Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
166 kB
Datum
08.05.2013
Erstellt
23.04.13, 10:17
Aktualisiert
23.04.13, 10:17
Stichworte
Inhalt der Datei
CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Vettweiß
Vorlage zur Beratung im Ausschuss für Bau- Planung- Umwelt- Verkehr und
Wirtschaftsförderung am 23.04.2013 unter TOP I/4
Windenergie in der Gemeinde Vettweiß
Strategiepapier
Energiewende
Die Energiewende fordert von Bund, Ländern und Kommunen nicht unerhebliche
Anstrengungen, mit denen sich auch die Gemeinde Vettweiß auseinandersetzen muss. Die
Planungshoheit der Gemeinden ist hierzu ein wichtiges und grundlegendes Element. Die
Gemeinde Vettweiß wirkt aktiv an der Umgestaltung der Energiegewinnung mit. Dabei gilt
es das Pro und Contra zur Windenergie in einen Abwägungsprozess zu bringen.
Photovoltaikanlagen sind im Gemeindegebiet in vielen Bereichen auch auf kommunalen
Gebäuden bereits auf den Weg gebracht. Mit der Biogasanlage der Agrarenergie Vettweiß
leisten wir bereits heute einen nicht unerheblichen Beitrag regenerative Energie zu
erzeugen und die CO 2 Belastung zu senken. Landwirte stellen ihre Kernkompetenzen
durch Produktion von Bioenergie in den Dienst der Energieversorgung und schaffen damit
Einkommen und regionale Wertschöpfung. Ebenso wichtig sind die Beiträge zum
Klimaschutz, die auf diese Weise erzielt werden.
Aktueller Zustand der Windenergiegewinnung in der Gemeinde Vettweiß
Zurzeit sind in 2 Konzentrationszonen
a) Nähe Ginnick (2) und
b) an der L33 hinter Müddersheim (5)
insgesamt 7 WKA in Betrieb. Die Anlagen wurden um die Jahrtausendwende errichtet. Die
Anlagen produzieren rd. 11 Millionen kWh pro Jahr.
Potenzialstudie des Landes NRW
In der Potenzialanalyse des Landes NRW wird für die Gemeinde Vettweiß (83,09 qkm) eine
Potenzialfläche für WKA von 1146 ha auf denen 252 MW installierbare Leistung möglich
wären, ausgewiesen. Ein riesiges Potenzial; auf Landesebene liegen wir damit in der
Spitzengruppe. In dieser globalen Betrachtung werden jedoch z.B. naturschutzrechtliche
Restriktionen oder auch Restriktionen wegen des Fliegerhorstes Nörvenich nicht
betrachtet. Trotzdem bleibt ein weit über dem Durchschnitt liegendes Szenario für die
Gemeinde Vettweiß.
Bedenken und Argumente kontra WKA
Störung des Landschaftsbildes
Lärmbelästigung
Schattenwurf
Entscheidungsgründe pro WKA
Beitrag der Gemeinde zur Erreichung der Klimaschutzziele,
Regionale Bereitstellung von regenerativen Energien,
Autarke Versorgung des Gemeindegebietes und darüber hinaus (Alleinstellungsmerkmal)
Kommunale Wertschöpfung
Zielvorgaben
Aufgrund der Vorgaben des Landes soll der Anteil der Windenergie bis 2020 von
derzeit 3 % auf 15 % steigen
Die Gemeinde Vettweiß bietet aufgrund der Flächengröße eine riesige
Potenzialfläche für Windräder. Im Lande NRW liegt die Gemeinde im vorderen
Bereich.
Folgerung: Landesplanerisch gewollt und aufgrund der Planungshoheit der Gemeinde
auch umsetzbar.
Mit der Biogasanlage der Agrarenergie in Vettweiß- die erzeugte
Gesamtjahresenergie liegt bei rund 52 Millionen kWh/a-, dem Potenzial an
Photovoltaikanlagen in Vettweiß –schätzungsweise rd. 4 Millionen kWh/a- , der
bereits vorhandenen Windräder – rund 11 Millionen kWh/a- und der Verbesserung
und Erweiterung von Windkraftanlagen könnte die Gemeinde eine autarke
Versorgung ihrer Gemeinde und darüber hinaus sicherstellen. Der Ertrag einer
WKA neuester Generation mit rund 3 MW erzielt Erträge von 8 bis 10 Mio. kWh/a.
