Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
171 kB
Datum
08.05.2013
Erstellt
08.02.13, 18:11
Aktualisiert
08.02.13, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Windenergie in der Gemeinde Vettweiß
Strategiepapier
Energiewende
Die Energiewende fordert von Bund, Ländern und Kommunen nicht unerhebliche
Anstrengungen, mit denen sich auch die Gemeinde Vettweiß auseinandersetzen
muss. Die Planungshoheit der Gemeinden ist hierzu ein wichtiges und
grundlegendes Element. Man kann sich dieser gesamtstaatlichen Aufgabe
verschließen oder aktiv an der Umgestaltung der Energiegewinnung mitwirken. Dabei
gilt es sicherlich das Pro und Contra zur Windenergie in einen Abwägungsprozess zu
bringen. Photovoltaikanlagen sind im Gemeindegebiet in vielen Bereichen auch auf
kommunalen Gebäuden bereits auf den Weg gebracht. Die Biogasanlage der
Agrarenergie Vettweiß leistet auch einen nicht unerheblichen Beitrag regenerative
Energie zu erzeugen und die CO 2 Belastung zu senken. Die Windenergie mit ihrer
relativ geringen Einspeisevergütung gegenüber der Photovoltaik ist ein sehr wichtiger
Faktor zur Erreichung der Zielsetzungen im Rahmen der Energiewende. Sie ist
aufgrund dieser Tatsache auch kein Preistreiber im Bereich der Energiekosten bei
der EEG Umlage
Aktueller Zustand in der Gemeinde Vettweiß
Zur Zeit sind in 2 Konzentrationszonen
a) Nähe Ginnick (2) und
b) an der L33 hinter Müddersheim (5)
insgesamt 7 WKA in Betrieb. Die Anlagen wurden um die Jahrtausendwende
errichtet. Die Anlagen produzieren rd. 11 Millionen kWh pro Jahr.
Potenzialstudie des Landes NRW
In der Potenzialanalyse des Landes NRW wird für die Gemeinde Vettweiß (83,09
qkm) eine Potenzialfläche für WKA von 1146 ha auf denen 252 MW installierbare
Leistung möglich wären, ausgewiesen. Ein riesiges Potenzial; auf Landesebene
liegen wir damit in der Spitzengruppe. In dieser globalen Betrachtung werden jedoch
z.B. naturschutzrechtliche Restriktionen oder auch Restriktionen wegen des
Fliegerhorstes Nörvenich nicht betrachtet. Trotzdem bleibt ein weit über dem
Durchschnitt liegendes Szenario für die Gemeinde Vettweiß.
Bedenken und Argumente kontra WKA
Störung (Zer-) des Landschaftsbildes
Lärmbelästigung
Schattenwurf
Entscheidungsgründe pro WKA
Beitrag der Gemeinde zur Erreichung der Klimaschutzziele
Regionale Bereitstellung von regenerativen Energien
Autarke
Versorgung
(Alleinstellungsmerkmal)
de
Gemeindegebietes
und
darüber
hinaus
Kommunale Wertschöpfung
Zielvorgaben
Aufgrund der Vorgaben des Landes soll der Anteil der Windenergie bis 2020
von derzeit 3 % auf 15 % steigen
Die Gemeinde Vettweiß bietet aufgrund der Flächengröße eine riesige
Potenzialfläche für Windräder. Im Lande NRW liegt die Gemeinde im vorderen
Bereich.
Folgerung: Landesplanerisch gewollt und
Planungshoheit der Gemeinde auch umsetzbar.
aufgrund
der
Mit der Biogasanlage der Agrarenergie in Vettweiß- die erzeugte
Gesamtjahresenergie liegt bei rund 52 Millionen kWh/a-, dem Potenzial an
Photovoltaikanlagen in Vettweiß –schätzungsweise rd. 4 Millionen kWh/a- ,
der bereits vorhandenen Windräder – rund 11 Millionen kWh/a- und der
Verbesserung und Erweiterung von Windkraftanlagen könnte die Gemeinde
eine autarke Versorgung ihrer Gemeinde und darüberhinaus sicherstellen. Der
Ertrag einer WKA neuester Generation mit rund 3 MW erzielt Erträge von 8 bis
10 Mio. kWh/a. Dafür müssten 100.000 qm Kollektorfläche errichtet bzw. 400
ha Mais einer Biogasanlage zugeführt werden. Der Jahresverbrauch für
Strom in der Gemeinde Vettweiß liegt derzeit bei rund 65.460 MW/a –(Quelle
REA)-.
