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Vorlage (Anlage zur Vorlage V-22/2013)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
171 kB
Datum
08.05.2013
Erstellt
08.02.13, 18:11
Aktualisiert
08.02.13, 18:11
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Inhalt der Datei

Windenergie in der Gemeinde Vettweiß Strategiepapier Energiewende Die Energiewende fordert von Bund, Ländern und Kommunen nicht unerhebliche Anstrengungen, mit denen sich auch die Gemeinde Vettweiß auseinandersetzen muss. Die Planungshoheit der Gemeinden ist hierzu ein wichtiges und grundlegendes Element. Man kann sich dieser gesamtstaatlichen Aufgabe verschließen oder aktiv an der Umgestaltung der Energiegewinnung mitwirken. Dabei gilt es sicherlich das Pro und Contra zur Windenergie in einen Abwägungsprozess zu bringen. Photovoltaikanlagen sind im Gemeindegebiet in vielen Bereichen auch auf kommunalen Gebäuden bereits auf den Weg gebracht. Die Biogasanlage der Agrarenergie Vettweiß leistet auch einen nicht unerheblichen Beitrag regenerative Energie zu erzeugen und die CO 2 Belastung zu senken. Die Windenergie mit ihrer relativ geringen Einspeisevergütung gegenüber der Photovoltaik ist ein sehr wichtiger Faktor zur Erreichung der Zielsetzungen im Rahmen der Energiewende. Sie ist aufgrund dieser Tatsache auch kein Preistreiber im Bereich der Energiekosten bei der EEG Umlage Aktueller Zustand in der Gemeinde Vettweiß Zur Zeit sind in 2 Konzentrationszonen a) Nähe Ginnick (2) und b) an der L33 hinter Müddersheim (5) insgesamt 7 WKA in Betrieb. Die Anlagen wurden um die Jahrtausendwende errichtet. Die Anlagen produzieren rd. 11 Millionen kWh pro Jahr. Potenzialstudie des Landes NRW In der Potenzialanalyse des Landes NRW wird für die Gemeinde Vettweiß (83,09 qkm) eine Potenzialfläche für WKA von 1146 ha auf denen 252 MW installierbare Leistung möglich wären, ausgewiesen. Ein riesiges Potenzial; auf Landesebene liegen wir damit in der Spitzengruppe. In dieser globalen Betrachtung werden jedoch z.B. naturschutzrechtliche Restriktionen oder auch Restriktionen wegen des Fliegerhorstes Nörvenich nicht betrachtet. Trotzdem bleibt ein weit über dem Durchschnitt liegendes Szenario für die Gemeinde Vettweiß. Bedenken und Argumente kontra WKA Störung (Zer-) des Landschaftsbildes Lärmbelästigung Schattenwurf Entscheidungsgründe pro WKA Beitrag der Gemeinde zur Erreichung der Klimaschutzziele Regionale Bereitstellung von regenerativen Energien Autarke Versorgung (Alleinstellungsmerkmal) de Gemeindegebietes und darüber hinaus Kommunale Wertschöpfung Zielvorgaben   Aufgrund der Vorgaben des Landes soll der Anteil der Windenergie bis 2020 von derzeit 3 % auf 15 % steigen Die Gemeinde Vettweiß bietet aufgrund der Flächengröße eine riesige Potenzialfläche für Windräder. Im Lande NRW liegt die Gemeinde im vorderen Bereich. Folgerung: Landesplanerisch gewollt und Planungshoheit der Gemeinde auch umsetzbar.   aufgrund der Mit der Biogasanlage der Agrarenergie in Vettweiß- die erzeugte Gesamtjahresenergie liegt bei rund 52 Millionen kWh/a-, dem Potenzial an Photovoltaikanlagen in Vettweiß –schätzungsweise rd. 4 Millionen kWh/a- , der bereits vorhandenen Windräder – rund 11 Millionen kWh/a- und der Verbesserung und Erweiterung von Windkraftanlagen könnte die Gemeinde eine autarke Versorgung ihrer Gemeinde und darüberhinaus sicherstellen. Der Ertrag einer WKA neuester Generation mit rund 3 MW erzielt Erträge von 8 bis 10 Mio. kWh/a. Dafür müssten 100.000 qm Kollektorfläche errichtet bzw. 400 ha Mais einer Biogasanlage zugeführt werden. Der