Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
140 kB
Datum
08.05.2013
Erstellt
25.04.13, 15:40
Aktualisiert
25.04.13, 15:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 23.04.2013
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-49/2013
Vorlage
für den
Wahlausschuss am 08.05.2013
- öffentlich -
Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2014
Begründung:
Dem Ausschuss obliegt die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke. Dies muss
bis zum 21.10.2013 vollzogen werden. Damit den Parteien und Wählergruppen
ausreichend Zeit zur Besetzung der Wahlbezirke verbleibt, sollte die Aufgabe
frühzeitig erledigt werden.
Das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke einzuteilen, wie Vertreter gem. § 3 Abs. 2
KWahlG in Wahlbezirken zu wählen sind. Der Rat der Gemeinde Vettweiß hat diese
Zahl durch Satzung auf 14 festgelegt.
Nach den Maßgaben des § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 78
Kommunalwahlordnung ist für die Ermittlung der durchschnittlichen Einwohnerzahl je
Wahlbezirk die statistische Einwohnerzahl zugrunde zu legen, welche 18 Monate vor
Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht ist. Maßgeblich ist somit die Einwohnerzahl mit
dem Stand vom 30.06.2012 mit 8.938 Einwohnern.
Durch die Teilung der statistischen Einwohnerzahl durch die Zahl der zu bildenden
Wahlbezirke (14) ergibt sich eine durchschnittliche Einwohnerzahl von 638. Gemäß
§ 4 Abs. 2 letzter Satz Kommunalwahlgesetz darf die Einwohnerzahl der
Wahlbezirke nicht mehr als 25 % nach oben und unten von der durchschnittlichen
Einwohnerzahl abweichen. Die festzuhaltende Obergrenze lautet somit auf 798 und
die Untergrenze auf 479 Einwohner. Dieser durch das Gesetz vorgegebenen Grenze
kommt ein grundsätzlicher Vorrang vor der Wahrung räumlicher Zusammenhänge
und der Einhaltung von Ortschaftsgrenzen zu.
Die teilweise unumgänglichen Anpassungen der Wahlbezirke an die Ober- und
Untergrenzen machen es notwendig, Einwohnerbestände straßenzugweise bzw.
hausnummernweise benachbarten Wahlbezirken zuzuordnen, um diese zu
vergrößern bzw. zu verkleinern. Grundlage ist eine Auswertung aus dem
Einwohnermeldebestand vom 30.06.2012.
Unter Beachtung der gesetzlilchen Vorgaben sind die als Anlage beigefügten
Wahlbezirksvorschläge durch die Verwaltung erstellt worden.
Die Gliederung entspricht weitestgehend der Einteilung für die Kommunalwahl 2009.
In Vettweiß wurden die Straßen „Marktplatz“ vom alten Wahlbezirk 2 in den
Wahlbezirk 1, die Straßen „Am Maar“ und „Mitfeld“ sowie tlw. „Gereonstraße“
(Hausnummern 86 und 88) vom alten Wahlbezirk 3 in den Wahlbezirk 2“
verschoben, um die Ober- und Untergrenze einzuhalten.
Jede andere Konstellation ist aber auch denkbar, wenn die folgenden Anmerkungen
beachtet werden. Problematisch ist immer die Aufstockung der zu kleinen
Wahlbezirke mit Straßen bzw. Straßenteilen aus anderen Ortschaften (Ginnick mit
Teilen aus Froitzheim, Lüxheim mit Teilen aus Kelz, Sievernich mit Teilen aus
Disternich). Zur Erreichung der notwendigen Untergrenze fehlen oftmals nur wenige
Einwohner. In den Vorschlägen wurden grundsätzlich Anteile gewählt, die die
Einwohnerzahl von 100 überschreitet. Da den Wahlberechtigten die Teilnahme an
der Wahl möglichst erleichtert werden soll, ist es nämlich notwendig, in den Orten,
von denen die Straßen bzw. Straßenteile abgezogen wurden, je einen Stimmbezirk
zu bilden.
