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Vorlage (Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
40 kB
Datum
08.05.2013
Erstellt
16.04.13, 18:03
Aktualisiert
16.04.13, 18:03
Vorlage (Änderungssatzung) Vorlage (Änderungssatzung) Vorlage (Änderungssatzung)

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Inhalt der Datei

Verwaltungsgebühren.N01.docx 1. Satzung vom ……………. zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß vom 20.11.2001 Präambel Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S. 685), der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/ SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S. 687), und des § 2 Abs. 3 des Gebührengesetzes für das Land NRW vom 23. August 1999 (GV NRW S. 524), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12.05.2009 (GV NRW S. 296), hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung vom ................................. folgende Verwaltungsgebührensatzung beschlossen: Artikel 1 § 9 Beitreibung wird durch folgende Fassung ersetzt: Die Gebühren können nach § 1 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes NRW vom 19.02.2003 (GV NW. Seite 156, ber. S. 570; 2005 S. 818) im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden. Artikel 2 Anlage Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß wird durch folgende Anlage ersetzt: Anlage Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß Tarif- Gegenstand Nr. 1. Vervielfältigungen und Auszüge a) Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A 4 für die ersten 10 Seiten jeweils ab der 11. Seite jeweils b) Bei größerem Format als DIN A 4 für jede Seite c) Farbkopien und –ausdrucke im Format A4 im Format A3 d) Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird. Die Gebühr beträgt je angefangene 1/4 Stunde Gebühr in Euro 0,70 0,40 0,90 1,20 1,70 9,00 Verwaltungsgebühren.N01.docx 2. Beglaubigungen und Zeugnisse a) Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen b) Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen je Seite 2,50 4,20 (bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50 %) 3. Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist a) je angefangene 1/2 Stunde 24,00 b) Selbstauskunft Steuer-ID 6,00 4. Erteilung von Vorrangseinräumungen und Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen und sonstige Erklärungen für das Grundbuch (z.B. Bescheinigung zum Nichtbestehen/zur Nichtausübung eines Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 1 S. 3 BauGB) je angefangene 1/2 Stunde 5. Erteilung von Zweitausfertigungen von Bescheinigungen etc. 6. Feststellungen aus Konten und Akten je angefangene 1/2 Stunde 25,00 3,00 24,00 7. Auszug aus dem Kassenkonto für ein Rechnungsjahr 4,00 8. Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden je angefangene 1/2 Stunde 24,00 9. Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten, und zwar für a) Büroarbeiten je angefangene 1/2 Stunde b) Außenarbeiten je angefangene 1/2 Stunde c) Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von Geräten je angefangene 1/2 Stunde 24,00 24,00 19,00 10. Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen Ausschreibungen für jede angefangene Seite 0,35 11. Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut, Übertragungen in moderne Schrift und Übersetzungen je angefangene 1/2 Stunde 12. 13. 24,00 Bereitstellung von Dateien per E-Mail oder Datenträger je angefangene 10 Minuten 8,00 Entgegennahme, Prüfung, Ausfüllung des Antrags auf Befreiung von dem Rundfunkbeitrag (Hörfunk und Fernsehen) je angefangene 10 Minuten 6,00 G:\SATZUNG\10\Verwaltungsgebühren.N01.docx Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) b) c) d) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlichen bekannt gemacht worden der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Vettweiß, den_____________ Bürgermeister