wertschöpfung. Ebenso wichtig sind die Beiträge zum Klimaschutz, die auf diese Weise erzielt werden. Aktueller Zustand der Windenergiegewinnung in der Gemeinde Vettweiß Zurzeit sind in 2 Konzentrationszonen a) Nähe Ginnick (2) und b) an der L33 hinter Müddersheim (5) insgesamt 7 WKA in Betrieb. Die Anlagen wurden um die Jahrtausendwende errichtet. Die Anlagen produzieren rd. 11 Millionen kWh pro Jahr. Potenzialstudie des Landes NRW In der Potenzialanalyse des Landes NRW wird für die Gemeinde Vettweiß (83,09 qkm) eine Potenzialfläche für WKA von 1146 ha auf denen 252 MW installierbare Leistung möglich wären, ausgewiesen. Ein riesiges Potenzial; auf Landesebene liegen wir damit in der Spitzengruppe. In dieser globalen Betrachtung werden jedoch z.B. naturschutzrechtliche Restriktionen oder auch Restriktionen wegen des Fliegerhorstes Nörvenich nicht betrachtet. Trotzdem bleibt ein weit über dem Durchschnitt liegendes Szenario für die Gemeinde Vettweiß. Bedenken und Argumente kontra WKA Störung des Landschaftsbildes Lärmbelästigung Schattenwurf Entscheidungsgründe pro WKA Beitrag der Gemeinde zur Erreichung der Klimaschutzziele, Regionale Bereitstellung von regenerativen Energien, Autarke Versorgung des Gemeindegebietes und darüber hinaus (Alleinstellungsmerkmal) Kommunale Wertschöpfung Zielvorgaben  Aufgrund der Vorgaben des Landes soll der Anteil der Windenergie bis 2020 von derzeit 3 % auf 15 % steigen  Die Gemeinde Vettweiß bietet aufgrund der Flächengröße eine riesige Potenzialfläche für Windräder. Im Lande NRW liegt die Gemeinde im vorderen Bereich. Folgerung: Landesplanerisch gewollt und aufgrund der Planungshoheit der Gemeinde auch umsetzbar.     Mit der Biogasanlage der Agrarenergie in Vettweiß- die erzeugte Gesamtjahresenergie liegt bei rund 52 Millionen kWh/a-, dem Potenzial an Photovoltaikanlagen in Vettweiß –schätzungsweise rd. 4 Millionen kWh/a- , der bereits vorhandenen Windräder – rund 11 Millionen kWh/a- und der Verbesserung und Erweiterung von Windkraftanlagen könnte die Gemeinde eine autarke Versorgung ihrer Gemeinde und darüber hinaus sicherstellen. Der Ertrag einer WKA neuester Generation mit rund 3 MW erzielt Erträge von 8 bis 10 Mio. kWh/a. Dafür müssten 100.000 qm Kollektorfläche errichtet bzw. 400 ha Mais einer Biogasanlage zugeführt werden. Der Jahresverbrauch für Strom in der Gemeinde Vettweiß liegt derzeit bei rund 65.460 MW/a –(Quelle REA)-. Energie regional bereitstellen, ist der sinnvollste Weg zur Energiewende. Die Energiebereitstellung aus Onshore Windkraftanlagen ist kein Preistreiber für Energiekosten. Der derzeit in der Diskussion befindliche EEG Zuschlag wird durch die Onshore WKA am geringsten belastet. Folgerung: Windkraft in der Gemeinde erzeugt Energie mit einer geringen Belastung für den Strompreis und sorgt für eine autarke Versorgung der Gemeinde und darüber hinaus. Aus ökologischen Gesichtspunkten könnte die Gemeinde durch eine autarke Energieversorgung ein Aushängeschild (Alleinstellungsmerkmal) in unserer Region werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sollten soweit als möglich am Prozess der Energiewende positiv beteiligt werden. Es gilt Konzepte, Strategien, Richtlinien zu entwickeln, die die Gemeinschaft aller Bürgerinnen und Bürger in diesen Wertschöpfungsprozess mit einbindet bzw. beteiligt. Freiwilligen Ausgaben (In Vettweiß derzeit rund 180.000 €) für Vereine, Dorfgemeinschaften, Seniorenarbeit, Kinderbetreuung, soziale Einrichtungen sollen durch diese Wertschöpfung sicher gestellt werden, dass das soziale, kulturelle und sportliche Leben in unseren Dörfern keine erhebliche Einschnitte erfahren muss.   Zur weiteren Einnahmeverbesserung im Bereich der Gemeindefinanzen müssen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die anfallenden Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde Vettweiß, als Standortgemeinde zu sichern, auch wenn der Hauptsitz des Betreibers (der Betreiber) sich nicht in der Gemeinde Vettweiß befindet. Die Berechnung zur Sicherstellung des Anteils der Pachteinnahmen der Gemeinde Vettweiß, muss bei Verhandlungen mit den Beteiligten auch zukünftig auf der Basis des derzeitig angewandten Verteilungsschlüssels durchgängig Anwendung finden. Die Finanzsituation der Gemeinde wird dazu führen, dass die Gemeinde alsbald kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept mehr aufstellen kann. Im jetzigen HSK sind bereits ab 2014 jährlich 200.000 € als Erträge aus der Windkraft zur Erreichung eines genehmigungsfähigen HSK eingesetzt. Eine Verbesserung der Haushaltssituation ist nicht zu erwarten. Folgerung: Nutzen wir das im Gemeindegebiet vorhandene ökologische Potenzial als Chance der Einnahmeverbesserung für unseren