Die Einwohnerzahl eines Stimmbezirks darf allerdings gem. § 5 Abs. 2 Satz 3
KWahlG nicht so gering sein, dass sich die Wahlentscheidung der einzelnen
Wahlberechtigten ermitteln ließe. Ausgehend von einer Wahlberechtigtenquote von
84 % (eigene Ermittlung) und einer Wahlbeteiligung von rd. 60 % ergibt sich eine
Wählerzahl von 50 je 100 Einwohner. Hiermit scheint aus Sicht der Verwaltung eine
ausreichende Wahrung des Wahlgeheimnisses gewährleistet.
Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss beschließt folgende Wahlbezirkseinteilung für die
Kommunalwahl 2014:
Wahlbezirk Nummer und Bezeichung
Wahlbezirk 1
Vettweiß -Unterdorf-
Umfang
mit den Straßen: Am Silo, An der Bahn, An der
Dampfmühle, Dirlauer Weg, Dorfstraße,
Gereonstraße Hs.Nrn 1-55 und 2-36, Im Gastesfeld,
Im Hasenfeld, Im Kamp, Kettenheimer Straße,
Küchengasse, Lindchenspfad, Lindenweg,
Marktplatz, Schulstraße, Schützenstraße, Schwarzer
Weg, Seelenpfad, Ulmenweg, Zum Bahndamm,
Zum Mummental
Wahlbezirk 2
Vettweiß -Mitteldorf-
mit den Straßen: Am Maar, Am Schild, Amselweg,
Burgweg, Dürener Straße, Eichgasse, Friedhofsweg,
Gartenstraße, Gereonstraße Hs.Nrn 57- 117 und 3888, Hariggasse, Im Tal, Immeneck, Lichweg, Mitfeld,
Sonnenstraße, Südstraße
Wahlbezirk 3
Vettweiß -Oberdorf-
mit den Straßen: Am Bachhof, Am Graben, ,
Bachpfad, Gereonstraße 119 – Ende und >88 Ende, Grüner Weg, Im Winkel, Jagdrain, Jägerpfad,
Kuhweg, Maiglöckchenweg, Roseneck, Rosenweg,
Tannenweg, Waldweg, Zülpicher Straße, Zum
Bohnenkamp
Wahlbezirk 4
Froitzheim
alle Straßen
außer Bärenfeld, Martinusstraße gerade Hs.Nrn. und
Thumer Weg
Wahlbezirk 5
Ginnick
alle Straßen
und von Froitzheim Bärenfeld, Martinusstraße
gerade Hausnummern und Thumer Weg
Wahlbezirk 6
Soller
alle Straßen
Wahlbezirk 7
Jakobwüllesheim
alle Straßen
Wahlbezirk 8
Kelz -West-
mit den Straßen: Am Eichbaum, Am Maarfeld, Am
Schulgarten, Finkenhof, Gut Paffenlich, Hardter
Weg, Hof am Eichbaum, Kempenstraße,
Kirchstraße, Klostergasse, Klosterstraße, Maarfelder
Hof, Michaelstraße ungerade Hs.Nrn und Hs.Nrn. 2 44, Pfarrer-Klüttermann-Straße, Simonshardt,
Wahlbezirk 9
Kelz -Ost-
mit den Straßen: Broichkirchweg, Broichstraße,
Broichwende, Cäcilienhof, Michaelstraße Hs.Nrn. 46
– Ende, Mittelstraße, Mühlenweg, Oststraße, PeterSavelsberg-Straße, Ursulinenstraße, Welleck
Wahlbezirk 10
Lüxheim
alle Straßen
und von Kelz Lindenhof, Lüxheimer Weg, Weisertrift,
Zur Kumm
Wahlbezirk 11
Gladbach
alle Straßen
Wahlbezirk 12
Müddersheim
alle Straßen
Wahlbezirk 13
Disternich
alle Straßen
außer Am Karbuch, Giersberg, In der Schleide,
Talstraße
Wahlbezirk 14
Sievernich
alle Straßen
und von Disternich Am Karbuch, Giersberg, In der
Schleide, Talstraße