Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
112 kB
Datum
08.05.2013
Erstellt
12.04.13, 10:36
Aktualisiert
12.04.13, 10:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 09.04.2013
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-42/2013
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 23.04.2013
Gemeinderat am 08.05.2013
- öffentlich -
Antrag der CDU-Fraktion vom 06.03.2013 zur Aufhebung der "Satzung der Gemeinde
Vettweiß zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten
Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 14.03.2011"
Begründung:
Der im Betreff aufgeführte Antrag der CDU-Fraktion wurde in der Ratssitzung am
07.03.2013 zur Beratung in die Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr
und Wirtschaftsförderung verwiesen.
Am 16.03.2013 ist das Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes vom 05.03.2013 in
Kraft getreten. Mit Inkrafttreten des geänderten Landeswassergesetzes ist der § 61 a LWG
NRW (Dichtigkeitsprüfungen bei privaten Abwasserleitungen) gestrichen worden. Auf der
Grundlage des § 61 Abs. 2 LWG NRW n.F. soll nunmehr eine neue LandesRechtsverordnung über die Überwachung von öffentlichen und privaten Abwasseranlagen
erlassen werden. Da ohne die neue Rechtsverordnung das geänderte LWG NRW zurzeit
nicht vollzogen werden kann, sollte deren Erlass und deren Inkrafttreten abgewartet werden.
Da laut der o.g. Satzung die erstmalige Dichtheitsprüfung bis 31.12.2015 durchzuführen ist,
besteht kein dringender Handlungsbedarf.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem
Gemeinderat über den Antrag der CDU-Fraktion vom 06.03.2013 zur Aufhebung der
„Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von
privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 14.03.2011“ erst
nach Erlass der neuen Landes-Rechtsverordnung über die Überwachung von öffentlichen
und privaten Abwasseranlagen abzustimmen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
keine