Dafür müssten 100.000 qm Kollektorfläche errichtet bzw. 400 ha Mais einer
Biogasanlage zugeführt werden. Der Jahresverbrauch für Strom in der Gemeinde
Vettweiß liegt derzeit bei rund 65.460 MW/a –(Quelle REA)-.
Energie regional bereitstellen, ist der sinnvollste Weg zur Energiewende. Die
Energiebereitstellung aus Onshore Windkraftanlagen ist kein Preistreiber für
Energiekosten. Der derzeit in der Diskussion befindliche EEG Zuschlag wird durch
die Onshore WKA am geringsten belastet. Folgerung: Windkraft in der Gemeinde
erzeugt Energie mit einer geringen Belastung für den Strompreis und sorgt für eine
autarke Versorgung der Gemeinde und darüber hinaus. Aus ökologischen
Gesichtspunkten könnte die Gemeinde durch eine autarke Energieversorgung ein
Aushängeschild (Alleinstellungsmerkmal) in unserer Region werden.
Alle Bürgerinnen und Bürger sollten soweit als möglich am Prozess der
Energiewende positiv beteiligt werden.
Es gilt Konzepte, Strategien, Richtlinien zu entwickeln, die die Gemeinschaft aller
Bürgerinnen und Bürger in diesen Wertschöpfungsprozess mit einbindet bzw.
beteiligt.
Freiwilligen Ausgaben (In Vettweiß derzeit rund 180.000 €) für Vereine,
Dorfgemeinschaften, Seniorenarbeit, Kinderbetreuung, soziale Einrichtungen
sollen durch diese Wertschöpfung sicher gestellt werden, dass das soziale,
kulturelle und sportliche Leben in unseren Dörfern keine erhebliche Einschnitte
erfahren muss.
Zur weiteren Einnahmeverbesserung im Bereich der Gemeindefinanzen müssen
alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die anfallenden
Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde Vettweiß, als Standortgemeinde zu
sichern, auch wenn der Hauptsitz des Betreibers (der Betreiber) sich nicht in der
Gemeinde Vettweiß befindet.
Die Berechnung zur Sicherstellung des Anteils der Pachteinnahmen der Gemeinde
Vettweiß, muss bei Verhandlungen mit den Beteiligten auch zukünftig auf der Basis
des derzeitig angewandten Verteilungsschlüssels durchgängig Anwendung finden.
Die Finanzsituation der Gemeinde wird dazu führen, dass die Gemeinde alsbald kein
genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept mehr aufstellen kann. Im jetzigen HSK
sind bereits ab 2014 jährlich 200.000 € als Erträge aus der Windkraft zur Erreichung eines
genehmigungsfähigen HSK eingesetzt. Eine Verbesserung der Haushaltssituation ist nicht
zu erwarten.
Folgerung: Nutzen wir das im Gemeindegebiet vorhandene ökologische Potenzial als
Chance der Einnahmeverbesserung für unseren Gemeindehaushalt und als
Wertschöpfung für unsere Bürger, indem wir für klare Vorgaben und Regeln bei der
Errichtung von WKA im Gemeindegebiet sorgen. Regeln, die die Finanzkraft der
Kommune stärken und damit die Allgemeinheit entlasten und gleichzeitig helfen, dass
kulturelle, soziale und sportliche Leben in unseren Dörfern aufrecht zu erhalten.
Am weitreichendsten ist die kommunale Wertschöpfung, wenn die Windenergienutzung auf
Flächen stattfindet, die im Eigentum einer Kommune stehen oder auf denen die Kommune ein
Nutzungsrecht hat. (Auszug aus dem Windenenergieerlass des Landes NRW vom 11.7.2011)
Die Formulierung im zweiten Halbsatz und auch andere Rechtsgrundlagen und
Rechtsgutachten gehen davon aus, dass die Gemeinde die Verfügbarkeit von Flächen im
Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorab, also vor Beschluss des Bauleitplanes durch
Standortsicherungsvertrag (Städtebaulicher Vertrag § 11 BauGB) sichern kann. Die
planungsrechtliche Situation stellt sich in der Gemeinde Vettweiß so dar, dass kein
Anspruch auf Genehmigung außerhalb der bestehenden Konzentrationszonen besteht. Die
Sperre (Koppelungsverbot) des § 11 Abs.2 Satz 2 BauGB ist bereits durch die bestehenden
Konzentrationszonen überwunden.