Jahresverbrauch für Strom in der Gemeinde Vettweiß liegt derzeit bei rund 65.460 MW/a –(Quelle REA)-. Energie regional bereitstellen, ist der sinnvollste Weg zur Energiewende. Die Energiebereitstellung aus Onshore Windkraftanlagen ist kein Preistreiber für Energiekosten. Der derzeit in der Diskussion befindliche EEG Zuschlag wird durch die Onshore WKA am geringsten belastet. Folgerung: Windkraft in der Gemeinde erzeugt Energie ohne den Strompreis zu belasten und sorgt für eine autarke Versorgung der Gemeinde und darüber hinaus. Aus ökologischen Gesichtspunkten könnte die Gemeinde ein Aushängeschild (Alleinstellungsmerkmal) in dieser Region werden.  Windkraftanlagen haben sicherlich nicht nur Befürworter. Tatsache ist, dass unmittelbar Betroffene auch nachvollziehbare Gründe für ein „Contra“ anführen können. Die Verspargelung der Landschaft, die Zerstörung des Landschaftsbildes, Lärmbelästigung und Schattenwurf werden häufig genannt, um nur einige Argumente aufzuzählen. Während die Themen „Lärmschutz“ und „Schattenwurf“ durch gesetzliche Vorgaben einzugrenzen sind, sind die ästhetischen Gründe nicht widerlegbar. Folgerung: Es ist für Akzeptanz von WKA in der Bevölkerung zu werben   Diese Akzeptanz ist nicht damit zu erreichen, dass wenige an der Energiewende verdienen und der überwiegende Teil der Bevölkerung dafür zu zahlen hat bzw. mit dem Erscheinungsbild vor Ort leben muss. Wenn lediglich einige wenige Grundstückseigentümer an den Bodenwertsteigerungen durch die Ausweisung von WKA profitieren, wird es kaum gelingen, die notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung vor Ort zu gewinnen. Alle Bürgerinnen und Bürger sollten am Prozess der Energiewende positiv beteiligt werden und nicht nur diejenigen, die durch den Planungsstrich der Gemeinde nicht unerhebliche wirtschaftliche Vorteile generieren können. Folgerung: Es gilt Konzepte, Strategien, Richtlinien zu entwickeln, die die Gemeinschaft aller Bürgerinnen und Bürger in diesen Wertschöpfungsprozess vordergründig mit einbindet bzw. beteiligt.   Die Finanzsituation der Gemeinde wird dazu führen, dass die Gemeinde alsbald kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept mehr aufstellen kann. Im jetzigen HSK sind bereits ab 2014 jährlich 200.000 € als Erträge aus der Windkraft zur Erreichung eines genehmigungsfähigen HSK eingesetzt. Eine Verbesserung der Haushaltssituation ist durch höhere Zuwendungen anderer staatlicher Ebenen nicht zu erwarten. Im Gegenteil die in Bund und Land demnächst greifende Schuldenbremse wird zu weiteren Einschnitten im kommunalen Bereich führen. Die Kreisumlage wird weiter steigen, da die derzeit finanzstarken Kommunen (z.B. Niederzier) bedingt durch wegbrechende Gewerbesteuereinnahmen von Rheinbraun (als Folge der Energiewende) bedeutend weniger an den Kreis Düren abführen müssen und die Solidargemeinschaft auf Kreisebene dieses Delta auffangen muss. Von Kommunen im Stärkungspakt werden bereits jetzt Forderungen im Hinblick auf die Erhöhung der Steuerhebesätze auf utopische Sätze gefordert, die für den Bürger mit 3 stelligen Zahlen zu Buche schlagen werden. Es sind keine freiwilligen Ausgaben (In Vettweiß derzeit rund 180.000 €) an unsere Vereine, Dorfgemeinschaften, für Altentage, Kinderbetreuung, soziale Einrichtungen mehr möglich. Das soziale, kulturelle und sportliche Leben in unseren Dörfern wird erhebliche Einschnitte erfahren. Folgerung: Nutzen wir das im Gemeindegebiet vorhandene ökologische Potenzial als Chance der Einnahmeverbesserung unseres Gemeindehaushaltes und als Wertschöpfung