Energie regional bereitstellen, ist der sinnvollste Weg zur Energiewende. Die
Energiebereitstellung aus Onshore Windkraftanlagen ist kein Preistreiber für
Energiekosten. Der derzeit in der Diskussion befindliche EEG Zuschlag wird
durch die Onshore WKA am geringsten belastet.
Folgerung: Windkraft in der Gemeinde erzeugt Energie ohne den
Strompreis zu belasten und sorgt für eine autarke Versorgung der
Gemeinde und darüber hinaus. Aus ökologischen Gesichtspunkten
könnte die Gemeinde ein Aushängeschild (Alleinstellungsmerkmal)
in dieser Region werden.
Windkraftanlagen haben sicherlich nicht nur Befürworter. Tatsache ist, dass
unmittelbar Betroffene auch nachvollziehbare Gründe für ein „Contra“
anführen können. Die Verspargelung der Landschaft, die Zerstörung des
Landschaftsbildes, Lärmbelästigung und Schattenwurf werden häufig genannt,
um nur einige Argumente aufzuzählen. Während die Themen „Lärmschutz“
und „Schattenwurf“ durch gesetzliche Vorgaben einzugrenzen sind, sind die
ästhetischen Gründe nicht widerlegbar.
Folgerung: Es ist für Akzeptanz von WKA in der Bevölkerung zu
werben
Diese Akzeptanz ist nicht damit zu erreichen, dass wenige an der
Energiewende verdienen und der überwiegende Teil der Bevölkerung dafür zu
zahlen hat bzw. mit dem Erscheinungsbild vor Ort leben muss. Wenn lediglich
einige wenige Grundstückseigentümer an den Bodenwertsteigerungen durch
die Ausweisung von WKA profitieren, wird es kaum gelingen, die notwendige
Akzeptanz in der Bevölkerung vor Ort zu gewinnen.
Alle Bürgerinnen und Bürger sollten am Prozess der Energiewende positiv
beteiligt werden und nicht nur diejenigen, die durch den Planungsstrich der
Gemeinde nicht unerhebliche wirtschaftliche Vorteile generieren können.
Folgerung: Es gilt Konzepte, Strategien, Richtlinien zu entwickeln,
die die Gemeinschaft aller Bürgerinnen und Bürger in diesen
Wertschöpfungsprozess vordergründig mit einbindet bzw. beteiligt.
Die Finanzsituation der Gemeinde wird dazu führen, dass die Gemeinde
alsbald kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept mehr
aufstellen kann. Im jetzigen HSK sind bereits ab 2014 jährlich 200.000 € als
Erträge aus der Windkraft zur Erreichung eines genehmigungsfähigen HSK
eingesetzt. Eine Verbesserung der Haushaltssituation ist durch höhere
Zuwendungen anderer staatlicher Ebenen nicht zu erwarten. Im Gegenteil die
in Bund und Land demnächst greifende Schuldenbremse wird zu weiteren
Einschnitten im kommunalen Bereich führen. Die Kreisumlage wird weiter
steigen, da die derzeit finanzstarken Kommunen (z.B. Niederzier) bedingt
durch wegbrechende Gewerbesteuereinnahmen von Rheinbraun (als Folge
der Energiewende) bedeutend weniger an den Kreis Düren abführen müssen
und die Solidargemeinschaft auf Kreisebene dieses Delta auffangen muss.
Von Kommunen im Stärkungspakt werden bereits jetzt Forderungen im
Hinblick auf die Erhöhung der Steuerhebesätze auf utopische Sätze gefordert,
die für den Bürger mit 3 stelligen Zahlen zu Buche schlagen werden. Es sind
keine freiwilligen Ausgaben (In Vettweiß derzeit rund 180.000 €) an unsere
Vereine, Dorfgemeinschaften, für Altentage, Kinderbetreuung, soziale
Einrichtungen mehr möglich. Das soziale, kulturelle und sportliche Leben in
unseren Dörfern wird erhebliche Einschnitte erfahren.