Diese Flächensicherung ist durch städtebauliche Gründe vielschichtiger Art gerechtfertigt.
Wichtig ist jedoch, dass die Gemeinde bei der Standortauswahl im sogenannten
Abwägungsprozess neben der gemeindlichen Verfügbarkeit auch alle anderen
städtebaulichen Kriterien mit einbezieht. Für die Nutzung der Windkraft kommen
ausschließlich menschen-, natur- und raumverträgliche Standorte in Frage. Die
Standortsfestlegung erfolgt im Rahmen der Flächennutzungsplanung durch die
Ausweisung in Form von Konzentrationszonen. Hierbei wird eine Ausweisung großer
Konzentrationszonen zur Errichtung von mehreren Anlagen favorisiert.
Bei der Errichtung von Windkraftanlagen sind folgende Parameter zu beachten:
- Mindestabstand Wohnbebauung 1000 m,
- Mindestabstand Wohnbebauung Außenbereich / Einzelgehöft 500 m,
- Gesamthöhe der Windkraftanlage max. 200 m.
Die Errichtung von Windkraftanlagen in Waldgebieten wird, unabhängig von der Tatsache,
dass nach gültigem Windkrafterlass Waldflächen in Betracht gezogen werden können,
wenn eine Ausweisung an anderer Stelle nicht möglich ist, nicht weiter verfolgt.
Neben der Grundstückssicherung empfiehlt der Windenergieerlass NRW eine indirekte
Förderung von sozialen und kulturellen Belangen in der Kommune indem der
Grundstückseigentümer auf einen Teil der Pacht zum Beispiel zu Gunsten einer
Bürgerstiftung verzichtet, die ihrerseits damit gemeinnützige Aufgaben finanziert. Diese
indirekte Förderung oder auch Wertschöpfung könnte alternativ zur Gründung einer
Bürgerstiftung in einem Vertrag zu Gunsten Dritter mit eigenem Erfüllungsanspruch
umgesetzt werden.
Für die Gemeinde Vettweiß sollte es Zielsetzung sein, eine Stiftung zugunsten der
Allgemeinheit zu gründen, in welche die jährlichen Pachteinnahmen fließen.
Folgerung: Die Kommunen dürfen die Ausweisung zusätzlicher Konzentrationszonen
vom Abschluss von Standortsicherungsverträgen nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 BauGB
abhängig machen. Es liegt kein Verstoß gegen das Koppelungsverbot vor. Eine
indirekte Förderung von sozialen und kulturellen Belangen durch teilweisen
Pachtverzicht wird im Windenergieerlass des Landes NRW empfohlen.
Zusammenfassung:
Die Gemeinde Vettweiß ist grundsätzlich bereit, die Energiewende durch Ausweisung
weiterer Konzentrationszonen zu unterstützen. Um die Akzeptanz für weitere Windräder
in der Gemeinde zu stärken und um die Gemeinde und die Bürger(Innen) an der
Wertschöpfung zu beteiligen, ist folgende Vorgehensweise geboten:
Die Gemeinde wird sich auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages die
Flächenverfügbarkeit neuer Konzentrationszonen frühzeitig durch Abschluss von
Standortsicherungsverträgen zwischen Grundstückseigentümer und Gemeinde sichern.
Bei der Gestaltung der Verträge sind unterschiedliche Modelle möglich (Pacht,
Zwischenpacht, Option).
Der
Gemeinde
bleibt
es
vorbehalten,
ihre
Rechtstellung
aus
dem
Standortsicherungsvertrag in eine Projektgesellschaft einzubringen und damit
Mitgesellschafter zu werden.
Kommt ein Standortsicherungsvertrag nicht zu Stande, wird die rechtssichere indirekte
Förderung von gemeinnützigen Einrichtungen in der Gemeinde Vettweiß durch die
Grundstückseigentümer über einen teilweisen Pachtverzicht als Alternative empfohlen.
Der zurzeit angewandte Verteilungsschlüssel kommt dabei auch zukünftig zur
Anwendung.
Die Gründung einer Stiftung ist anzustreben.
Der (Die) Betreiber stellen sicher, dass sich Bürger(Innen) an den WKA beteiligen können.