für unsere Bürger, indem wir für klare Vorgaben und Regeln bei der Errichtung von WKA im Gemeindegebiet sorgen. Regeln, die die Finanzkraft der Kommune stärken und damit die Allgemeinheit entlasten und gleichzeitig helfen, dass kulturelle, soziale und sportliche Leben in unseren Dörfern aufrecht zu erhalten. Am weitreichendsten ist die kommunale Wertschöpfung, wenn die Windenergienutzung auf Flächen stattfindet, die im Eigentum einer Kommune stehen oder auf denen die Kommune ein Nutzungsrecht hat. (Auszug aus dem Windenenergieerlass des Landes NRW vom 11.7.2011) Die Formulierung im zweiten Halbsatz und auch andere Rechtsgrundlagen und Rechtsgutachten gehen davon aus, dass die Gemeinde die Verfügbarkeit von Flächen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorab, also vor Beschluss des Bauleitplanes durch Standortsicherungsvertrag (Städtebaulicher Vertrag § 11 BauGB) sichern kann. Die planungsrechtliche Situation stellt sich in der Gemeinde Vettweiß so dar, dass kein Anspruch auf Genehmigung außerhalb der bestehenden Konzentrationszonen besteht. Die Sperre (Koppelungsverbot) des § 11 Abs.2 Satz 2 BauGB ist bereits durch die bestehenden Konzentrationszonen überwunden Diese Flächensicherung ist durch städtebauliche Gründe vielschichtiger Art gerechtfertigt. Wichtig ist jedoch, dass die Gemeinde bei der Standortauswahl im sogenannten Abwägungsprozess neben der gemeindlichen Verfügbarkeit auch alle anderen städtebaulichen Kriterien mit einbezieht. Neben der Grundstückssicherung empfiehlt der Windenergieerlass NRW eine indirekte Förderung von sozialen und kulturellen Belangen in der Kommune indem der Grundstückseigentümer auf einen Teil der Pacht zum Beispiel zu Gunsten einer Bürgerstiftung verzichtet, die ihrerseits damit gemeinnützige Aufgaben finanziert. Diese indirekte Förderung oder auch Wertschöpfung könnte alternativ zur Gründung einer Bürgerstiftung in einem Vertrag zu Gunsten Dritter mit eigenem Erfüllungsanspruch umgesetzt werden. Folgerung: Die Kommunen dürfen die Ausweisung zusätzlicher Konzentrationszonen vom Abschluss von Standortsicherungsverträgen nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 BauGB abhängig machen. Es liegt kein Verstoß gegen das Koppelungsverbot vor. Eine indirekte Förderung von sozialen und kulturellen Belangen durch teilweisen Pachtverzicht wird im Windenergieerlass des Landes NRW empfohlen. Zusammenfassung: Die Gemeinde Vettweiß ist grundsätzlich bereit, die Energiewende durch Ausweisung weiterer Konzentrationszonen zu unterstützen. Um die Akzeptanz für weitere Windräder in der Gemeinde zu stärken und um die Gemeinde und die Bürger(Innen) an der Wertschöpfung zu beteiligen, ist folgende Vorgehensweise geboten: Die Gemeinde wird sich auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages die Flächenverfügbarkeit neuer Konzentrationszonen frühzeitig durch Abschluss von Standortsicherungsverträgen zwischen Grundstückseigentümer und Gemeinde sichern. Bei der Gestaltung der Verträge sind unterschiedliche Modelle möglich (Pacht, Zwischenpacht, Option). Der Gemeinde bleibt es vorbehalten, ihre Rechtstellung aus dem Standortsicherungsvertrag in eine Projektgesellschaft einzubringen und damit Mitgesellschafter zu werden. Kommt ein Standortsicherungsvertrag nicht zu Stande, wird die rechtssichere indirekte Förderung von gemeinnützigen Einrichtungen in der Gemeinde Vettweiß durch die Grundstückseigentümer über einen teilweisen Pachtverzicht als Alternative empfohlen. Der (Die) Betreiber stellen sicher, dass sich Bürger(Innen) an den WKA beteiligen können.