Folgerung: Nutzen wir das im Gemeindegebiet vorhandene
ökologische Potenzial als Chance der Einnahmeverbesserung
unseres Gemeindehaushaltes und als Wertschöpfung für unsere
Bürger, indem wir für klare Vorgaben und Regeln bei der Errichtung
von WKA im Gemeindegebiet sorgen. Regeln, die die Finanzkraft
der Kommune stärken und damit die Allgemeinheit entlasten und
gleichzeitig helfen, dass kulturelle, soziale und sportliche Leben in
unseren Dörfern aufrecht zu erhalten.
Am weitreichendsten
ist
die
kommunale
Wertschöpfung,
wenn
die
Windenergienutzung auf Flächen stattfindet, die im Eigentum einer Kommune stehen
oder auf denen die Kommune ein Nutzungsrecht hat. (Auszug aus dem
Windenenergieerlass des Landes NRW vom 11.7.2011)
Die Formulierung im zweiten Halbsatz und auch andere Rechtsgrundlagen und
Rechtsgutachten gehen davon aus, dass die Gemeinde die Verfügbarkeit von
Flächen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorab, also vor Beschluss des
Bauleitplanes durch Standortsicherungsvertrag (Städtebaulicher Vertrag § 11
BauGB) sichern kann. Die planungsrechtliche Situation stellt sich in der Gemeinde
Vettweiß so dar, dass kein Anspruch auf Genehmigung außerhalb der bestehenden
Konzentrationszonen besteht. Die Sperre (Koppelungsverbot) des § 11 Abs.2 Satz 2
BauGB ist bereits durch die bestehenden Konzentrationszonen überwunden
Diese Flächensicherung ist durch städtebauliche Gründe vielschichtiger Art
gerechtfertigt. Wichtig ist jedoch, dass die Gemeinde bei der Standortauswahl im
sogenannten Abwägungsprozess neben der gemeindlichen Verfügbarkeit auch alle
anderen städtebaulichen Kriterien mit einbezieht.
Neben der Grundstückssicherung empfiehlt der Windenergieerlass NRW eine
indirekte Förderung von sozialen und kulturellen Belangen in der Kommune indem
der Grundstückseigentümer auf einen Teil der Pacht zum Beispiel zu Gunsten einer
Bürgerstiftung verzichtet, die ihrerseits damit gemeinnützige Aufgaben finanziert.
Diese indirekte Förderung oder auch Wertschöpfung könnte alternativ zur Gründung
einer Bürgerstiftung in einem Vertrag zu Gunsten Dritter mit eigenem
Erfüllungsanspruch umgesetzt werden.
Folgerung: Die Kommunen dürfen die Ausweisung zusätzlicher
Konzentrationszonen
vom
Abschluss
von
Standortsicherungsverträgen nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 BauGB
abhängig machen. Es liegt kein Verstoß gegen das
Koppelungsverbot vor.
Eine indirekte Förderung von sozialen und kulturellen Belangen
durch teilweisen Pachtverzicht wird im Windenergieerlass des
Landes NRW empfohlen.
Zusammenfassung:
Die Gemeinde Vettweiß ist grundsätzlich bereit, die Energiewende durch
Ausweisung weiterer Konzentrationszonen zu unterstützen.
Um die Akzeptanz für weitere Windräder in der Gemeinde zu stärken
und um die Gemeinde und die Bürger(Innen) an der Wertschöpfung zu
beteiligen, ist folgende Vorgehensweise geboten:
Die Gemeinde wird sich auf der Grundlage eines städtebaulichen
Vertrages die Flächenverfügbarkeit neuer Konzentrationszonen
frühzeitig durch Abschluss von Standortsicherungsverträgen zwischen
Grundstückseigentümer und Gemeinde sichern. Bei der Gestaltung der
Verträge sind unterschiedliche Modelle möglich (Pacht, Zwischenpacht,
Option).
Der Gemeinde bleibt es vorbehalten, ihre Rechtstellung aus dem
Standortsicherungsvertrag in eine Projektgesellschaft einzubringen und
damit Mitgesellschafter zu werden.
Kommt ein Standortsicherungsvertrag nicht zu Stande, wird die
rechtssichere indirekte Förderung von gemeinnützigen Einrichtungen in
der Gemeinde Vettweiß durch die Grundstückseigentümer über einen
teilweisen Pachtverzicht als Alternative empfohlen.
Der (Die) Betreiber stellen sicher, dass sich Bürger(Innen) an den WKA
beteiligen können.