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Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 06.03.2013 zur Aufhebung der "Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 14.03.2011")

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
112 kB
Datum
08.05.2013
Erstellt
12.04.13, 10:36
Aktualisiert
12.04.13, 10:36
Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 06.03.2013 zur Aufhebung der "Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 14.03.2011")

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 09.04.2013 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-42/2013 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 23.04.2013 Gemeinderat am 08.05.2013 - öffentlich - Antrag der CDU-Fraktion vom 06.03.2013 zur Aufhebung der "Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 14.03.2011" Begründung: Der im Betreff aufgeführte Antrag der CDU-Fraktion wurde in der Ratssitzung am 07.03.2013 zur Beratung in die Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung verwiesen. Am 16.03.2013 ist das Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes vom 05.03.2013 in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten des geänderten Landeswassergesetzes ist der § 61 a LWG NRW (Dichtigkeitsprüfungen bei privaten Abwasserleitungen) gestrichen worden. Auf der Grundlage des § 61 Abs. 2 LWG NRW n.F. soll nunmehr eine neue LandesRechtsverordnung über die Überwachung von öffentlichen und privaten Abwasseranlagen erlassen werden. Da ohne die neue Rechtsverordnung das geänderte LWG NRW zurzeit nicht vollzogen werden kann, sollte deren Erlass und deren Inkrafttreten abgewartet werden. Da laut der o.g. Satzung die erstmalige Dichtheitsprüfung bis 31.12.2015 durchzuführen ist, besteht kein dringender Handlungsbedarf. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Gemeinderat über den Antrag der CDU-Fraktion vom 06.03.2013 zur Aufhebung der „Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 14.03.2011“ erst nach Erlass der neuen Landes-Rechtsverordnung über die Überwachung von öffentlichen und privaten Abwasseranlagen abzustimmen. Auswirkungen auf den Haushalt: keine