Gemeindehaushalt und als Wertschöpfung für unsere Bürger, indem wir für klare Vorgaben und Regeln bei der Errichtung von WKA im Gemeindegebiet sorgen. Regeln, die die Finanzkraft der Kommune stärken und damit die Allgemeinheit entlasten und gleichzeitig helfen, dass kulturelle, soziale und sportliche Leben in unseren Dörfern aufrecht zu erhalten. Am weitreichendsten ist die kommunale Wertschöpfung, wenn die Windenergienutzung auf Flächen stattfindet, die im Eigentum einer Kommune stehen oder auf denen die Kommune ein Nutzungsrecht hat. (Auszug aus dem Windenenergieerlass des Landes NRW vom 11.7.2011) Die Formulierung im zweiten Halbsatz und auch andere Rechtsgrundlagen und Rechtsgutachten gehen davon aus, dass die Gemeinde die Verfügbarkeit von Flächen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorab, also vor Beschluss des Bauleitplanes durch Standortsicherungsvertrag (Städtebaulicher Vertrag § 11 BauGB) sichern kann. Die planungsrechtliche Situation stellt sich in der Gemeinde Vettweiß so dar, dass kein Anspruch auf Genehmigung außerhalb der bestehenden Konzentrationszonen besteht. Die Sperre (Koppelungsverbot) des § 11 Abs.2 Satz 2 BauGB ist bereits durch die bestehenden Konzentrationszonen überwunden. Diese Flächensicherung ist durch städtebauliche Gründe vielschichtiger Art gerechtfertigt. Wichtig ist jedoch, dass die Gemeinde bei der Standortauswahl im sogenannten Abwägungsprozess neben der gemeindlichen Verfügbarkeit auch alle anderen städtebaulichen Kriterien mit einbezieht. Für die Nutzung der Windkraft kommen ausschließlich menschen-, natur- und raumverträgliche Standorte in Frage. Die Standortsfestlegung erfolgt im Rahmen der Flächennutzungsplanung durch die Ausweisung in Form von Konzentrationszonen. Hierbei wird eine Ausweisung großer Konzentrationszonen zur Errichtung von mehreren Anlagen favorisiert. Bei der Errichtung von Windkraftanlagen sind folgende Parameter zu beachten: - Mindestabstand Wohnbebauung 1000 m, - Mindestabstand Wohnbebauung Außenbereich / Einzelgehöft 500 m, - Gesamthöhe der Windkraftanlage max. 200 m. Die Errichtung von Windkraftanlagen in Waldgebieten wird, unabhängig von der Tatsache, dass nach gültigem Windkrafterlass Waldflächen in Betracht gezogen werden können, wenn eine Ausweisung an anderer Stelle nicht möglich ist, nicht weiter verfolgt. Neben der Grundstückssicherung empfiehlt der Windenergieerlass NRW eine indirekte Förderung von sozialen und kulturellen Belangen in der Kommune indem der Grundstückseigentümer auf einen Teil der Pacht zum Beispiel zu Gunsten einer Bürgerstiftung verzichtet, die ihrerseits damit gemeinnützige Aufgaben finanziert. Diese indirekte Förderung oder auch Wertschöpfung könnte alternativ zur Gründung einer Bürgerstiftung in einem Vertrag zu Gunsten Dritter mit eigenem Erfüllungsanspruch umgesetzt werden. Für die Gemeinde Vettweiß sollte es Zielsetzung sein, eine Stiftung zugunsten der Allgemeinheit zu gründen, in welche die jährlichen Pachteinnahmen fließen. Folgerung: Die Kommunen dürfen die Ausweisung zusätzlicher Konzentrationszonen vom Abschluss von Standortsicherungsverträgen nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 BauGB abhängig machen. Es liegt kein Verstoß gegen das Koppelungsverbot vor. Eine indirekte Förderung von sozialen und kulturellen Belangen durch teilweisen Pachtverzicht wird im Windenergieerlass des Landes NRW empfohlen. Zusammenfassung: Die Gemeinde Vettweiß ist grundsätzlich bereit, die Energiewende durch Ausweisung weiterer Konzentrationszonen zu unterstützen. Um die Akzeptanz für weitere Windräder in der Gemeinde zu stärken und um die Gemeinde und die Bürger(Innen) an der Wertschöpfung zu beteiligen, ist folgende Vorgehensweise geboten: Die Gemeinde wird sich auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages die Flächenverfügbarkeit neuer Konzentrationszonen frühzeitig durch Abschluss von Standortsicherungsverträgen zwischen Grundstückseigentümer und Gemeinde sichern. Bei der Gestaltung der Verträge sind unterschiedliche Modelle möglich (Pacht, Zwischenpacht, Option). Der Gemeinde bleibt es vorbehalten, ihre Rechtstellung aus dem Standortsicherungsvertrag in eine Projektgesellschaft einzubringen und damit Mitgesellschafter zu werden. Kommt ein Standortsicherungsvertrag nicht zu Stande, wird die rechtssichere indirekte Förderung von gemeinnützigen Einrichtungen in der Gemeinde Vettweiß durch die Grundstückseigentümer über einen teilweisen Pachtverzicht als Alternative empfohlen. Der zurzeit angewandte Verteilungsschlüssel kommt dabei auch zukünftig zur Anwendung. Die Gründung einer Stiftung ist anzustreben. Der (Die) Betreiber stellen sicher, dass sich Bürger(Innen) an den WKA beteiligen können.